Wie geht es jetzt weiter: Eingang an der TUB: 1. Den Antrag herunterladen. 2. Das Formular mit einen PDF-Anzeigeprogramm aufrufen (z.B. Adobe Reader, Foxit Reader ect.) und dann per Tastatur ausfüllen. 3. Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an die TU Berlin, Servicebereich Bachelor senden. Hinweis: Die Info-Buttons enthalten Ausfüllhilfen für den jeweiligen Fragebereich. Antrag auf Immatrikulation zum . Fachsemester an der Technischen Universität Berlin zum Der Präsident Die Frist zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid! Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs an der Technischen Universität Berlin. Das Datum des Poststempels gilt nicht! Servicebereich Bachelor IA2 Abteilung I Studierendenservice Zulassung und Immatrikulation Sommersemester 2016 Wird von der TU eingetragen: TU Bewerbernummer (entnehmen Sie der Email, ☐ Anerkennung nicht eingereicht ☐ Anerkennung unvollständig eingereicht ☐ Anerkennung eingereicht die Ihnen nach der Zulassung übersandt wurde bzw. dem Zulassungsbescheid der TU-Berlin) Matrikelnummer (wird von der TU eingetragen) ab an I B 1 / I B 2 / I B 3 / I B 4 / I B 5 1. Persönliche Daten (Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei!) EDV-Eingabe am: Familienname Vorname (und ggf. Namenszusatz, z. B. Dörte Freiin von) Geburtsname Geschlecht weiblich Geburtsdatum männlich Geburtsort Staatsangehörigkeit (Internationales KfZ-Kennzeichen, wenn nicht bekannt, Klartext) Anschrift (Straße, Haus-Nr.) Anschriftenzusatz (z. B. Zimmer-Nr., WEN, c/o) Postleitzahl Wohnort Telefonnummer (wenn nicht Berlin, bitte mit Vorwahl! - z.B. 089 / …) Mobiltelefonnummer / Email 2. Angaben zum gewünschten Studiengang 2.1. Studienform (bitte ankreuzen) Erststudium (Sie haben noch kein grundständiges Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen). Zweitstudium (Sie haben ein grundständiges Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen). 2.2. Abschlussziel (bitte ankreuzen) Bachelor Tragen Sie bitte hier Ihren Studiengang ein! Sofern Sie als Abschlussziel einen Bachelor Lehramt wählen, tragen Sie bitte hier das Kernfach ein: Bachelor Lehramt an beruflichen Schulen Bachelor Lehramt an Integrierten Sekundarschulen / Arbeitslehre Zweitfach (Bachelor Lehramt) wird nach erfolgter Zuteilung von der TU eingetragen Staatsexamen / Lebensmittelchemie TUB-Vordruck I A – 196 / 02 3.2.1 (Stand 12/2015) -1- 2. Angaben zum gewünschten Studiengang (Fortsetzung) 2.3. Hörerstatus (bitte ankreuzen) O= M= Ordentlich Studierende / Ordentlich Studierender Studierende an mehreren Hochschulen in Berlin und Brandenburg, wobei die Mitgliedschaftsrechte nicht an der Technischen Universität Berlin wahrgenommen werden. (eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges sowie Fach- und Hochschulsemester ist beizufügen) B= S= Studierende gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) Studierende mit Stipendium (EU, DAAD oder ähnliches, Bewilligungsbescheid ist beizufügen) 3. Gremienwahlen (gilt nicht für Studierende mit dem Hörerstatus S) zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis, z.B. für die Wahlen zum Studierendenparlament Hinweis: Sie können Ihre Wahloption mit jeder Rückmeldung ändern. a) In welcher Fakultät Ihres Studienganges wollen Sie Ihr Wahlrecht ausüben? (Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie neben der Auflistung der Studiengänge die zuständige Fakultät) b) An welchem Institut dieser Fakultät wollen Sie Ihr Wahlrecht ausüben? (Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie neben der Auflistung der Fakultäten die wissenschaftlichen Einrichtungen) Info Info 4. Erklärung über die Weitergabe der Anschrift Ich bin damit einverstanden, dass meine Privatanschrift und private E-Mail-Adresse aus der Datei der Studierenden an Organisationseinheiten der Technischen Universität Berlin übermittelt werden, um mich über Veranstaltungen zu informieren, welche die Technische Universität Berlin – auch in Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen – durchführt. (Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen) Nein Ja 5. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Info Art der Hochschulzugangsberechtigung Durchschnittsnote Ihrer HZB: Datum des Erwerbs Ihrer HZB: Ort des Erwerbs Ihrer HZB: KfZ-Kennzeichen des Erwerbsortes Inland Ausland (internationales KfZ-Kennzeichen ausschreiben, wenn nicht bekannt): Wurde eine indirekte HZB (siehe BEWERBERINFO Bachelor International) im Ausland erworben? Datum der Feststellungsprüfung: Hinweis: Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 01. April 1991 in der DDR erworben haben, können diese von der obersten Kultusbehörde des Bundeslandes, in dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, anerkennen lassen. 