Antrag auf Immatrikulation

Wie geht es jetzt weiter:
Eingang an der TUB:
1. Den Antrag herunterladen.
2. Das Formular mit einen PDF-Anzeigeprogramm
aufrufen (z.B. Adobe Reader, Foxit Reader ect.) und
dann per Tastatur ausfüllen.
3. Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen
an die TU Berlin, Servicebereich Bachelor senden.
Hinweis:
Die Info-Buttons enthalten Ausfüllhilfen für den jeweiligen Fragebereich.
Antrag auf Immatrikulation zum
. Fachsemester an der
Technischen Universität Berlin zum
Der Präsident
Die Frist zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid!
Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs an der Technischen Universität Berlin.
Das Datum des Poststempels gilt nicht!
Servicebereich Bachelor
IA2
Abteilung I
Studierendenservice
Zulassung und Immatrikulation
Sommersemester 2016
Wird von der TU eingetragen:
TU Bewerbernummer (entnehmen Sie der Email,
☐ Anerkennung nicht eingereicht
☐ Anerkennung unvollständig eingereicht
☐ Anerkennung eingereicht
die Ihnen nach der Zulassung übersandt wurde bzw.
dem Zulassungsbescheid der TU-Berlin)
Matrikelnummer (wird von der TU eingetragen)
ab an I B 1 / I B 2 / I B 3 / I B 4 / I B 5
1. Persönliche Daten
(Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei!)
EDV-Eingabe am:
Familienname
Vorname (und ggf. Namenszusatz, z. B. Dörte Freiin von)
Geburtsname
Geschlecht
weiblich
Geburtsdatum
männlich
Geburtsort
Staatsangehörigkeit (Internationales KfZ-Kennzeichen, wenn nicht bekannt, Klartext)
Anschrift (Straße, Haus-Nr.)
Anschriftenzusatz (z. B. Zimmer-Nr., WEN, c/o)
Postleitzahl
Wohnort
Telefonnummer (wenn nicht Berlin, bitte mit Vorwahl! - z.B. 089 / …)
Mobiltelefonnummer
/
Email
2. Angaben zum gewünschten Studiengang
2.1. Studienform (bitte ankreuzen)
Erststudium
(Sie haben noch kein grundständiges Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen).
Zweitstudium
(Sie haben ein grundständiges Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen).
2.2. Abschlussziel (bitte ankreuzen)
Bachelor
Tragen Sie bitte hier Ihren Studiengang ein!
 Sofern Sie als Abschlussziel einen Bachelor Lehramt wählen, tragen Sie bitte hier das Kernfach ein:
Bachelor Lehramt an beruflichen
Schulen
Bachelor Lehramt an Integrierten
Sekundarschulen / Arbeitslehre
Zweitfach (Bachelor Lehramt) wird nach erfolgter Zuteilung von der TU eingetragen
Staatsexamen / Lebensmittelchemie
TUB-Vordruck I A – 196 / 02 3.2.1 (Stand 12/2015)
-1-
2. Angaben zum gewünschten Studiengang (Fortsetzung)
2.3. Hörerstatus (bitte ankreuzen)
O=
M=
Ordentlich Studierende / Ordentlich Studierender
Studierende an mehreren Hochschulen in Berlin und Brandenburg, wobei die Mitgliedschaftsrechte nicht an der
Technischen Universität Berlin wahrgenommen werden.
(eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges sowie Fach- und Hochschulsemester ist beizufügen)
B=
S=
Studierende gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte)
Studierende mit Stipendium (EU, DAAD oder ähnliches, Bewilligungsbescheid ist beizufügen)
3. Gremienwahlen
(gilt nicht für Studierende mit dem Hörerstatus S)
zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis, z.B. für die Wahlen zum Studierendenparlament
Hinweis: Sie können Ihre Wahloption mit jeder Rückmeldung ändern.
a) In welcher Fakultät Ihres Studienganges wollen Sie Ihr Wahlrecht ausüben?
(Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie neben der Auflistung der Studiengänge die zuständige Fakultät)
b) An welchem Institut dieser Fakultät wollen Sie Ihr Wahlrecht ausüben?
(Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie neben der Auflistung der Fakultäten die wissenschaftlichen Einrichtungen)
Info
Info
4. Erklärung über die Weitergabe der Anschrift
Ich bin damit einverstanden, dass meine Privatanschrift und private E-Mail-Adresse aus der Datei der
Studierenden an Organisationseinheiten der Technischen Universität Berlin übermittelt werden, um mich über
Veranstaltungen zu informieren, welche die Technische Universität Berlin – auch in Kooperation mit
außeruniversitären Einrichtungen – durchführt. (Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen)
Nein
Ja
5. Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Info
Art der Hochschulzugangsberechtigung
Durchschnittsnote Ihrer HZB:
Datum des Erwerbs Ihrer HZB:
Ort des Erwerbs Ihrer HZB:
KfZ-Kennzeichen des Erwerbsortes
Inland
Ausland
(internationales KfZ-Kennzeichen ausschreiben, wenn nicht bekannt):

Wurde eine indirekte HZB (siehe BEWERBERINFO Bachelor International) im Ausland erworben?
Datum der Feststellungsprüfung:
Hinweis: Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 01. April 1991 in der DDR erworben haben, können diese von
der obersten Kultusbehörde des Bundeslandes, in dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, anerkennen lassen.
