Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 Ordnungsgemäße Kassenführung in der Direktvermarktung Plankstetten 2016 Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) • Bareinnahmen und –ausgaben sowie Geldtransfers müssen täglich verbucht werden. • Es besteht die Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen • Ausnahme nur im Einzelhandel, wenn: – Waren von geringem Wert – An unbestimmte Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft wird – Bis 15.000.- € Umsatz pro Jahr und Kunden • Vereinfachung gilt nicht: – im Hotel und Gaststättengewerbe – Bei Freiberuflern und Handwerkern – Bei Durchführung von Dienstleistungen Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 2 Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) • Aufzeichnungen von Bareinnahmen müssen so sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle erlangen kann. • Ausgaben müssen immer einzeln aufgezeichnet werden • Keine Buchung ohne Beleg (z.B. Kassenbericht) • Fortlaufend nummeriert und chronologisch abgelegt • Unveränderbar aufgezeichnet oder abgespeichert • Nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 3 Begriffe zur Kassenführung Die Art der Kassenführung darf der Unternehmer entscheiden. Zum Einsatz kommen kann: - „Offene Ladenkasse“ - Mechanische Registrierkasse - EDV-Registrierkasse - Moderne Scanner EDV-Kasse Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 4 Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 Offene Ladenkasse • Keine Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle • Vereinnahmtes Geld landet in Geldbörse oder „Schublade“ • Quittungen oder Bons werden nicht regelmäßig erstellt Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 5 Mechanische Registrierkasse Ähnlich wie offene Ladenkasse: • Vereinnahmtes Geld landet in Geldbörse oder „Schublade“ • Kassenkontrollstreifen ist als Beweisunterlage vorhanden Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 8 Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 Kassenbericht • Tägliche Kassenberichte können als Belege dienen, wenn Kassenkontrollstreifen einer mechanischen Registrierkasse als Beweisunterlage nicht vorhanden sind. • Kassenkontrollstreifen: Abweichung vom tatsächlichen Kassenendbestand plausibel darstellen • Kassenberichte sind handschriftlich auszufüllen • Zur Prüfung der Vollständigkeit sollten Kassenberichte eine fortlaufende Nummerierung aufweisen Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 9 Kassenbericht Gezählter Kassenendbestand bei Geschäftsschluss + Wareneinkäufe/Nebenkosten (mit Beleg) + Geschäftsausgaben (mit Beleg) + Privatentnahmen + Sonstige Ausgaben (z. B. Geldtransit) ./. Kassenanfangsbestand = Kasseneingang ./. Sonstige Einnahmen (z.B. Geldtransit) ./. Privateinlagen = Bar- oder Tageseinnahmen Formular siehe Zweckform Nr. 305 Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 10 Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 Kassenbuch • Kassenbuch erfasst alle baren Geschäftsvorfälle des Betriebs in chronologischer Form • Es ersetzt nicht den Kassenbericht • Kassenbuch kann als Excel-Tabelle, Loseblattsystem oder als aneinander gereihte Kassenberichte geführt werden Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 12 EDV-Registrierkasse • Jede Registrierkasse verfügt über einen Speicher, der die Geschäftsvorfälle verdichtet auf einen Bon ausdrucken kann (Tagesendsummenbon oder Z-Bon) • Problem: Speicher wird durch diesen Ausdruck gelöscht (Z-Zero). • Dies entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, da die einzelnen Buchungen nicht mehr nachvollziehbar sind. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 13 Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 EDV-Registrierkasse Neue Kassenrichtlinie laut Bundesfinanzministerium: Schreiben vom 26. 11. 2010 Datenzugriffsrecht: • Unterlagen sind jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§147 Abs. 2 AO) • Dies gilt auch für Waagen mit Registrierkassenfunktionen Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 14 EDV-Registrierkasse Neue Kassenrichtlinie laut BMF Datenformat: • Unterlagen in ausgedruckter Form nicht mehr ausreichend • Alle steuerlich relevanten Daten müssen innerhalb der Registrierkasse oder einem externen Datenträger gespeichert werden: - unverdichtete Journaldaten mit Stornoeingaben und Trainingsspeicher - Programmier- und Bedienungsanleitung - Stammdatenänderungen Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 15 Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 EDV-Registrierkasse Übergangsregelung für Altgeräte • Wenn eine Registrierkasse den Anforderungen des BMF nicht genügt, kann es längstens bis zum 31. 12. 2016 weiter eingesetzt werden. • Voraussetzung: Z-Bon plus Führung eines Kassenbuches (zeitnah) • Ist eine Nachrüstung möglich, dann bis zum 31.12. 2016 modernisieren. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 16 EDV-Registrierkasse Neue Kassenrichtlinie laut BMF Ausblick: • Spätestens 2017 muss bei Verwendung von EDVRegistrierkassen ein elektronisches System genutzt werden, das alle digitalen Einzeldaten speichert. Diese dürfen nicht mehr gelöscht werden. • Besonders bargeldintensive Betriebe werden unter Anwendung der neuen Richtlinie zu den GoBD und Kassenführung in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. • Bei offener Ladenkasse wird vermutlich die Forderung nach Kassenbericht plus Zählprotokoll kommen. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 17 Gartenbau-Tag Bioland-Woche 2016 4. Februar 2016 Ordnungsgemäße Kassenführung Zusammenfassung: • Die offene Ladenkasse bzw. mechanische Registrierkasse wird es weiterhin geben • Kassenbericht und Kassenbuch müssen zeitnah geführt werden und ordnungsgemäß sein • EDV-Registrierkassen müssen den Richtlinien entsprechen und dem Betriebsleiter einen Teil der zusätzlichen Bürokratie abnehmen Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 18 Ordnungsgemäße Kassenführung Ich wünsche Ihnen und euch weiterhin viel Erfolg in der Direktvermarktung! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Kontakt: Tel: 09337-980031 Email: [email protected] Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung 19
© Copyright 2024 ExpyDoc