Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung AZ: Übersetzung Kompass 2015 Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A veröffentlicht am 24.09.2015 Pos. 1 Bezeichnung Auftraggeber Angaben Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin www.institut-fuer-menschenrechte.de 2 Ansprechpartnerin Vergabe-Stelle, Frau Dagmar Rother-Degen [email protected] Tel.: 030 25 93 59 – 57 3 Vorstellung des Auftraggebers Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Es trägt dazu bei, dass Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen in der nationalen, europäischen und internationalen Politik umsetzt und im Recht verankert: Das Institut forscht interdisziplinär, macht auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam und berät die Politik in Bund und Ländern, zivilgesellschaftliche Organisationen, Justiz, Anwaltschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung der Menschenrechte. Es verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte und internationale Menschenrechtsgremien und berichtet dem Deutschen Bundestag. Es berät Bildungsakteure bei der Aus- und Fortbildung für menschenrechtssensible Berufe sowie bei der Ausgestaltung der schulischen und außerschulischen Menschenrechtsbildung. Es informiert Öffentlichkeit und Medien zu Fragen der Menschenrechte. Die öffentliche Institutsbibliothek stellt Forschungsliteratur bereit und dokumentiert die wichtigsten Menschenrechtsverträge und Berichte über deren Umsetzung in Deutschland. Als Nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das Institut auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen. Es ist nur den Menschenrechten verpflichtet und unabhängig in unserer Arbeit. Es versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren. Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der EU arbeitet es eng zusammen. Das Institut achtet auf Inklusion und ist sensibel für die menschliche Vielfalt. Das Institut wird öffentlich gefördert. Im Mai 2009 wurde das Institut mit dem Monitoring UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt, ab Juli 2015 fungiert das Institut darüber hinaus als Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention. 4 Vergabeart Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A CPV-Nr. 79530000-8 (Übersetzungsdienste) 5 Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Leistungsbeschreibung: Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Europarat das Handbuch "Kompass - Handbuch zur Menschenrechtsbildung für die schulische und 1 außerschulische Bildungsarbeit" 2005 herausgegeben. Kompass ist ein umfassendes Lehrwerk über Menschenrechte, Demokratie und die aktive Teilhabe an Demokratie, das sich besonders an Multiplikatoren und Multiplikatorinnen in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet. Das Handbuch umfasst eine umfangreiche Einführung in die Menschenrechtsbildung und gibt praxisorientierte methodische und didaktische Vermittlungshilfen für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 2012 hat der Europarat die englischsprachige Version des Kompass in zweiter, veränderter Auflage herausgegeben. Die PDF-Version ist über die Website des Wergeland Centre abrufbar und umfasst 624 Seiten: http://www.theewc.org/news/view/new.version.of.compass.released/ In Kooperation mit weiteren Organisationen und Institutionen will das Deutsche Institut für Menschenrechte die zweite Auflage des Kompass vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen und für den deutschsprachigen Bereich herausgeben. Dafür ist eine Spezialisierung auf das Themenfeld Menschenrechtsbildung nötig. Bei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten des Ausgangstextes wird erwartet, dass sich der/die ÜbersetzerIn mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte rückkoppelt. Der Name der Übersetzerin/des Übersetzers wird im Impressum genannt. Der Europarat muss die Übersetzung freigeben, die Koordinierung dafür läuft über das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Rechte am Text und somit die Freigabe der letzten Version liegen beim Auftraggeber in Kooperation mit dem Europarat. Abzuliefernde Produkte Die Texte (s.o.: 624 Seiten in der englischsprachigen Version) sind in einem einheitlichen Sprachduktus und unter Beachtung der menschenrechtlichen Fachterminologie zu übersetzen. Sie müssen sich in die bereits vorhandenen Texte des deutschsprachigen „Kompass“ einfügen. Die Übermittlung der zu übersetzenden Texte erfolgt im Word- oder InDesignFormat. Die Übersetzungen sind im offenen Word-Format mit Formatvorlagen formatiert zu liefern. Ein Translation Memory ist anzulegen und durchgängig anzuwenden. Eine erste Version ist mit dem ersten Drittel der Leistung am 11.12.2015 (s.u.) zu übermitteln. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erhält alle Rechte am Translation Memory, das der Auftragnehmer in einer Excel-Tabelle zur Verfügung stellt. Ein Drittel der Leistung ist bis 11.12.2015 zu erbringen und bis spätestens 11.12.2015 in Rechnung zu stellen. Das zweite Drittel ist bis Ende März 2016 zu erbringen und in Rechnung zu stellen. Die restliche Leistung ist bis Ende Juni 2016 zu erbringen und eine Schlussrechnung zu stellen. Zahlungsziel sind 10 Arbeitstage nach Erhalt der prüfbaren Rechnung. 