Fahrzeug-Begleitzettel

Fahrzeug-Begleitzettel
Autohaus Rothe GmbH, Thielebachstraße 1, 34346 Hann. Münden
Telefon (05541) 98000 Telefax (05541) 980019
Email [email protected]
Bankverbindung: Sparkasse Münden 26051450 Konto 27128
Panne/Unfall vom: __________________
Telefon: ____________________
Fahrzeug: _______________
Kennzeichen: ________________
Halter: __________________
Fahrer: _____________________
Abschleppkosten zahlt: _____________
Rechnungs-Nr.: _______________
Abwicklung Vorgang erfolgt durch:
Kunden / Autohaus
Schaden:
Haftpflicht / Vollkasko / Teilkasko
Versicherung etc. --- > siehe Rückseite
Fahrzeugzustand:
nicht / rollfähig
nicht / verschließbar
Wertgegenstände im Fahrzeug: ______________________________
Reparatur: Auftrag
Ja / Nein
erteilt am / durch:
Sollte das Fahrzeug durch das Autohaus Rothe GmbH repariert werden, (Auftrag
muss bis zum 14. Tag erteilt sein), dann entfallen Standgebühren.
Standgebühren:
ab dem 1. bis zum 14. Kalendertag werden 10,- € / Tag fällig.
Ab dem 15. Kalendertag werden 15,- € / Tag fällig, nach drei Monaten
Standzeit wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer/Halter der kostenpflichtigen Entsorgung zustimmt ! Standgebühren sind fällig von 1.280,- €.
Für Nutzfahrzeuge/Transporter (große Fhz.) ist die doppelte Gebühr fällig.
Entsorgung/Verwertung:
Ja / Nein
erteilt am/durch:
Der Auftraggeber bestätigt bei ja hiermit, den Kfz-Schein, sowie den Kfz-Brief für das o.g.
Fahrzeug umgehend an das AH Rothe GmbH zu übergeben. Kosten der Entsorgung und
Abmeldung gemäß der Altautoverordnung inklusive Entsorgungsbescheinigung betragen 160,10
€ zuzügl. 25,90 € für Abmeldekosten des Landkreises sind zusammen 186,00 €.
Fahrzeuge können erst nach Begleichung der Kosten abgemeldet werden.
Kenntnisnahme:
Abgegeben wurde: ____ Kfz-Schein ____ Kfz-Brief ____ Kfz-Schlüssel ____ Sonstiges
Eine Kopie dieser Bedingungen habe ich erhalten. Als Fahrer werde ich umgehend den Halter
Informieren und die Bedingungen übergeben. Diese Kopie gilt als Abhol- und
Handlungsvollmacht.
Hann. Münden, den
Unterschrift:
+ Achtung + Achtung + Achtung : Wichtiger Hinweis !
Die Abholung von Fahrzeugen ist nur möglich von Montag bis Freitag von 9 bis 17
Uhr sowie Samstag von 10 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten muss ein
Abholtermin
vereinbart
und
bestätigt
worden
sein.
Die
AGB´s
(Abschleppbedingungen 2001) werden hiermit anerkannt. Es fällt dann eine
Notdienstgebühr an ! Bitte vorab erfragen. Verladehilfe von Unfallfahrzeugen kann
gestellt werden und ist kostenpflichtig ! Die Abmeldung von Fahrzeugen ist immer
erst nach Abholung oder durch das AH Rothe GmbH sowie die Hinterlegung des
Kfz-Briefes möglich. Alle offenen Kosten müssen bei Abholung beglichen sein.
Beanstandungen können nur bei Abholung geltend gemacht werden, nachträgliche
Beanstandungen werden nicht anerkannt.
Zur Abholung: Bemerkung/Datum/Uhrzeit/Abholer: