Übersetzung Kompass 2015 Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3

Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung
AZ: Übersetzung Kompass 2015
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A
veröffentlicht am 24.09.2015
Pos.
1
Bezeichnung
Auftraggeber
Angaben
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
www.institut-fuer-menschenrechte.de
2
Ansprechpartnerin
Vergabe-Stelle, Frau Dagmar Rother-Degen
[email protected]
Tel.: 030 25 93 59 – 57
3
Vorstellung des
Auftraggebers
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution
Deutschlands. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und
Ausland einhält und fördert.
Es trägt dazu bei, dass Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen in der
nationalen, europäischen und internationalen Politik umsetzt und im Recht verankert: Das
Institut forscht interdisziplinär, macht auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam und
berät die Politik in Bund und Ländern, zivilgesellschaftliche Organisationen, Justiz,
Anwaltschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung der Menschenrechte. Es verfasst
Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte und internationale
Menschenrechtsgremien und berichtet dem Deutschen Bundestag. Es berät
Bildungsakteure bei der Aus- und Fortbildung für menschenrechtssensible Berufe sowie
bei der Ausgestaltung der schulischen und außerschulischen Menschenrechtsbildung. Es
informiert Öffentlichkeit und Medien zu Fragen der Menschenrechte. Die öffentliche
Institutsbibliothek stellt Forschungsliteratur bereit und dokumentiert die wichtigsten
Menschenrechtsverträge und Berichte über deren Umsetzung in Deutschland.
Als Nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das Institut auf Grundlage der „Pariser
Prinzipien“ der Vereinten Nationen. Es ist nur den Menschenrechten verpflichtet und
unabhängig in unserer Arbeit. Es versteht sich auch als Forum für den Austausch
zwischen Staat und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und
internationalen Akteuren. Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des
Europarats und der EU arbeitet es eng zusammen. Das Institut achtet auf Inklusion und ist
sensibel für die menschliche Vielfalt.
Das Institut wird öffentlich gefördert. Im Mai 2009 wurde das Institut mit dem Monitoring
UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt, ab Juli 2015 fungiert das Institut darüber
hinaus als Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention.
4
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A
CPV-Nr. 79530000-8 (Übersetzungsdienste)
5
Art und Umfang der
Leistung sowie
Ort der
Leistungserbringung
Leistungsbeschreibung:
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in Kooperation mit der
Bundeszentrale für politische Bildung und dem Europarat das Handbuch
"Kompass - Handbuch zur Menschenrechtsbildung für die schulische und
1
außerschulische Bildungsarbeit" 2005 herausgegeben. Kompass ist ein
umfassendes Lehrwerk über Menschenrechte, Demokratie und die aktive
Teilhabe an Demokratie, das sich besonders an Multiplikatoren und
Multiplikatorinnen in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
richtet. Das Handbuch umfasst eine umfangreiche Einführung in die
Menschenrechtsbildung und gibt praxisorientierte methodische und didaktische
Vermittlungshilfen für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und jungen
Erwachsenen.
2012 hat der Europarat die englischsprachige Version des Kompass in zweiter,
veränderter Auflage herausgegeben. Die PDF-Version ist über die Website des
Wergeland Centre abrufbar und umfasst 624 Seiten:
http://www.theewc.org/news/view/new.version.of.compass.released/
In Kooperation mit weiteren Organisationen und Institutionen will das Deutsche
Institut für Menschenrechte die zweite Auflage des Kompass vom Englischen ins
Deutsche übersetzen lassen und für den deutschsprachigen Bereich
herausgeben. Dafür ist eine Spezialisierung auf das Themenfeld
Menschenrechtsbildung nötig. Bei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten des
Ausgangstextes wird erwartet, dass sich der/die ÜbersetzerIn mit dem
Deutschen Institut für Menschenrechte rückkoppelt. Der Name der
Übersetzerin/des Übersetzers wird im Impressum genannt. Der Europarat muss
die Übersetzung freigeben, die Koordinierung dafür läuft über das Deutsche
Institut für Menschenrechte. Die Rechte am Text und somit die Freigabe der
letzten Version liegen beim Auftraggeber in Kooperation mit dem Europarat.
Abzuliefernde Produkte
Die Texte (s.o.: 624 Seiten in der englischsprachigen Version) sind in einem
einheitlichen Sprachduktus und unter Beachtung der menschenrechtlichen
Fachterminologie zu übersetzen. Sie müssen sich in die bereits vorhandenen
Texte des deutschsprachigen „Kompass“ einfügen.
Die Übermittlung der zu übersetzenden Texte erfolgt im Word- oder InDesignFormat. Die Übersetzungen sind im offenen Word-Format mit Formatvorlagen
formatiert zu liefern.
Ein Translation Memory ist anzulegen und durchgängig anzuwenden. Eine erste
Version ist mit dem ersten Drittel der Leistung am 11.12.2015 (s.u.) zu
übermitteln. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erhält alle Rechte am
Translation Memory, das der Auftragnehmer in einer Excel-Tabelle zur
Verfügung stellt.
Ein Drittel der Leistung ist bis 11.12.2015 zu erbringen und bis spätestens
11.12.2015 in Rechnung zu stellen. Das zweite Drittel ist bis Ende März 2016 zu
erbringen und in Rechnung zu stellen. Die restliche Leistung ist bis Ende Juni
2016 zu erbringen und eine Schlussrechnung zu stellen. Zahlungsziel sind 10
Arbeitstage nach Erhalt der prüfbaren Rechnung. 10% der
Gesamtrechnungssumme wird einbehalten, bis der Text nach Rückmeldung des
Europarats vom Auftragnehmer überarbeitet wurde.