10% der Gesamtrechnungssumme wird einbehalten, bis der Text nach Rückmeldung des Europarats vom Auftragnehmer überarbeitet wurde. Ausführungsort: Besprechungen und Präsentationen müssen in Berlin stattfinden Die Gesamtleistung bildet ein Los. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Alle Mitglieder sind mit Bezeichnung, Adresse und Verantwortlichem zu benennen und müssen eine Eigenerklärung abgeben. Des Weiteren ist es erwünscht, dass ein von der Bietergemeinschaft bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird. Der Einsatz von Subunternehmern bleibt dem Bewerber überlassen, Subunternehmer müssen eine eigene Erklärung abgeben (siehe hierzu Anlage 4 „Eigenerklärungen Bieter-GemeinschaftSubunternehmer“). 6 Losvergabe / Bietergemeinschaft / Subunternehmer 7 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8 Ausführungsfrist Arbeitsbeginn: spätestens 16.11.2015 2 Das Institut beabsichtigt den Zuschlag spätestens in KW 46 zu erteilen. Ausführungsende: voraussichtlich Ende Juni 2016. 9 Anforderung der Vergabeunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen sind per E-Mail bei der Vergabe-Stelle des Instituts (s.o. unter 2) anzufordern. 10 Angebotsfrist Die Angebotsfrist endet am 19.10.2015 (11:00 Uhr) Bis zum 19.10.2015 (11:00 Uhr) müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Vergabe-Stelle des Instituts (z. Hd. Dagmar Rother-Degen) eingegangen sein. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang des Angebots beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Zimmerstraße 26- 27, 10969 Berlin Aufgang A, 7.Etage an der Rezeption. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot ergänzt oder zurückgezogen werden. Vorgenommene Änderungen und Berichtigungen der Angebotsunterlagen müssen mit der Vergabestelle vorher abgesprochen werden und zweifelsfrei sein. 11 Bindefrist des Angebots Bindefrist bis zum 15.11.2015 (0:00 Uhr) Die Bindefrist Ihres Angebots (= Zuschlagfrist) endet mit Ablauf 15.11.2015. Sie sind an Ihr Angebot bis zum Ablauf der Frist gebunden. Wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde, konnte Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. 12 13 Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Form, in der die Bewerbung einzureichen ist Keine Kautionen oder Sicherheitsleistungen erforderlich Wir weisen darauf hin, dass Änderungen in den Anlagen 1 - 10 unzulässig sind und zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren führen. Das gleiche gilt, wenn Sie dem Angebot Ihre eigenen Allgemeinen Vertragsbedingungen beifügen sollten. Das Angebot muss schriftlich erfolgen und rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Es muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die elektronische Abgabe eines Angebots ist unzulässig. Angebote per E-Mail oder als Fax sind ausgeschlossen, da die erforderliche Geheimhaltung nicht gewährleistet ist. Das gilt auch dann, wenn die Übersendung per E –Mail oder als Fax zusätzlich zur schriftlichen Einreichung erfolgt. Die Bewerbung ist bei der o.g. Vergabestelle einzureichen. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solcher deutlich zu kennzeichnen. Bitte beschriften Sie daher Ihren Umschlag wie in Anlage 5 der Ausschreibungsunterlagen unter Punkt: 8.1. beschrieben. 14 Hinweise zu den Anlagen Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot folgende Unterlagen bei der Vergabe-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte ein: - Anlage 4 – Formblatt 124 Eigenerklärungen BieterGemeinschaft/Subunternehmer je einmal ausfüllen Anlage 6 – Formblatt 633 Angebotsschreiben mit Preisen Anlage 7 - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (falls erforderlich) Anlage 9 – Übersetzung des in der Anlage beigefügten Probetextes Anlage 10 – Liste über Nachweise der Geeignetheit Bitte verwenden Sie ausschließlich die vom Institut zur Verfügung gestellten Vordrucke. Die Formulare erhalten sie bei der Vergabe-Stelle des Instituts (Frau Dagmar Rother-Degen). Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Sie dürfen nicht verändert werden. 3 Das Institut ist als Zuwendungsempfänger von öffentlichen Mitteln verpflichtet, sich an die Vergaberegelungen des Bundes nach den Maßgaben der VOL/A (Verdingungsverordnung für Leistungen Abschnitt A) und die Bedingungen der VOL/B zu halten. Die Regelungen des Formblattes 635 des Vergabehandbuches des Bundes (Ausgabe 2008) (Zusätzliche Vertragsbedingungen die sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der VOL/B beziehen) werden Vertragsbestandteil. Sollte es dem Bieter/Bewerber/Auftragnehmer nicht möglich sein die Bedingungen des Formblattes 635 (soweit erforderlich) nicht als Vertragsbestandteil mit aufnehmen zu können, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren. 15 16 Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden kann Bewertung siehe „Ansprechpartnerin“ oben unter 2. Neben der Einhaltung der formalen Kriterien (Vollständigkeit der Unterlagen, Fristen etc.) werden die Bewerbungen nach folgenden Kriterien bewertet: Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien finden Sie in Anlage 8 „Bewertungsmatrix“. 17 Gewerbezentralregister Bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von mindestens 30.000 Euro muss der Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150 a GewO für den Bestbieter einholen (vgl. § 19 Abs. 4 MiLoG). 4
© Copyright 2024 ExpyDoc