ZTH AG Immobilien-Treuhand Neue Jonastrasse 115 8640 Rapperswil-Jona Tel. 055 / 220 40 50 Fax 055 / 220 40 51 Allgemeine Bestimmung zum Parkplatzvertrag Der Abstellplatz darf nur zum Parkieren von Personenfahrzeugen benützt werden. Arbeiten am Motorfahrzeug (unter anderem: Waschen, Reinigen und Einstellarbeiten am Motor, Leeren der Aschenbecher bzw. Deponie von Abfall auf dem Abstellplatz etc.) sind nicht gestattet. Für Beschädigungen des Bodenbelages durch Benzin und/oder Öl ist der Mieter haftbar. Wo ein Waschplatz für Autoabstellplätze installiert ist, darf das Fahrzeug unter Beachtung der Sorgfaltspflicht gegenüber der Umgebung dort gewaschen werden. Nach erfolgter Wäsche ist der Waschplatz sogleich für allfällige Nachfolger in tadellosem Zustand freizugeben. Die Schneeräumung und die Reinigung des Abstellplatzes ist grundsätzlich Sache des Mieters. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftpflicht für Diebstahl und Schäden, welche durch Drittpersonen oder Umwelteinflüsse entstehen.
© Copyright 2024 ExpyDoc