Sexting_Elke Prochazka_Social Media Europahaus Feb 16.pptx

29.02.16
Sexting
Sex + Texting (engl. für SMS-Senden).
Phänomen Sexting
– Wer? Warum? Rechtliche Konsequenzen
& Präventionsansätze
= einvernehmlicher Tausch (selbst hergestellter) freizügiger
Bilder und Videos
„SexterInnen" versenden „Sexts“
Mag.a Elke Prochazka
Klinische- und Gesundheitspsychologin, Lerntherapeutin,
Interdisziplinäre Adipositastrainerin, zertifizierte Saferinternet.at
Trainerin, Mitautorin des Elternratgebers „Wenn Sex zum Thema wird“
KAPITEL SEXTING
Projektleitung SeXtalks 2.0
Sexting - Abgrenzung
Wir hätten das nicht gemacht!
Hätten wir?!
•  Reine Textbotschaften
•  Nicht-einvernehmliches Versenden
•  Veröffentlichungen freizügiger Bilder im Internet
•  Cybersex
CC0
KAPITEL SEXTING
KAPITEL SEXTING
Alle versext - oder was?
Sexting
Normverletzendes
Risikoverhalten
Zeitgenössische Form der
Intimkommunikation
•  problematisch, riskant, ungesund
•  „normal“, zeitgemäß
•  Suche nach Aufmerksamkeit
•  Ergänzung zur offline Kommunikation
•  Sexting als Einstiegsdroge
•  Teil einer Liebesbeziehung
(Diliberto/Mattey 2009)
•  Degradierung zu Sexualobjekt höheres Risiko für sexuelle Gewalt
53,1 % betreiben Sexting
10,2 % der Jugendlichen
•  Üben mit weniger Risiko
KAPITEL SEXTING
Quelle: KLETTKE, Bianca; HALLFORD, David; MELLOR, David (2014): Sexting Prevalence and Correlates: A
Systematic Literature Review. Clinical Psychology Review, 34, 44-53. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0272735813001372, 19.2.2016
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Sexting
Sexting
Sexting Beteiligung
Sexting
Vor allem abhängig vom Alter
•  Kaum Geschlechtsunterschiede
•  Rolle in homosexuellen Beziehungen (Partnersuche häufig über Medien)
•  Persönlichkeitsmerkmale, Umfeld
•  ? Kultureller Hintergrund
„Es ist so spannend, darum habe ich es gemacht. Dann hat er mir
gedroht und dann habe ich die ganze Nacht geweint“
„Ich war so verliebt, ich konnte nicht anders. Ich wollte ihm zeigen, wie
toll ich bin“
„Ich habe mein Leiberl vorgezogen und einfach hineinfotografiert“
KAPITEL SEXTING
Sexting
Sexting
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Sexting
RISIKO Sexting
Wann wird’s zum Problem?
KAPITEL SEXTING
Sexting
Sexting
Sexting und Recht
Sexting und Recht
§ 207a StGB "Pornografische Darstellungen Minderjähriger“
verbietet u.a. pornografische Darstellungen von unter 18Jährigen
• 
• 
• 
• 
zu machen,
zu besitzen,
weiterzugeben und
im Internet anzusehen.
KAPITEL SEXTING
Straffrei:
✓  Einvernehmlicher Austausch
✓  Einvernehmliches Anfertigen
✓  Eigener Gebrauch
Wenn abgebildete Person
mind. 14 Jahre alt ist (mündige
Minderjährige)
(5) Nach Abs. 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren
Einwilligung und zu deren oder seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt,
1a. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst
herstellt, besitzt, oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft,
überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu
seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der
Verbreitung der Darstellung verbunden ist.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177268&ResultFunctionToken=8c422c4b-048b-4490-8ec9e4206b5ac678&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=STGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=207a&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsn
ummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=19.02.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&Normabschnittnumm
erKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
KAPITEL SEXTING
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Sexting und Recht - was ist pornografisch?
(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
Sexting und Recht
1.wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer
unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
§ 107c. (1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines
Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung
unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
2.wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach
den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der
unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier
handelt,
1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt
oder
3.wirklichkeitsnahe Abbildungen
a)einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit
mündigen Minderjährigen, oder
2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person
ohne deren Zustimmung eine für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht,
b)der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger,
soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen
losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu
bestrafen.
4.bildliche Darstellungen, deren Betrachtung - zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung
einer solchen - nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1
bis 3.
(2) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 1 verletzten
Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177268&ResultFunctionToken=8c422c4b-048b-4490-8ec9e4206b5ac678&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=STGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=207a&Bis
Paragraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=19.02.2016&VonInk
rafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombin
ation=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
KAPITEL SEXTING
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177258
Sexting und Recht
(1)
Lena (16) schickt ihrem Freund Ben (17) ein Foto von sich bei der Selbstbefriedigung.
(2)
RISIKO Sexting
Hilfe & Info von wem?
Ben ist total stolz auf seine Freundin und schickt das Foto an seinen besten Freund
Patrick weiter.
(3)
Patrick stellt es in die WhatsApp Gruppe seiner Klasse.
KAPITEL SEXTING
Sexting
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Prävention
KAPITEL SEXTING
Prävention
Alle versext - oder was?
Normverletzendes
Risikoverhalten
Zeitgenössische Form der
Intimkommunikation
•  problematisch, riskant, ungesund
•  normal, zeitentsprechend
•  Suche nach Aufmerksamkeit
•  Ergänzung zur offline Kommunikation
•  Sexting als Einstiegsdroge
•  Teil einer Liebesbeziehung
(Diliberto/Mattey 2009)
•  Degradierung zu Sexualobjekt höheres Risiko für sexuelle Gewalt
•  Üben mit weniger Risiko
Verzicht!
„SaferSex0ng“!
KAPITEL SEXTING
100 % Safer Sexting
gibt es nicht!
Nicht strafbar!
Keine Bloßstellung!
Behalte die Kontrolle!
•  Zeigen
statt Senden!
•  Versende nur Fotos, bei denen du es aushalten
könntest, wenn sie in der Schule die Runde machen.
•  Orientiere dich an Kunst-Aktfotografien ohne Geschlechtsteile.
•  Nicht Weiterleiten! - Strafbar!
KAPITEL SEXTING
KAPITEL SEXTING
Prävention & Intervention
kostenlose Workshops zu Sexualität & digitale Medien für
Jugendliche und MultiplikatorInnen
SeXtalks 2.0 - www.sextalks.at
Was tun? Checkliste für Schulen bei Sexting
www.saferinternet.at
Beratung für Kinder, Jugendliche & Bezugspersonen
Chat
www.sextalks.at
Telefon, Online & Chat
www.rataufdraht.at
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KAPITEL SEXTING
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Weitere Informationen:
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elkeprochazka.at
Fragen und Diskussion
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