15.06.2015 Anfrage Vorlage-Nr: Öffentlichkeitsstatus: VO/2015/5670-01 öffentlich Barrierefreie und geschlechtergerechte Homepage der Stadt Osnabrück Beratungsfolge: Gremium Datum Rat der Stadt Osnabrück 16.06.2015 Sitzungs- Zuständigkeit art Ö TOPNr. Kenntnisnahme Sachverhalt: Aus dem Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aktionsplans „inklusives Osnabrück“ vom 28.04.2015 geht hervor, dass die offizielle Homepage der Stadt Osnabrück laut einer Untersuchung des Medienzentrums lediglich zu 75 % barrierefrei ist. Wir fragen die Verwaltung: 1. Was sind die Ursachen dafür, dass die Homepage der Stadt Osnabrück nur zu 75 % barrierefrei ist? 2. Ist davon auszugehen, dass dieser Mangel behoben werden und eine 100%ige Barrierefreiheit erreicht werden kann? 3. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass geschlechtergerechte Sprache ein Ausdruck der Umsetzung von verfassungsgemäß garantierter Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen ist und in einer neuen Homepage nicht fehlen darf? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt: Zu Frage 1: Die Homepage der Stadt Osnabrück ist weitestgehend barrierearm, was auch der Inklusionssachstandbericht von 2012 bestätigt. Vor der Umstellung des Redaktionssystems auf TYPO 3 zu Beginn dieses Jahres haben zwei seheingeschränkte Mitglieder des Behindertenforums den neuen Auftritt geprüft. Beide haben dem städtischen Auftritt Barrierearmut attestiert – allerdings mit Einschränkungen, die sie akzeptieren. So werden durchaus Filme und Fotos ins Netz gestellt, obwohl Sehbehinderte diese nicht oder nur eingeschränkt verfolgen können. Eine 100prozentige Barrierefreiheit kann also generell nicht erreicht werden. Wichtig bei der Darstellung ist die grafische Aufbereitung der Seite, die das Vorlesen über einen Screenreader (eine spezielle Software für Blinde) ermöglicht. Unter anderem auch aus diesem Grunde wird das „Binnen-I“ nicht benutzt: Es ist leicht verwechselbar mit dem kleinen „L“ und schwer zu lesen. (Die Dudenredaktion hält fest, dass das „Binnen-I“ nicht den Rechtschreibregeln entspricht, beobachtet aber die weitere Entwicklung, so dass es durchaus möglich ist, dass diese Ausnahme als Besonderheit akzeptiert wird.) Seite: 1/2 Zu Frage 2: „Leichte Sprache“ wird angestrebt, ist aber kein Dogma. So werden in der Regel möglichst kurze Sätze verwandt, akzeptiert werden aber auch Nebensätze, Relativsätze etc. Es werden in der Regel Aktivsätze gebildet, das Passiv ist aber nicht verboten. Konjunktiv 1 und sogar Konjunktiv 2 werden in der indirekten Rede benutzt. Der Genitiv ist nicht verboten und auch Futur 2 und Plusquamperfekt kommen vor, wenn auch nicht sonderlich häufig. Abkürzungen werden beim ersten Auftritt immer durch die ausgeschriebene Form eingeführt (Ausnahmen sind zu Eigennamen gewordene Abkürzungen wie ARD, ZDF, WM etc.) Auf Fremdwörter und Anglizismen wird möglichst verzichtet ebenso auf Ironie und nichtssagende Modewörter aus der Sprachwelt des Marketings. Auf Sonderzeichen wie Anführungszeichen („“) kann hingegen nicht immer verzichtet werden, da anders die wörtliche Rede nicht dargestellt werden kann. Ziel ist, einen an journalistischen Standards ausgerichteten, ebenso sachgerechten wie leichtverständlichen sprachlichen Ausdruck zu finden, der insbesondere auch für sehbehinderte Menschen vorlesbar ist. Daher gilt: „Fasse dich kurz!“ Von großer Bedeutung ist die Auffindbarkeit der Texte über die GoogleSuchmaschine. Diese kann nur ermöglicht werden, wenn die Schlagwörter in den ersten Zeilen genannt werden. Zu Frage 3: Die Verwaltung ist dieser Auffassung. Aber das „Referat für Medien und Öffentlichkeitsarbeit“ schreibt in einem Spannungsfeld, das sich am ehesten durch folgende Eckpunkte beschreiben lässt: 1.) richtiges Deutsch, 2.) einfacher Ausdruck, 3.) Zielgruppenorientierung. Aus diesem Grunde wurde beispielsweise vor der letzten Oberbürgermeisterwahl auch auf die „Oberbürgerinnenmeisterinnenkandidatinnen“ bzw. auf die „OberbürgerInnenmeisterInnenkandidatInnen“ (aus Wikipedia) verzichtet. Auch das Partizip hilft nicht immer weiter: Anders als Studierende müssen Studenten nicht gerade studieren, um dennoch als Studenten bezeichnet zu werden. Sprechende sprechen gerade, Sprecher hingegen können durchaus auch schweigen. In direkter Ansprache, in Grußworten etwa, werden beide Geschlechter direkt angesprochen. Da die meisten Texte auf den städtischen Internetseiten aus Pressemitteilungen hervorgehen, die sich an Medien richten, wird die geschlechtergerechte Sprache behutsam benutzt, weil die Medien aus Platz-, Zeit- und Kostengründen die geschlechtergerechte Sprache ebenfalls nur zurückhaltend gebrauchen. Die Nutzung des Partizips hat sich bisher in den Medien nicht durchgesetzt. Stattdessen wird das umstrittene generische Maskulinum genutzt, das den sinnvollen, sachlich allerdings problematischen Satz „Ärztinnen sind die besseren Ärzte“ erlaubt. Der behutsame Gebrauch ist auch angeraten, weil auf der Startseite der städtischen Homepage lediglich die ersten fünf Zeilen eines Textes angezeigt werden, in dem möglichst viele Sachinformationen untergebracht werden müssen. Zugleich müssen die Begriffe genannt werden, die von den Suchmaschinen gefunden werden sollen. Aus diesem Grunde wird insbesondere auch bei Twitter nur sehr zurückhaltend geschlechtergerecht formuliert: Bei lediglich 144 zur Verfügung stehenden Zeichen pro Meldung muss auf alles verzichtet werden, was Platz braucht. Auch bei facebook geht es darum, die Würze in der Kürze zu finden. Die Texte sollen bestenfalls umfassend sachlich informieren, gut zu lesen und kurz sein und trotzdem auch von Menschen mit limitierten Deutschkenntnissen verstanden werden können. Zusätzlich müssen die Texte auch im Hören verständlich sein. Seite: 2/2
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