Ausgabe 9/2015 23. September 2015 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen • Bekanntmachung zur Sprachstandsfeststellung für Einschulung 2016...........................................................................................................Seite 2 Informationen aus der Gemeindeverwaltung •Nachruf.............................................................................................................................................................................................................Seite 2 •Aufruf des Ortsbeirates Seddin.......................................................................................................................................................................Seite 3 •Herzliche Glückwünsche im Oktober...............................................................................................................................................................Seite 3 IMPRESSUM – AMTSBLATT Herausgeber: Gemeinde Seddiner See, Der Bürgermeister Anschrift: Gemeinde Seddiner See, Der Bürgermeister, Kiefernweg 5, 14554 Seddiner See, Tel. 03 32 05/5 36 10 Das Amtsblatt für die Gemeinde Seddiner See ist das amtliche Verkündungsblatt für die Gemeinde Seddiner See mit den Ortsteilen Neuseddin, Seddin und Kähnsdorf. Bezugsmöglichkeiten: Die Zustellung erfolgt kostenlos in den Ortsteilen Kähnsdorf, Neuseddin und Seddin an Haushalte, die über einen von der öffentlichen Straße aus erreichbaren Briefkasten verfügen. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Zustellung besteht nicht. Personen, die von dieser Verteilung nicht erreicht werden, können Exemplare in der Gemeindeverwaltung erhalten. Der Einzelbezug ist auf Anfrage möglich (Kosten: 2,05 EUR je Amtsblatt mit Seekurier, inkl. Porto). Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich mit dem Seekurier. Auflage: 2600 Exemplare. | 2 | AMTSBLATT für die Gemeinde Seddiner See 23. September 2015 | Nr. 9 | Woche 39 Öffentliche Bekanntmachungen Auszug aus der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFV) vom 03. August 2009 – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBI.) Teil II Nr. 25. August 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 2012 (GVBI. Teil II – Nr. 63, vom 23. Juli 2012) § 3 Abs. 1 SfFV Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind, und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilzunehmen. Eltern, deren Kind 2016 schulpflichtig wird und keine Kindertagesstätte besucht, werden aufgefordert, ihr Kind schnellstmöglich zum Sprachtest in der Kita „Waldsternchen“ anzumelden. Die Termine finden Sie im Folgenden: Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die bei der Schulanmeldung gemäß § 4 Abs. 1 Grundschulverordnung vorzulegen ist. 1. Kindertagesstätte „Seepferdchen“ Ortsteil Seddin, Hauptstraße 52,14554 Seddiner See Zeitpunkt für die Sprachstandsfeststellung: 01.09.2015-04.09.2015 Ansprechpartner für die Sprachstandsfeststellung in der Kita „Seepferdchen" ist Frau Katrin Beutler. 2. Kindertagesstätte „ Waldsternchen " Ortsteil Neuseddin, Hans-Beimler-Straße 55,14554 Seddiner See Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung: 01.09.2015-30.09.2015 Termine für die Sprachstandsfeststellung von Hauskindern vereinbaren Sie bitte bis zum 15.09.2015 unter der Telefonnummer 033205/46465, Ansprechpartner ist Frau Danae Esser. Bei den Einzelterminen werden weitere Informationen gegeben bzw. anfallende Fragen beantwortet. Seddiner See, den 26.08.2015 Bekanntmachung der Gemeinde Seddiner See Hiermit gibt die Gemeinde Seddiner See als Schulträger gemäß § 4 Abs. 1 SfFV den Zeitpunkt zur Sprachstandsfeststellung bekannt. Axel Zinke Bürgermeister Informationen aus der Gemeindeverwaltung 23. September 2015 | Nr. 9 | Woche 39 AMTSBLATT für die Gemeinde Seddiner See |3| Informationen aus der Gemeindeverwaltung Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Seddin der Gemeinde Seddiner See Nun ist Herbstzeit und wir wollen an unserer Initiative weiter festhalten, im speziellen im Ortskern, mehr Wert auf Ordnung und Sauberkeit im Vorbereich der Grundstücke bis hin zu den Bordsteinkanten zu legen. Hierzu sollten gehören unter anderem der Rasenschnitt, das Abharken der Flächen, der Heckenschnitt sofern vorhanden, sowie unter anderem das lose Laub aufzunehmen und den Gehweg bzw. die Bordsteinkante von Sand bzw. Rasenwuchs zu befreien. Aus diesem Grund rufen wir alle Bürger und Mitbewohner auf, dieses im Speziellen am Sonnabend, den 10. Oktober 2015 in der Zeit von ca. 