6. Erklärung zum bisherigen Studienverlauf
a) Waren oder sind Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum immatrikuliert?
Nein
(weiter mit Nr. 10)
Ja
(weiter mit Nr. 6b folgende)
b) Ich war Studentin / Student der Technischen Universität Berlin, Matrikel-Nr.
7. Anzahl der Hochschulsemester
a) Wie viele Hochschulsemester studierten Sie insgesamt an deutschen Hochschulen?
(einschl. Semester in der ehemaligen DDR) für Studienanfänger gilt die Angabe 01
davon Urlaubssemester insgesamt
(Nachweise über die Semester und die Gründe der Beurlaubung sind beizufügen)
b) Wie viele Monate studierten Sie insgesamt an Hochschulen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island,
Liechtenstein oder Norwegen)? (Studienzeiten außerhalb dieser Länder sind hier nicht anzugeben)
davon Urlaubssemester insgesamt
(Nachweise über die Semester und die Gründe der Beurlaubung sind beizufügen)
Wo haben Sie Ihre Auslandsstudien durchgeführt?
(Bitte das Land angeben)
c) Semester vor dem 01. April 1991 in der Deutschen Demokratischen Republik
d) Semester an Vorstudieneinrichtungen
(Studienkolleg / Propädeutikum)
e) Wie viele Monate studierten Sie an Hochschulen im übrigen Ausland / außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein oder Norwegen)?
Wo haben Sie Ihre Auslandsstudien durchgeführt?
(Bitte das Land angeben)
-2-
8. Bisheriger Studienverlauf in der Bundesrepublik Deutschland, anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen (Nachweise sind beizufügen)
Studienbeginn (Erstimmatrikulation an einer Hochschule)
Immatrikuliert vom
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für WS 2014/15)
Wintersemester
Sommersemester
Abschlussziel
immatrikuliert bis einschließlich
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für SS 2015)
Anzahl der
Fachsemester
Wintersemester
Sommersemester
(Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse):
Info
im Studiengang:
an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden):
in
(bitte Stadt und Land angeben)
Studienfach- bzw. Studienortwechsel (erneute Immatrikulation an einer Hochschule und/oder neuer Studiengang)
Immatrikuliert vom
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für WS 2014/15)
Wintersemester
Sommersemester
Abschlussziel
immatrikuliert bis einschließlich
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für SS 2015)
Anzahl der
Fachsemester
Wintersemester
Sommersemester
(Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse):
Info
im Studiengang:
an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden):
in
(bitte Stadt und Land angeben)
Studienfach- bzw. Studienortwechsel (erneute Immatrikulation an einer Hochschule und/oder neuer Studiengang)
Immatrikuliert vom
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für WS 2014/15)
Wintersemester
Sommersemester
Abschlussziel
immatrikuliert bis einschließlich
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für SS 2015)
Anzahl der
Fachsemester
Wintersemester
Sommersemester
(Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse):
Info
im Studiengang:
an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden):
in
(bitte Stadt und Land angeben)
Studienfach- bzw. Studienortwechsel (erneute Immatrikulation an einer Hochschule und/oder neuer Studiengang)
Immatrikuliert vom
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für WS 2014/15)
Wintersemester
Sommersemester
Abschlussziel
immatrikuliert bis einschließlich
Semester (bitte ankreuzen)
Jahreszahl des Semesters
angeben (z.B. für SS 2015)
Anzahl der
Fachsemester
Wintersemester
Sommersemester
(Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse):
Info
im Studiengang:
an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden):
in
(bitte Stadt und Land angeben)
Sollte der hier vorgesehene Platz für Ihre Ausführungen nicht ausreichen, fügen Sie eine vollständige detaillierte Aufstellung Ihres
gesamten Studienverlaufs nach diesem Muster separat bei.
-3-
9. Studien- und / oder Prüfungsleistungen
a) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „nicht bestanden“ bewertet wurden:
Ja
Nein
b) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „endgültig nicht bestanden“
bewertet wurden: Der Antrag auf Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und / oder Prüfungsleistungen mit der
Ja
Nein
Ja
Nein
Entscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss, dass die negative Leistung kein Hinderungsgrund
für die Aufnahme des neuen Studiums darstellt, ist zwingend zur Immatrikulation einzureichen.
c) Ich habe ein Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen: (Nachweis ist beizufügen)
Abschlussdatum:
Art des
Abschlusses
Durchschnittsnote
Info
Studiengang:
an folgender Hochschule
(offizielle Bezeichnung verwenden):
in
(Stadt / bei EU Abschlüssen Land)
Sollte der hier vorgesehene Platz für Ihre Ausführungen nicht ausreichen, fügen Sie eine vollständige detaillierte Aufstellung all Ihrer
erfolgreichen Hochschulabschlüsse nach diesem Muster separat bei.
10. Abschließende Bemerkung
Sofern Sie nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen
Wertmarke sind, fügen Sie bitte die entsprechenden Nachweise (Kopien) bei, da Sie in diesem Fall von der Pflicht zum Erwerb eines
Semestertickets ausgenommen sind und den entsprechenden Beitrag nicht zahlen müssen.
11. Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers









Ich bin nicht aufgrund eines Ordnungsverfahrens vom Studium an einer deutschen Hochschule ausgeschlossen worden, gegen mich
schwebt kein entsprechendes Verfahren.
