Textbaustein 2015 Vorlage

DStV-Forum 01/2016
TB-Nr.: 170/15
Bundesregierung beschließt Modernisierung des Besteuerungsverfahrens:
Steuerberater können ein wenig aufatmen
Das Bundeskabinett hat am 9.12.2015 den Regierungsentwurf zur „Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens“ beschlossen. Das diesbezügliche politische Engagement des
Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) hat Wirkung gezeigt. Die folgenden
geplanten Verschärfungen, die der DStV in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten,
wie Frau MdB Margaret Horb als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im
Finanzausschuss, sowie dem BMF und in den Medien scharf kritisiert hat, sind vorerst
vom Tisch:

Recht der Finanzverwaltung, den Steuerberater von einem Vortrag aufgrund
Ungeeignetheit zurückzuweisen (§ 80 Abs. 8 AO-E),

Haftung des Steuerberaters als Datenübermittler für hinterzogene Steuern des
Steuerpflichtigen aufgrund des Verzichts, die übermittelten Daten nachträglich
vorzulegen (§ 6 Abs. 3 StDÜV-E).
Erfreulicherweise haben die Neuerungen keinen Eingang in den Gesetzentwurf der
Bundesregierung gefunden. Noch im September drohte mit dem Referentenentwurf eine
gleichmäßige Lasten- sowie Risikoverteilung zu kippen.
Im Unterschied zur geltenden Rechtslage sollten Steuerberater künftig vom Vortrag
wegen Ungeeignetheit vom Finanzamt zurückgewiesen werden können. Wie der DStV in
seiner Stellungnahme S 13/15 aufgezeigt hat, wären eine hohe Rechtsunsicherheit sowie
eine empfindliche Störung des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten die Folge
gewesen. Der weite Beurteilungsspielraum zugunsten des einzelnen Finanzbeamten wäre
angesichts der strengen berufsrechtlichen Vorgaben inakzeptabel gewesen. Zudem hätte
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diese Verschärfung im Widerspruch zum Sozial- sowie Verwaltungsrecht gestanden. Dort
darf der Steuerberater nicht vom Vortrag zurückgewiesen werden.
Auch das Haftungsrisiko hätte sich durch die Neuerungen im Referentenentwurf
unverhältnismäßig gesteigert. Bei der elektronischen Steuererklärung sollte der
Steuerberater für die Steuerhinterziehung des Mandanten einstehen, wenn er auf die
nachträgliche Vorlage der übermittelten Daten verzichtet. Die geplante Haftungsnorm
hätte künftig für noch mehr Bürokratie in den Kanzleien gesorgt. Der Verzicht des
Gesetzgebers auf die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf der Papiersteuererklärung hat
die Kanzleiabläufe in den vergangenen Jahren bereits massiv umgewälzt. Zur
Vermeidung von steuerstraf- sowie zivilrechtlichen Haftungsrisiken muss sich der
Steuerberater die Daten bereits vor deren Übermittlung vom Mandanten freigeben lassen.
Zusätzlich wäre wegen des neuen steuerlichen Haftungsrisikos künftig eine Bestätigung
des Mandanten über den Erhalt der übermittelten Daten erforderlich gewesen.
Allerdings enthält der Gesetzentwurf in puncto Haftung noch einen gefährlichen
Widerspruch. Der Gesetzgeber scheint sich eine Hintertür offen halten zu wollen, um die
Haftung künftig wieder auf den Plan rufen zu können. Er ermächtigt das BMF zu
Abweichungen in einer Rechtsverordnung. Insoweit muss der Gesetzentwurf im
parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.
Im nunmehr laufenden parlamentarischen Verfahren gilt es für den Berufsstand noch ein
weiteres dickes Brett zu bohren. Der DStV wird sich weiterhin für eine Abmilderung der
nachdrücklich
kritisierten
Verspätungszuschlag
Verschärfungen
sowie
der
möglichen
zur
Fristverlängerung
Auswirkungen
der
und
zum
fristgebundenen
automationsgestützten Vorabanforderungen einsetzen. Das Regelungspaket könnte die
durchgeplanten Kanzleiabläufe im Einzelfall erdrosseln. In den mit Frau MdB Margaret
Horb sowie mit Herrn MdB Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion,
für Januar und Februar vereinbarten Gesprächen wird sich der DStV insbesondere für
eine verschuldensunabhängige Härtefallregelung für Fälle der Vorabanforderungen sowie
eine Verlängerung der Abarbeitungsfrist von 3 auf 6 Monate einsetzen. Auch bei anderen
Regelungsbereichen, wie beispielsweise dem zum Verspätungszuschlag, sieht der DStV
den
Ausführungen
Nachjustierungsbedarf.
Stand: 11.12.2015
in
seiner
Stellungnahme
S
13/15
entsprechend
noch
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Lastenverteilung droht zu kippen
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