Marke verlängern oder neu anmelden?

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Marke verlängern oder neu anmelden?
Die Schutzdauer einer deutschen Marke oder einer europäischen Gemeinschaftsmarke beträgt
10 Jahre. Ist der Schutz Ihrer Marke abgelaufen, bietet sich die Möglichkeit diesen zu
verlängern. Dieser Prozess ist beliebig oft möglich und kann somit jedes Mal wieder
vorgenommen werden, wenn der Markenschutz aufs Neue abläuft. Hierfür muss kein großer
Aufwand betrieben werden, es reicht lediglich einen Antrag zu stellen und eine
Verlängerungsgebühr zu zahlen. Einen Haken hat die Sache jedoch. Wer die Kosten einer
Markenanmeldung und einer Markenverlängerung einmal genauer betrachtet, wird im Vergleich
feststellen, dass die Verlängerung mehr als doppelt so teuer wie eine Markenanmeldung ist.
Kann man die Marke also nicht einfach noch einmal neu anmelden? Wir berichten Ihnen,
warum wir Ihnen trotz der Kostenersparnisse dringend davon abraten.
Die Kosten für eine Markenverlängerung und eine Markenanmeldung im Vergleich
Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Anmeldung
Gebühr inkl. Klassengebühr, bis300€
zu drei Klassen
Jede weitere Klasse
100€
Gebühren des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt:
Verlängerung
750€
260€
Anmeldung
Verlängerung
Gebühr inkl. Klassengebühr, bis900€
1500€
zu drei Klassen
Jede weitere Klasse
150€
400€
Warum kann ich eine teure Markenverlängerung nicht durch eine erneute Anmeldung
vermeiden?
Bei einer Markenverlängerung wird die Marke nicht mehr aufs Neue überprüft. Das heißt, wenn
Sie einmal erfolgreich Markenschutz beantragt haben, kann Ihnen dieser nicht mehr entzogen
werden. Es kann durch die Verlängerung lediglich zu einer Umklassifizierung in den
Nizzaklassen kommen. Möchten Sie allerdings die hohen Kosten bei einer Markenverlängerung
umgehen und melden Ihre Marke von neuem an, kommt es konsequenterweise zu einer neuen
Überprüfung der Marke. Nun einfach anzunehmen, dass dies doch gar kein Problem sei, da
Ihnen der Markenschutz ja bereits einmal gewährt wurde, ist falsch. So kann es Ihnen
passieren, dass Ihre Marke zu einem späteren Zeitpunkt in der Weise nicht mehr zur Eintragung
zugelassen wird, da sich z.B. in den vergangenen 10 Jahren entsprechende Gesetze geändert
haben, und Sie verlieren alles, was Sie sich mühsam erarbeitet haben.
Hinzukommt, dass Sie bei einer Neuanmeldung die Priorität Ihrer Marke verlieren würden. Denn
im Markenrecht gilt stets der der folgende Grundsatz. Solange keine Ausnahmebestände
eingreifen, kann sich der Inhaber älterer Rechte immer gegen den Inhaber jüngerer Rechte zur
Wehr setzen. Wenn Sie die Marke jedoch neu anmelden, verlieren Sie Ihre ursprüngliche
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Anmeldepriorität und sie beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihre Marke aufs Neue anmelden.
Dies könnte fatale Folgen für Ihre Marke in Widerspruchs-, Löschungs- oder
Verletzungsverfahren haben.
Dies wird in folgendem Beispiel einfacher verständlich:
Nimmt man einmal an, Ihre Marke wurde 2004 angemeldet. 2006 meldete nun ein anderer
Unternehmer eine verwechslungsfähige Marke an. Gemäß dem Prioritätsgrundsatz könnten Sie
also gegen den Unternehmer vorgehen, da Sie die ältere Marke besitzen. Gehen Sie
beispielsweise aus Unkenntnis allerdings nicht gegen den Unternehmer vor und melden 2014
Ihre Marke aufs Neue an, da Sie die Kosten einer teuren Markenverlängerung sparen wollen, ist
somit Ihre Marke die Jüngere. Und der andere Unternehmer könnte nun gegen Sie vorgehen,
ganz egal, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Marke ursprünglich einmal angemeldet haben. Von
nun an gilt nämlich das neue Anmeldedatum.
Wir raten zur Markenverlängerung
Zwar bemühen wir uns die Kosten unserer Mandanten immer möglichst gering zu halten, doch
empfehlen wir in diesem Fall dringend die übliche, aber leider doch etwas teurere
Markenverlängerung zu nutzen. Nur so kann langfristig der beste Schutz für Ihre Marke und Ihr
Unternehmen garantiert werden. Möchten Sie diesbezüglich noch einmal persönlich beraten
werden, bieten wir Ihnen gerne unsere Dienste an. Im Übrigen bieten wir sogar einen
allerersten Rat per E-Mail umsonst an.
https://info.legal-patent.com/german-blog/marke-verlaengern-oder-neu-anmelden
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