29.02.16 Sexting Sex + Texting (engl. für SMS-Senden). Phänomen Sexting – Wer? Warum? Rechtliche Konsequenzen & Präventionsansätze = einvernehmlicher Tausch (selbst hergestellter) freizügiger Bilder und Videos „SexterInnen" versenden „Sexts“ Mag.a Elke Prochazka Klinische- und Gesundheitspsychologin, Lerntherapeutin, Interdisziplinäre Adipositastrainerin, zertifizierte Saferinternet.at Trainerin, Mitautorin des Elternratgebers „Wenn Sex zum Thema wird“ KAPITEL SEXTING Projektleitung SeXtalks 2.0 Sexting - Abgrenzung Wir hätten das nicht gemacht! Hätten wir?! • Reine Textbotschaften • Nicht-einvernehmliches Versenden • Veröffentlichungen freizügiger Bilder im Internet • Cybersex CC0 KAPITEL SEXTING KAPITEL SEXTING Alle versext - oder was? Sexting Normverletzendes Risikoverhalten Zeitgenössische Form der Intimkommunikation • problematisch, riskant, ungesund • „normal“, zeitgemäß • Suche nach Aufmerksamkeit • Ergänzung zur offline Kommunikation • Sexting als Einstiegsdroge • Teil einer Liebesbeziehung (Diliberto/Mattey 2009) • Degradierung zu Sexualobjekt höheres Risiko für sexuelle Gewalt 53,1 % betreiben Sexting 10,2 % der Jugendlichen • Üben mit weniger Risiko KAPITEL SEXTING Quelle: KLETTKE, Bianca; HALLFORD, David; MELLOR, David (2014): Sexting Prevalence and Correlates: A Systematic Literature Review. Clinical Psychology Review, 34, 44-53. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0272735813001372, 19.2.2016 1 29.02.16 Sexting Sexting Sexting Beteiligung Sexting Vor allem abhängig vom Alter • Kaum Geschlechtsunterschiede • Rolle in homosexuellen Beziehungen (Partnersuche häufig über Medien) • Persönlichkeitsmerkmale, Umfeld • ? Kultureller Hintergrund „Es ist so spannend, darum habe ich es gemacht. Dann hat er mir gedroht und dann habe ich die ganze Nacht geweint“ „Ich war so verliebt, ich konnte nicht anders. Ich wollte ihm zeigen, wie toll ich bin“ „Ich habe mein Leiberl vorgezogen und einfach hineinfotografiert“ KAPITEL SEXTING Sexting Sexting 2 29.02.16 Sexting RISIKO Sexting Wann wird’s zum Problem? KAPITEL SEXTING Sexting Sexting Sexting und Recht Sexting und Recht § 207a StGB "Pornografische Darstellungen Minderjähriger“ verbietet u.a. pornografische Darstellungen von unter 18Jährigen • • • • zu machen, zu besitzen, weiterzugeben und im Internet anzusehen. KAPITEL SEXTING Straffrei: ✓ Einvernehmlicher Austausch ✓ Einvernehmliches Anfertigen ✓ Eigener Gebrauch Wenn abgebildete Person mind. 14 Jahre alt ist (mündige Minderjährige) (5) Nach Abs. 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer 1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren oder seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, 1a. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst herstellt, besitzt, oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177268&ResultFunctionToken=8c422c4b-048b-4490-8ec9e4206b5ac678&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=STGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=207a&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsn ummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=19.02.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&Normabschnittnumm erKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= KAPITEL SEXTING 3 29.02.16 Sexting und Recht - was ist pornografisch? (4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind Sexting und Recht 1.wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier, § 107c. (1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 2.wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt, 1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder 3.wirklichkeitsnahe Abbildungen a)einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder 2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung eine für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht, b)der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger, soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen; ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. 4.bildliche Darstellungen, deren Betrachtung - zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen - nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3. (2) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 1 verletzten Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177268&ResultFunctionToken=8c422c4b-048b-4490-8ec9e4206b5ac678&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=STGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=207a&Bis Paragraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=19.02.2016&VonInk rafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombin ation=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= KAPITEL SEXTING Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177258 Sexting und Recht (1) Lena (16) schickt ihrem Freund Ben (17) ein Foto von sich bei der Selbstbefriedigung. (2) RISIKO Sexting Hilfe & Info von wem? Ben ist total stolz auf seine Freundin und schickt das Foto an seinen besten Freund Patrick weiter. (3) Patrick stellt es in die WhatsApp Gruppe seiner Klasse. KAPITEL SEXTING Sexting KAPITEL SEXTING Sexting 4 29.02.16 Prävention KAPITEL SEXTING Prävention Alle versext - oder was? Normverletzendes Risikoverhalten Zeitgenössische Form der Intimkommunikation • problematisch, riskant, ungesund • normal, zeitentsprechend • Suche nach Aufmerksamkeit • Ergänzung zur offline Kommunikation • Sexting als Einstiegsdroge • Teil einer Liebesbeziehung (Diliberto/Mattey 2009) • Degradierung zu Sexualobjekt höheres Risiko für sexuelle Gewalt • Üben mit weniger Risiko Verzicht! „SaferSex0ng“! KAPITEL SEXTING 100 % Safer Sexting gibt es nicht! Nicht strafbar! Keine Bloßstellung! Behalte die Kontrolle! • Zeigen statt Senden! • Versende nur Fotos, bei denen du es aushalten könntest, wenn sie in der Schule die Runde machen. • Orientiere dich an Kunst-Aktfotografien ohne Geschlechtsteile. • Nicht Weiterleiten! - Strafbar! KAPITEL SEXTING KAPITEL SEXTING Prävention & Intervention kostenlose Workshops zu Sexualität & digitale Medien für Jugendliche und MultiplikatorInnen SeXtalks 2.0 - www.sextalks.at Was tun? Checkliste für Schulen bei Sexting www.saferinternet.at Beratung für Kinder, Jugendliche & Bezugspersonen Chat www.sextalks.at Telefon, Online & Chat www.rataufdraht.at KAPITEL SEXTING KAPITEL SEXTING 5 29.02.16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen: sextalks.at saferinternet.at rataufdraht.at elkeprochazka.at Fragen und Diskussion 6
© Copyright 2024 ExpyDoc