Ich weiß, dass alle erforderlichen Unterlagen als amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigte Kopie (außer der Kopie des Personalausweises
bzw. Reisepasses) bis zum Ende der Immatrikulationsfrist einzureichen sind, da sonst die Einschreibung nicht vollzogen werden kann.
Mir ist bekannt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen zur Anerkennung gebracht werden müssen und ich die
Anerkennung spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der Technischen Universität Berlin
beantragen muss.
Mir ist bekannt, dass ich nicht in dem beantragten (Teil-)Studiengang immatrikuliert werden kann, wenn ich bei einem früheren Studium im
gleichen (Teil-)Studiengang an der Technischen Universität Berlin oder einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum eine Einzel- oder Abschlussprüfungen endgültig nicht bestanden habe oder einen nach der Prüfungsordnung
erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht habe oder diesen (Teil-)Studiengang bereits erfolgreich abgeschlossen habe.
Mir ist auch bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können.
Ich habe die Informationen über Form, Beglaubigung und Krankenversicherung zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre, dass ich an keiner anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in
demselben wie dem hier beantragten Studiengang immatrikuliert bin.
Ich berechtige die Technische Universität Berlin, meine Übungs-, Seminar- und Prüfungsarbeiten für Lehre und Forschung zu verwenden
und bekannt zu geben.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation im Rahmen der Immatrikulation über die von mir angegebene
E-Mail-Adresse erfolgt.
12. Eidesstattliche Versicherung der Bewerberin / des Bewerbers
Ich versichere an Eides Statt, dass ich alle meine Angaben über Zeiten, in denen ich an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
als Studierende / Studierender eingeschrieben bin oder war, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe.
Ferner versichere ich an Eides Statt, dass ich in keinem der genannten Länder im beantragten Studiengang immatrikuliert bin und dass ich alle
Angaben über abgelegte Prüfungen und Studienabschlüsse vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe.
Bitte tragen Sie selbst Sorge für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen!
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich regelmäßig und selbstständig unter https://www.tu-berlin.de – Direktzugang: 159393 in Ihr persönliches
Informationsportal der Technischen Universität Berlin einzuloggen, um sich über eventuell fehlende oder nicht formgerecht eingereichte Unterlagen
und die damit verbundene Nachfrist zu informieren.
X
Datum und Unterschrift (bei Minderjährigen zusätzlich Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
- ohne Unterschrift/en gilt dieser Antrag als nicht gestellt -
Ihre Daten werden aufgrund folgender Rechtsgrundlage erhoben, gespeichert und verarbeitet:

§ 10 des Bundesstatistikgesetzes (BstatG)

Hochschulstatistikgesetz (HstatG)

§ 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG)

§§ 2 ff der Studierendendatenverordnung (StuDatVO)

§ 6 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)

Adressenweitergabeordnung (AWO) der Technischen Universität Berlin
Drucken
in der jeweils geltenden Fassung
-4-
X
Schlüsselverzeichnis
Zurück zum Antrag
Gremienwahlen / Fakultät
Hinweis: Sofern Sie eine Angabe hier nicht abgedruckt finden, wenden Sie
sich bitte an die Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter im Servicebereich
Bachelor - I A 2 - oder machen Sie Ihre Angabe in Klarschrift
(Druckbuchstaben) neben den Schlüsselfeldern.
A) Fakultäten: Verzeichnis der wählbaren Fakultäten für die einzelnen Studiengänge oder Unterrichtsfächer. Diese
Angabe dient der Aufnahme in ein Wählerverzeichnis zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts an den
Instituten (wissenschaftlichen Einrichtungen) und den Fakultäten der Technischen Universität Berlin. Wenn Sie in
Studiengängen, die in verschiedenen Fakultäten betreut werden, keine Option abgeben, werden Sie von Amts wegen
der fettgedruckten Fakultät zugeordnet.
Lehramtsstudiengänge (Bachelor) erstgenanntes Studienfach / Kernfach)
Fach
Arbeitslehre
Bautechnik
Elektrotechnik
Ernährung / Lebensmittelwissenschaft
Land- und Gartenbauwissenschaften / Landschaftsgestaltung
Metalltechnik
Fakultät(en)
I
I, VI
I, IV
I, III
I, VI
I, V
Studiengänge mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen
Fach
Architektur
Bauingenieurwesen
Biotechnologie
Brauerei und Getränketechnologie
Chemie
Chemieingenieurwesen
Economics
Elektrotechnik
Energie- und Prozesstechnik
Geotechnologie
Informatik
Informationstechnik im Maschinenwesen
Kultur und Technik / Philosophie
Kultur und Technik / Kunstwissenschaft
Kultur und Technik / Sprache und Kommunikation
Kultur und Technik / Wissenschafts- und Technikgeschichte
Landschaftsarchitektur
Lebensmittelchemie (Staatsexamen, Diplom)
Lebensmitteltechnologie
Maschinenbau
Mathematik
Medieninformatik
Nachhaltiges Management
Naturwissenschaften in der Informationstechnik
Ökologie und Umweltplanung
Physik
Physikalische Ingenieurwissenschaft
Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung
Stadt- und Regionalplanung
Technische Informatik
Technischer Umweltschutz
Technomathematik
Verkehrswesen
Werkstoffwissenschaften
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftsingenieurwesen
Wirtschaftsmathematik
Fakultät(en)
VI
VI
III
III
II
II
VII
IV
III
VI
IV
V
I
I
I
I
VI
III
III
V
II
IV
VII
II
VI
II
V
VI
VI
IV
III
II
V
III
IV
(II, III, IV, V, VI) VII
II
Zurück zum Antrag
Schlüsselverzeichnis
Gremienwahlen / Institut
B) Institute an den einzelnen Fakultäten:
Diese Angabe dient ebenfalls der Aufnahme in ein Wählerverzeichnis zur Ausübung des aktiven und passiven
Wahlrechts an den Instituten (wissenschaftlichen Einrichtungen) und den Fakultäten der Technischen Universität Berlin.