6. Erklärung zum bisherigen Studienverlauf a) Waren oder sind Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum immatrikuliert? Nein (weiter mit Nr. 10) Ja (weiter mit Nr. 6b folgende) b) Ich war Studentin / Student der Technischen Universität Berlin, Matrikel-Nr. 7. Anzahl der Hochschulsemester a) Wie viele Hochschulsemester studierten Sie insgesamt an deutschen Hochschulen? (einschl. Semester in der ehemaligen DDR) für Studienanfänger gilt die Angabe 01 davon Urlaubssemester insgesamt (Nachweise über die Semester und die Gründe der Beurlaubung sind beizufügen) b) Wie viele Monate studierten Sie insgesamt an Hochschulen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein oder Norwegen)? (Studienzeiten außerhalb dieser Länder sind hier nicht anzugeben) davon Urlaubssemester insgesamt (Nachweise über die Semester und die Gründe der Beurlaubung sind beizufügen) Wo haben Sie Ihre Auslandsstudien durchgeführt? (Bitte das Land angeben) c) Semester vor dem 01. April 1991 in der Deutschen Demokratischen Republik d) Semester an Vorstudieneinrichtungen (Studienkolleg / Propädeutikum) e) Wie viele Monate studierten Sie an Hochschulen im übrigen Ausland / außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein oder Norwegen)? Wo haben Sie Ihre Auslandsstudien durchgeführt? (Bitte das Land angeben) -2- 8. Bisheriger Studienverlauf in der Bundesrepublik Deutschland, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen (Nachweise sind beizufügen) Studienbeginn (Erstimmatrikulation an einer Hochschule) Immatrikuliert vom Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für WS 2014/15) Wintersemester Sommersemester Abschlussziel immatrikuliert bis einschließlich Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für SS 2015) Anzahl der Fachsemester Wintersemester Sommersemester (Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse): Info im Studiengang: an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden): in (bitte Stadt und Land angeben) Studienfach- bzw. Studienortwechsel (erneute Immatrikulation an einer Hochschule und/oder neuer Studiengang) Immatrikuliert vom Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für WS 2014/15) Wintersemester Sommersemester Abschlussziel immatrikuliert bis einschließlich Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für SS 2015) Anzahl der Fachsemester Wintersemester Sommersemester (Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse): Info im Studiengang: an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden): in (bitte Stadt und Land angeben) Studienfach- bzw. Studienortwechsel (erneute Immatrikulation an einer Hochschule und/oder neuer Studiengang) Immatrikuliert vom Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für WS 2014/15) Wintersemester Sommersemester Abschlussziel immatrikuliert bis einschließlich Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für SS 2015) Anzahl der Fachsemester Wintersemester Sommersemester (Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse): Info im Studiengang: an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden): in (bitte Stadt und Land angeben) Studienfach- bzw. Studienortwechsel (erneute Immatrikulation an einer Hochschule und/oder neuer Studiengang) Immatrikuliert vom Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für WS 2014/15) Wintersemester Sommersemester Abschlussziel immatrikuliert bis einschließlich Semester (bitte ankreuzen) Jahreszahl des Semesters angeben (z.B. für SS 2015) Anzahl der Fachsemester Wintersemester Sommersemester (Bitte den Info-Button verwenden, dort finden Sie die Auflistung der Hochschulabschlüsse): Info im Studiengang: an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden): in (bitte Stadt und Land angeben) Sollte der hier vorgesehene Platz für Ihre Ausführungen nicht ausreichen, fügen Sie eine vollständige detaillierte Aufstellung Ihres gesamten Studienverlaufs nach diesem Muster separat bei. -3- 9. Studien- und / oder Prüfungsleistungen a) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „nicht bestanden“ bewertet wurden: Ja Nein b) Ich habe Studien- und / oder Prüfungsleistungen erbracht, die mit „endgültig nicht bestanden“ bewertet wurden: Der Antrag auf Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und / oder Prüfungsleistungen mit der Ja Nein Ja Nein Entscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss, dass die negative Leistung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des neuen Studiums darstellt, ist zwingend zur Immatrikulation einzureichen. c) Ich habe ein Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen: (Nachweis ist beizufügen) Abschlussdatum: Art des Abschlusses Durchschnittsnote Info Studiengang: an folgender Hochschule (offizielle Bezeichnung verwenden): in (Stadt / bei EU Abschlüssen Land) Sollte der hier vorgesehene Platz für Ihre Ausführungen nicht ausreichen, fügen Sie eine vollständige detaillierte Aufstellung all Ihrer erfolgreichen Hochschulabschlüsse nach diesem Muster separat bei. 10. Abschließende Bemerkung Sofern Sie nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen Wertmarke sind, fügen Sie bitte die entsprechenden Nachweise (Kopien) bei, da Sie in diesem Fall von der Pflicht zum Erwerb eines Semestertickets ausgenommen sind und den entsprechenden Beitrag nicht zahlen müssen. 11. Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers Ich bin nicht aufgrund eines Ordnungsverfahrens vom Studium an einer deutschen Hochschule ausgeschlossen worden, gegen mich schwebt kein entsprechendes Verfahren. Ich weiß, dass alle erforderlichen Unterlagen als amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigte Kopie (außer der Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses) bis zum Ende der Immatrikulationsfrist einzureichen sind, da sonst die Einschreibung nicht vollzogen werden kann. Mir ist bekannt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen zur Anerkennung gebracht werden müssen und ich die Anerkennung spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der Technischen Universität Berlin beantragen muss. Mir ist bekannt, dass ich nicht in dem beantragten (Teil-)Studiengang immatrikuliert werden kann, wenn ich bei einem früheren Studium im gleichen (Teil-)Studiengang an der Technischen Universität Berlin oder einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Einzel- oder Abschlussprüfungen endgültig nicht bestanden habe oder einen nach der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht habe oder diesen (Teil-)Studiengang bereits erfolgreich abgeschlossen habe. Mir ist auch bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können. Ich habe die Informationen über Form, Beglaubigung und Krankenversicherung zur Kenntnis genommen. Ich erkläre, dass ich an keiner anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in demselben wie dem hier beantragten Studiengang immatrikuliert bin. Ich berechtige die Technische Universität Berlin, meine Übungs-, Seminar- und Prüfungsarbeiten für Lehre und Forschung zu verwenden und bekannt zu geben. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation im Rahmen der Immatrikulation über die von mir angegebene E-Mail-Adresse erfolgt. 12. Eidesstattliche Versicherung der Bewerberin / des Bewerbers Ich versichere an Eides Statt, dass ich alle meine Angaben über Zeiten, in denen ich an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Studierende / Studierender eingeschrieben bin oder war, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe. Ferner versichere ich an Eides Statt, dass ich in keinem der genannten Länder im beantragten Studiengang immatrikuliert bin und dass ich alle Angaben über abgelegte Prüfungen und Studienabschlüsse vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe. Bitte tragen Sie selbst Sorge für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen! Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich regelmäßig und selbstständig unter https://www.tu-berlin.de – Direktzugang: 159393 in Ihr persönliches Informationsportal der Technischen Universität Berlin einzuloggen, um sich über eventuell fehlende oder nicht formgerecht eingereichte Unterlagen und die damit verbundene Nachfrist zu informieren. X Datum und Unterschrift (bei Minderjährigen zusätzlich Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten) - ohne Unterschrift/en gilt dieser Antrag als nicht gestellt - Ihre Daten werden aufgrund folgender Rechtsgrundlage erhoben, gespeichert und verarbeitet: § 10 des Bundesstatistikgesetzes (BstatG) Hochschulstatistikgesetz (HstatG) § 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) §§ 2 ff der Studierendendatenverordnung (StuDatVO) § 6 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) Adressenweitergabeordnung (AWO) der Technischen Universität Berlin Drucken in der jeweils geltenden Fassung -4- X Schlüsselverzeichnis Zurück zum Antrag Gremienwahlen / Fakultät Hinweis: Sofern Sie eine Angabe hier nicht abgedruckt finden, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter im Servicebereich Bachelor - I A 2 - oder machen Sie Ihre Angabe in Klarschrift (Druckbuchstaben) neben den Schlüsselfeldern. A) Fakultäten: Verzeichnis der wählbaren Fakultäten für die einzelnen Studiengänge oder Unterrichtsfächer. Diese Angabe dient der Aufnahme in ein Wählerverzeichnis zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts an den Instituten (wissenschaftlichen Einrichtungen) und den Fakultäten der Technischen Universität Berlin. Wenn Sie in Studiengängen, die in verschiedenen Fakultäten betreut werden, keine Option abgeben, werden Sie von Amts wegen der fettgedruckten Fakultät zugeordnet. Lehramtsstudiengänge (Bachelor) erstgenanntes Studienfach / Kernfach) Fach Arbeitslehre Bautechnik Elektrotechnik Ernährung / Lebensmittelwissenschaft Land- und Gartenbauwissenschaften / Landschaftsgestaltung Metalltechnik Fakultät(en) I I, VI I, IV I, III I, VI I, V Studiengänge mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen Fach Architektur Bauingenieurwesen Biotechnologie Brauerei und Getränketechnologie Chemie Chemieingenieurwesen Economics Elektrotechnik Energie- und Prozesstechnik Geotechnologie Informatik Informationstechnik im Maschinenwesen Kultur und Technik / Philosophie Kultur und Technik / Kunstwissenschaft Kultur und Technik / Sprache und Kommunikation Kultur und Technik / Wissenschafts- und Technikgeschichte Landschaftsarchitektur Lebensmittelchemie (Staatsexamen, Diplom) Lebensmitteltechnologie Maschinenbau Mathematik Medieninformatik Nachhaltiges Management Naturwissenschaften in der Informationstechnik Ökologie und Umweltplanung Physik Physikalische Ingenieurwissenschaft Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung Stadt- und Regionalplanung