Geistiges Eigentum im Arbeitsverhältnis

Geistiges Eigentum im Arbeitsverhältnis:
Immaterialgüterrechte und Arbeitsrecht – Arbeitsvertraglicher Regelungsbedarf?
Einladung
zu Kafi, Gipfeli & Immaterialgüterrecht
12. November 2015, 7:30 – 8:30 Uhr (Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wissen Sie, was es in Ihrem Unternehmen bezüglich Rechten an geistigem Eigentum
vorzukehren gilt? Gehören Nutzungsrechte dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer? Wenn
sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer uneinig sind, ist es meist schon zu spät. Dabei lassen sich
solche Streitigkeiten mithilfe einer arbeitsvertraglichen Regelung leicht verhindern.
Unsere Spezialisten aus den MME Fachgruppen Arbeitsrecht und IP führen Sie kurz und
bündig durch die geltenden Regelungen und geben wichtige Tipps zur möglichst
pragmatischen Umsetzung im Betrieb.
Wir freuen uns auf Sie!
Freundliche Grüsse
Martina Aepli, Michèle Stutz und Andreas Glarner von
MME Legal – Tax – Compliance
Anmeldung bis spätestens 28. Oktober 2015 an [email protected]
MME Legal – Tax – Compliance, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich, www.mme.ch