# 32 07.08.2015 BFH: Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert nach § 24 UmwStG Der BFH hatte mit Urteil vom 22.04.2015 (X R 8/13) darüber zu entscheiden, ob eine Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum eines Einzelunternehmers stehenden Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft im Rahmen des § 24 UmwStG zum Buchwert erfolgen kann oder ein Entnahme- bzw. Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Im Streitfall betrieb U ein Einzelunternehmen. U war zugleich mit seiner Ehefrau E Miteigentümer zweier Grundstücke. Auf ihnen errichtete U zwischen 1992 und 1996 auf seine Kosten Gebäude und Außenanlagen, welche für das Einzelunternehmen genutzt wurden. Die hierfür angefallenen Herstellungskosten bilanzierte U in seinem Einzelunternehmen und machte entsprechende Abschreibungen geltend. Schriftliche Vereinbarungen über die Nutzungsverhältnisse an den Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen sowie über etwaige Wertersatzansprüche hatten die Eheleute nicht getroffen. Am 01.09.2003 übertrug U sein Einzelunternehmen (einschließlich der errichteten Gebäude und Außenanlagen) zu Buchwerten gegen Erhalt von Kommanditanteilen auf eine KG. Zugleich übereignete E ihren Miteigentumsanteil an den Grundstücken zu Verkehrswerten (ohne Berücksichtigung der Gebäudeanteile) gegen Gewährung von Kommanditanteilen auf die KG. Sowohl das FA als auch das FG vertraten die Auffassung, dass mit der Einbringung des Einzelunternehmens in die KG die zwischen den Eheleuten bestehenden Nutzungsverhältnisse in Bezug auf die Miteigentumsanteile der E an den Gebäuden und Außenanlagen beendet worden sind. U habe deshalb das wirtschaftliche Eigentum an den Gebäuden und den Außenanlagen verloren. Da die Beendigung der Nutzungsverhältnisse vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt sei, hätte U das Gebäude und die Außenanlagen mit dem Restbuchwert gewinnmindernd ausbuchen müssen. Zugleich wäre U verpflichtet gewesen, einen diesbezüglichen Ausgleichsanspruch i.H.d. gemeinen Werts des auf E entfallenden Gebäudes gemäß §§ 951, 812 BGB gewinnerhöhend anzusetzen. Da ein solcher Ausgleichsanspruch nicht geltend gemacht worden sei, liege hierin eine Entnahme, welche den Veräußerungsgewinn aus dem Einbringungsvorgang erhöht habe. Der BFH hat nunmehr das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Entgegen der Auffassung des FG sei weder ein Entnahmegewinn entstanden noch hätten U bzw. E einen Einbringungsgewinn zu versteuern. Zunächst stellt der BFH fest, dass U vor der Einbringung in die KG wirtschaftlicher Eigentümer der auf seine Kosten errichteten und zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäudeteile und Außenanlagen war. Als unschädlich für die Annahme des wirtschaftlichen Eigentums von U erachtete der BFH die aus seiner Sicht wohl zivilrechtlich unwirksame Vereinbarung eines Nutzungsverhältnisses zwischen den Eheleuten. Denn offensichtlich habe U gegenüber E eine auch rechtlich abgesicherte Position innegehabt, welche es ihm ermöglichte, E dauerhaft von der Einwirkung auf die Grundstücksanteile und die Außenanlagen auszuschließen. Das FG sei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass U ab dem Zeitpunkt der Einbringung die tatsächliche Sachherrschaft über den zuvor auf E entfallenden Seite 1 von 5 # 32 07.08.2015 Miteigentumsanteil verloren habe. Dieser Umstand sei jedoch ohne jegliche Bedeutung dafür, ob U zusammen mit den anderen Wirtschaftsgütern seines Einzelunternehmens auch das wirtschaftliche Eigentum an den betrieblichen Gebäuden und Außenanlagen nach § 24 UmwStG auf die KG übertragen konnte. Eine solche Übertragung wäre nur dann nicht möglich gewesen, wenn U das wirtschaftliche Eigentum an die zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks, also E, verloren hätte, was jedoch im Streitfall ausgeschlossen werden könne. Schließlich stellt der BFH fest, dass auch kein Einbringungsgewinn entstanden sei, da U das gesamte Anlagevermögen seines Einzelunternehmens zu Buchwerten in die KG eingebracht habe. Seite 2 von 5 # 32 07.08.2015 Alle am 05.08.2015 veröffentlichten Entscheidungen des BFH (V) Aktenzeichen Entscheidungsdatum Stichwort VII R 37/13 05.05.2015 Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO IV R 25/12 21.05.2015 Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen siehe auch: Pressemitteilung Nr. 55/15 vom 05.08.2015 IV R 27/12 28.05.2015 Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft II R 34/13 06.05.2015 Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt Alle am 05.08.2015 veröffentlichten Entscheidungen des BFH (NV) Aktenzeichen Entscheidungsdatum Stichwort 13.05.2015 Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen VII R 62/13 13.05.2015 Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen IV R 37/11 18.02.2015 Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2015 IV R 35/11 - Bestimmung des Wirtschaftsguts "stehendes Holz" bei einem Forstbetrieb - Steuerliche Folgen eines durchgeführten Holzeinschlags - Buchwertabspaltung 19.11.2014 Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der "nahestehenden Person" - Scheingeschäft - Leerstandszeiten - Vorhandensein einer Überschusserzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten VIII R 8/11 15.10.2014 Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im Sonderbetriebsvermögen II befindliches Büro des Gesellschafters einer Ingenieur-GbR - Abgrenzung des häuslichen Arbeitszimmers von betriebsstättenähnlichen Räumen VIII R 11/12 21.10.2014 Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem privaten Bankkonto des beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH VIII R 32/10 15.10.2014 Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG 1990 X E 14/15 22.06.2015 Nichtanforderung einer Vollmacht beim Auftreten eines Rechtsanwalts keine unrichtige Sachbehandlung VII R 63/13 VIII R 23/11 Seite 3 von 5 # 32 07.08.2015 Aktenzeichen Entscheidungsdatum Stichwort X K 8/13 25.03.2015 Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins - Grundsatz der Kostenminimierung - Kopierkosten X R 8/13 22.04.2015 Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert - Wirtschaftliches Eigentum an auf Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäudeteilen VII E 18/14 15.06.2015 Streitwert bei Klage eines Haftungsschuldners nur gegen das Leistungsgebot VI R 84/13 18.06.2015 Feststellungslast bei nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Bindung des BFH nach Zurückverweisung 13.05.2015 Im Wesentlichen inhaltsgleich mit den BFH-Beschlüssen vom 13.05.2015 VII R 62/13, VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen 06.05.2015 Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2015 II R 34/13 - Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten im Fall der Weiterschenkung 06.05.2015 Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2015 II R 34/13 - Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten im Fall der Weiterschenkung VII R 6/14 II R 35/13 II R 36/13 Alle bis zum 07.08.2015 veröffentlichten Erlasse Aktenzeichen Datum III C 3 - S 7329/15/1000 1(2015/06892 93) 03.08.2015 III C 2 - S 733 3/08/10001 : 004 03.08.2015 IV C 5 - S 2378/15/10001 03.08.2015 Seite 4 von 5 Stichwort Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2015 Änderung der Bemessungsgrundlage wegen vorübergehender Uneinbringlichkeit aufgrund eines Sicherungseinbehaltes Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016 # 32 07.08.2015 Herausgeber WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH www.wts.de • [email protected] Redaktion Dr. Martin Bartelt, Georg Geberth, Lothar Härteis, Stefan Hölzemann München Lothar Härteis Thomas-Wimmer-Ring 1-3 • 80539 München T: +49(0) 89 286 46-0 • F: +49 (0) 89 286 46-111 Düsseldorf Michael Wild Peter-Müller-Straße 18 • 40468 Düsseldorf T: +49 (0) 211 200 50-5 • F: +49 (0) 211 200 50-950 Erlangen Andreas Pfaller Allee am Rötelheimpark 11-15 • 91052 Erlangen T: +49 (0) 9131 97002-11 • F: +49 (0) 9131 97002-12 Frankfurt Robert Welzel Taunusanlage 19 • 60325 Frankfurt/Main T: +49 (0) 69 133 84 56-0 • F: +49 (0) 69 133 84 56-99 Hamburg Eva Doyé Neuer Wall 30 • 20354 Hamburg T: +49 (0) 40 320 86 66-0 • F: +49 (0) 40 320 86 66-29 Raubling Andreas Ochsner Rosenheimer Straße 33 • 83064 Raubling T: +49 (0) 8035 968-0 • F: +49 (0) 8035 968-150 Köln Stefan Hölzemann Lothringer Str. 56 • 50677 Köln T: +49 (0) 221 348936-0 • F: +49 (0) 221 348936-250 Diese WTS-Information stellt keine Beratung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, ausgewählte Themen allgemein darzustellen. 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