„Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf

Lehrstuhl Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen
„Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der
Entwurfsklassen auf den Bestand
Bestand“
(M EKLBest) der FGSV
- aktueller Stand -
VSVI-Seminar „2 Jahre RAL, M EKLBest“
am 05.10.2015
05 10 2015 in Potsdam
Die Folien zeigen den aktuellen Entwurf des M EKLBest.
Eine Endfassung liegt derzeit noch nicht vor.
vor
Univ.-Prof. Dr.-Ing.
g Christian Lippold
pp
Dipl.-Ing. Janette Zösch
Unfälle mit Getöteten nach Ortslage
58%
58
%
außerorts (ohne Autobahn)
ß
( hLandstraßen)
A b h )
Außerorts
(nur
Quelle: detatis 2011
2
Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.)
(Landstr )
46
46%
%
Fahrunfall
Quelle: detatis 2011
3
Quelle: BASt
4
Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.)
(Landstr )
25%
46
%
46%
Fahrunfall
h f ll
Unfall im Längsverkehr
Quelle: detatis 2011
5
Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp
18%
9%
26%
47%
Fahrunfall
Unfall im Längsverkehr
K t
Knotenpunktunfälle
kt fäll
üb i U f llt
übrige Unfalltypen
Quelle:
Schwaebische.de
/ MK Kreiszeitung 03.2014 / Verkehrsflieger Sachsen
Quelle: destatis,
2011
6
Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
G
Geschwindigkeiten
h i di k it senken,
k
Überholvorgänge sichern,
7
8
Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
G
Geschwindigkeiten
h i di k it senken,
k
Überholvorgänge sichern,
Konflikte in Knotenpunkten reduzieren
Schwache Verkehrsteilnehmer schützen
Seitenräume sichern
7
Anforderungen an Landstraßen
Straßen
St
ß stärker
tä k
standardisieren,
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
8
Anforderungen an Landstraßen
Straßen
St
ß stärker
tä k
standardisieren,
wenige Straßentypen
schaffen,
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
8
Anforderungen an Landstraßen
Straßen
St
ß stärker
tä k
standardisieren,
wenige Straßentypen
schaffen,
Straßentypen an der
Netzfunktion ausrichten,
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
8
Anforderungen an Landstraßen
Straßen
St
ß stärker
tä k
standardisieren,
wenige Straßentypen
schaffen,
Straßentypen an der
Netzfunktion ausrichten,
Straßen möglichst
selbsterklärend ausbilden.
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
8
„Selbsterklärende
Selbsterklärende Straße“
14
15
„Selbsterklärende
Selbsterklärende Straße“
Quelle: Birth / Vollpracht
16
„Fehlerverzeihende
Fehlerverzeihende Straßen“
Bsp. Frankreich
Bsp. Holland
17
„Human
Human Factors“
Blickrichtung des Fahrers
Szenerieerfassung
Blickrichtungserfassung
Berührungsloses
(Video mit Blickpunkt)
(Bli k kt als
(Blickvektor
l Logfile)
L fil )
Blickbewegungsmesssystem
Fahrer kann sich frei
bewegen
keine Beeinträchtigung durch
ess st u e te
Messinstrumente
18
Anforderungen an Landstraßen
Straßen
St
ß stärker
tä k
standardisieren,
wenige Straßentypen
schaffen,
Straßentypen an der
Netzfunktion ausrichten,
Straßen möglichst
selbsterklärend ausbilden.
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
8
Streckenzüge und Netzabschnitte
Streckenzüge und Netzabschnitte
Planungsabschnitt
a u gsabsc
tt
Ortsumgehung
Standardisierung von Landstraßen
Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel,
die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu
standardisieren.
22
Standardisierung von Landstraßen
Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel,
die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu
standardisieren.
Standardisierung fördert die Bereitschaft der
Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten.
23
Standardisierung von Landstraßen
Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel,
die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu
standardisieren.
Standardisierung fördert die Bereitschaft der
Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten.
Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen
(EKL) festgelegt.
festgelegt
24
Standardisierung von Landstraßen
Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel,
die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu
standardisieren.
Standardisierung fördert die Bereitschaft der
Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten.
Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen
(EKL) festgelegt.
festgelegt
Die Entwurfsklassen werden in der Regel bestimmt
d h di
durch
die Funktion
F kti einer
i
Straße
St ß im
i N
Netz.
t
25
Unterscheidungsmerkmale der EKL
Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer
verkehrsrechtlich relevant sein.
