Vereinbarung

Gewobag
Postfach 21 04 50
10504 Berlin
Vereinbarung
Mietvertrags-Nr.:
Mietwechsel zum:
für die Wohnung in:
Zwischen:
Vorname Nachname
– Vormieter –
und:
Vorname Nachname
– Nachmieter –
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Der Nachmieter übernimmt gegenüber dem Vermieter für den Vormieter folgende Verpflichtungen:
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die sach- und fachgerechte Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß beigefügtem
Wohnungsübernahmeprotokoll vom:
die Entfernung mietereigener Einbauten, Bodenbeläge und anderer Ausstattungsgegenstände:
Vereinbarung Vormieter–Nachmieter, Stand Januar 2016
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Folgende mietereigenen Einrichtungen gehen aus dem Eigentum des Vormieters in das Eigentum des
Nachmieters über:
Dem Nachmieter ist bekannt, dass die o. g. Objekte bzw. baulichen Änderungen nicht zu der von dem
Vermieter gelieferten Wohnungsausstattung gehört. Ihm ist bekannt, dass diese Objekte und
Umbauten auf eigene Veranlassung und Kosten instand zu halten bzw. auf Verlangen des Vermieters
zu entfernen sind. Dabei auftretende Schäden am Eigentum des Vermieters gehen dabei zu Lasten
des Nachmieters.
Der Termin zur Nachbesichtigung der Wohnung ist der
Die Parteien sind sich einig, dass der Vormieter, unabhängig von der vorstehend getroffenen
Vereinbarung mit dem Nachmieter, bis zur vollständigen sach- und fachgerechten Ausführung der
o. g. Arbeiten durch den Nachmieter gegenüber dem Vermieter für Erfüllung bzw. gegebenenfalls
Schadensersatz einzustehen hat.
Berlin,
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Vorname Nachname
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Vorname Nachname
Vorname Nachname
Vereinbarung Vormieter–Nachmieter, Stand Januar 2016
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Vorname Nachname
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