Amtsblatt Nr. 33 – 25. Sept. 2015 Nr. 1

Alter und Gymnastik im Mittelpunkt des Programms. Von 14:30
Uhr bis 16:30 Uhr gibt es einen Vortrag mit dem Titel „Wirkung von
Bewegung im Alter und bei Demenz“ mit Frau Karin Eliott. Ein
Übungszirkel und ein kleiner Sportparcours mit Geräten, unter Leitung
von Jürgen Buchbauer, runden den
Nachmittag ab. In der daneben liegenden Turnhalle treffen sich, wie
gewohnt, die Senioren des TSV
Nördlingen und bewegen sich dort
seit Jahren unter Anleitung von
Edith Irrgang. Am Abend, 30. September 2015 kommt Marcus Proske, Humortherapeut und Demenzberater, wieder nach Nördlingen. Er
hält im Altenheim St. Vinzenz, Hintere Reimlinger Gasse 6, um 19:00
Uhr einen Vortrag zum Thema
„Demenz - Humor kann helfen“
Die Veranstaltungsreihe wurde
vom Diakonischen Werk DonauRies in Zusammenarbeit mit dem
Evang. Bildungswerk Donau-Ries,
der Liselotte-Nold-Schule, dem Seniorenbeirat, der Verkehrswacht,
„Wir für Menschen“ - Lebenshilfe
Donau-Ries, der Sozialstation St.
Vinzenz und weiteren Sozialeinrichtungen initiiert und in Zusammenarbeit mit der Stadt Nördlingen organsiert. Die interessierte Bevölkerung ist zu den Veranstaltungen
herzlich eingeladen.
Berlin und des Hamburger Schauspielhauses. Neben Filmrollen u. a.
an der Seite von Ryan O’Neal ist sie
regelmäßig in beliebten Fernsehserien zu sehen. Auch Max Volkert
Martens gehört zu den sehr bekannten Gesichtern, die man oft im Fernsehen sieht. Dabei begann er seine
Karriere in Stuttgart und spielte
auch am Residenztheater München,
oder an der Freien Volksbühne in
Berlin. Das Schauspiel „Ohne Gesicht“ von Irene Ibsen Bille, einer
Enkelin des weltberühmten norwegischen Dramatikers Hendrik Ibsen, stellt die Frage nach der Identität des Einzelnen. Was macht die
Einmaligkeit eines Menschen aus?
Angesichts des großen Erfolges ist
die Inszenierung vom Leiter der
Theatergastspiele a.gon, München,
Stefan Zimmermann, bereits zum
dritten Mal auf Tournee. Karten für
den Beginn der diesjährigen Theatersaison im Stadtsaal Klösterle am
Dienstag, 29. September 2015 sind
noch bei der Touris-Information erhältlich. Die Abendkasse im Stadtsaal öffnet am 29. September 2015
um 19:00 Uhr, Beginn der Vorstellung ist 20:00 Uhr.
Amtsblatt Nr. 33 – 25. Sept. 2015
Nr. 1 Bürgersprechstunde mit
Oberbürgermeister Hermann Faul
am 15.Oktober 2015
Nr. 2 Die städtische Theatersaison beginnt am 29. September
2015
Nr. 3 Wochen der Demenz
Nr. 4 Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt
Nördlingen - „Nähermemminger
Weg“
Nr. 1 Bürgersprechstunde mit
Oberbürgermeister Hermann Faul
am 15.Oktober 2015
Am Donnerstag, 15. Oktober
2015 findet von 15:00 Uhr bis 17:00
Uhr wieder eine Bürgersprechstunde bei Oberbürgermeister Hermann
Faul statt. Bürgerinnen und Bürger
haben die Gelegenheit, ohne Voranmeldung, ihre Anliegen direkt mit
Oberbürgermeister Faul in dessen
Amtszimmer zu besprechen.
Nr. 2 Die städtische Theatersaison beginnt am 29. September
2015
Das Theaterprogramm der Stadt
Nördlingen startet mit zwei der bekanntesten Film-, und Theaterschauspielern Deutschlands. In dem
Schauspiel „Ohne Gesicht“ spielen
Diana Körner und Max Volkert
Martens die beiden Hauptrollen.
Diana Körner stand unter anderem
auf der Bühne des Schillertheaters in
Nr. 3 Wochen der Demenz Veranstaltungsreihe zum WeltAlzheimertag
Am Dienstag, 29. September
2015 beginnen die „Wochen der
Demenz“ mit einem Film im Evang.
Gemeindezentrum St. Georg. Die
Komödie „Honig im Kopf“ mit
Dieter Hallervorden zeigt die bewegende Geschichte des an Demenz
erkrankten Opas, der mehr und
mehr sein Gedächtnis verliert. Bereits am Mittwoch, 30. September
sind dann in den beiden Turnhallen
der „Augsburger Straße“ Fitness im
Nr. 4 Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt
Nördlingen - „Nähermemminger
Weg“
Mit Bescheid vom 11.09.2015
Geschäftszeichen: RvS-SG 34 4621-217/16/4 hat die Regierung
von Schwaben die 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 für
den Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 161 „Nähermemminger Weg“
der Stadt Nördlingen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung
wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des
Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich
bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung
des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie
die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der
Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei dem Bauamt
der Stadt Nördlingen, Marktplatz
15, 2. OG während der allgemeinen
Dienststunden einsehen und über
deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die
Geltendmachung der Verletzung
der Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung des
vorstehenden
Bebauungsplans
schriftlich gegenüber der Stadt
Nördlingen unter Darlegung des die
Verletzung oder den Mangel be-
Eure Kinder
Trude Manfred Wolfgang
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Was Du für uns gewesen, das wissen wir nur allein.
Hab’ Dank für Deine Liebe, Du wirst uns unvergessen sein.
In Liebe und Dankbarkeit haben wir Abschied genommen von
unserem lieben Verstorbenen
Ludwig Gebele
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Wolferstadt und der Belegschaft der AGCO-Fendt
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Herrn Andreas Wonder
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13 Uhr in Goldburghausen. Kondolenzbuch liegt auf.
Geliebt und unvergessen!
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Faul
Oberbürgermeister
geb. Engelhardt
* 11. 6. 1925
† 23. 9. 2015
* 7. 1. 1929 † 25. 9. 2010
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Satzung
§1
§ 5 Abs.1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühr bemisst sich für jeden angefangenen
Monat nach folgenden Sätzen:
a) bei Besuch der Kindertageseinrichtung durch Kinder von 0 bis 6
Jahren
tägliche Buchungszeit pro Tag
1. Kind der Personen-sorgeberechtigten
2. Kind der Personen-sorgeberechtigten
bis zu 2 Stunden 35,00 €30,00 €
von mehr als 2 bis 3 Stunden
40,00 €
35,00 €
von mehr als 3 bis 4 Stunden
45,00 €
40,00 €
von mehr als 4 bis 5 Stunden
50,00 €
45,00 €
von mehr als 5 bis 6 Stunden
55,00 €
50,00 €
von mehr als 6 bis 7 Stunden
60,00 €
55,00 €
von mehr als 7 bis 8 Stunden
65,00 €
60,00 €
von mehr als 8 bis 9 Stunden
70,00 €
65,00 €
b) Betreuung eines Schulkindes
bis 14.00 Uhr 20,00 €, bis 15.30 Uhr
30,00 €.
§2
In-Kraft-treten
Diese Satzung tritt rückwirkend
zum 01.09.2015 in Kraft.
Luise Sorg
Karl Angermeyer Lore Angermeyer
D
A
N
K
E
Außerdem werden auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42
BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes erlässt
die Gemeinde Megesheim folgende
vom Gemeinderat am 27.07.2015
beschlossene
Nach einem langen, erfüllten Leben nehmen
wir Abschied von
In stillem Gedenken an unsere Eltern
* 10. 1. 1921 † 22. 9. 1985
gründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214
Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Montag,
28. September 2015,
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Fa. Jilka, Entsorgungs-Fachbetrieb
Wechingen, Telefon 09085/464
Jahresgedenken
■ Telefon [0 90 81] 8 32 16
Telefax [0 90 81] 8 32 58
Alles was uns bewegt