Tagesstempel der Meldebehörde Amtl. Vermerke - Bitte Merkblatt beachten Anmeldung - Bei mehr als vier Familienangehörigen bitte weiteren Meldeschein verwenden Neue Wohnung Bisherige Wohnung Bei Angaben zur künftigen Hauptwohnung bitte Nr. 2.1 des Merkblattes beachten. Gemeindekennzahl Die neue Wohnung ist alleinige Wohnung Tag des Einzugs Bei Zuzug aus dem Ausland bitte die letzte frühere Anschrift im Inland angeben. Nebenwohnung Postleitzahl, Gemeinde, Ortsteil alleinige Wohnung Hauptwohnung Tag des Auszugs Straße, Hausnummer, Zusätze Wird die bisherige Wohnung beibehalten? Gemeindekennzahl Die bisherige Wohnung war Hauptwohnung Nebenwohnung Postleitzahl, Gemeinde/Kreis/Land Straße, Hausnummer, Zusätze Ja, und zwar als Nein Hauptwohnung Nebenwohnung Bei Zuzug aus dem Ausland Staat: Haben die unten aufgeführten Personen noch weitere Wohnungen in Deutschland? Nein Ja Wenn ja, bitte Beiblatt (lfd. Nr. 1) ausfüllen Volljährige Personen Familienname, ggf. Doktorgrad 1 Familienname, ggf. Doktorgrad 2 früherer Name (Geburtsname) früherer Name (Geburtsname) Vornamen (Rufnamen unterstreichen) Vornamen (Rufnamen unterstreichen) männl. männl. weibl. Geburtsort weibl. Tag der Geburt Geburtsort Tag der Geburt Familien- ledig gesch. Lebenspartn. führend Lebenspartn. Familien- ledig gesch. Lebenspartn. führend Lebenspartn. stand verh. verw. Lebenspartn. aufgeh. verstorben stand verh. verw. Lebenspartn. aufgeh. verstorben Religionszugehörigkeit ev. Religionszugehörigkeit ev. ev.-ref. röm.-kath. 1) Staatsangehörigkeit(en) neuapost. verschiedene (sonstige / keine) Sonstige (ggf. mehrere) ev.-ref. röm.-kath. 1) Staatsangehörigkeit(en) deutsch neuapost. verschiedene (sonstige / keine) Sonstige (ggf. mehrere) deutsch Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass Art Art Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer Gültig bis Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer Gültig bis Für verheiratete, verwitwete undTag und Ort (Standesamt) der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaft führende Personen Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebhörde Ggf. Vor- und Familienname der/des verstorbenen Ehegattin/Ehegatten oder Lebenspartnerin/Lebenspartners Sterbetag Minderjährige Kinder 3 Familienname Familienname 4 Vornamen (Rufnamen unterstreichen) Vornamen (Rufnamen unterstreichen) männl. männl. weibl. Geburtsort Religionszugehörigkeit weibl. Tag der Geburt ev. ev.-ref. Staatsangehörigkeit(en) röm.-kath. 1) neuapost. verschiedene (sonstige / keine) Sonstige (ggf. mehrere) Geburtsort Religionszugehörigkeit Tag der Geburt ev. ev.-ref. Staatsangehörigkeit(en) deutsch röm.-kath. 1) neuapost. verschiedene (sonstige / keine) Sonstige (ggf. mehrere) deutsch Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass Dokumente: Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde Ausweisarten: PA= Personalausweis, RP= Reisepass, KA= Kinderausweis, KP= Kinderpass Art Art Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer Wenn eine der nebenstehenden Fragen mit Ja beantwortet wird, bitte Beiblatt ausfüllen Gültig bis Ausstellungsbehörde, -datum, Seriennummer Wollen Sie Widerspruch gegen Datenübermittlung erheben? Haben Sie noch Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter, die nicht mit angemeldet sind? Ja Ort, Datum Ja Unterschrift einer/eines der Meldepflichtigen Sind Sie Flüchtling oder Vertriebene/Vertriebener? Ja Gültig bis 1) Ist nur bei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Braunschweig und Leipzig anzukreuzen. Copyright LH Magdeburg Bürgerservice / Leonhardt / 16.07.2015 / IKISS 17320 Löschen Drucken ANM_Blanko (ST) MESO Tagesstempel der Meldebehörde Anmeldung - Bitte Merkblatt beachten - Bei mehr als vier Familienangehörigen bitte weiteren Meldeschein verwenden - Anmeldebestätigung - Neue Wohnung Bisherige Wohnung Bei Angaben zur künftigen Hauptwohnung bitte Nr. 2.1 des Merkblattes beachten. Gemeindekennzahl Tag des Einzugs Die neue Wohnung ist alleinige HauptWohnung wohnung Nebenwohnung Postleitzahl, Gemeinde, Ortsteil Die bisherige Wohnung war alleinige HauptNebenWohnung wohnung wohnung Tag des Auszugs Straße, Hausnummer, Zusätze 2 Vornamen (Rufnamen unterstreichen) Gemeindekennzahl Postleitzahl, Gemeinde/Kreis/Land Straße, Hausnummer, Zusätze Familienname, ggf. Doktorgrad 1 Bei Zuzug aus dem Ausland bitte die letzte frühere Anschrift im Inland angeben. Bei Zuzug aus dem Ausland Staat: Familienname, ggf. Doktorgrad Vornamen (Rufnamen unterstreichen) Minderjährige Kinder Familienname 3 Vornamen (Rufnamen unterstreichen) 4 Familienname Vornamen (Rufnamen unterstreichen) Auszug vom Merkblatt zur Anmeldung 4. Widerspruchsrecht Das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt und das Melderechtsrahmengesetz räumen die Möglichkeit ein, der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen in bestimmten Fällen gebührenfrei zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlung an: - öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften, soweit ich Familienangehöriger im Sinne des Gesetzes bin und die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts ermittelt werden, - Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften sowie an zugelassene Bewerber um das Amt des Bürgermeisters oder Landrates, - Antragssteller von Volksinitiativen und Volksbegehren im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen Volksbegehren und Volksentscheiden, - Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen, - Adressbuchverlage und - Bundesamt für Wehrverwaltung. 