Fakultät I – Geisteswissenschaften
Fakultät V - Verkehrs- und Maschinensysteme
3131 Institut für Philosophie, Literatur-, Wissenschaftsund Technikgeschichte
3132 Institut für Kunstwissenschaft und Historische
Urbanistik
3134 Institut für Erziehungswissenschaft
3135 Institut für Sprache und Kommunikation
3136 Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre
3531 Institut für Strömungsmechanik und
Technische Akustik
3532 Institut für Psychologie und
Arbeitswissenschaft
3533 Institut für Land- und Seeverkehr
3534 Institut für Luft- und Raumfahrt
3535 Institut für Konstruktion, Mikro- und
Medizintechnik
3536 Institut für Werkzeugmaschinen und
Fabrikbetrieb
3537 Institut für Mechanik
Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften
3231
3233
3235
3236
3237
Institut für Festkörperphysik
Institut für Theoretische Physik
Institut für Chemie
Institut für Mathematik
Institut für Optik und Atomare Physik
Fakultät III - Prozesswissenschaften
3331 Institut für Biotechnologie
3332 Institut für Lebensmitteltechnologie und
Lebensmittelchemie
3333 Institut für Technischen Umweltschutz
3334 Institut für Werkstoffwissenschaften und
-technologie
3335 Institut für Prozess- und Verfahrenstechnik
3337 Institut für Energietechnik
Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik
3431 Institut für Energie- und Automatisierungstechnik
3432 Institut für Hochfrequenz- und HalbleiterSystemtechnologien
3433 Institut für Telekommunikationssysteme
3434 Institut für Technische Informatik und
Mikroelektronik
3435 Institut für Softwaretechnik und Theoretische
Informatik
3436 Institut für Wirtschaftsinformatik und Quantitative
Methoden
Fakultät VI -Planen Bauen Umwelt
3631 Institut für Bauingenieurwesen
3632 Institut für Angewandte Geowissenschaften
3633 Institut für Geodäsie und
Geoinformationstechnik
3634 Institut für Ökologie
3635 Institut für Landschaftsarchitektur und
Umweltplanung
3636 Institut für Stadt- und Regionalplanung
3637 Institut für Soziologie
3638 Institut für Architektur
Fakultät VII -Wirtschaft und Management
3831 Institut für Volkswirtschaftslehre und
Wirtschaftsrecht
3832 Institut für Betriebswirtschaftslehre
3833 Institut für Technologie und Management
Zurück zum Antrag
Schlüsselverzeichnis
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Gymnasium
Gesamtschule, Freie Waldorfschule
Abendgymnasium, Volkshochschule
Abschluss-/Zwischenprüfung
Deutsche Schule im Ausland (nationale Studienbewerber)
Ausländische allgemeine HZB (internationale Studienbewerber)
Kolleg (nicht Studienkolleg!)
Berufsoberschule
Erweiterte Oberschule
Externe Prüfung
Fachgymnasium, Fachoberschule
Kollegschule (nicht Studienkolleg!)
Allgemeine HZB ohne Angaben
Studienkolleg
Zugang gemäß § 11 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz (Beruflich Qualifizierte mit allgemeiner HZB)
03
06
27
35
17
39
29
21
09
37
18
12
94
31
34
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Deutsche Schule im Ausland (nationale Studienbewerber)
Gesamtschulabgang nach 12 Schuljahren
Berufsschule
Fachgebundene HZB im Ausland erworben
Begabtenprüfung
Fachakademie
Fachgymnasium / HZB ehemalige DDR
Fachoberschule
Fachschule (Abschluss: Ingenieur)
Sonstige Studienberechtigung
Fachgebundene HZB ohne Angaben
Studienkolleg
Zugang gemäß § 11 Abs. 2 od. 3 Berliner Hochschulgesetz (Beruflich Qualifizierte)
47
62
44
59
52
45
43
66
49
55
95
51
53
Zurück zum Antrag
Schlüsselverzeichnis
Angaben zu einer früheren Immatrikulation /
Abschlussprüfung bzw. angestrebter Abschluss
Universität / wissenschaftliche Hochschule
Bachelor
Bachelor mit Lehramtsoption
Bachelor Lehramt an Integrierten Sekundarschulen
Bachelor Lehramt an beruflichen Schulen
Master
Master of Education
Diplom
Diplom (Dolmetscher)
Diplom (Übersetzer)
Diplom (Kurzstudium)
Magister
Promotion
82
31
37
47
88
30
11
12
13
14
02
06
Fachhochschule
Bachelor
Master
Diplom
Diplom (Dolmetscher)
Diplom (Übersetzer)
Magister
Promotion
84
90
51
53
54
02
06
Kunsthochschule
Bachelor
Master
Künstlerische Abschlussprüfung
83
89
80
Studienrätin/Studienrat
Studienrätin/Studienrat mit allgemeinbildenden Fächern
Studienrätin/Studienrat mit einer beruflichen Ausrichtung
25
27
Lehramt
Lehramt
Lehramt mit zwei Fächern
Lehramt an Sonderschulen
Sonstige Lehrämter nach Schularten
20
23
26
29
Staatsexamen
Staatsexamen / 1. Staatsprüfung
Staatsexamen einphasig
08
09
Sonstige
Abschlussprüfung der Brautechnischen Fachrichtung einschließlich Brauerei- und Brennereiwesen
Bühnen- / Konzertreifeprüfung
Diplom (Kurzstudium) an Gesamthochschulen
Studienkolleg / Propädeutikum
Studium ohne Abschlussprüfung (z.B. mit Zertifikat)
59
71
14
95
95
Hinweise zum Antrag auf Immatrikulation für
Bewerber/innen und Studieninteressierte mit
deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
für einen zulassungsbeschränkten Studiengang:
Einreichen des Antrags und Fristen:
Ist eine Zulassung über hochschulstart.de für das 1. Fachsemester an der Technische Universität Berlin oder
direkt über die Technische Universität Berlin für berufliche Qualifizierte (§ 11 BerlHG) oder höhere Fachsemester erfolgt,
muss der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Immatrikulation sowie die in der Prüfliste geforderten
Unterlagen und Nachweise auf dem Postweg an der Technischen Universität Berlin eingereicht werden.
