Fernreisen und Epilepsie

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Fernreisen und Epilepsie
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Fernreisen auch mit Epilepsie möglich
In der heutigen Welt gehören Fernreisen auch für die viele Menschen mit einer Epilepsie zum Alltag, sei es als Urlaubsreise oder aus sonstigen Gründen. Bei ihnen ist
die Liste der Dinge, an die sie bei der Vorbereitung denken müssen, allerdings noch
ein wenig länger als bei Menschen ohne Epilepsie. Der Tagesablauf und besonders
auch Schlaf-Wach-Rhythmus sollten nicht allzu sehr durcheinander geraten bzw. ein
schrittweiser Übergang erfolgen. Für Fernreisen wie auch alle anderen Aktivitäten gilt,
dass das Leben nicht ohne Risiken ist, und man letztlich immer den Nutzen dagegen
abwägen muss. Ob eine Reise problemlos möglich ist und wann sie möglicherweise
zu belastend und risikoreich wird, hängt in erster Linie von der Art und Schwere der
Epilepsie ab.
Was sollte beachtet werden?
Reisezeit
Sofern man nicht durch schulpflichtige Kinder oder aus anderen Gründen dazu gezwungen ist, ist es meist günstiger und angenehmer, außerhalb der Hochsaison zu
verreisen. Nicht nur die manchmal allzu große Hitze, sondern auch die allgemeine
Hektik in den Sommermonaten Juli und August an vielen Urlaubsorten kann sich als
nachteiliger und unnötiger Stress erweisen.
Reiseziel und Unterkunft
Im Prinzip ist heute fast jedes Reiseziel auch für Menschen mit Epilepsie geeignet,
manchmal muss von der jeweiligen Landesbotschaft ein Visum eingeholt werden.
Bei der Auswahl des Hotels bzw. der Unterkunft kann man sich nicht immer auf die
Beschreibungen in Prospekten verlassen. Eine zunehmend genutzte Alternative sind
Informationen im Internet mit Bewertungsportalen durch frühere Gäste. Bei einer
gleichzeitig bestehenden Behinderung sollte man dies angeben, auch weil inzwischen für viele Urlaubsorte entsprechende Spezialangebote zur Verfügung stehen.
Frühzeitige Buchung und Reiserücktrittversicherung
Ein frühzeitiges Buchen empfiehlt sich nicht nur wegen der dann oft günstigeren
Preise, sondern auch, weil man dann meist noch eine bessere Auswahl hinsichtlich
Direktverbindungen und günstiger Anschlussverbindungen ohne allzu lange Wartezeiten hat. Bei Bedarf sollte unter Beachtung der jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden.
Alleine oder in Begleitung?
Ob eine Begleitperson erforderlich ist, hängt von der Art und Schwere der Epilepsie
ab. Bei Kindern mit Epilepsie stellt sich häufiger die Frage nach Klassenfahrten oder
anderen Reisen, z.B. mit Sport- oder sonstigen Vereinen. Sofern die Lehrer bzw. Betreuer entsprechend informiert sind, brauchen Kinder wegen ihrer Epilepsie meist
nicht zu Hause zu bleiben.
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Impfschutz bzw. Malariaprophylaxe
Zu diesen Fragen sei auf das entsprechende separate epi-info („Impfungen und Malariaprophylaxe bei Epilepsie“) verwiesen.
Essen und Trinken
In vielen „exotischen“ Urlaubsländern sind die hygienischen Verhältnisse anders als
bei uns, und man kann sich sehr leicht eine Magen-Darm-Infektion mit Durchfall und
Erbrechen zuziehen. In manchen Ländern ist daher davon abzuraten, Salat, rohes
Gemüse, ungeschälte Früchte oder Eiscreme zu essen oder sich die Zähne mit Leitungswasser zu putzen. Bei einem stärkeren Durchfall wird die Aufnahme von Medikamenten aus dem Darm vermindert, was zu vermehrten Anfällen führen kann. Auch
bei Erbrechen innerhalb einer Stunde nach Einnahme der Medikamente ist eine
nochmalige bzw. zusätzliche Gabe sinnvoll. Gerade bei hohen Temperaturen muss
man zwar auf eine ausreichende Trinkmenge achten, ohne aber innerhalb kurzer Zeit
allzu große Mengen zu trinken.
