gesamte Medienmitteilung des UREK-S vom 05.02

Medienmitteilung UREK-S
Umgang mit Grossraubtieren
Wolfbestände bejagen
Sekretariat der Kommissionen für Umwelt
Raumplanung und Energie
CH-3003 Bern
www.parlament.ch
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Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Ständerates
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie spricht sich für eine Änderung
des Jagdgesetzes aus, damit der Wolf gejagt werden kann. Diese Massnahme geht
deutlich weiter als die massvolle Bestandesregulierung, welche das Parlament noch
im vergangenen Jahr beschlossen hatte.
Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Mo.
Imoberdorf (Rieder) 14.3570 „Den Wolf als jagdbare Tierart einzustufen“ zuzustimmen. Die
Motion will den Bundesrat beauftragen, das Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass der
Wolf ganzjährig gejagt werden kann. Die Kommission hat einmal mehr betont, die Bedenken
der betroffenen Bergkantone in der Sache Wolf müssten ernst genommen werden. So ist sie
grundsätzlich der Auffassung, dass die Kantone für den Einzelabschuss von Wölfen mehr
Kompetenzen bekommen sollten, als dies gegenwärtig im Gesetz vorgesehen ist. Die
Kommissionmehrheit will aber noch einen Schritt weiter gehen und mit der Annahme der
Motion ein Zeichen setzen. Sie ist der Auffassung, das bisherige Konzept von Massnahmen
zur Schadensverhütung (Herdenschutz) und einzelnen Abschüssen von schadenstiftenden
Wölfen und bei regional hohen Beständen sei nicht ausreichend. Die Zunahme der Wölfe
müsse mit wirkungsvollen Bestandeseingriffen gebremst werden, das würden die
Erfahrungen in verschiedenen Ländern Europas zeigen. Die Kommissionsmehrheit ist sich
bewusst, dass die Forderung nach der Jagd auf den Wolf deutlich über den Rahmen
hinausgeht, welcher mit der im letzten Jahr angenommenen Motion Engler 14.3151 gesteckt
wurde. Ebenso wenig ist die Jagd vereinbar mit dem Verbleib in der Berner Konvention,
welche den Wolf als streng geschützte Tierart führt. So lehnt denn auch die Minderheit der
Kommission die Motion ab und verweist auf die ausgewogene Lösung, welche die Räte mit
der Überweisung der Motion Engler gefunden hätten. Diese versuche, den Anliegen der
Bergbevölkerung und dem Schutz des Wolfes Rechnung zu tragen. Sowohl die Verfassung
wie auch die Berner Konvention gewährleisteten den Schutz des Wolfes in der Schweiz, stellt
die Minderheit fest, schon nur deshalb stünde die Jagd ausser Frage.
Im Zusammenhang beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative
14.320 des Kantons Wallis „Wolf. Fertig lustig!“ keine Folge zu geben. Die Initiative fordert
das Parlament zu einer Gesetzesänderung auf, die mit dem Anliegen der Motion
übereinstimmt. Vor dem Hintergrund der Zustimmung zur Motion müsse das Parlament nicht
selber gesetzgeberisch tätig werden, stellt die Kommission fest.
Entschädigung von Biberschäden an Infrastrukturen
Die Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative des
Kantons Thurgau keine Folge zu geben (15.300). Diese verlangt, dass die Behebung von
Schäden, welche Biber an Infrastrukturen wie zum Beispiel Strassen oder
Entwässerungsanlagen anrichten, finanziert wird. Die Kommission findet es nicht angebracht,
dass der Bund für diese Kosten aufkommt. In ihren Augen sollten vielmehr die Massnahmen
zur Verhinderung solcher Schäden vorangetrieben werden.
Des Weiteren stimmt die Kommission einstimmig einem Vorschlag des Bundesrates zu, das
Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente aus Kernanlagen zur
Wiederaufbereitung zu verlängern (15.079). Das Moratorium läuft am 30. Juni 2016 aus. Das
Parlament hat in der Vorlage zur Energiestrategie 2050 bereits einem Verbot der Ausfuhr von
abgebrannten Brennelementen zugestimmt.
Schliesslich schlägt die Kommission vor, eine modifizierte Version der Motion Aebi (13.3324
Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung) anzunehmen.
Die Kommission hat am 4. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl
(BD/BE) in Bern getagt.
Bern, 5. Februar 2016 Parlamentsdienste
Auskünfte
Werner Luginbühl, Kommissionspräsident, Tel. 079 481 07 69
Michael Ruch, stv. Kommissionssekretär, Tel. 058 322 94 87
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