Link öffnet in einem neuen Fenster.•Checkliste für die

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Sozialamt
Office des affaires sociales
Checkliste: Einreichung von Gesuchen zur Finanzierung
von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern
Wenn Sie für ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Gesuch zur Erteilung
einer Ermächtigung einreichen, prüft das Kantonale Sozialamt (SOA) der Gesundheits- und
Fürsorgedirektion (GEF) in einem ersten Schritt, ob alle Unterlagen und Informationen zur
Beurteilung Ihres Gesuchs vorhanden sind.
Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Bestimmungen der Verordnung über
die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) sowie dem Vortrag.
Diese Checkliste soll Ihnen dazu dienen, das Gesuch zu formulieren und die einzureichenden
Unterlagen bereitzustellen.
Angaben, die gestützt auf die ASIV im Gesuch enthalten sein müssen:
Einzugsgebiet
Die Gemeinde bzw. die Gemeinden, die das Angebot in offener
Kinder- und Jugendarbeit bereitstellen wollen, sind genannt.
Die Sitzgemeinde, das heisst, die Gemeinde, die für den Kontakt
mit dem SOA zuständig ist und die ermächtigten Kosten im
Lastenausgleich abrechnet, ist bestimmt und wird kommuniziert.
Zielgruppe
Die Zielgruppe des Angebotes in offener Kinder- und
Jugendarbeit ist definiert und entspricht den kantonalen
Vorgaben.
OKJA-SSA
Die Zusammenarbeit, Schnittstellen und Abgrenzung zwischen
offener Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und Schulsozialarbeit
(SSA) werden dargelegt (Informationsblatt OKJA/SSA).
Wirkungsziele
Die sechs Wirkungsziele für das Angebot der offenen Kinderund Jugendarbeit sind den kommunalen Gegebenheiten
angepasst und umschrieben.
Die Wirkungsziele sind hinsichtlich Qualität und Quantität
eindeutig und messbar. Dies kann auch mittels kurz- und
längerfristigen Zielen erfolgen, die zur Erreichung der
Wirkungsziele beitragen.
Leistungsbereiche
Die wichtigsten Leistungen der drei Bereiche werden aufgelistet
und in Bezug zur definierten Zielgruppe umschrieben.
Zusammenarbeit
Es wird umschrieben, mit welchen lokalen und regionalen
Institutionen und Behörden zusammengearbeitet wird und wie
die Zusammenarbeit inhaltlich ausgestaltet werden soll.
Leitbild
Ein spezifisches Leitbild für das Angebot der offenen Kinderund Jugendarbeit ist vorhanden und liegt dem Gesuch bei.
Das Leitbild ist kurz und prägnant formuliert (ca. 1 A4-Seite). Es
beinhaltet in der Regel Sinn, Umgang und Werte, Zweck,
HauptadressatInnen, Leistungsüberblick und die Kultur.
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Stellenplan
Im Stellenplan sind die Angaben zu Stellenprozenten, Funktion
und abgeschlossener Ausbildung der Mitarbeitenden der
offenen Kinder- und Jugendarbeit erfasst.
Die Fachperson in der operativen Leitung ist mit Namen zu
nennen und dem Gesuch liegt der Ausbildungsnachweis bei.
[Vorlage Stellenplan]
Budget
Ein Budget, welches den Aufwand und die Erträge des
Leistungserbringers bzw. des Leistungsangebotes enthält, liegt
bei.
[Merkblatt zur Erstellung des Budgets, Liste Kinder und Jugendliche pro
Gemeinde, Liste Zusatzbetrag pro Gemeinde]
Gemeinderatsbesc
hluss
Rechtskräftige Gemeinderatsbeschlüsse aller Gemeinden,
welche der Bereitstellung eines Angebotes in offener Kinderund Jugendarbeit, gemäss Art. 71a Abs. 1 Bst. b Gesetz über
die öffentliche Sozialhilfe (SHG) zustimmen, sind vorhanden
oder können nach einem positiven Entscheid des SOA erbracht
werden.
Organisatorischer Ablauf der Gesuchseinreichung und -prüfung
Gesuchseinreichung
Gesuche für die Erteilung einer Ermächtigung für die Jahre 2017-2020 sind dem Kantonalen
Sozialamt (SOA), Abteilung Familie, Rathausgasse 1, 3011 Bern, bis spätestens 31. Mai 2016
einzureichen.
Gesuche um Erteilung einer Ermächtigung ab den Jahren 2018, 2019 oder 2020 sind jeweils
bis spätestens am 31. März des vorangehenden Jahres einzureichen. Die Ermächtigungen
werden bis Ende 2020 erteilt.
Gesuchsprüfung
Sobald das SOA die eingereichten Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie einen schriftlichen
Vorentscheid.
Nach einem positiven Vorentscheid, wird der Gemeinde eine Ermächtigung ausgestellt, in der
das Leistungsangebot, der Leistungsumfang sowie die lastenausgleichsberechtigten Aufwendungen der Gemeinden umschrieben werden.
Bei einem negativen Vorentscheid erhalten die Gemeinden eine schriftliche Begründung, mit
dem Hinweis, dass eine anfechtbare Verfügung verlangt werden kann.
Kontakt
Bei Fragen stehen Ihnen Ninja Burgener ([email protected], 031 633 70 28) und
Angela Zbinden-De Sieno ([email protected], 031 633 72 43) gerne zur Verfügung.
15. Oktober 2015
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