Technische Universität Berlin
Servicebereich Bachelor
IA2
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
 Die Frist zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Termin (Ausschlussfrist) überschritten, kann dem Antrag nicht mehr entsprochen werden.
Wird
der
 Stellen Sie im Falle Ihrer Abwesenheit (z.B. durch Urlaub) in der Zulassungs- und Immatrikulationsfrist
sicher, dass eine durch Sie schriftlich bevollmächtigte Person mit der Vollmacht und einem
Personaldokument vorsprechen bzw. die Immatrikulation durchführen kann.
Ausfüllen des PDF-Antrags (wichtig):
 Bitte den PDF-Antrag herunterladen und am PC ausfüllen (ausfüllbares PDF-Dokument).
 Bitte dem Hinweis (Bitte Info-Button verwenden, …) folgen, der Button enthält Ausfüllhilfen für den jeweiligen
Fragebereich.
 Reicht die vorgesehene Feldbreite nicht aus, bitte sinnvoll abkürzen.
 Den vollständig ausgefüllten Antrag ausdrucken.
 Vergessen Sie am Schluss nicht, den Antrag zu unterschreiben
(bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich).
Dem Antrag beizufügende Unterlagen:
Die von der Technischen Universität Berlin festgelegte Form der ergänzend zum Antrag auf Immatrikulation einzureichenden
Nachweise und Unterlagen sowie ausführliche Hinweise hierzu und die Bankverbindung entnehmen Sie bitte der Prüfliste,
die für Sie auf der Homepage der Technischen Universität Berlin unter http://www.tu-berlin.de – Direktzugang: 122076 bereitgestellt ist.
 Die geforderten Unterlagen und Nachweise sind als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen.
Nutzen Sie die Informationen auf der Homepage der Technischen Universität Berlin unter http://www.tu-berlin.de –
Direktzugang: 103324, um sich über die korrekte Form einer amtlichen Beglaubigung zu informieren.
 Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die bereits an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des
Hochschulrahmengesetzes, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderem Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein oder Norwegen) immatrikuliert waren oder
sind, gilt zusätzlich Folgendes:
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen müssen zur Anerkennung gebracht werden und die
Anerkennung ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der
Technischen Universität Berlin zu beantragen.
Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann das Studium in dem Studiengang nicht fortgesetzt werden!
Verantwortung der Bewerberin / des Bewerbers:
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich regelmäßig und selbstständig unter https://www.tu-berlin.de – Direktzugang: 159393
in Ihr persönliches Informationsportal an der Technischen Universität Berlin einzuloggen, um sich über eventuell fehlende
oder nicht formgerecht eingereichte Unterlagen und die damit verbundene Nachfrist zu informieren.
 Die gesamte Kommunikation im Rahmen der Immatrikulation erfolgt über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Bitte tragen Sie Sorge für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen, um die
abschließende Bearbeitung Ihrer Immatrikulation nicht zu verzögern.
Die Technische Universität Berlin ist nicht verpflichtet, Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln

Hinweise für Bewerber/innen
mit ausländischen Bildungsnachweisen
Bitte lesen Sie den Zulassungsbescheid sorgfältig …
und reichen Sie alle im Zulassungsbescheid geforderten Nachweise in der beschriebenen Form und bis zu der
genannten Frist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation persönlich
oder auf dem Postweg ein.
Wichtiger Hinweis: Bewerber/innen, die sich frist- und formgerecht über uni-assist e.V. beworben und den
Zulassungsbescheid von hochschulstart.de erhalten haben, müssen die Nachweise zur Bewertung ihrer
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) grundsätzlich nicht mehr zur Immatrikulation einreichen.
Es besteht keine Möglichkeit, beim Servicebereich IA 2 Bachelor International Kopien erstellen zu lassen!