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu tätigen. Der Ortsbeirat organisiert mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung einen kostenlosen Abholdienst in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr durch die Firma Witte aus Seddin. Geburtstage im O k to b e r zum 94. zum 91. zum 90. zum 87. zum 86. zum 83. zum 83. zum 82. zum 82. zum 82. zum 82. zum 82. zum 81. zum 81. Herrn Horst Hasenpusch Frau Hildegard Spiesecke Frau Erika Grunwald Frau Gisela Wittkatis Herr Günther Fritzsch Frau Ruth Natho Frau Margarete Hinze Frau Giesela Bernburg Herrn Joachim Böge Herrn Harald Posmyk Herrn Herbert Knopf Herrn Werner Discher Frau Edith Pokrandt Frau Ursula Lücke im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Kähnsdorf im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Seddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Seddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Seddin im Ortsteil Neuseddin Diese wird in dem angegebenen Zeitraum alle Straßen Seddins befahren und abzuholenden Grünmüll abfahren. Bitte nur den angefallenen Grünmüll des Einsatzes vor den Grundstücken abhohlbereit lagern. Die Firma Witte ist autorisiert, nicht nachvollziehbare Mengen liegen zu lassen. Das Zusammenlegen von Grünmüll von zwei oder drei Nachbargrundstücken erleichtert die Abfuhr. Wir sehen weiterhin mit Zuversicht einer regen Beteiligung entgegen. Im Namen des Ortsbeirates gez. Hartmut Schäfer Ortsvorsteher Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück! Der Bürgermeister der Gemeinde Seddiner See gratuliert allen Jubilaren zu ihrem Ehrentag! zum 81. zum 80. zum 80. zum 80. zum 80. zum 75. zum 75. zum 75. zum 70. zum 70. Herrn Horst Kurth Frau Franziska Rumpf Frau Helga Dressler Frau Hannelore Koopmann Herrn Max Bauer Frau Margit Plass Herrn Werner Günther Herrn Wolfgang Zepmeisel Frau Rosemarie Lippold Herrn Walter Pöche im Ortsteil Seddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Kähnsdorf im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Kähnsdorf im Ortsteil Neuseddin im Ortsteil Kähnsdorf im Ortsteil Seddin Es werden Glückwünsche zum 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag veröffentlicht. | 4 | AMTSBLATT für die Gemeinde Seddiner See 23. September 2015 | Nr. 9 | Woche 39 GEMEINDEVERWALTUNG Anschrift: Gemeindeverwaltung Seddiner See, Neuseddin Kiefernweg 5, 14554 Seddiner See Telefon: 033205/5360 Telefax: 033205/53627 E-Mail: [email protected] Internet: www.seddiner-see.de Sprechzeiten in der Verwaltung MO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr DI 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr MIgeschlossen DO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr FRgeschlossen Telefonnummern der Verwaltung BEREICH Bürgermeister APP. 5360 Sekretariat: Sekretärin Sachbearbeiterin Hauptamt 5361701 53649 01 [email protected] [email protected] Hauptamt: Hauptamtsleiterin Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung Sachbearbeiterin Personal/Versicherung Sachbearbeiterin Hauptamt 5362403 53625 14 53618 07 53630 15 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Kämmerei: Kämmerin Sachbearbeiterin Steuern Sachbearbeiterin Steuern Kassenverwalter Sachbearbeiterin Kämmerei 5361505 53616 06 53623 06 5361404 53613 08 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Bau- und Ordnungsamt: Leiter des Bau- und Ordnungsamtes Sachbearbeiter Bau Sachbearbeiterin Liegenschaften/Friedhofsangelegenheiten Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten/Brandschutz Sachbearbeiterin Allg. Ordnungsrecht, Ruhender Verkehr, Wohnungsvergabe 53622 53611 53628 53620 53619 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes Beelitz Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202 Telefon: 033204/391-84 oder 85 Mo 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Migeschlossen Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Frgeschlossen ZIMMERE-MAIL 01 [email protected] 12 13 08 10 09
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