Technische Informatik Technischer Umweltschutz Technomathematik Verkehrswesen Werkstoffwissenschaften Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsmathematik Fakultät(en) VI VI III III II II VII IV III VI IV V I I I I VI III III V II IV VII II VI II V VI VI IV III II V III IV (II, III, IV, V, VI) VII II Zurück zum Antrag Schlüsselverzeichnis Gremienwahlen / Institut B) Institute an den einzelnen Fakultäten: Diese Angabe dient ebenfalls der Aufnahme in ein Wählerverzeichnis zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts an den Instituten (wissenschaftlichen Einrichtungen) und den Fakultäten der Technischen Universität Berlin. Fakultät I – Geisteswissenschaften Fakultät V - Verkehrs- und Maschinensysteme 3131 Institut für Philosophie, Literatur-, Wissenschaftsund Technikgeschichte 3132 Institut für Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik 3134 Institut für Erziehungswissenschaft 3135 Institut für Sprache und Kommunikation 3136 Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre 3531 Institut für Strömungsmechanik und Technische Akustik 3532 Institut für Psychologie und Arbeitswissenschaft 3533 Institut für Land- und Seeverkehr 3534 Institut für Luft- und Raumfahrt 3535 Institut für Konstruktion, Mikro- und Medizintechnik 3536 Institut für Werkzeugmaschinen und Fabrikbetrieb 3537 Institut für Mechanik Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften 3231 3233 3235 3236 3237 Institut für Festkörperphysik Institut für Theoretische Physik Institut für Chemie Institut für Mathematik Institut für Optik und Atomare Physik Fakultät III - Prozesswissenschaften 3331 Institut für Biotechnologie 3332 Institut für Lebensmitteltechnologie und Lebensmittelchemie 3333 Institut für Technischen Umweltschutz 3334 Institut für Werkstoffwissenschaften und -technologie 3335 Institut für Prozess- und Verfahrenstechnik 3337 Institut für Energietechnik Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik 3431 Institut für Energie- und Automatisierungstechnik 3432 Institut für Hochfrequenz- und HalbleiterSystemtechnologien 3433 Institut für Telekommunikationssysteme 3434 Institut für Technische Informatik und Mikroelektronik 3435 Institut für Softwaretechnik und Theoretische Informatik 3436 Institut für Wirtschaftsinformatik und Quantitative Methoden Fakultät VI -Planen Bauen Umwelt 3631 Institut für Bauingenieurwesen 3632 Institut für Angewandte Geowissenschaften 3633 Institut für Geodäsie und Geoinformationstechnik 3634 Institut für Ökologie 3635 Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung 3636 Institut für Stadt- und Regionalplanung 3637 Institut für Soziologie 3638 Institut für Architektur Fakultät VII -Wirtschaft und Management 3831 Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht 3832 Institut für Betriebswirtschaftslehre 3833 Institut für Technologie und Management Zurück zum Antrag Schlüsselverzeichnis Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung Gymnasium Gesamtschule, Freie Waldorfschule Abendgymnasium, Volkshochschule Abschluss-/Zwischenprüfung Deutsche Schule im Ausland (nationale Studienbewerber) Ausländische allgemeine HZB (internationale Studienbewerber) Kolleg (nicht Studienkolleg!) Berufsoberschule Erweiterte Oberschule Externe Prüfung Fachgymnasium, Fachoberschule Kollegschule (nicht Studienkolleg!) Allgemeine HZB ohne Angaben Studienkolleg Zugang gemäß § 11 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz (Beruflich Qualifizierte mit allgemeiner HZB) 03 06 27 35 17 39 29 21 09 37 18 12 94 31 34 Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung Deutsche Schule im Ausland (nationale Studienbewerber) Gesamtschulabgang nach 12 Schuljahren Berufsschule Fachgebundene HZB im Ausland erworben Begabtenprüfung Fachakademie Fachgymnasium / HZB ehemalige DDR Fachoberschule Fachschule (Abschluss: Ingenieur) Sonstige Studienberechtigung Fachgebundene HZB ohne Angaben Studienkolleg Zugang gemäß § 11 Abs. 2 od. 3 Berliner Hochschulgesetz (Beruflich Qualifizierte) 47 62 44 59 52 45 43 66 49 55 95 51 53 Zurück zum Antrag Schlüsselverzeichnis Angaben zu einer früheren Immatrikulation / Abschlussprüfung bzw. angestrebter Abschluss Universität / wissenschaftliche Hochschule Bachelor Bachelor mit Lehramtsoption Bachelor Lehramt an Integrierten Sekundarschulen Bachelor Lehramt an beruflichen Schulen Master Master of Education Diplom Diplom (Dolmetscher) Diplom (Übersetzer) Diplom (Kurzstudium) Magister Promotion 82 31 37 47 88 30 11 12 13 14 02 06 Fachhochschule Bachelor Master Diplom Diplom (Dolmetscher) Diplom (Übersetzer) Magister Promotion 84 90 51 53 54 02 06 Kunsthochschule Bachelor Master Künstlerische Abschlussprüfung 83 89 80 Studienrätin/Studienrat Studienrätin/Studienrat mit allgemeinbildenden Fächern Studienrätin/Studienrat mit einer beruflichen Ausrichtung 25 27 Lehramt Lehramt Lehramt mit zwei Fächern Lehramt an Sonderschulen Sonstige Lehrämter nach Schularten 20 23 26 29 Staatsexamen Staatsexamen / 1. Staatsprüfung Staatsexamen einphasig 08 09 Sonstige Abschlussprüfung der Brautechnischen Fachrichtung einschließlich Brauerei- und Brennereiwesen Bühnen- / Konzertreifeprüfung Diplom (Kurzstudium) an Gesamthochschulen Studienkolleg / Propädeutikum Studium ohne Abschlussprüfung (z.B. mit Zertifikat) 59 71 14 95 95 Hinweise zum Antrag auf Immatrikulation für Bewerber/innen und Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen zulassungsbeschränkten Studiengang: Einreichen des Antrags und Fristen: Ist eine Zulassung über hochschulstart.de für das 1. Fachsemester an der Technische Universität Berlin oder direkt über die Technische Universität Berlin für berufliche Qualifizierte (§ 11 BerlHG) oder höhere Fachsemester erfolgt, muss der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Immatrikulation sowie die in der Prüfliste geforderten Unterlagen und Nachweise auf dem Postweg an der Technischen Universität Berlin eingereicht werden. Technische Universität Berlin Servicebereich Bachelor IA2 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Die Frist zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Termin (Ausschlussfrist) überschritten, kann dem Antrag nicht mehr entsprochen werden. Wird der Stellen Sie im Falle Ihrer Abwesenheit (z.B. durch Urlaub) in der Zulassungs- und Immatrikulationsfrist sicher, dass eine durch Sie schriftlich bevollmächtigte Person mit der Vollmacht und einem Personaldokument vorsprechen bzw. die Immatrikulation durchführen kann. Ausfüllen des PDF-Antrags (wichtig): Bitte den PDF-Antrag herunterladen und am PC ausfüllen (ausfüllbares PDF-Dokument). Bitte dem Hinweis (Bitte Info-Button verwenden, …) folgen, der Button enthält Ausfüllhilfen für den jeweiligen Fragebereich. Reicht die vorgesehene Feldbreite nicht aus, bitte sinnvoll abkürzen. Den vollständig ausgefüllten Antrag ausdrucken. Vergessen Sie am Schluss nicht, den Antrag zu unterschreiben (bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich). Dem Antrag beizufügende Unterlagen: Die von der Technischen Universität Berlin festgelegte Form der ergänzend zum Antrag auf Immatrikulation einzureichenden Nachweise und Unterlagen sowie ausführliche Hinweise hierzu und die Bankverbindung entnehmen Sie bitte der Prüfliste, die für Sie auf der Homepage der Technischen Universität Berlin unter http://www.tu-berlin.de – Direktzugang: 122076 bereitgestellt ist. Die geforderten Unterlagen und Nachweise sind als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen. Nutzen Sie die Informationen auf der Homepage der Technischen Universität Berlin unter http://www.tu-berlin.de – Direktzugang: 103324, um sich über die korrekte Form einer amtlichen Beglaubigung zu informieren. Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die bereits an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein oder Norwegen) immatrikuliert waren oder sind, gilt zusätzlich Folgendes: Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen müssen zur Anerkennung gebracht werden und die Anerkennung ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der Technischen Universität Berlin zu beantragen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann das Studium in dem Studiengang nicht fortgesetzt werden! Verantwortung der Bewerberin / des Bewerbers: Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich regelmäßig und selbstständig unter https://www.tu-berlin.de – Direktzugang: 159393 in Ihr persönliches Informationsportal an der Technischen Universität Berlin einzuloggen, um sich über eventuell fehlende oder nicht formgerecht eingereichte Unterlagen und die damit verbundene Nachfrist zu informieren. Die gesamte Kommunikation im Rahmen der Immatrikulation erfolgt über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte tragen Sie Sorge für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen, um die abschließende Bearbeitung Ihrer Immatrikulation nicht zu verzögern. Die Technische Universität Berlin ist nicht verpflichtet, Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen Bitte lesen Sie den Zulassungsbescheid sorgfältig … und reichen Sie alle im Zulassungsbescheid geforderten Nachweise in der beschriebenen Form und bis zu der genannten Frist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation persönlich oder auf dem Postweg ein. Wichtiger Hinweis: Bewerber/innen, die sich frist- und formgerecht über uni-assist e.V. beworben und den Zulassungsbescheid von hochschulstart.de erhalten haben, müssen die Nachweise zur Bewertung ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) grundsätzlich nicht mehr zur Immatrikulation einreichen. Es besteht keine Möglichkeit, beim Servicebereich IA 2 Bachelor International Kopien erstellen zu lassen! GEBÜHR UND BEITRÄGE Höhe der Gebühr und Beiträge zum Sommersemester 2016: Bankverbindung: Empfänger: Bankname: IBAN: BIC: Verwendungszweck: 303,39 Euro. Technische Universität Berlin Berliner Volksbank DE95 1009 0000 8841 0150 20 BEVODEBB Titel 94/01063 und Ihr Name sowie Ihre Bewerbernummer. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 76322. Bei Interesse an einem Wohnheimplatz kopieren Sie sich für das Studentenwerk Ihren Nachweis über die Gebühr und die Beiträge! AUFENTHALTSERLAUBNIS / VISUM Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis zu studienvorbereitenden Maßnahmen bzw. Studienzwecken oder einer Fiktionsbescheinigung ist eine Immatrikulation an der TU Berlin nicht möglich. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens am 01. April 2016 gültig sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde Berlin: http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/studium_de.html Sofern eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Zusatzblatt erteilt wurde, ist der Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis nur vollständig, wenn dieses Zusatzblatt (im Pass meistens einseitig, mit Aufenthaltstitelkarte sechsseitig) zusätzlich eingereicht wird! KRANKENVERSICHERUNG Studierende unterliegen in Deutschland der Krankenversicherungspflicht, beachten Sie hierzu die Hinweise im „Merkblatt über die Krankenversicherung“. Das bedeutet, dass zur Immatrikulation ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung eingereicht werden muss: Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, reichen Sie als Nachweis ein: eine „Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ Ihrer Krankenkasse (im Original). Wenn Sie privat versichert oder in Ihrem Heimatland versichert sind, reichen Sie als Nachweis ein: die „Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studierende“ von einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse (in einfacher Kopie). Keine geeigneten Nachweise sind: Mitgliedsbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen von privaten Krankenversicherungen, Kopien von Versicherungskarten oder Gesundheitskarten (z.B. European Health Insurance Card)! Kontakt für Studieninteressierte direkt an der TU Berlin: AOK Studenten-Service TU Berlin, Hardenbergstraße 8, 10623 Berlin, Telefon: 0800 265080-24641 Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.aok-on.de/nordost/kontakt/aok-studenten-service/kontakt-fuer-studierende/technische-universitaet-berlin.html WOHNEN Informationen zu Unterkünften und Wohnmöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamts der TU Berlin: http://www.betreuung-int-stud.tu-berlin.de/menue/arbeiten_und_wohnen/wohnen/ Merkblatt über die Gebühr und die Beiträge Zur Immatrikulation ist – neben den übrigen zu erfüllenden Voraussetzungen – die Zahlung folgender Beiträge erforderlich: a) b) c) d) e) Verwaltungsgebühr Beitrag zur Studierendenschaft Beitrag zum Studentenwerk Beitrag zum Semesterticket Beitrag zum Sozialfonds zum Semesterticket € 50,00 € 9,10 € 51,69 € 188,90 € 3,70 € 303,39 Die Zahlung des Gesamtbetrages ist bargeldlos an die Universitätskasse, bei der Berliner Volksbank, IBAN DE95 1009 0000 8841 0150 20, BIC BEVODEBB zum Titel 94/01063 zu leisten. Damit eine Zuordnung Ihrer Zahlung möglich ist, versehen Sie bitte Ihre Überweisung unbedingt mit Ihrem vollständigen Namen und dem Studiengang, für den Sie sich einschreiben möchten. Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie vom Kontoauszug als Zahlungsbeleg bei! Verwaltungsgebühr gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes Die Verwaltungsgebühr müssen nicht entrichten: Studierende, die zum Zwecke der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst beurlaubt sind, Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms an der anderen Hochschule zur Gebührenleistung verpflichtet sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, ausländische Studierende, die aufgrund eines zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommens oder einer Hochschulpartnerschaft immatrikuliert sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, ausländische Studierende, die im Rahmen von Förderprogrammen immatrikuliert sind, die ausschließlich oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden. Geeignete Nachweise sind vorzulegen. Beitrag zum Studentenwerk Von der Beitragspflicht zum Studentenwerk sind Studierende befreit, die wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, der Ableistung eines Betriebspraktikums außerhalb Berlins, eines Studiums im Ausland, Schwangerschaft oder Mutterschutz oder Elternzeit beurlaubt sind. Eine Stundung, Niederschlagung, Minderung oder Erlass des Beitrages zum Studentenwerk ist nach § 6 Abs. 5 Studentenwerksgesetz Berlin ausgeschlossen. Wird die Stundung, Minderung oder der Erlass des Studentenwerksbeitrages dennoch angestrebt, ist die Immatrikulation erst zulässig, wenn der Allgemeine Studentenausschuss einem Stundungs- oder Erlassantrag entsprochen hat. Solch einem Antrag wird jedoch wegen der geringen Beitragshöhe und der strengen rechtlichen Anforderungen nur in ganz außergewöhnlichen Fällen entsprochen werden. Die Entscheidung über die Stundung oder den Erlass ist dem Servicebereich Bachelor – I A 2 vorzulegen. Semesterticket Grundsätzlich sind alle Studierenden verpflichtet, den Beitrag zum Semesterticket zu entrichten. Von der Beitragspflicht ausgenommen sind: Mehrfachstudierende, die ihre Gebühr nicht an der Technischen Universität Berlin entrichten sowie Gast- und Nebenhörer/innen, Schwerbehinderte, die Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke sind. Darüber hinaus kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht gestellt werden. Dies betrifft z.B.: behinderte Studierende, die durch ärztliches Attest nachweisen