GEBÜHR UND BEITRÄGE
Höhe der Gebühr und Beiträge zum Sommersemester 2016:
Bankverbindung:
Empfänger:
Bankname:
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck:
303,39 Euro.
Technische Universität Berlin
Berliner Volksbank
DE95 1009 0000 8841 0150 20
BEVODEBB
Titel 94/01063 und Ihr Name sowie Ihre Bewerbernummer.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 76322.
Bei Interesse an einem Wohnheimplatz kopieren Sie sich für das Studentenwerk Ihren Nachweis über die Gebühr
und die Beiträge!
AUFENTHALTSERLAUBNIS / VISUM
Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis zu studienvorbereitenden Maßnahmen bzw. Studienzwecken oder einer
Fiktionsbescheinigung ist eine Immatrikulation an der TU Berlin nicht möglich. Die Aufenthaltserlaubnis muss
mindestens am 01. April 2016 gültig sein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde Berlin:
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/studium_de.html
Sofern eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Zusatzblatt erteilt wurde, ist der Nachweis über die
Aufenthaltserlaubnis nur vollständig, wenn dieses Zusatzblatt (im Pass meistens einseitig, mit Aufenthaltstitelkarte
sechsseitig) zusätzlich eingereicht wird!
KRANKENVERSICHERUNG
Studierende unterliegen in Deutschland der Krankenversicherungspflicht, beachten Sie hierzu die Hinweise im
„Merkblatt über die Krankenversicherung“. Das bedeutet, dass zur Immatrikulation ein Nachweis über das
Bestehen einer Krankenversicherung eingereicht werden muss:
Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, reichen Sie als Nachweis ein:
 eine „Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ Ihrer Krankenkasse (im Original).
Wenn Sie privat versichert oder in Ihrem Heimatland versichert sind, reichen Sie als Nachweis ein:
 die „Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studierende“ von einer gesetzlichen
deutschen Krankenkasse (in einfacher Kopie).
Keine geeigneten Nachweise sind:
 Mitgliedsbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen von privaten Krankenversicherungen,
 Kopien von Versicherungskarten oder Gesundheitskarten (z.B. European Health Insurance Card)!
Kontakt für Studieninteressierte direkt an der TU Berlin:
AOK Studenten-Service TU Berlin, Hardenbergstraße 8, 10623 Berlin, Telefon: 0800 265080-24641
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.aok-on.de/nordost/kontakt/aok-studenten-service/kontakt-fuer-studierende/technische-universitaet-berlin.html
WOHNEN
Informationen zu Unterkünften und Wohnmöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten des Akademischen
Auslandsamts der TU Berlin: http://www.betreuung-int-stud.tu-berlin.de/menue/arbeiten_und_wohnen/wohnen/
Merkblatt über die Gebühr und die Beiträge
Zur Immatrikulation ist – neben den übrigen zu erfüllenden
Voraussetzungen – die Zahlung folgender Beiträge erforderlich:
a)
b)
c)
d)
e)
Verwaltungsgebühr
Beitrag zur Studierendenschaft
Beitrag zum Studentenwerk
Beitrag zum Semesterticket
Beitrag zum Sozialfonds zum Semesterticket
€ 50,00
€ 9,10
€ 51,69
€ 188,90
€ 3,70
€ 303,39
Die Zahlung des Gesamtbetrages ist
bargeldlos
an die Universitätskasse, bei der
Berliner Volksbank, IBAN DE95 1009 0000 8841 0150 20, BIC BEVODEBB
zum
Titel 94/01063 zu leisten. Damit eine Zuordnung Ihrer Zahlung möglich ist, versehen Sie bitte Ihre Überweisung
unbedingt mit Ihrem vollständigen Namen und dem Studiengang, für den Sie sich einschreiben möchten.
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie vom Kontoauszug
als Zahlungsbeleg bei!
Verwaltungsgebühr gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
Die Verwaltungsgebühr müssen nicht entrichten:
 Studierende, die zum Zwecke der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst beurlaubt sind,
 Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms an der anderen Hochschule zur Gebührenleistung
verpflichtet sind, soweit Gegenseitigkeit besteht,
 ausländische Studierende, die aufgrund eines zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommens oder einer
Hochschulpartnerschaft immatrikuliert sind, soweit Gegenseitigkeit besteht,
 ausländische Studierende, die im Rahmen von Förderprogrammen immatrikuliert sind, die ausschließlich oder
überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden.
Geeignete Nachweise sind vorzulegen.
Beitrag zum Studentenwerk
Von der Beitragspflicht zum Studentenwerk sind Studierende befreit, die wegen der Ableistung von Wehr- oder
Zivildienst, der Ableistung eines Betriebspraktikums außerhalb Berlins, eines Studiums im Ausland,
Schwangerschaft oder Mutterschutz oder Elternzeit beurlaubt sind.
Eine Stundung, Niederschlagung, Minderung oder Erlass des Beitrages zum Studentenwerk ist nach § 6 Abs. 5
Studentenwerksgesetz Berlin ausgeschlossen. Wird die Stundung, Minderung oder der Erlass des
Studentenwerksbeitrages dennoch angestrebt, ist die Immatrikulation erst zulässig, wenn der Allgemeine
Studentenausschuss einem Stundungs- oder Erlassantrag entsprochen hat. Solch einem Antrag wird jedoch
wegen der geringen Beitragshöhe und der strengen rechtlichen Anforderungen nur in ganz außergewöhnlichen
Fällen entsprochen werden. Die Entscheidung über die Stundung oder den Erlass ist dem Servicebereich
Bachelor – I A 2 vorzulegen.
