Fahrzeug-Begleitzettel Autohaus Rothe GmbH, Thielebachstraße 1, 34346 Hann. Münden Telefon (05541) 98000 Telefax (05541) 980019 Email [email protected] Bankverbindung: Sparkasse Münden 26051450 Konto 27128 Panne/Unfall vom: __________________ Telefon: ____________________ Fahrzeug: _______________ Kennzeichen: ________________ Halter: __________________ Fahrer: _____________________ Abschleppkosten zahlt: _____________ Rechnungs-Nr.: _______________ Abwicklung Vorgang erfolgt durch: Kunden / Autohaus Schaden: Haftpflicht / Vollkasko / Teilkasko Versicherung etc. --- > siehe Rückseite Fahrzeugzustand: nicht / rollfähig nicht / verschließbar Wertgegenstände im Fahrzeug: ______________________________ Reparatur: Auftrag Ja / Nein erteilt am / durch: Sollte das Fahrzeug durch das Autohaus Rothe GmbH repariert werden, (Auftrag muss bis zum 14. Tag erteilt sein), dann entfallen Standgebühren. Standgebühren: ab dem 1. bis zum 14. Kalendertag werden 10,- € / Tag fällig. Ab dem 15. Kalendertag werden 15,- € / Tag fällig, nach drei Monaten Standzeit wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer/Halter der kostenpflichtigen Entsorgung zustimmt ! Standgebühren sind fällig von 1.280,- €. Für Nutzfahrzeuge/Transporter (große Fhz.) ist die doppelte Gebühr fällig. Entsorgung/Verwertung: Ja / Nein erteilt am/durch: Der Auftraggeber bestätigt bei ja hiermit, den Kfz-Schein, sowie den Kfz-Brief für das o.g. Fahrzeug umgehend an das AH Rothe GmbH zu übergeben. Kosten der Entsorgung und Abmeldung gemäß der Altautoverordnung inklusive Entsorgungsbescheinigung betragen 160,10 € zuzügl. 25,90 € für Abmeldekosten des Landkreises sind zusammen 186,00 €. Fahrzeuge können erst nach Begleichung der Kosten abgemeldet werden. Kenntnisnahme: Abgegeben wurde: ____ Kfz-Schein ____ Kfz-Brief ____ Kfz-Schlüssel ____ Sonstiges Eine Kopie dieser Bedingungen habe ich erhalten. Als Fahrer werde ich umgehend den Halter Informieren und die Bedingungen übergeben. Diese Kopie gilt als Abhol- und Handlungsvollmacht. Hann. Münden, den Unterschrift: + Achtung + Achtung + Achtung : Wichtiger Hinweis ! Die Abholung von Fahrzeugen ist nur möglich von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr sowie Samstag von 10 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten muss ein Abholtermin vereinbart und bestätigt worden sein. Die AGB´s (Abschleppbedingungen 2001) werden hiermit anerkannt. Es fällt dann eine Notdienstgebühr an ! Bitte vorab erfragen. Verladehilfe von Unfallfahrzeugen kann gestellt werden und ist kostenpflichtig ! Die Abmeldung von Fahrzeugen ist immer erst nach Abholung oder durch das AH Rothe GmbH sowie die Hinterlegung des Kfz-Briefes möglich. Alle offenen Kosten müssen bei Abholung beglichen sein. Beanstandungen können nur bei Abholung geltend gemacht werden, nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. Zur Abholung: Bemerkung/Datum/Uhrzeit/Abholer:
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