Zusätzliche Versicherung erforderlich?
Vor Reiseantritt sollte man sich vergewissern, dass die bestehende Krankenversicherung im Bedarfsfall auch die Behandlungskosten im Urlaubsland übernimmt (Auslands-Krankenschein). Wenn eine Reise-Zusatzversicherung erforderlich ist, sollte
man sorgfältig auch auf das „Kleingedruckte“ achten, weil manche Gesellschaften
u.a. Menschen mit Epilepsie nicht oder nicht ohne weiteres versichern. Einige verlangen zuvor ein ärztliches Attest oder einen Risikozuschlag in Form einer erhöhten
Prämie. Auf die Reiserücktrittsversicherung wurde schon hingewiesen. Diese sind
nicht teuer und ermöglichen es, bei einer unvorhergesehenen Verschlechterung der
Epilepsie oder aus sonstigen krankheitsbedingten Gründen auch kurzfristig ohne finanzielle Nachteile von der Buchung zurückzutreten.
Flugreisen und Zeitverschiebung
Auch Flugreisen sind für die meisten Menschen mit Epilepsie möglich. Die meisten
Fluggesellschaften fordern ein ärztliches Attest, das Angaben über den Anfallstyp,
die Medikamente sowie eventuelle allgemeine Verhaltensregeln enthalten und gegebenenfalls auf die Notwendigkeit einer Begleitperson hinweisen sollte. Einzelne
Gesellschaften verlangen auch eine spezielle Bescheinigung über eine Flugtauglichkeit.
Schlafentzug und „Jetlag“
Bei Fernreisen ist besonders darauf zu achten, dass sich durch die Zeitverschiebung
der Schlaf-Wach-Rhythmus ändert. Dies bezieht sich nicht nur auf den Flug selbst,
sondern betrifft meist auch die folgenden Tage. Wann immer möglich sollte man seinen normalen Rhythmus nicht abrupt umstellen.
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Medikamente
Medikamenteneinnahme
Das „A und O“ ist eine regelmäßige Einnahme der Medikamente. Bei Flügen nach
Westen wie z.B. in die USA kommt es zu einem „Zeitgewinn“ (der Reisetag verlängert
sich) und bei Flügen nach Osten (z.B. nach Thailand) zu einem „Zeitverlust“ (der Reisetag verkürzt sich). Je nach Ausmaß der Zeitverschiebung sollte man die Dosis der
Medikamente am Reisetag erhöhen bzw. vermindern entsprechend der beiden nachfolgenden Formeln anpassen:
zusätzlich benötigte Dosis
Anzahl „gewonnener“ Stunden x Tagesdosis
24
verringerte Tagesdosis
24 minus „wegfallende“ Stunden x Tagesdosis
24
Wann zusätzliche Dosen eingenommen beziehungsweise „überflüssige“ weggelassen werden sollten, hängt neben dem Ausmaß der Zeitverschiebung auch von der
Halbwertszeit der Medikamente und Tageszeit des Fluges ab. Als Alternative zu diesen Berechnungen kann man bei kürzeren Reisen auch einfach das Einnahmeschema seiner Tabletten mehr oder weniger unverändert beibehalten, wobei man sich
z.B. einer zweiten Uhr mit der „Heimatzeit“ bedienen kann. Im Zweifelsfall sollte man
mit seinem Arzt Rücksprache nehmen.
Immer ausreichend Vorrat mitnehmen!
Es ist immer günstig, einen ausreichenden Vorrat der benötigten Antiepileptika mitzunehmen. Bei größeren Medikamentenmengen kann der Zoll Schwierigkeiten machen, weshalb man sich von seinem Arzt eine Bescheinigung der erforderlichen Medikamente ausstellen lassen sollte. Wegen der Gefahr eines Gepäckverlusts empfiehlt es sich auch immer, die Medikamente im Handgepäck mitzunehmen. Sie sollten stets in den Originalverpackungen bleiben, die optimalen Schutz vor Feuchtigkeit
oder Verunreinigungen bieten.
