BFH: Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Wirt

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07.08.2015
BFH: Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert nach § 24 UmwStG
Der BFH hatte mit Urteil vom 22.04.2015 (X R 8/13) darüber zu entscheiden, ob
eine Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum eines Einzelunternehmers
stehenden Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft im Rahmen des § 24
UmwStG zum Buchwert erfolgen kann oder ein Entnahme- bzw. Einbringungsgewinn zu versteuern ist.
Im Streitfall betrieb U ein Einzelunternehmen. U war zugleich mit seiner Ehefrau
E Miteigentümer zweier Grundstücke. Auf ihnen errichtete U zwischen 1992 und
1996 auf seine Kosten Gebäude und Außenanlagen, welche für das Einzelunternehmen genutzt wurden. Die hierfür angefallenen Herstellungskosten bilanzierte
U in seinem Einzelunternehmen und machte entsprechende Abschreibungen geltend. Schriftliche Vereinbarungen über die Nutzungsverhältnisse an den Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen sowie über etwaige Wertersatzansprüche
hatten die Eheleute nicht getroffen. Am 01.09.2003 übertrug U sein Einzelunternehmen (einschließlich der errichteten Gebäude und Außenanlagen) zu Buchwerten gegen Erhalt von Kommanditanteilen auf eine KG. Zugleich übereignete E
ihren Miteigentumsanteil an den Grundstücken zu Verkehrswerten (ohne Berücksichtigung der Gebäudeanteile) gegen Gewährung von Kommanditanteilen auf
die KG.
Sowohl das FA als auch das FG vertraten die Auffassung, dass mit der Einbringung des Einzelunternehmens in die KG die zwischen den Eheleuten bestehenden Nutzungsverhältnisse in Bezug auf die Miteigentumsanteile der E an den
Gebäuden und Außenanlagen beendet worden sind. U habe deshalb das wirtschaftliche Eigentum an den Gebäuden und den Außenanlagen verloren. Da die
Beendigung der Nutzungsverhältnisse vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt sei, hätte U das Gebäude und die Außenanlagen mit dem
Restbuchwert gewinnmindernd ausbuchen müssen. Zugleich wäre U verpflichtet
gewesen, einen diesbezüglichen Ausgleichsanspruch i.H.d. gemeinen Werts des
auf E entfallenden Gebäudes gemäß §§ 951, 812 BGB gewinnerhöhend anzusetzen. Da ein solcher Ausgleichsanspruch nicht geltend gemacht worden sei,
liege hierin eine Entnahme, welche den Veräußerungsgewinn aus dem Einbringungsvorgang erhöht habe.
Der BFH hat nunmehr das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Entgegen der Auffassung des FG sei weder ein Entnahmegewinn entstanden noch hätten U bzw.
E einen Einbringungsgewinn zu versteuern. Zunächst stellt der BFH fest, dass U
vor der Einbringung in die KG wirtschaftlicher Eigentümer der auf seine Kosten
errichteten und zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäudeteile und Außenanlagen war. Als unschädlich für die Annahme des wirtschaftlichen Eigentums von
U erachtete der BFH die aus seiner Sicht wohl zivilrechtlich unwirksame Vereinbarung eines Nutzungsverhältnisses zwischen den Eheleuten. Denn offensichtlich habe U gegenüber E eine auch rechtlich abgesicherte Position innegehabt,
welche es ihm ermöglichte, E dauerhaft von der Einwirkung auf die Grundstücksanteile und die Außenanlagen auszuschließen.
Das FG sei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass U ab dem Zeitpunkt der
Einbringung die tatsächliche Sachherrschaft über den zuvor auf E entfallenden
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Miteigentumsanteil verloren habe. Dieser Umstand sei jedoch ohne jegliche Bedeutung dafür, ob U zusammen mit den anderen Wirtschaftsgütern seines Einzelunternehmens auch das wirtschaftliche Eigentum an den betrieblichen Gebäuden und Außenanlagen nach § 24 UmwStG auf die KG übertragen konnte.
