Studienbescheinigung für die Berechtigung zum Kauf eines GA

Studienbescheinigung für die Berechtigung zum Kauf eines
GA Junior für Studierende 25–30* Jahre für das Jahr 2016.
Wenn Sie in einem grundständigen Studiengang (Bachelor oder konsekutiver Master) an einer anerkannten oder
akkreditierten Schweizer Hochschule** immatrikuliert sind und zwischen 25 und 30 Jahre alt sind, können Sie ein GA Junior
für Studierende 25–30 Jahre kaufen. Dazu benötigen Sie eine Studienbescheinigung Ihrer Hochschule.
Diese Bescheinigung darf maximal 30 Tage alt sein und muss von Ihrer Hochschule ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben sein. Mit diesem Dokument können Sie an jeder bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs Ihr GA Junior
für Studierende 25–30 Jahre bestellen. Sie können auch diese Bescheinigung zusammen mit einem ausgefüllten GA-Bestellformular an unten stehende Adresse einsenden.
Hinweis: Wir können nur vollständig ausgefüllte Bescheinigungen mit Originalstempel und Unterschrift akzeptieren. Falls
Angaben fehlen oder nicht korrekt sind, verlangen wir eine neue Bescheinigung (keine Retournierung)!
* bis zum 30. Geburtstag
** gemäss Liste http://www.swissuniversities.ch/de/hochschulraum/anerkannte-schweizer-hochschulen/
swissuniversitities gewährleistet die Richtigkeit der Liste.
Hiermit bestätigt die unterzeichnende Hochschule, dass die unten stehende Person Studierende oder Studierender eines
grundständigen Studiengangs der Hochschule ist.
Vorname
Name
GeburtsdatumImmatrikulationsnummer
Wohnadresse
PLZ/Ort
Vollständiger Name der Hochschule und Ort
Abkürzung der Hochschule (für Studierende von Fachhochschulen: BFS-Fachhochschul-Code)
Studiengang
Für swissuniversities
Für die Hochschule
Datum
Dr. Martina Weiss
Generalsekretärin
Stempel und Unterschrift
Die Angabe von unwahren Informationen ist strafbar. Gesetzliche Widerhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
SBB Contact Center
Postfach, 3900 Brig, Telefon 0848 44 66 88
[email protected], sbb.ch/ga