DStV-Forum 01/2016 TB-Nr.: 170/15 Bundesregierung beschließt Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Steuerberater können ein wenig aufatmen Das Bundeskabinett hat am 9.12.2015 den Regierungsentwurf zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ beschlossen. Das diesbezügliche politische Engagement des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) hat Wirkung gezeigt. Die folgenden geplanten Verschärfungen, die der DStV in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten, wie Frau MdB Margaret Horb als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss, sowie dem BMF und in den Medien scharf kritisiert hat, sind vorerst vom Tisch: Recht der Finanzverwaltung, den Steuerberater von einem Vortrag aufgrund Ungeeignetheit zurückzuweisen (§ 80 Abs. 8 AO-E), Haftung des Steuerberaters als Datenübermittler für hinterzogene Steuern des Steuerpflichtigen aufgrund des Verzichts, die übermittelten Daten nachträglich vorzulegen (§ 6 Abs. 3 StDÜV-E). Erfreulicherweise haben die Neuerungen keinen Eingang in den Gesetzentwurf der Bundesregierung gefunden. Noch im September drohte mit dem Referentenentwurf eine gleichmäßige Lasten- sowie Risikoverteilung zu kippen. Im Unterschied zur geltenden Rechtslage sollten Steuerberater künftig vom Vortrag wegen Ungeeignetheit vom Finanzamt zurückgewiesen werden können. Wie der DStV in seiner Stellungnahme S 13/15 aufgezeigt hat, wären eine hohe Rechtsunsicherheit sowie eine empfindliche Störung des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten die Folge gewesen. Der weite Beurteilungsspielraum zugunsten des einzelnen Finanzbeamten wäre angesichts der strengen berufsrechtlichen Vorgaben inakzeptabel gewesen. Zudem hätte 2 diese Verschärfung im Widerspruch zum Sozial- sowie Verwaltungsrecht gestanden. Dort darf der Steuerberater nicht vom Vortrag zurückgewiesen werden. Auch das Haftungsrisiko hätte sich durch die Neuerungen im Referentenentwurf unverhältnismäßig gesteigert. Bei der elektronischen Steuererklärung sollte der Steuerberater für die Steuerhinterziehung des Mandanten einstehen, wenn er auf die nachträgliche Vorlage der übermittelten Daten verzichtet. Die geplante Haftungsnorm hätte künftig für noch mehr Bürokratie in den Kanzleien gesorgt. Der Verzicht des Gesetzgebers auf die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf der Papiersteuererklärung hat die Kanzleiabläufe in den vergangenen Jahren bereits massiv umgewälzt. Zur Vermeidung von steuerstraf- sowie zivilrechtlichen Haftungsrisiken muss sich der Steuerberater die Daten bereits vor deren Übermittlung vom Mandanten freigeben lassen. Zusätzlich wäre wegen des neuen steuerlichen Haftungsrisikos künftig eine Bestätigung des Mandanten über den Erhalt der übermittelten Daten erforderlich gewesen. Allerdings enthält der Gesetzentwurf in puncto Haftung noch einen gefährlichen Widerspruch. Der Gesetzgeber scheint sich eine Hintertür offen halten zu wollen, um die Haftung künftig wieder auf den Plan rufen zu können. Er ermächtigt das BMF zu Abweichungen in einer Rechtsverordnung. Insoweit muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Im nunmehr laufenden parlamentarischen Verfahren gilt es für den Berufsstand noch ein weiteres dickes Brett zu bohren. Der DStV wird sich weiterhin für eine Abmilderung der nachdrücklich kritisierten Verspätungszuschlag Verschärfungen sowie der möglichen zur Fristverlängerung Auswirkungen der und zum fristgebundenen automationsgestützten Vorabanforderungen einsetzen. Das Regelungspaket könnte die durchgeplanten Kanzleiabläufe im Einzelfall erdrosseln. In den mit Frau MdB Margaret Horb sowie mit Herrn MdB Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, für Januar und Februar vereinbarten Gesprächen wird sich der DStV insbesondere für eine verschuldensunabhängige Härtefallregelung für Fälle der Vorabanforderungen sowie eine Verlängerung der Abarbeitungsfrist von 3 auf 6 Monate einsetzen. Auch bei anderen Regelungsbereichen, wie beispielsweise dem zum Verspätungszuschlag, sieht der DStV den Ausführungen Nachjustierungsbedarf. Stand: 11.12.2015 in seiner Stellungnahme S 13/15 entsprechend noch 3 Lesen Sie hierzu auch: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Eine gleichmäßige Risiko- sowie Lastenverteilung droht zu kippen DStV fordert beim Berliner Steuergespräch ein modernes, aber faires Besteuerungsverfahren DStV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Positive Vorboten! 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