Anmeldung - Magdeburg

Tagesstempel der Meldebehörde
Amtl. Vermerke
- Bitte Merkblatt beachten
Anmeldung
- Bei mehr als vier Familienangehörigen
bitte weiteren Meldeschein verwenden
Neue Wohnung
Bisherige Wohnung
Bei Angaben zur künftigen Hauptwohnung bitte Nr. 2.1 des Merkblattes beachten.
Gemeindekennzahl
Die neue Wohnung ist
alleinige
Wohnung
Tag des Einzugs
Bei Zuzug aus dem Ausland bitte die letzte frühere Anschrift im Inland angeben.
Nebenwohnung
Postleitzahl, Gemeinde, Ortsteil
alleinige
Wohnung
Hauptwohnung
Tag des Auszugs
Straße, Hausnummer, Zusätze
Wird die bisherige
Wohnung
beibehalten?
Gemeindekennzahl
Die bisherige Wohnung war
Hauptwohnung
Nebenwohnung
Postleitzahl, Gemeinde/Kreis/Land
Straße, Hausnummer, Zusätze
Ja,
und zwar als
Nein
Hauptwohnung
Nebenwohnung
Bei Zuzug aus dem Ausland Staat:
Haben die unten aufgeführten
Personen noch weitere
Wohnungen in Deutschland?
Nein
Ja
Wenn ja, bitte Beiblatt
(lfd. Nr. 1) ausfüllen
Volljährige Personen
Familienname, ggf. Doktorgrad
1
Familienname, ggf. Doktorgrad
2
früherer Name (Geburtsname)
früherer Name (Geburtsname)
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
männl.
männl.
weibl.
Geburtsort
weibl.
Tag der Geburt
Geburtsort
Tag der Geburt
Familien-
ledig
gesch.
Lebenspartn. führend
Lebenspartn.
Familien-
ledig
gesch.
Lebenspartn. führend
Lebenspartn.
stand
verh.
verw.
Lebenspartn. aufgeh.
verstorben
stand
verh.
verw.
Lebenspartn. aufgeh.
verstorben
Religionszugehörigkeit
ev.
Religionszugehörigkeit
ev.
ev.-ref.
röm.-kath.
1)
Staatsangehörigkeit(en)
neuapost.
verschiedene (sonstige / keine)
Sonstige (ggf. mehrere)
ev.-ref.
röm.-kath.
1)
Staatsangehörigkeit(en)
deutsch
neuapost.
verschiedene (sonstige / keine)
Sonstige (ggf. mehrere)
deutsch
Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde
Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass
Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde
Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass
Art
Art
Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer
Gültig bis
Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer
Gültig bis
Für verheiratete, verwitwete undTag und Ort (Standesamt) der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft
eine Lebenspartnerschaft
führende Personen
Nicht ausfüllen bei
Wohnungswechsel im Bezirk
derselben Meldebhörde
Ggf. Vor- und Familienname der/des verstorbenen Ehegattin/Ehegatten oder Lebenspartnerin/Lebenspartners
Sterbetag
Minderjährige Kinder
3
Familienname
Familienname
4
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
männl.
männl.
weibl.
Geburtsort
Religionszugehörigkeit
weibl.
Tag der Geburt
ev.
ev.-ref.
Staatsangehörigkeit(en)
röm.-kath.
1)
neuapost.
verschiedene (sonstige / keine)
Sonstige (ggf. mehrere)
Geburtsort
Religionszugehörigkeit
Tag der Geburt
ev.
ev.-ref.
Staatsangehörigkeit(en)
deutsch
röm.-kath.
1)
neuapost.
verschiedene (sonstige / keine)
Sonstige (ggf. mehrere)
deutsch
Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde
Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass
Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde
Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass
Art
Art
Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer
Wenn eine der
nebenstehenden
Fragen mit Ja
beantwortet wird,
bitte Beiblatt
ausfüllen
Gültig bis
Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer
Wollen Sie Widerspruch gegen Datenübermittlung erheben?
Haben Sie noch Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter,
die nicht mit angemeldet sind?
Ja
Ort, Datum
Ja
Unterschrift einer/eines der Meldepflichtigen
Sind Sie Flüchtling oder Vertriebene/Vertriebener?
