Auto-Frühling - Cronenberger Woche

Auto-Frühling
CW-Auto-Sonderseiten zum Start in den Frühling
+++ Meldungen +++
Autonotrufsysteme
werden ab 2018 Pflicht
Der umstrittene Auto-Notruf
eCall hat seine letzte Hürde auf
EU-Ebene passiert: Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg einen Verordnungsentwurf
für Typgenehmigungen solcher
Ortungssysteme in neuen Kraftfahrzeuge beschlossen. Neufahrzeuge müssen demnach ab dem
31. März 2018 eine Notrufmöglichkeit haben. Bereits angebotene Produkte von Drittparteien
sind weiter zusätzlich nutzbar, solange die eCall-Funktion garantiert ist. Die Infrastruktur für den
Dienst soll schon ab 1. Oktober
2017 bereitstehen. Die Mobilfunkfunktionen sollen für alle Verbraucher gebührenfrei sein.
Die Verordnung ist Teil des Gesetzespakets, mit dem eCall nun
überall in Europa eingeführt werden kann. Der bordeigene Notruf
soll bei einem Zusammenstoß im
Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken automatisch die
einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählen, wenn der
Airbag ausgelöst wurde. Der
eCall-Notruf soll von vornherein
mit den Navigationssystemen Galileo und Egnos kompatibel sein.
Herstellern steht es offen, auch
andere Navigationssysteme zu
berücksichtigen.
Die übermittelten Informationen sind beschränkt auf die Fahrzeugklasse, die Art des Treibstoffs sowie die Zeit und den
exakten Ort des Unfalls. Rettungsstellen dürfen diese Daten
nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen an Dritte
weitergeben, zudem müssen sie
vom Fahrer einfach und dauerhaft
gelöscht werden können. Der EUGesetzgeber sieht damit das
Recht auf Privatsphäre ausreichend gewahrt. Die Liberalen, die
Grünen und Datenschützer sehen
das jedoch anders.
Früher ein Alltagsauto für
gehobene Ansprüche
Heute ist die „Heckflosse“ von Hans-Peter Baier ein Schmuckstück
Als der Sudberger Hans-Peter Baier seinen Mercedes-Benz 190 C im
Jahr 1964 kaufte, tickten die Uhren
em Dorpe noch irgendwie anders.
Auch war der Wagen mit Vierzylinder Benzinmotor ziemlich selten, denn dieses Modell wurde
hauptsächlich mit Dieselmotor gebaut. Schon der Vater von HansPeter Baier fuhr Mercedes und diese Tradition ist bis heute in der Familie geblieben.
In der Original-Farbe Anthrazit
lackiert, mit üppigem Chrom verziert, war dieser Mercedes „Heckflosse“ mit der Modellbezeichnung
W110 damals schon ein Luxusgefährt, welches sich hauptsächlich
Firmeninhaber leisteten und dazu
ein Fahrzeug, das für den gehobenen Anspruch durchaus genügte.
Mit seinen 80 PS unter der Motorhaube und den 1884 ccm fuhr die
Stufenheck Limousine um die 145
km/h schnell. Eine Geschwindigkeit, die in den 1960ern sehr wohl
noch ausreichte, um gut von A
nach B zu kommen. Der Sudberger
„Stern“ ist als Firmenwagen im
Laufe seines Autolebens viel unterwegs gewesen. Österreich, die
Schweiz, aber auch Frankreich und
Italien hat der Wagen gesehen.
Immer ist der heute 73-jährige
Oldtimerliebhaber aus Sudberg ohne große Panne unterwegs gewesen. Auch Unfälle hat der Mercedes „Heckflosse“ nie erleiden müssen und ist eines Tages einfach
ganz sanft in der „Ruhestand“ geschlummert. „Irgendwann hat er
dann jahrelang in der Garage vor
sich hingerostet“, erklärt Hans-Peter Baier eher sachlich. Rost war
überhaupt bei fast allen damaligen
Autos ein großes Thema und für
viele Fahrzeuge irgendwann ein
Todesurteil. Doch Baier entschloss
sich vor rund 20 Jahren, seinen alten Benz restaurieren zu lassen.
Immerhin hat der Wagen bis heute
nur um die 160.000 Kilometer ge-
laufen. Für das Alter von 50 Autojahren nicht viel. Die braune Lederausstattung war längst nachgerüstet und um 1995 erstrahlte auch
das Blechkleid dann wieder in neuem Glanz.
