Geistiges Eigentum im Arbeitsverhältnis: Immaterialgüterrechte und Arbeitsrecht – Arbeitsvertraglicher Regelungsbedarf? Einladung zu Kafi, Gipfeli & Immaterialgüterrecht 12. November 2015, 7:30 – 8:30 Uhr (Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich) Sehr geehrte Damen und Herren Wissen Sie, was es in Ihrem Unternehmen bezüglich Rechten an geistigem Eigentum vorzukehren gilt? Gehören Nutzungsrechte dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer? Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer uneinig sind, ist es meist schon zu spät. Dabei lassen sich solche Streitigkeiten mithilfe einer arbeitsvertraglichen Regelung leicht verhindern. Unsere Spezialisten aus den MME Fachgruppen Arbeitsrecht und IP führen Sie kurz und bündig durch die geltenden Regelungen und geben wichtige Tipps zur möglichst pragmatischen Umsetzung im Betrieb. Wir freuen uns auf Sie! Freundliche Grüsse Martina Aepli, Michèle Stutz und Andreas Glarner von MME Legal – Tax – Compliance Anmeldung bis spätestens 28. Oktober 2015 an [email protected] MME Legal – Tax – Compliance, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich, www.mme.ch
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