Zusätzliche Medikamente
Als zusätzlicher Anfallsschutz können, besonders bei schweren Epilepsien oder starker Zeitverschiebung, vorübergehend Benzodiazepine (wie z.B. Tavor® oder Frisium®)
eingenommen werden. Die Auswahl des Präparates und die Dosierung besprechen
Sie am besten mit Ihrem behandelnden Neurologen.
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Aktivitäten am Reiseziel
Autofahren. Die Mitnahme eines internationalen Führerscheins ist empfehlenswert.
Es gelten die jeweiligen Bestimmungen, die nicht mit denjenigen in Deutschland
übereinstimmen müssen. In manchen Ländern wie z.B. in den USA können darüber
hinaus von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein.
Schwimmen und Wassersport. Beim Schwimmen und andere Wassersportarten (siehe auch epi-info „Sport und Epilepsie“ sollten die folgenden Vorsichtsmaßnahmen
beachtet werden:
 Rücksprache wegen der Schwimmtauglichkeit mit dem Arzt
 Nur in ausgeruhtem Zustand und bei Wohlbefinden ins Wasser!
 Immer gemeinsam mit einem erfahrenen Schwimmer ins Wasser, der über die
Epilepsie und angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichtet ist. Möglichst
nur in einem Schwimmbecken (Pool) und nur bei ausreichend langer Anfallsfreiheit in offenen Gewässern (Fluss, See oder Meer) schwimmen; im Zweifelsfall eine Schwimmweste tragen sowie Bademeister / Aufsichtspersonen über die Epilepsie informieren
 Bei häufigeren und schweren Anfällen im Nichtschwimmerbecken bleiben
 Tauchen ist nur bei ausreichend langer Anfallsfreiheit und mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung erlaubt
 Bootsfahrten nie alleine unternehmen
 Bei Fotosensibilität Tragen einer polarisierten Sonnenbrille
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Verfasser:
Dr. med. Günter Krämer
Facharzt für Neurologie FMH
Neurozentrum Bellevue
Theaterstr. 8
CH-8001 Zürich
[email protected]
Die Informationen dieses Informationsblattes wurden unter größter Sorgfalt nach
dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zusammengetragen. Die Angaben können die Erteilung medizinischer Anweisungen und Ratschläge jedoch nicht
ersetzen. Bei weiteren Fragen oder gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.
Für Interessierte zum Weiterlesen
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Krämer G. Epilepsie. Die Krankheit erkennen, verstehen und gut damit leben.
4. Auflage. TRIAS Verlag in Medizinverlage Stuttgart (MVS), Stuttgart 2013
Krämer G. Diagnose Epilepsie. Kurz & bündig: Wie Sie die Krankheit verstehen,
die besten Therapien für sich nutzen und ihren Alltag optimieren. 2., aktualisierte
Auflage. TRIAS Verlag in Medizinverlage Stuttgart (MVS), Stuttgart 2012
Krämer G, Appleton R. Epilepsie – Ein illustriertes Wörterbuch für Kinder und
Jugendliche und ihre Eltern. 4. Auflage. Bad Honnef, Hippocampus-Verlag 2010
Krämer G, Daniel-Zeipelt A. Epilepsie – 100 Fragen, die Sie nie zu stellen wagten.
3., unveränderte Auflage. Hippocampus Verlag, Bad Honnef 2014
International Bureau for Epilepsy (IBE). The Traveller’s Handbook for People with
Epilepsy. Dublin, The International Bureau for Epilepsy ohne Jahr (2013); im Internet abrufbar unter www.ibe-travelhandbook.org
Epilepsiezentrum Kork
Landstraße 1
77694 Kehl-Kork
Telefon (07851) 84-0
E-Mail [email protected]
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Stand: 10.2015
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