Arbeitsblatt Gestaltung eines Schaubilds auf einer PowerPoint

Arbeitsblatt
Gestaltung eines Schaubilds auf einer PowerPoint-Folie
Thema: Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika
I Arbeitsauftrag
Sie haben den Auftrag, ein Referat über die wesentlichen Kennzeichen der Verfassung der
USA zu halten und dabei die Entwicklung des Wahlrechts zu berücksichtigen.
Gestalten Sie dazu mithilfe der Materialien eine PowerPoint-Präsentation, indem Sie auf der
vorgegebenen
Folie
unter
Nutzung
der
„Zeichnen-Leiste“
und
geeigneter
Animationsmöglichkeiten ein Schaubild entwickeln.
II Materialien
1) Kennzeichen der Verfassung
17. Sept. 1787 Verabschiedung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, dem
Grundgesetz der ersten modernen Demokratie. Wesentliche Merkmale: Gewaltenteilung
und ein System gegenseitiger Kontrolle (checks and balances) 1. zwischen Bund und
Staaten (doppelte Staatsbürgerschaft): der Bund ist zuständig für Verteidigung, Währung,
Außenpolitik, Außenhandel; der Einzelstaat für Verkehr, Kultus, Justiz, Polizei u.a.; 2.
zwischen den Staatsgewalten der Union. - Der
Präsident wird als Oberhaupt und Reg.-Chef von den Parteien nominiert und auf vier Jahre
von Wahlmännern der Staaten indirekt gewählt (einmalige Wiederwahl möglich; Ausnahme:
ROOSEVELT 1940/44). Er ernennt die Staatssekretäre (Minister), kann nur durch eine
Staatsanklage abgesetzt werden, wird aber politisch vom Kongress, verfassungsrechtlich
vom Obersten Gerichtshof kontrolliert. - Der
Kongress besteht aus zwei unauflösbaren Kammern: Repräsentantenhaus (auf 2 Jahre
direkt gewählt) und Senat (je 2 Vertreter der Staaten auf 6 Jahre, wobei alle 2 Jahre ein
Drittel der Senatoren neu gewählt wird). Präsident (suspensives Veto) und Oberster
Gerichtshof überwachen die Gesetzgebung. Der
Oberste Gerichtshof (Supreme Court mit 9 unabhängigen, vom Präsidenten auf Lebenszeit
ernannten Mitgliedern) übt die Rechtsaufsicht über Verfassung und Gesetzgebung aus.
Seit 1789 wurde diese Verfassung nur durch 22 Amendments (Zusatzartikel) ergänzt.
(dtv-Atlas Weltgeschichte in einem Band, München 2000, S. 293)
2) Entwicklung des Wahlrechts:
bis 1830 Zensuswahlrecht: männliche weiße Staatsbürger
bis 1880 wahlberechtigt: männliche weiße, z. T. auch farbige Staatsbürger
bis 1920 wahlberechtigt: männliche Staatsbürger
ab 1920 wahlberechtigt alle Staatsbürger ab 18 J.
3) Datei:
„Verfassung USA – Folienvorlage.ppt“
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Arbeitsblatt
Gestaltung der Einführungsphase einer PowerPoint-Präsentation
Thema: Grüne Gentechnik
I Arbeitsauftrag
Gestalten Sie die Einführungsphase einer PowerPoint-Präsentation, indem Sie aus den
Materialien Bilder auswählen, die sich als „Eyecatcher“ eignen, und diese mit Text verbinden.
II Materialien
Ordner „Gentechnik“
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Arbeitsblatt
Planung (und Gestaltung) einer PowerPoint-Präsentation
Thema: Die Wahl zum ersten deutschen Bundestag 1949
I Arbeitsauftrag
Sie haben den Auftrag, ein Referat über Hintergrund, Ausgang und Auswirkungen der
Bundestagswahl von 1949 zu halten.
Entwicklen Sie dazu ein Konzept für eine PowerPoint-Präsentation.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Wählen Sie aus den zur Verfügung stehenden Text-, Bild- und Filmdokumenten
geeignete Materialien aus.
Entwickeln Sie auf dem Papier ein Präsentationskonzept.
[Setzen Sie das Konzept in eine PowerPoint-Präsentation um.]
II Materialien
Ordner „Bundestagswahl“
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Hinweise zur Gestaltung einer computergestützten Präsentation
1) Grundsatzfrage
Ist die computergestützte Präsentation unter den zur Verfügung stehenden Medien und
Präsentationsformen am besten geeignet, den Inhalt der vorzubereitenden Präsentation
wirkungsvoll zu unterstützen? Wenn ja: Worin bestehen die Vorteile?
2) Allgemeiner Rahmen
Inhalt und Form sollen einander entsprechen und sich unterstützen.
3) Vorbereitung
Überlegungen zum Inhalt und zur Struktur der Präsentation sollten auf dem Papier erfolgen,
z. B. mithilfe eines Brainstormings und der Anfertigung einer
Mind Map.
4) Struktur
Die Präsentation sollte eine Einleitung (z. B. mit einem optischen Anreiz durch einen mit
dem Inhalt verbundenen „Eyecatcher“) und einen Schluss enthalten.
Der Hauptteil muss folgerichtig aufgebaut und übersichtlich gestaltet sein, Wesentliches
von Unwesentlichem unterscheiden und einen „roten Faden“ erkennen lassen.
5) Multimediale Darstellung
Die Möglichkeiten der multimedialen Darstellung (Bilder, Film- und Toneinspielungen)
sollen zielgerichtet, aber maßvoll eingesetzt werden, um Aufmerksamkeit zu erwecken
und Inhalte zu veranschaulichen oder zu ergänzen.
Grafiken und Diagramme sollen genutzt werden, um komplexe Sachverhalte
verständlicher zu machen.
Animationen müssen unbedingt auf ein Mindestmaß beschränkt, ihr Einsatz muss auf
den Inhalt abgestimmt werden.
6) Gestaltung der Folien
Für die Folien sollte ein einheitliches Format gewählt werden. Wegen des horizontal
größeren Wahrnehmungsfelds des Auges und der besseren Nutzungsmöglichkeiten ist
das Querformat zu empfehlen.
Schaubilder sollen einfach und klar sein.
Die Hintergrundfarbe muss in ausreichendem Kontrast zur Darstellung stehen.
Farben sollten zielgerichtet, aber maßvoll verwendet werden. Richtig eingesetzt können
sie hervorheben und symbolisieren sowie das Wiedererkennen und Differenzieren
unterstützen.
7) Gestaltung von Textfolien
Textfolien sollen in der Regel nur Stichpunkte und eine Headline enthalten.
Sie sollten einheitlich gestaltet sein und ein einheitliches Schriftbild haben.
Sie sollten keine Fußnoten und Quellenangaben enthalten.
Bei der Auswahl der Schriftart und der Bestimmung der Schriftgröße ist auf die
Lesbarkeit unter Berücksichtigung der weitesten Entfernung zu achten.
8) Vortrag
Für den mit einer computergestützten Präsentation unterstützten Vortrag gelten grundsätzlich
die gleichen Regeln wie für alle Vorträge.
Besonders beachtet werden muss aber die Gefahr, dass der Referent sich mehr mit der
Animation als mit den Zuhörern beschäftigt.
Deshalb sind folgende Punkte besonders wichtig:
Der Referent muss stehen. Er muss deshalb für eine geeignete Mausablage sorgen oder
die Mausklicks von einem Helfer ausführen lassen.
Er muss den Blickkontakt zu den Zuhörern suchen und die Zuhörer ansprechen.
Er muss frei vortragen, ohne Folieninformationen abzulesen.
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