Prüfung von Druck

Prüfung von Druckbehältern und -anlagen
BetrSichV
Vor Inbetriebnahme und wiederkehrend.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung 2015 §§ 15 und 16
sind überwachungsbedürftige Druckanlagen und deren
Anlagenteile einer Prüfung vor Inbetriebnahme und einer
wiederkehrenden Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder – je nach Zuständigkeit – durch
eine zur Prüfung befähigten Person (befP) unterziehen zu
lassen.
Auf Grundlage technischer Unterlagen, z. B. vom Hersteller oder Errichter ermittelt der Arbeitgeber im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV die Prüffristen
sowie Art und Umfang der regelmäßig wiederkehrenden
Prüfungen und zwar sowohl für die Anlagenteile, die im
Regelfall der inneren, äußeren und Festigkeitsprüfung zu
unterziehen sind, als auch für die Anlage (Anlagenprüfung).
Hierzu hat der Verordnungsgeber im Anhang 2 Abschnitt 4
Höchstprüffristen festgelegt, die der Arbeitgeber berücksichtigen muss.
haben wir Ihnen an einem einfachen Beispiel skizziert,
wie eine überwachungsbedürftige Druckanlage und ihre
Anlagenteile nach geltendem Recht zu prüfen sind.
Als anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle unterstützt Sie TÜV SÜD umfassend und kompetent
bei dieser anspruchsvollen Aufgabe. Durch die intensive
Mitarbeit unserer Experten bei der Erstellung europäischer
Richtlinien und Normen sind wir bestens mit dem Stand
der Technik und den gesetzlichen Vorgaben vertraut.
TÜV SÜD-Leistungen
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Zuordnung der Anlagenteile zur Druckanlage
Einteilung der Anlagen in Prüfgruppen
Überwachung der Prüffristen
Durchführen aller Prüfungen inkl. Dokumentation
Davon profitieren Sie
Außerdem legt der Arbeitgeber fest, welche Voraussetzungen die befP erfüllen muss, die er beauftragen will. Diese
Festlegung erübrigt sich, wenn er eine ZÜS auswählt, da
diese hinsichtlich ihrer Kompetenz behördlich auditiert und
anerkannt sein muss.
Sie erhöhen die Anlagensicherheit und verringern
das Unfallrisiko.
왘 Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation
der Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten.
왘 Sie erhalten Fachkompetenz.
왘 Sie bauen auf einen starken Namen.
Konkretisiert werden diese Vorgaben in den Technischen
Regeln (TRBS), insbesondere TRBS 1201 Teil 2. Umseitig
Gern informieren wir Sie ausführlich. Sprechen Sie uns
an. Wir sind bundesweit tätig.
TÜV SÜD Industrie Service GmbH www.tuev-sued.de/is
Dampf- und Drucktechnik Telefon bundesweit 0800 888 4444 E-Mail: [email protected]
2015 © TÜV SÜD Industrie Service GmbH | IS-MKG/STP/169.0/de/DE
왘
nur
Arbeitsmittel(*)
 Befähigte Person
 Befähigte Person oder ZÜS
Wiederkehrende Prüfung
(Äußere, Innere, Festigkeit)
 nur durch ZÜS
 nur durch ZÜS

PS = 10 bar, V = 101 Liter
PS x V = 1010 bar x Liter
Druckluftbehälter
Weitere Informationen und Hilfsmittel für die wirtschaftliche Umsetzung von Regelwerken finden Sie bei netinform, dem MehrWert-Service-Portal von TÜV SÜD. Besuchen Sie uns: www.tuev-sued.de/netinform.
Hinweis (*): Die Rohrleitungen und der Kompressor sind in diesem Beispiel als Arbeitsmittel einzustufen. Erforderliche Prüfungen (Art, Umfang, Inhalt, Prüfperson) sind vom Betreiber/Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung
festzulegen und zu veranlassen. Auch hier steht Ihnen TÜV SÜD gern zur Seite.
oder ZÜS
 nur durch ZÜS
Prüfung der Prüffristfestlegung
 Befähigte Person oder ZÜS
PS = 10 bar, V = 21 Liter
PS x V = 210 bar x Liter
Ölabscheider
Prüfung vor Inbetriebnahme
nur Arbeitsmittel(*)
PS = 10 bar
DN = 25
DN x PS = 250
Rohrleitungen

PS = 10 bar, V = 5,1 Liter
PS x V = 51 bar x Liter
Filter

Überwachungsbedürftige Anlagenteile:
(ZÜS: z. B. TÜV SÜD)
 Wiederkehrende
Prüfung durch die ZÜS
 Prüfung vor
Inbetriebnahme
durch die ZÜS
Prüffristfestlegung
 Prüfung der
Kompressor
Überwachungsbedürftige Druckanlage
Betreiber-/Arbeitgeberpflichten und Zuständigkeiten für die Prüfung vor Inbetriebnahme sind in § 15 BetrSichV und für die wiederkehrende Prüfung in § 16 BetrSichV geregelt.
Nähere Angaben können auch der TRBS 1201, Teil 2 entnommen werden.
Beispielhafte Darstellung an einer überwachungsbedürftigen Druckanlage (Kompressoranlage)