können, dass sie aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden, Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten. Über die Bewilligung eines Antrages auf Befreiung von der Beitragspflicht oder auf Zahlung eines Zuschusses zum Semesterticket entscheidet das Semesterticketbüro. Anträge sind im Semesterticketbüro erhältlich, das auch zu Fragen über das Ticket Auskünfte erteilt - Tel. +49 (030) 314 - 28038. Rechtsgrundlagen Studentenwerksgesetz i. V .m. der Verordnung über Sozialbeiträge zum Studentenwerk Berlin, Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG), Semesterticket-Satzung, Sozialfonds-Satzung in den jeweils gültigen Fassungen. Merkblatt über die amtliche Beglaubigung Welche Belege in Form von amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigten Kopien beigelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid, dem Antrag auf Immatrikulation sowie den ergänzenden Hinweisen im Internet. Reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein, sondern nur amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigte Kopien. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel: Behörden, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführer sowie Geld- und Kreditinstitute. Bei internationalen Studienbewerber/innen werden außerdem amtliche Beglaubigungen von EU-Behörden und Notaren in den anderen EU-Ländern anerkannt, sofern diese ein Siegel führen. Kopien von bereits einmal amtlich beglaubigten Kopien haben als Nachweis keine Gültigkeit. Besteht eine Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, müssen diese entweder einzeln amtlich beglaubigt oder so übereinandergelegt und gesiegelt werden, dass erkennbar ist, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen oder Vorder- und Rückseite müssen gesondert amtlich beglaubigt werden. Bei einem auf dem Original befindlichem Prägesiegel muss der Beglaubigungsvermerk um einen Hinweis erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel befindet, da es auf der Kopie nicht sichtbar ist. Kopien von Bescheinigungen, die mithilfe der elektronischen (z.B. Dienstzeitbescheinigung), müssen amtlich beglaubigt werden. Datenverarbeitung erstellt worden sind Falls Sie sich bereits früher an der Technischen Universität Berlin beworben haben oder bereits an der Technischen Universität Berlin immatrikuliert sind, kann auf die damals eingereichten Unterlagen nicht zurückgegriffen werden, da diese nicht archiviert werden. Entspricht die Beglaubigung nicht den genannten Anforderungen, erkennt die TU Berlin den Nachweis nicht an. Bitte achten Sie selbst darauf, dass die amtliche Beglaubigung der Form entspricht. Weisen Sie die Stelle, welche die Beglaubigung vornimmt, auf die Form der Beglaubigung hin. Eine nicht ordnungsgemäße amtliche Beglaubigung hat den Verfahrensausschluss zur Folge! Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: 1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), 2. die Unterschrift des Beglaubigenden und 3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht! Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vor-/umstehende Abschrift/Ablichtung mit der vorgelegten Urschrift/Ausfertigung übereinstimmt. Hinweis: Die TU Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und Nachweisen für eine Bewerbung an der TU Berlin mit einem Stempelaufdruck „Original hat vorgelegen“ bestätigen zu lassen: im Campus Center der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude Raum H 30, Öffnungszeiten siehe: https://www.studierendenservice.tu-berlin.de/menue/campus_center/ Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung oder Legalisation. Bewerberinnen und Bewerber für andere Hochschulen informieren sich bitte direkt bei der Hochschule ihrer Wahl, in welcher Form die Bewerbungsunterlagen dort einzureichen sind. Hinweis: Dieses Merkblatt gilt nicht für Studierende, die sich in einem Austauschstudium, einer Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum) oder in einem Promotionsstudium befinden. Merkblatt über die Krankenversicherung (nach den Vorschriften des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches – SGB V – aktualisiert zum Sommersemester 2016 aufgrund von Angaben des AOK Bundesverbandes, 10178 Berlin) 1. Versicherungstatbestände a) Versicherungspflicht Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sind Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn - die Art der Ausbildung, - familiäre Gründe, - persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Studierende sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer(in) ist, ist nicht als Studierende(r), sondern als Arbeitnehmer(in) versicherungspflichtig. b) Familienversicherung Studierende sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u.a. außerdem, dass die/der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (405,00 €) überschreitet. (Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450,00 €). c) Befreiung von der Versicherungspflicht Wer durch die Einschreibung als Studierende(r) versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. d) Freiwillige Versicherung Für Studierende, deren Versicherungspflicht aus rechtlichen