Ja
Gültig bis
1) Ist nur bei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Braunschweig und Leipzig anzukreuzen.
Copyright LH Magdeburg Bürgerservice / Leonhardt / 16.07.2015 / IKISS 17320
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ANM_Blanko (ST)
MESO
Tagesstempel der Meldebehörde
Anmeldung
- Bitte Merkblatt beachten
- Bei mehr als vier Familienangehörigen
bitte weiteren Meldeschein verwenden
- Anmeldebestätigung -
Neue Wohnung
Bisherige Wohnung
Bei Angaben zur künftigen Hauptwohnung bitte Nr. 2.1 des Merkblattes beachten.
Gemeindekennzahl
Tag des Einzugs
Die neue Wohnung ist
alleinige
HauptWohnung
wohnung
Nebenwohnung
Postleitzahl, Gemeinde, Ortsteil
Die bisherige Wohnung war
alleinige
HauptNebenWohnung
wohnung
wohnung
Tag des Auszugs
Straße, Hausnummer, Zusätze
2
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Gemeindekennzahl
Postleitzahl, Gemeinde/Kreis/Land
Straße, Hausnummer, Zusätze
Familienname, ggf. Doktorgrad
1
Bei Zuzug aus dem Ausland bitte die letzte frühere Anschrift im Inland angeben.
Bei Zuzug aus dem Ausland Staat:
Familienname, ggf. Doktorgrad
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Minderjährige Kinder
Familienname
3
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
4
Familienname
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Auszug vom Merkblatt zur Anmeldung
4.
Widerspruchsrecht
Das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt und das Melderechtsrahmengesetz räumen die Möglichkeit ein, der Übermittlung von Daten
ohne Angabe von Gründen in bestimmten Fällen gebührenfrei zu
widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlung an:
-
öffentlich
rechtliche
Religionsgesellschaften,
soweit
ich
Familienangehöriger im Sinne des Gesetzes bin und die Daten
nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts ermittelt werden,
-
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und
kommunalen Vertretungskörperschaften sowie an zugelassene
Bewerber um das Amt des Bürgermeisters oder Landrates,
-
Antragssteller von Volksinitiativen und Volksbegehren im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen Volksbegehren
und Volksentscheiden,
-
Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und
kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen,
-
Adressbuchverlage und
-
Bundesamt für Wehrverwaltung.
5. Auskunftssperren
Melderegisterauskünfte sind u.a. unzulässig, wenn Sie der
Melde-behörde glaubhaft gemacht haben, dass Ihnen oder einer
anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen
können.
Darüber hinaus wird eine Melderegisterauskunft verweigert, soweit Sie
ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht haben. In diesen Fällen
darf eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn das Interesse
der auskunftsbegehrenden Person an der Erteilung der Auskunft Ihr
Interesse an der Verweigerung der Auskunft überwiegt. Sie sind vor der
Auskunftserteilung zu hören. Diese Auskunftssperre endet mit Ablauf
des zweiten auf die Antragsstellung folgenden Kalenderjahres; sie
kann auf Antrag verlängert werden.
Die Entscheidung, ob Auskunftssperren in das Melderegister
eingetragen werden, trifft die Meldebehörde. Die Gründe für eine
Auskunftssperre sollen schriftlich dargelegt werden.
Die für die vorherige Wohnung und für weitere Wohnungen
zuständigen Meldebehörden werden über die Eintragung einer
Auskunftssperre unterrichtet.
6. Hinweise zur Datenverarbeitung
Melderegisterauskünfte können auch
1. auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern,
2. durch Datenübertragung oder
3. im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet rteilt werden,
wenn die Identität des Antragstellers feststeht.
Ein automatisierter Abruf über das Internet ist nicht zulässig,
wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung
widersprochen hat.
Die Daten werden aufgrund des § 11 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des
Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA) erhoben. Bitte
beachten Sie die Hinweise. Die in einem Kreis angegebenen Ziffern
beziehen sich auf diese Hinweise.
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, teilen
Sie dies bitte der Meldebehörde mit.
Die oben genannte(n) Person(en) hat/haben sich heute angemeldet.