26
Unterscheidungsmerkmale der EKL
Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer
verkehrsrechtlich relevant sein.
Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer
kontinuierlich sichtbar sein.
27
Unterscheidungsmerkmale der EKL
Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer
verkehrsrechtlich relevant sein.
Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer
kontinuierlich sichtbar sein.
Beide Bedingungen erfüllt am besten die Längsmarkierung in Fahrbahnmitte / (am Fahrbahnrand).
28
Standardisierte / wiedererkennbare Straßentypen
wenige,
wenige
einheitliche
für den Fahrer erkennbar
voneinander unterscheidbar
das Fahrverhalten beeinflussend
29
Geltungsbereich
Kategoriengruppe
Verbindungsf kti
funktionsstufe
t f
Autobahnen
Landstraßen
AS
LS
anbaufreie
angebaute
Hauptverkehrs- Hauptverkehrs- Erschließungsstraßen
straßen
straßen
VS
HS
ES
-
-
-
-
-
kontinental
0
AS 0
großräumig
I
AS I
LS I
überregional
II
AS II
LS II
VS II
regional
g
III
-
LS III
VS III
HS III
nahräumig
IV
-
LS IV
VS IV
HS IV
ES IV
kleinräumig
V
-
LS V
-
-
ES V
RAA
RAL
-
RASt
30
Entwurfsklassen für Landstraßen
Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/
Querschnittstyp
Verkehrs
Verkehrsführung
in Knoten
EKL 1
EKL 2
EKL 3
EKL 4
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
9
Entwurfsklassen für Landstraßen
Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/
Querschnittstyp
Verkehrs
Verkehrsführung
in Knoten
EKL 1
EKL 2
EKL 3
EKL 4
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
9
Entwurfsklassen für Landstraßen
Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/
Querschnittstyp
Verkehrs
Verkehrsführung
in Knoten
EKL 1
EKL 2
EKL 3
( )
EKL 4
( ) prüfen
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
9
Entwurfsklassen für Landstraßen
Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/
Querschnittstyp
Verkehrs
Verkehrsführung
in Knoten
EKL 1
EKL 2
EKL 3
( )
EKL 4
( ) prüfen
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
9
Entwurfsklassen für Landstraßen
Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/
Querschnittstyp
Verkehrs
Verkehrsführung
in Knoten
EKL 1
EKL 2
EKL 3
( )
EKL 4
( ) prüfen
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
9
EKL 1
EKL 2
EKL 3
EKL 4
Quelle: TU Dresden / LS Straßenverkehrsanlagen
36
EKL 1
37
Regelwidrige Überfahrungen
38
Teststrecken
39
Pressespiegel
40
Pressespiegel
41
42
Diskussion im Internet
… wenn man von C. nach D. über die B 169 fährt, kommt man mehrere
Kilometer an diesem grünen Mittelstreifen vorbei
vorbei. … Kurzum
Kurzum, was heißt
das?
43
Diskussion im Internet
44
EKL 2
Ausnahme
45
Beispiele für Abschnitte mit Überholfahrstreifen
46
Markierung EKL 2 - Trennungsprinzip
dreistreifige Abschnitte  immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie)
47
Markierung EKL 2
dreistreifige Abschnitte  immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie)
zweistreifiger
i t ifi
Ab h itt  wo das
Abschnitt
d Überholen
Üb h l aufgrund
f
d
von besonderen Risiken untersagt werden soll.
48
Markierung EKL 2
dreistreifige Abschnitte  immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie)
zweistreifiger
i t ifi
Ab h itt  wo das
Abschnitt
d Überholen
Üb h l aufgrund
f
d
von besonderen Risiken untersagt werden soll.
übrige Abschnitte  doppelte Leitlinie (unterbrochene
Markierung)
49
Gelückte Mittelmarkierung (Bsp.
(Bsp Holland)
50
Pilotstrecke B 169 - Detail
51
EKL 3
( )
( ) prüfen
52
Beispiel für EKL 3
53
EKL 4
54
Nebennetz
Quelle: TUD
Quelle: Hegewald
Hegewald, BASt
55
Entwurfsklasse 4 - Nahbereichsstraßen
(Sächsische Zeitung/Region Döbeln 03.05.2011)
Pressespiegel
57
59
„Leserzuschrift“
Leserzuschrift“
60
Quelle: Hartkopf
61
Quelle: Hartkopf
62
63