Diskutieren auf Sachebene und nach Lage der Fakten: Flyer zur

B' 90/Die GRÜNEN
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
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Darmstadt, 17.02.2016
PRESSEMITTEILUNG
Diskutieren auf Sachebene und nach Lage der Fakten: Flyer zur Umgestaltung der
Frankfurter Straße rechtmäßig und notwendig.
„Wir haben als Fraktion ein Faltblatt zu dem geplanten Umbau der Frankfurter Straße bei Merck
verteilen lassen. Weder Rechtsamt, noch Revisionsamt sehen einen Grund dies zu beanstanden“
erklären Hildegard Förster-Heldmann und Yücel Akdeniz, die Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN
im Stadtparlament. „Die grüne Fraktion darf und wird sich auch in Zukunft weiter argumentativ
dazu äußern. Das dürfen Bürgerinnen und Bürger zu recht von ihr erwarten.“
Aufgrund der öffentlichen Diskussionen um die Umgestaltung der Frankfurter Straße im Bereich
des Haupteingangs der Firma Merck, insbesondere nach der Bürgerversammlung im Dezember im
Golden Löwen zu diesem Thema, habe sich die grüne Fraktion dazu entschlossen, einen Flyer zu
erstellen und ihn u.a. als Beilage in der Arheilger Post im Stadtteil Arheilgen zu verteilen.
„Dieser Flyer dient ausschließlich der Darstellung der Fakten-Lage und soll zur Versachlichung der
Diskussion um die Umgestaltung beitragen, da diese insbesondere von Teilen der Opposition sehr
emotional geführt wird“, so Förster-Heldmann und Akdeniz weiter. „In diesem Flyer werden Stand
und weiterer Verlauf der Planung geschildert sowie die Intension der Umgestaltung dargelegt.“
Die Fraktionsvorsitzenden stellen fest: „Wenn nun von Teilen der Opposition der Vorwurf erhoben
wird, mit der Verteilung des Flyers sei gegen die Vorgaben des Hessischen Rechnungshofes über
den Umgang mit Fraktionsmitteln verstoßen worden, da durch ihn Mittel der Fraktion zum Zweck
der Wahlwerbung verwendet worden seien, so müssen wir dieser Behauptung mit aller Vehemenz
widersprechen.
Um dem zu entgegnen, habe man die Verteilung vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf deren Ordnungsmäßigkeit hin überprüfen lassen. Beide sehen keinen Anlass den
Inhalt zu beanstanden.
Da der Flyer keinerlei Wahlaufruf enthalte, sondern sich ganz singulär mit einem tagesaktuellen
Thema aus der Stadtverordnetenversammlung befasse, handele es sich dabei ausdrücklich um
zulässige Öffentlichkeitsarbeit. Nach § 36a Abs. 3 HGO dürfen die Fraktionen Öffentlichkeitsarbeit
betreiben, soweit sich diese auf die Willensbildung und Entscheidungsfindung in der
Stadtverordnetenversammlung beziehe. Hierfür dürfen auch die ihnen zur Verfügung gestellten
Fraktionsmittel verwendet werden.
„Zuletzt war die Umgestaltung der Frankfurter Straße am 11. Februar 2016 Thema in der
Stadtverordnetenversammlung und wird dort auch weiterhin behandelt werden. Damit ist Aktualität
absolut gewährleistet“, bekräftigen Förster-Heldmann und Akdeniz. „Die Fraktion darf sich hierzu
öffentlich äußern und wird dies weiterhin tun. Uns ist an einer guten verkehrlichen Beziehung
zwischen Arheilgen und der Innenstadt gelegen. Und wir nehmen die Sorgen und Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger ernst und möchten diese auf der Faktenlage diskutieren.“