Ort, Datum
Meldebehörde
Unterschrift
ANM_Blanko (ST)
MESO
Anlage 2 zu § 1
Beiblatt
zur Anmeldung
Tagesstempel der Meldebehörde
Familienname, Vorname einer der gemeldeten Personen
Amtliche Vermerke
Zusätzlich: Ordens-, Künstlername
1. Weitere Wohnungen (in Deutschland)
Diese Wohnung war
Anschrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
Alleinige
Wohnung
2. Nicht mitangemeldete Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter
2.1 Nicht mitangemeldete/r Ehegattin/Ehegatte
oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
Hauptwohnung
Diese Wohnung ist künftig
Nebenwohnung
Hauptwohnung
Nebenwohnung
(Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben
Meldebehörde)
(Angaben zur Religion nicht eintragen bei Anmeldung einer
Nebenwohnung)
Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad
Tag der Geburt
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
männl.
weibl.
Gemeindekennzahl
Religionszugehörigkeit
2.2 Nicht mitangemeldete minderjährige Kinder
Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad
Tag der Geburt
männl.
weibl.
2.3 Nicht mitangemeldete Eltern von minderjährigen Kindern, andere gesetzliche Vertreter
Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad
Tag der Geburt
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
Vater
Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad
Tag der Geburt
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
Mutter
Andere gesetzliche Vertreter (Name/Bezeichnung, Art der gesetzlichen Vertretung)
3. Personen aus Vertreibungsgebieten (Nicht ausfüllen bei Anmeldung einer Nebenwohnung)
Zu Person Nr. 1
Anschrift am 1. September 1939 (Gemeinde, Kreis, Land)
Zu Person Nr. 2
Anschrift am 1. September 1939 (Gemeinde, Kreis, Land)
4. Widerspruch gegen Datenübermittlungen
Ich widerspreche folgenden Melderegisterauskünften:
Bundesamt für
Wehrverwaltung
§ 18 Abs. 7
MRRG
Religionsgesellschaften,
§ 26 Abs. 2
LMG
Private Dritte über
das Internet,
§ 27 Abs. 1 LMG
(die schriftliche
Auskunft ist hiervon
nicht betroffen)
Parteien,
Wählergruppen
usw.,
§ 28 Abs. 1
LMG
Mandatsträger,
Presse,
Rundfunk,
§ 28 Abs. 2
LMG
Adressbuchverlage,
§ 28 Abs. 3
LMG
Ort, Datum
Unterschrift einer/eines Meldepflichtigen
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SH_BB_Blanko - HSH
Hinweise zum An-/ Ummeldung einer Wohnung
1.
Wer eine Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
2.
Meldepflichtige Personen haben den Anmeldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der für die neue
Wohnung zuständigen Meldebehörde zuzuleiten. Bei Zuzug aus dem Ausland ist die Bestätigung über die
Abmeldung der bisherigen Wohnung im Inland beizufügen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Inlandes ist eine vorherige Abmeldung nicht erforderlich. Die für die
neue Wohnung zuständige Meldebehörde registriert in diesen Fällen neben der bisherigen Anschrift auch den Tag
des Auszugs, so dass die Anmeldebestätigung hier gleichzeitig als Bestätigung der Abmeldung gilt.
2.1. Der ausgefüllte Anmeldeschein und die Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses können per eMail an
[email protected] bzw. per Post an Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Bürgerservice Backoffice, 39090 Magdeburg geschickt werden. Die Kopie des Personaldokumentes ist unbedingt mit
einzureichen. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kann dann die Änderung des Personalausweises und
ggf. des Reisepasses im Bürgerbüro erfolgen, auch etwaige Personaldokumente der übrigen
Familienmitglieder zur Eintragung der neuen Anschrift bitte vorlegen. Damit Sie keine langen Wartezeiten
haben, können Sie vorab online oder über die 115 einen Termin vereinbaren.
Bei direkter Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Wohnanschrift ist das vorherige Ausfüllen des
Anmeldescheins nicht zwingend erforderlich. Der Personalausweis und ggf. Reisepass ist vorzulegen, zugleich
auch etwaige Personaldokumente der übrigen Familienmitglieder zur Eintragung der neuen Anschrift vorzulegen.
Bei der Anmeldung einer Nebenwohnung im Inland bei bestehender Hauptwohnung im Inland ist die persönliche
Vorsprache nicht zwingend erforderlich (siehe Punkt 2.1.), Personaldokumente werden nicht geändert.