Semesterticket
Grundsätzlich sind alle Studierenden verpflichtet, den Beitrag zum Semesterticket zu entrichten.
Von der Beitragspflicht ausgenommen sind:
 Mehrfachstudierende, die ihre Gebühr nicht an der Technischen Universität Berlin entrichten sowie Gast- und
Nebenhörer/innen,
 Schwerbehinderte, die Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen
Wertmarke sind.
Darüber hinaus kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht gestellt werden. Dies
betrifft z.B.:
 behinderte Studierende, die durch ärztliches Attest nachweisen können, dass sie aufgrund ihrer Behinderung
den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
 Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden,
 Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen
Semesters außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten.
Über die Bewilligung eines Antrages auf Befreiung von der Beitragspflicht oder auf Zahlung eines Zuschusses
zum Semesterticket entscheidet das Semesterticketbüro. Anträge sind im Semesterticketbüro erhältlich, das auch
zu Fragen über das Ticket Auskünfte erteilt - Tel. +49 (030) 314 - 28038.
Rechtsgrundlagen
Studentenwerksgesetz i. V .m. der Verordnung über Sozialbeiträge zum Studentenwerk Berlin, Gesetz über die
Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG), Semesterticket-Satzung, Sozialfonds-Satzung
in den jeweils gültigen Fassungen.
Merkblatt über die amtliche Beglaubigung
Welche Belege in Form von amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigten
Kopien beigelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem
Zulassungsbescheid, dem Antrag auf Immatrikulation sowie den
ergänzenden Hinweisen im Internet.
Reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein, sondern nur amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigte Kopien.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel: Behörden, Notare und
öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch
wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführer sowie Geld- und Kreditinstitute.
Bei internationalen Studienbewerber/innen werden außerdem amtliche Beglaubigungen von EU-Behörden und
Notaren in den anderen EU-Ländern anerkannt, sofern diese ein Siegel führen.
Kopien von bereits einmal amtlich beglaubigten Kopien haben als Nachweis keine Gültigkeit.
Besteht eine Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, müssen diese entweder einzeln amtlich beglaubigt oder
so übereinandergelegt und gesiegelt werden, dass erkennbar ist, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die
Vorder- und Rückseite beziehen oder Vorder- und Rückseite müssen gesondert amtlich beglaubigt werden.
Bei einem auf dem Original befindlichem Prägesiegel muss der Beglaubigungsvermerk um einen Hinweis erweitert
werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel befindet, da es auf der Kopie nicht sichtbar ist.
Kopien von Bescheinigungen, die mithilfe der elektronischen
(z.B. Dienstzeitbescheinigung), müssen amtlich beglaubigt werden.
Datenverarbeitung
erstellt
worden
sind
Falls Sie sich bereits früher an der Technischen Universität Berlin beworben haben oder bereits an der Technischen
Universität Berlin immatrikuliert sind, kann auf die damals eingereichten Unterlagen nicht zurückgegriffen werden,
da diese nicht archiviert werden.
Entspricht die Beglaubigung nicht den genannten Anforderungen, erkennt die TU Berlin den Nachweis nicht
an.
Bitte achten Sie selbst darauf, dass die amtliche Beglaubigung der Form entspricht. Weisen Sie die Stelle, welche
die Beglaubigung vornimmt, auf die Form der Beglaubigung hin.
Eine nicht ordnungsgemäße amtliche Beglaubigung hat den Verfahrensausschluss zur Folge!
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die
Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt
(Beglaubigungsvermerk),
2. die Unterschrift des Beglaubigenden und
3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel
enthält in der Regel ein Emblem.
Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht!
Hiermit wird amtlich beglaubigt,
dass die vor-/umstehende
Abschrift/Ablichtung mit der
vorgelegten Urschrift/Ausfertigung
übereinstimmt.
Hinweis:
Die TU Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die
Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und
Nachweisen für eine Bewerbung an der TU Berlin mit
einem Stempelaufdruck „Original hat vorgelegen“
bestätigen zu lassen:
im Campus Center der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude Raum H 30,
Öffnungszeiten siehe: https://www.studierendenservice.tu-berlin.de/menue/campus_center/
Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung oder Legalisation. Bewerberinnen und Bewerber für
andere Hochschulen informieren sich bitte direkt bei der Hochschule ihrer Wahl, in welcher Form die
Bewerbungsunterlagen dort einzureichen sind.
Hinweis:
Dieses Merkblatt gilt nicht für Studierende, die sich in einem Austauschstudium, einer Vorstudieneinrichtung
(Studienkolleg / Propädeutikum) oder in einem Promotionsstudium befinden.