Gründen endet (z.B. wegen Überschreitung der Höchstsemesterzahl oder des Höchstalters), setzt sich nach § 188 Abs. 4 SGB V die Versicherung mit dem Tag nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht automatisch fort (obligatorische Anschlussversicherung). Es sei denn, die/der Studierende erklärt innerhalb von zwei Wochen nach einem Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit tatsächlich seinen Austritt! Dieser Austritt wird allerdings nur dann wirksam, wenn das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Für das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung bedarf es keiner Vorversicherungszeiten. Die freiwillige Mitgliedschaft wird somit auch ohne Antrag der/des Studierenden begründet. Wer so freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert ist, bleibt auch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht kann wahlweise aber auch durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung eingelöst werden. Dieses Wahlrecht kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeübt werden. Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die als Studierende an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die beitragsrechtlichen Vergünstigungen der Krankenversicherung für Studierende. Weisen diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der Studierenden gehören, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenversicherung in Deutschland nur den „Studentenbeitrag“. e) Private Krankenversicherung Wer sich privat krankenversichert, ist verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Jugendliche mit privat pflegeversicherten Eltern können unter denselben Voraussetzungen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung der Fall ist (siehe oben unter b) Familienversicherung), beitragsfrei privat pflegeversichert sein. 2. Leistungen Studierende und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistung unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht. *) 3. Beiträge Versicherungspflichtige Studierende haben die Beiträge für das Semester in Höhe von 366,06 € zur gesetzlichen Krankenversicherung und 93,13 € zur Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (dies entspricht einem monatlichen Beitrag 61,01 € bzw. 15,52 € monatlich) vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversicherung für Studierende mit Kindern oder für Kinderlose unter 23 Jahren beträgt 84,18 € (dies entspricht 14,03 € monatlich). Die Zahlungsweise wird vom Spitzenverband Bund für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Auch weiterhin ist eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich. Bei Studierenden, die ihre Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung. Krankenkassen können ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erheben, der auch von Studierenden in der individuellen Höhe zu tragen ist. Für Studierende, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben. Für Studierende, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkassen geregelt. 4. Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung Jede(r) Studienbewerber(in) muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt der/dem Studienbewerber(in) eine Bescheinigung darüber aus, - ob sie/er versichert ist o d e r - ob sie/er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit o d e r nicht versicherungspflichtig ist. Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen. 5. Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig? Studienbewerber(innen) erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehörige(r) versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden. Die Studienbewerber(innen), die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie lange die letzte Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung zurückliegt. Ist eine letzte gesetzliche Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren gesetzlichen Krankenkassen für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig. Studienbewerber(innen), die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse, die die Befreiung ausspricht. 6. Krankenkassenwahl Versicherungspflichtige oder versicherungsberechtigte Studierende haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu wählen: - die AOK des Wohnortes, - jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Wohnort der/des Versicherten erstreckt, - die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn die Satzung dies vorsieht und der/die Versicherte im Kassenbezirk wohnt, - die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bestanden hat, - die Krankenkasse, bei der die Ehegattin/der Ehegatte oder die/der eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner versichert ist, - die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Die Wahl ist von der/dem Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Familienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds. 7. Wer informiert über die Krankenversicherung? Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen. *) Die Höhe der Beitragssätze entspricht dem Stand 01. Januar 2015.
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