Ausführungsort:
Besprechungen und Präsentationen müssen in Berlin stattfinden
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Alle Mitglieder sind mit Bezeichnung,
Adresse und Verantwortlichem zu benennen und müssen eine Eigenerklärung
abgeben. Des Weiteren ist es erwünscht, dass ein von der Bietergemeinschaft
bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird.
Der Einsatz von Subunternehmern bleibt dem Bewerber überlassen,
Subunternehmer müssen eine eigene Erklärung abgeben
(siehe hierzu Anlage 4 „Eigenerklärungen Bieter-GemeinschaftSubunternehmer“).
6
Losvergabe /
Bietergemeinschaft /
Subunternehmer
7
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8
Ausführungsfrist
Arbeitsbeginn: spätestens 16.11.2015
2
Das Institut beabsichtigt den Zuschlag spätestens in KW 46 zu erteilen.
Ausführungsende: voraussichtlich Ende Juni 2016.
9
Anforderung der
Vergabeunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen sind per E-Mail bei der Vergabe-Stelle des
Instituts (s.o. unter 2) anzufordern.
10
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist endet am 19.10.2015 (11:00 Uhr)
Bis zum 19.10.2015 (11:00 Uhr) müssen die vollständigen
Bewerbungsunterlagen bei der Vergabe-Stelle des Instituts (z. Hd. Dagmar
Rother-Degen) eingegangen sein. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang des
Angebots beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Zimmerstraße 26- 27,
10969 Berlin Aufgang A, 7.Etage an der Rezeption.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot ergänzt oder zurückgezogen
werden. Vorgenommene Änderungen und Berichtigungen der
Angebotsunterlagen müssen mit der Vergabestelle vorher abgesprochen werden
und zweifelsfrei sein.
11
Bindefrist des
Angebots
Bindefrist bis zum 15.11.2015 (0:00 Uhr)
Die Bindefrist Ihres Angebots (= Zuschlagfrist) endet mit Ablauf 15.11.2015.
Sie sind an Ihr Angebot bis zum Ablauf der Frist gebunden. Wenn bis zum Ablauf
der Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde, konnte Ihr Angebot nicht berücksichtigt
werden.
12
13
Höhe etwa geforderter
Sicherheitsleistungen
Form, in der die
Bewerbung
einzureichen ist
Keine Kautionen oder Sicherheitsleistungen erforderlich
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen in den Anlagen 1 - 10 unzulässig sind
und zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren führen. Das gleiche
gilt, wenn Sie dem Angebot Ihre eigenen Allgemeinen Vertragsbedingungen
beifügen sollten.
Das Angebot muss schriftlich erfolgen und rechtsverbindlich unterzeichnet
werden. Es muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.
Die elektronische Abgabe eines Angebots ist unzulässig. Angebote per E-Mail
oder als Fax sind ausgeschlossen, da die erforderliche Geheimhaltung nicht
gewährleistet ist. Das gilt auch dann, wenn die Übersendung per E –Mail oder als
Fax zusätzlich zur schriftlichen Einreichung erfolgt.
Die Bewerbung ist bei der o.g. Vergabestelle einzureichen. Die Unterlagen sind
in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solcher deutlich zu
kennzeichnen.
Bitte beschriften Sie daher Ihren Umschlag wie in Anlage 5 der
Ausschreibungsunterlagen unter Punkt: 8.1. beschrieben.
14
Hinweise zu den
Anlagen
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot folgende Unterlagen bei der Vergabe-Stelle
des Deutschen Instituts für Menschenrechte ein:
-
Anlage 4 – Formblatt 124 Eigenerklärungen BieterGemeinschaft/Subunternehmer je einmal ausfüllen
Anlage 6 – Formblatt 633 Angebotsschreiben mit Preisen
Anlage 7 - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (falls erforderlich)
Anlage 9 – Übersetzung des in der Anlage beigefügten Probetextes
Anlage 10 – Liste über Nachweise der Geeignetheit
Bitte verwenden Sie ausschließlich die vom Institut zur Verfügung gestellten
Vordrucke. Die Formulare erhalten sie bei der Vergabe-Stelle des Instituts (Frau
Dagmar Rother-Degen). Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und
rechtsverbindlich unterschrieben werden. Sie dürfen nicht verändert werden.
3
Das Institut ist als Zuwendungsempfänger von öffentlichen Mitteln verpflichtet,
sich an die Vergaberegelungen des Bundes nach den Maßgaben der VOL/A
(Verdingungsverordnung für Leistungen Abschnitt A) und die Bedingungen der
VOL/B zu halten. Die Regelungen des Formblattes 635 des Vergabehandbuches
des Bundes (Ausgabe 2008) (Zusätzliche Vertragsbedingungen die sich auf die
allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der VOL/B
beziehen) werden Vertragsbestandteil.
Sollte es dem Bieter/Bewerber/Auftragnehmer nicht möglich sein die
Bedingungen des Formblattes 635 (soweit erforderlich) nicht als
Vertragsbestandteil mit aufnehmen zu können, führt dies zum Ausschluss aus
dem Verfahren.
15
16
Bezeichnung und
Anschrift der Stelle, die
die Vergabeunterlagen
abgibt oder bei der sie
eingesehen werden
kann
Bewertung
siehe „Ansprechpartnerin“ oben unter 2.
Neben der Einhaltung der formalen Kriterien (Vollständigkeit der Unterlagen,
Fristen etc.) werden die Bewerbungen nach folgenden Kriterien bewertet:
Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien finden Sie in Anlage 8
„Bewertungsmatrix“.
17
Gewerbezentralregister
Bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von mindestens 30.000 Euro muss der
Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags eine
Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150 a GewO für den Bestbieter einholen
(vgl. § 19 Abs. 4 MiLoG).
4