Eine solche Übertragung wäre nur dann nicht möglich gewesen, wenn U das
wirtschaftliche Eigentum an die zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks, also E, verloren hätte, was jedoch im Streitfall ausgeschlossen werden könne.
Schließlich stellt der BFH fest, dass auch kein Einbringungsgewinn entstanden
sei, da U das gesamte Anlagevermögen seines Einzelunternehmens zu Buchwerten in die KG eingebracht habe.
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07.08.2015
Alle am 05.08.2015 veröffentlichten Entscheidungen des BFH (V)
Aktenzeichen
Entscheidungsdatum
Stichwort
VII R 37/13
05.05.2015
Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr.
3 InsO
IV R 25/12
21.05.2015
Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen
siehe auch: Pressemitteilung Nr. 55/15 vom 05.08.2015
IV R 27/12
28.05.2015
Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach
Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft
II R 34/13
06.05.2015
Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
Alle am 05.08.2015 veröffentlichten Entscheidungen des BFH (NV)
Aktenzeichen
Entscheidungsdatum
Stichwort
13.05.2015
Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche
Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch
auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen
VII R 62/13
13.05.2015
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13
- Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen
IV R 37/11
18.02.2015
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2015 IV R 35/11 - Bestimmung des
Wirtschaftsguts "stehendes Holz" bei einem Forstbetrieb - Steuerliche Folgen
eines durchgeführten Holzeinschlags - Buchwertabspaltung
19.11.2014
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der "nahestehenden Person" - Scheingeschäft - Leerstandszeiten - Vorhandensein
einer Überschusserzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG - Verstoß gegen
den klaren Inhalt der Akten
VIII R 8/11
15.10.2014
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
auf ein im Sonderbetriebsvermögen II befindliches Büro des Gesellschafters
einer Ingenieur-GbR - Abgrenzung des häuslichen Arbeitszimmers von betriebsstättenähnlichen Räumen
VIII R 11/12
21.10.2014
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinnahmung von Kundenzahlungen
auf dem privaten Bankkonto des beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH
VIII R 32/10
15.10.2014
Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Buchst. c EStG 1990
X E 14/15
22.06.2015
Nichtanforderung einer Vollmacht beim Auftreten eines Rechtsanwalts keine
unrichtige Sachbehandlung
VII R 63/13
VIII R 23/11
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07.08.2015
Aktenzeichen
Entscheidungsdatum
Stichwort
X K 8/13
25.03.2015
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom
20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger
Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf
Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins - Grundsatz der Kostenminimierung - Kopierkosten
X R 8/13
22.04.2015
Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden
Wirtschaftsgütern zum Buchwert - Wirtschaftliches Eigentum an auf Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäudeteilen
VII E 18/14
15.06.2015
Streitwert bei Klage eines Haftungsschuldners nur gegen das Leistungsgebot
VI R 84/13
18.06.2015
Feststellungslast bei nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen im Sinne des
§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Bindung des BFH nach Zurückverweisung
13.05.2015
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit den BFH-Beschlüssen vom 13.05.2015 VII R
62/13, VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen
tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen
06.05.2015
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2015 II R 34/13 - Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten im
Fall der Weiterschenkung
06.05.2015
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2015 II R 34/13 - Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten im
Fall der Weiterschenkung
VII R 6/14
II R 35/13
II R 36/13
Alle bis zum 07.08.2015 veröffentlichten Erlasse
Aktenzeichen
Datum
III C 3 - S
7329/15/1000
1(2015/06892
93)
03.08.2015
III C 2 - S 733
3/08/10001 :
004
03.08.2015
IV C 5 - S
2378/15/10001
03.08.2015
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Stichwort
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2015
Änderung der Bemessungsgrundlage wegen vorübergehender Uneinbringlichkeit aufgrund eines Sicherungseinbehaltes
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016
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07.08.2015
Herausgeber
WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Neuer Wall 30 • 20354 Hamburg
T: +49 (0) 40 320 86 66-0 • F: +49 (0) 40 320 86 66-29
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Rosenheimer Straße 33 • 83064 Raubling
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