2016 Bioland Wintertagung BY

Gartenbau-Tag
Bioland-Woche 2016
4. Februar 2016
Ordnungsgemäße
Kassenführung in der
Direktvermarktung
Plankstetten 2016
Stefan Rettner, Berater für
Direktvermarktung
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Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung (GoBD)
• Bareinnahmen und –ausgaben sowie Geldtransfers
müssen täglich verbucht werden.
• Es besteht die Pflicht zur Einzelaufzeichnung der
Bareinnahmen
• Ausnahme nur im Einzelhandel, wenn:
– Waren von geringem Wert
– An unbestimmte Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft
wird
– Bis 15.000.- € Umsatz pro Jahr und Kunden
• Vereinfachung gilt nicht:
– im Hotel und Gaststättengewerbe
– Bei Freiberuflern und Handwerkern
– Bei Durchführung von Dienstleistungen
Stefan Rettner, Berater für
Direktvermarktung
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Gartenbau-Tag
Bioland-Woche 2016
4. Februar 2016
Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung (GoBD)
• Aufzeichnungen von Bareinnahmen müssen so sein,
dass ein sachverständiger Dritter in angemessener
Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle
erlangen kann.
• Ausgaben müssen immer einzeln aufgezeichnet
werden
• Keine Buchung ohne Beleg (z.B. Kassenbericht)
• Fortlaufend nummeriert und chronologisch abgelegt
• Unveränderbar aufgezeichnet oder abgespeichert
• Nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar
dokumentiert werden.
Stefan Rettner, Berater für
Direktvermarktung
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Begriffe zur Kassenführung
Die Art der Kassenführung darf der
Unternehmer entscheiden.
Zum Einsatz kommen kann:
- „Offene Ladenkasse“
- Mechanische Registrierkasse
- EDV-Registrierkasse
- Moderne Scanner EDV-Kasse
Stefan Rettner, Berater für
Direktvermarktung
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Gartenbau-Tag
Bioland-Woche 2016
4. Februar 2016
Offene Ladenkasse
• Keine Aufzeichnung der einzelnen
Geschäftsvorfälle
• Vereinnahmtes Geld landet in
Geldbörse oder „Schublade“
• Quittungen oder Bons werden nicht
regelmäßig erstellt
Stefan Rettner, Berater für
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Mechanische Registrierkasse
Ähnlich wie offene Ladenkasse:
• Vereinnahmtes Geld landet in
Geldbörse oder „Schublade“
• Kassenkontrollstreifen ist als
Beweisunterlage vorhanden
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Gartenbau-Tag
Bioland-Woche 2016
4. Februar 2016
Kassenbericht
• Tägliche Kassenberichte können als Belege
dienen, wenn Kassenkontrollstreifen einer
mechanischen Registrierkasse als
Beweisunterlage nicht vorhanden sind.
• Kassenkontrollstreifen: Abweichung vom
tatsächlichen Kassenendbestand plausibel
darstellen
• Kassenberichte sind handschriftlich
auszufüllen
• Zur Prüfung der Vollständigkeit sollten
Kassenberichte eine fortlaufende
Nummerierung aufweisen
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Kassenbericht
Gezählter Kassenendbestand bei Geschäftsschluss
+ Wareneinkäufe/Nebenkosten (mit Beleg)
+ Geschäftsausgaben (mit Beleg)
+ Privatentnahmen
+ Sonstige Ausgaben (z. B. Geldtransit)
./. Kassenanfangsbestand
= Kasseneingang
./. Sonstige Einnahmen (z.B. Geldtransit)
./. Privateinlagen
= Bar- oder Tageseinnahmen
Formular siehe Zweckform Nr. 305
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Gartenbau-Tag
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4. Februar 2016
Kassenbuch
• Kassenbuch erfasst alle baren
Geschäftsvorfälle des Betriebs in
chronologischer Form
• Es ersetzt nicht den Kassenbericht
• Kassenbuch kann als Excel-Tabelle,
Loseblattsystem oder als aneinander gereihte
Kassenberichte geführt werden
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EDV-Registrierkasse
• Jede Registrierkasse verfügt über einen
Speicher, der die Geschäftsvorfälle verdichtet
auf einen Bon ausdrucken kann
(Tagesendsummenbon oder Z-Bon)
• Problem: Speicher wird durch diesen
Ausdruck gelöscht (Z-Zero).
• Dies entspricht nicht den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung, da die
einzelnen Buchungen nicht mehr
nachvollziehbar sind.
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4. Februar 2016
EDV-Registrierkasse
Neue Kassenrichtlinie laut Bundesfinanzministerium:
Schreiben vom 26. 11. 2010
Datenzugriffsrecht:
• Unterlagen sind jederzeit verfügbar,
unverzüglich lesbar und maschinell
auswertbar aufzubewahren (§147 Abs. 2 AO)
• Dies gilt auch für Waagen mit
Registrierkassenfunktionen
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EDV-Registrierkasse
Neue Kassenrichtlinie laut BMF
Datenformat:
• Unterlagen in ausgedruckter Form nicht mehr
ausreichend
• Alle steuerlich relevanten Daten müssen
innerhalb der Registrierkasse oder einem
externen Datenträger gespeichert werden:
- unverdichtete Journaldaten mit Stornoeingaben und
Trainingsspeicher
- Programmier- und Bedienungsanleitung
- Stammdatenänderungen
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4. Februar 2016
EDV-Registrierkasse
Übergangsregelung für Altgeräte
• Wenn eine Registrierkasse den
Anforderungen des BMF nicht genügt, kann
es längstens bis zum 31. 12. 2016 weiter
eingesetzt werden.
• Voraussetzung: Z-Bon plus Führung eines
Kassenbuches (zeitnah)
• Ist eine Nachrüstung möglich, dann bis zum
31.12. 2016 modernisieren.
Stefan Rettner, Berater für
Direktvermarktung
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EDV-Registrierkasse
Neue Kassenrichtlinie laut BMF
Ausblick:
• Spätestens 2017 muss bei Verwendung von EDVRegistrierkassen ein elektronisches System genutzt
werden, das alle digitalen Einzeldaten speichert.
Diese dürfen nicht mehr gelöscht werden.
• Besonders bargeldintensive Betriebe werden unter
Anwendung der neuen Richtlinie zu den GoBD und
Kassenführung in den Fokus der Betriebsprüfung
geraten.
• Bei offener Ladenkasse wird vermutlich die
Forderung nach Kassenbericht plus Zählprotokoll
kommen.
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4. Februar 2016
Ordnungsgemäße Kassenführung
Zusammenfassung:
• Die offene Ladenkasse bzw. mechanische
Registrierkasse wird es weiterhin geben
• Kassenbericht und Kassenbuch müssen zeitnah
geführt werden und ordnungsgemäß sein
• EDV-Registrierkassen müssen den Richtlinien
entsprechen und dem Betriebsleiter einen Teil der
zusätzlichen Bürokratie abnehmen
Stefan Rettner, Berater für
Direktvermarktung
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Ordnungsgemäße Kassenführung
Ich wünsche Ihnen und euch weiterhin viel
Erfolg in der Direktvermarktung!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Kontakt:
Tel: 09337-980031
Email: [email protected]
Stefan Rettner, Berater für
Direktvermarktung
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