3.
Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen — einschl. Wohnungsstatus
(Haupt/Nebenwohnung) sollen gemeinsam mit einem Meldeschein, der nur von einer der meldepflichtigen
Personen zu unterschreiben ist, angemeldet werden. Dazu gehören auch Kinder bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres. In allen anderen Fällen ist für jede anzumeldende Person ein eigener Meldeschein auszufüllen.
Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die
zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
4.
Bestehen weitere Wohnungen im Inland oder werden Ehegatten bzw. minderjährige Kinder oder Eltern
minderjähriger Kinder nicht mit angemeldet, ist das Beiblatt zur Anmeldung und ggf. die Mitteilung über die
Änderung der Hauptwohnung (Punkt 1) mit auszufüllen.
5.
Wird eine angemeldete Nebenwohnung zur Hauptwohnung, so ist diese als Hauptwohnung bei der zuständigen
Meldebehörde anzumelden. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular: Mitteilung über die Änderung der
Hauptwohnung und ggf. das Beiblatt zur Anmeldung
6.
Widerspruchsrecht
Das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt räumt die Möglichkeit ein, der Übermittlung von Daten ohne Angabe
von Gründen in bestimmten Fällen gebührenfrei zu widersprechen. Dabei handelt es sich um
Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften sowie an zugelassene Bewerber
um das Amt des Bürgermeisters oder Landrates; Antragsteller von Volksinitiativen und Volksbegehren im
Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen Volksbegehren und Volksentscheiden, Presse und Rundfunk
sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
und Adressbuchverlage.
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte der Meldebehörde mit.
Hierzu nutzen Sie bitte das Formular: Antrag auf Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
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Hinweise zur Bestimmung der Hauptwohnung
1.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist melderechtlich eine dieser Wohnungen Ihre
Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Die Hauptwohnung ist in der Regel für
öffentliche Rechte und Pflichten (z. B. behördliche Zuständigkeiten und allgemeines Wahlrecht) sowie zur
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes maßgebend.
2.
Die Regelungen zur Bestimmung der Hauptwohnung ergeben sich aus § 8 und § 13 Abs. 2 des Meldegesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA). Entsprechende Regelungen gelten aufgrund des Melderechtsrahmengesetzes (Bundesgesetz) in allen Bundesländern.
3.
Die Meldebehörden haben daher bei der Anmeldung von Einwohnern mit mehreren Wohnungen
festzustellen, welche Wohnung nach den gesetzlichen Kriterien die Hauptwohnung ist. Haben Sie mehrere
Wohnungen, werden Sie daher gebeten, bei der An- oder Abmeldung sowie bei Änderung der
Hauptwohnung zusätzlich den hierfür vorgeschriebenen Vordruck
- Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung (Punkt 1) zutreffend auszufüllen.
4.
Für die Bestimmung der Hauptwohnung nach § 8 Abs. 1 MG LSA gilt folgendes:
4.1. Bei unverheirateten oder von der Familie dauernd getrennt lebenden Einwohnern ist die Hauptwohnung die
vorwiegend benutzte Wohnung, d. h. die Wohnung, in der sich die meldepflichtige Person am häufigsten
aufhalten wird. Für diese Feststellung ist regelmäßig der Zeitraum eines Jahres zugrunde zu legen.
4.2. Bei verheirateten Einwohnern, die nicht dauernd von der Familie getrennt leben, ist die Hauptwohnung die
vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Ein Ehegatte, der beispielsweise am Arbeitsort eine Wohnung
bewohnt und nur am Wochenende zur Familie heimkehrt, lebt nicht von der Familie getrennt. Die
Hauptwohnung ist daher nicht die Wohnung am Arbeitsort, sondern die Familienwohnung.
4.3. Hauptwohnung von Minderjährigen ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten,
in der Regel also die Wohnung der Eltern. Eine weitere Wohnung, z. B. bei auswärtiger Unterbringung im
Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung, ist somit Nebenwohnung.
4.4. Hauptwohnung von Behinderten, die in einer Behinderteneinrichtung untergebracht sind, bleibt auf Antrag
der Behinderten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Wohnung des Personensorgeberechtigten.
Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Über die Änderungen
werden wir Sie rechtzeitig informieren.
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