„Es ist ein teures Hobby“, sagt
Hans-Peter Baier rückblickend, der
selber von Autotechnik und Restaurierung nichts versteht. Aber er
hat Spaß daran, bei schönem Wetter mit dem alten Mercedes eine
Runde in der näheren Umgebung
zu fahren und auch bewundert zu
werden. „Regen und Schnee hat
die „Heckflosse“ seit seiner Restaurierung nicht mehr gesehen und
das soll auch so bleiben“, bekennt
sein Besitzer. So wird der gute alte
Stern auf Cronenbergs Straßen
auch in Zukunft als Oldtimer nur
noch wenig fahren. Und wer ihn
sieht, den erinnert er an Zeiten, als
man mit großen Autos noch gemächlich fuhr und Hektik weniger
Bedeutung hatte.
(mue)
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Liebt seine alte Mercedes-Benz „Heckflosse“, der Sudberger Hans-Peter Baier.
Wenn zwei dasselbe falsch machen …
Wer rückwärtsfährt, hat Schuld.
Doch was ist diese Faustregel
wert, wenn beide Autofahrer
beim Unfall den Rückwärtsgang
eingelegt haben? Die Antwort
des Amtsgerichts Erfurt (AZ 4 C
148/148) war eindeutig: Jeder
muss die Hälfte des Schadens
tragen – sowohl des Eigen- als
auch des Fremdschadens. Dies
hatte der Kläger im Vorfeld
ganz anders gesehen. Zwar gab
er unumwunden zu, rückwärts
aus der Parklücke herausgefahren zu sein, als sein Kontrahent
rückwärts ausparkte, doch habe
er das andere Auto im Rückspiegel gesehen und kräftig gehupt. Und nicht nur das: Eigentlich habe er ja schon gestanden, als es gekracht habe. Sogar der Vorwärtsgang wäre eingelegt gewesen. Bloß weil ein anderer Autofahrer ihm den Weg versperrt habe, sei an Wegfahren nicht zu denken zu gewesen. Der einzige Zeuge konnte jedoch nur eines bestätigen: Beide Fahrzeuge seien fast gleichzeitig rückwärts aus ihren Parklücken herausgestoßen.
Ja, und dann hätte es auch schon gekracht. Für das Gericht gab es, wie die HUK-COBURG mitteilt,
keinen Zweifel an der Schuld beider. Ein schneller Tritt auf die Bremse, genügt ohnehin nicht. Wer
für sich punkten will, muss nicht nur beweisen können, dass er gestanden hat, sondern auch wie
lange. Entlasten kann sich nur, wer solange steht, dass sein Kontrahent Gelegenheit hat, auf die Situation zu reagieren.
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ADAC: Dobrindts PkwMaut droht EU-Vertragsverletzungsverfahren
Ungeachtet des ohnehin überschaubaren Nutzens der beschlossenen Pkw-Maut für das
marode deutsche Straßennetz
droht dem Gesetz ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Der PkwMaut stehen auf europäischer
Ebene noch zahlreiche Hürden
bevor. Der ADAC hat seit Beginn
der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass es gegen
die Ausländermaut massive europarechtliche Bedenken gibt. Diese könnten nun konkrete Formen
annehmen. „Der Bundesverkehrsminister hat entgegen allen Erwartungen
ein
politisches
Wunschprojekt durchgeboxt, das
außerhalb der CSU kaum jemand
als sonderlich sinnvoll erachtet.
Deswegen ist jetzt Brüssel gefragt. Es wird interessant sein zu
sehen, wie Europa auf diesen
deutschen Sonderweg der Gebührenfinanzierung reagiert", so
ADAC-Vizepräsident für Verkehr,
Ulrich Klaus Becker. „In keinem
Land in Europa werden nur Ausländer durch eine Pkw-Maut zur
Kasse gebeten, während Inländer
von Mehrbelastungen verschont
bleiben. Genau das soll jetzt in
Deutschland passieren. Viel offensichtlicher kann Diskriminierung nicht aussehen."
Der Weg zu einem europäischen Vertragsverletzungsverfahren wird voraussichtlich wie folgt
aussehen: nach einer Ausfertigung des Gesetzes durch den
Bundespräsidenten haben EUKommission und -Mitgliedstaaten
die Möglichkeit, ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten.
Anschließend könnte die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Mit
einem Urteil wäre etwa zwei Jahre später zu rechnen.
schon ab
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