Merkblatt über die Krankenversicherung
(nach den Vorschriften des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches – SGB V –
aktualisiert zum Sommersemester 2016 aufgrund von Angaben des AOK Bundesverbandes, 10178 Berlin)
1. Versicherungstatbestände
a) Versicherungspflicht
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen
Pflegeversicherung sind Studierende, die an staatlichen oder staatlich
anerkannten
Hochschulen
in
der
Bundesrepublik
Deutschland
eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene
Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch
auf Sachleistungen besteht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters,
längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet
wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort,
wenn
- die Art der Ausbildung,
- familiäre Gründe,
- persönliche Gründe,
insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder
eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben
studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach
Studierende sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das
Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des
Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her
Arbeitnehmer(in) ist, ist nicht als Studierende(r), sondern als Arbeitnehmer(in)
versicherungspflichtig.
b) Familienversicherung
Studierende sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen
Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner
familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf
Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u.a. außerdem, dass die/der
Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat
ein Siebtel der Bezugsgröße (405,00 €) überschreitet. (Für geringfügig
Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450,00 €).
c) Befreiung von der Versicherungspflicht
Wer durch die Einschreibung als Studierende(r) versicherungspflichtig wird,
kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien
lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der
Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann
nicht widerrufen werden, sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
d) Freiwillige Versicherung
Für Studierende, deren Versicherungspflicht aus rechtlichen Gründen endet
(z.B. wegen Überschreitung der Höchstsemesterzahl oder des Höchstalters),
setzt sich nach § 188 Abs. 4 SGB V die Versicherung mit dem Tag nach
Ausscheiden aus der Versicherungspflicht automatisch fort (obligatorische
Anschlussversicherung). Es sei denn, die/der Studierende erklärt innerhalb
von zwei Wochen nach einem Hinweis der Krankenkasse über die
Austrittsmöglichkeit tatsächlich seinen Austritt! Dieser Austritt wird allerdings
nur dann wirksam, wenn das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf
Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Für das Zustandekommen
der
obligatorischen
Anschlussversicherung
bedarf
es
keiner
Vorversicherungszeiten. Die freiwillige Mitgliedschaft wird somit auch ohne
Antrag der/des Studierenden begründet.
Wer so freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert ist,
bleibt auch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Die
Versicherungspflicht kann wahlweise aber auch durch den Abschluss einer
privaten Pflegeversicherung eingelöst werden. Dieses Wahlrecht kann nur
innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeübt werden.
Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenkasse, die als Studierende an einer ausländischen staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die beitragsrechtlichen Vergünstigungen der Krankenversicherung für Studierende. Weisen
diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der
Studierenden gehören, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenversicherung in
Deutschland nur den „Studentenbeitrag“.
e) Private Krankenversicherung
Wer sich privat krankenversichert, ist verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Jugendliche mit privat pflegeversicherten Eltern
können unter denselben Voraussetzungen, wie dies in der gesetzlichen
Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung der Fall ist (siehe
oben unter b) Familienversicherung), beitragsfrei privat pflegeversichert sein.
2. Leistungen
Studierende und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistung
unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der
Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen bei
Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit;
Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht.
*)
3. Beiträge
Versicherungspflichtige Studierende haben die Beiträge für das Semester in
Höhe von 366,06 € zur gesetzlichen Krankenversicherung und 93,13 € zur
Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (dies
entspricht einem monatlichen Beitrag 61,01 € bzw. 15,52 € monatlich) vor der
Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige
Krankenkasse zu zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversicherung für
Studierende mit Kindern oder für Kinderlose unter 23 Jahren beträgt 84,18 €
(dies entspricht 14,03 € monatlich). Die Zahlungsweise wird vom
Spitzenverband Bund für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Auch
weiterhin ist eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich. Bei Studierenden,
die ihre Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die
Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
Krankenkassen können ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erheben,
der auch von Studierenden in der individuellen Höhe zu tragen ist.
Für Studierende, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Für Studierende, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in
der Satzung der Krankenkassen geregelt.
4. Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung
Jede(r) Studienbewerber(in) muss sich vor der Einschreibung mit der
zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung
zu
erhalten.
Die
Krankenkasse
stellt
der/dem
Studienbewerber(in) eine Bescheinigung darüber aus,
- ob sie/er versichert ist o d e r
- ob sie/er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit o d e r
nicht versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung
der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue
Versicherungsbescheinigung einzureichen.
5. Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig?
Studienbewerber(innen) erhalten die für die erstmalige Einschreibung
erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie
zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehörige(r) versichert sind
oder voraussichtlich versichert sein werden.
Die Studienbewerber(innen), die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der zuletzt eine
Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie
lange die letzte Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung zurückliegt. Ist eine
letzte gesetzliche Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren
gesetzlichen
Krankenkassen
für
die
Ausstellung
der
Versicherungsbescheinigung zuständig.
Studienbewerber(innen), die sich von der Versicherungspflicht befreien
lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der
gesetzlichen Krankenkasse, die die Befreiung ausspricht.
6. Krankenkassenwahl
Versicherungspflichtige oder versicherungsberechtigte Studierende haben die
Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu
wählen:
- die AOK des Wohnortes,
- jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den
Wohnort der/des Versicherten erstreckt,
- die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn die Satzung dies vorsieht
und der/die Versicherte im Kassenbezirk wohnt,
- die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bestanden hat,
- die Krankenkasse, bei der die Ehegattin/der Ehegatte oder die/der eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner versichert ist,
- die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die Hochschule ihren
Sitz hat.
Die Wahl ist von der/dem Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt
der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Familienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht;
für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds.
7. Wer informiert über die Krankenversicherung?
Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. Nähere
Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die
Krankenkassen.
*)
Die Höhe der Beitragssätze entspricht dem Stand 01. Januar 2015.