Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Sozialamt Office des affaires sociales Checkliste: Einreichung von Gesuchen zur Finanzierung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern Wenn Sie für ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Gesuch zur Erteilung einer Ermächtigung einreichen, prüft das Kantonale Sozialamt (SOA) der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) in einem ersten Schritt, ob alle Unterlagen und Informationen zur Beurteilung Ihres Gesuchs vorhanden sind. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Bestimmungen der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) sowie dem Vortrag. Diese Checkliste soll Ihnen dazu dienen, das Gesuch zu formulieren und die einzureichenden Unterlagen bereitzustellen. Angaben, die gestützt auf die ASIV im Gesuch enthalten sein müssen: Einzugsgebiet Die Gemeinde bzw. die Gemeinden, die das Angebot in offener Kinder- und Jugendarbeit bereitstellen wollen, sind genannt. Die Sitzgemeinde, das heisst, die Gemeinde, die für den Kontakt mit dem SOA zuständig ist und die ermächtigten Kosten im Lastenausgleich abrechnet, ist bestimmt und wird kommuniziert. Zielgruppe Die Zielgruppe des Angebotes in offener Kinder- und Jugendarbeit ist definiert und entspricht den kantonalen Vorgaben. OKJA-SSA Die Zusammenarbeit, Schnittstellen und Abgrenzung zwischen offener Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und Schulsozialarbeit (SSA) werden dargelegt (Informationsblatt OKJA/SSA). Wirkungsziele Die sechs Wirkungsziele für das Angebot der offenen Kinderund Jugendarbeit sind den kommunalen Gegebenheiten angepasst und umschrieben. Die Wirkungsziele sind hinsichtlich Qualität und Quantität eindeutig und messbar. Dies kann auch mittels kurz- und längerfristigen Zielen erfolgen, die zur Erreichung der Wirkungsziele beitragen. Leistungsbereiche Die wichtigsten Leistungen der drei Bereiche werden aufgelistet und in Bezug zur definierten Zielgruppe umschrieben. Zusammenarbeit Es wird umschrieben, mit welchen lokalen und regionalen Institutionen und Behörden zusammengearbeitet wird und wie die Zusammenarbeit inhaltlich ausgestaltet werden soll. Leitbild Ein spezifisches Leitbild für das Angebot der offenen Kinderund Jugendarbeit ist vorhanden und liegt dem Gesuch bei. Das Leitbild ist kurz und prägnant formuliert (ca. 1 A4-Seite). Es beinhaltet in der Regel Sinn, Umgang und Werte, Zweck, HauptadressatInnen, Leistungsüberblick und die Kultur. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Stellenplan Im Stellenplan sind die Angaben zu Stellenprozenten, Funktion und abgeschlossener Ausbildung der Mitarbeitenden der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfasst. Die Fachperson in der operativen Leitung ist mit Namen zu nennen und dem Gesuch liegt der Ausbildungsnachweis bei. [Vorlage Stellenplan] Budget Ein Budget, welches den Aufwand und die Erträge des Leistungserbringers bzw. des Leistungsangebotes enthält, liegt bei. [Merkblatt zur Erstellung des Budgets, Liste Kinder und Jugendliche pro Gemeinde, Liste Zusatzbetrag pro Gemeinde] Gemeinderatsbesc hluss Rechtskräftige Gemeinderatsbeschlüsse aller Gemeinden, welche der Bereitstellung eines Angebotes in offener Kinderund Jugendarbeit, gemäss Art. 71a Abs. 1 Bst. b Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) zustimmen, sind vorhanden oder können nach einem positiven Entscheid des SOA erbracht werden. Organisatorischer Ablauf der Gesuchseinreichung und -prüfung Gesuchseinreichung Gesuche für die Erteilung einer Ermächtigung für die Jahre 2017-2020 sind dem Kantonalen Sozialamt (SOA), Abteilung Familie, Rathausgasse 1, 3011 Bern, bis spätestens 31. Mai 2016 einzureichen. Gesuche um Erteilung einer Ermächtigung ab den Jahren 2018, 2019 oder 2020 sind jeweils bis spätestens am 31. März des vorangehenden Jahres einzureichen. Die Ermächtigungen werden bis Ende 2020 erteilt. Gesuchsprüfung Sobald das SOA die eingereichten Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie einen schriftlichen Vorentscheid. Nach einem positiven Vorentscheid, wird der Gemeinde eine Ermächtigung ausgestellt, in der das Leistungsangebot, der Leistungsumfang sowie die lastenausgleichsberechtigten Aufwendungen der Gemeinden umschrieben werden. Bei einem negativen Vorentscheid erhalten die Gemeinden eine schriftliche Begründung, mit dem Hinweis, dass eine anfechtbare Verfügung verlangt werden kann. Kontakt Bei Fragen stehen Ihnen Ninja Burgener ([email protected], 031 633 70 28) und Angela Zbinden-De Sieno ([email protected], 031 633 72 43) gerne zur Verfügung. 15. Oktober 2015 Seite 2 von 2
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