5. Auskunftssperren Melderegisterauskünfte sind u.a. unzulässig, wenn Sie der Melde-behörde glaubhaft gemacht haben, dass Ihnen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Darüber hinaus wird eine Melderegisterauskunft verweigert, soweit Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht haben. In diesen Fällen darf eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn das Interesse der auskunftsbegehrenden Person an der Erteilung der Auskunft Ihr Interesse an der Verweigerung der Auskunft überwiegt. Sie sind vor der Auskunftserteilung zu hören. Diese Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragsstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Entscheidung, ob Auskunftssperren in das Melderegister eingetragen werden, trifft die Meldebehörde. Die Gründe für eine Auskunftssperre sollen schriftlich dargelegt werden. Die für die vorherige Wohnung und für weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden werden über die Eintragung einer Auskunftssperre unterrichtet. 6. Hinweise zur Datenverarbeitung Melderegisterauskünfte können auch 1. auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern, 2. durch Datenübertragung oder 3. im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet rteilt werden, wenn die Identität des Antragstellers feststeht. Ein automatisierter Abruf über das Internet ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Die Daten werden aufgrund des § 11 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA) erhoben. Bitte beachten Sie die Hinweise. Die in einem Kreis angegebenen Ziffern beziehen sich auf diese Hinweise. Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte der Meldebehörde mit. Die oben genannte(n) Person(en) hat/haben sich heute angemeldet. Ort, Datum Meldebehörde Unterschrift ANM_Blanko (ST) MESO Anlage 2 zu § 1 Beiblatt zur Anmeldung Tagesstempel der Meldebehörde Familienname, Vorname einer der gemeldeten Personen Amtliche Vermerke Zusätzlich: Ordens-, Künstlername 1. Weitere Wohnungen (in Deutschland) Diese Wohnung war Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis) Alleinige Wohnung 2. Nicht mitangemeldete Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter 2.1 Nicht mitangemeldete/r Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner Hauptwohnung Diese Wohnung ist künftig Nebenwohnung Hauptwohnung Nebenwohnung (Nicht ausfüllen bei Wohnungswechsel im Bezirk derselben Meldebehörde) (Angaben zur Religion nicht eintragen bei Anmeldung einer Nebenwohnung) Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad Tag der Geburt Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis) männl. weibl. Gemeindekennzahl Religionszugehörigkeit 2.2 Nicht mitangemeldete minderjährige Kinder Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad Tag der Geburt männl. weibl. 2.3 Nicht mitangemeldete Eltern von minderjährigen Kindern, andere gesetzliche Vertreter Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad Tag der Geburt Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis) Vater Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad Tag der Geburt Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis) Mutter Andere gesetzliche Vertreter (Name/Bezeichnung, Art der gesetzlichen Vertretung) 3. Personen aus Vertreibungsgebieten (Nicht ausfüllen bei Anmeldung einer Nebenwohnung) Zu Person Nr. 1 Anschrift am 1. September 1939 (Gemeinde, Kreis, Land) Zu Person Nr. 2 Anschrift am 1. September 1939 (Gemeinde, Kreis, Land) 4. Widerspruch gegen Datenübermittlungen Ich widerspreche folgenden Melderegisterauskünften: Bundesamt für Wehrverwaltung § 18 Abs. 7 MRRG Religionsgesellschaften, § 26 Abs. 2 LMG Private Dritte über das Internet, § 27 Abs. 1 LMG (die schriftliche Auskunft ist hiervon nicht betroffen) Parteien, Wählergruppen usw., § 28 Abs. 1 LMG Mandatsträger, Presse, Rundfunk, § 28 Abs. 2 LMG Adressbuchverlage, § 28 Abs. 3 LMG Ort, Datum Unterschrift einer/eines Meldepflichtigen Löschen Drucken SH_BB_Blanko - HSH Hinweise zum An-/ Ummeldung einer Wohnung 1. Wer eine Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. 2. Meldepflichtige Personen haben den Anmeldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde zuzuleiten. Bei Zuzug aus dem Ausland ist die Bestätigung über die Abmeldung der bisherigen Wohnung im Inland beizufügen. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Inlandes ist eine vorherige Abmeldung nicht erforderlich. Die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde registriert in diesen Fällen neben der bisherigen Anschrift auch den Tag des Auszugs, so dass die Anmeldebestätigung hier gleichzeitig als Bestätigung der Abmeldung gilt. 2.1. Der ausgefüllte Anmeldeschein und die Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses können per eMail an [email protected] bzw. per Post an Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Bürgerservice Backoffice, 39090 Magdeburg geschickt werden. Die Kopie des Personaldokumentes ist unbedingt mit einzureichen. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kann dann die Änderung des Personalausweises und ggf. des Reisepasses im Bürgerbüro erfolgen, auch etwaige Personaldokumente der übrigen Familienmitglieder zur Eintragung der neuen Anschrift bitte vorlegen. Damit Sie keine langen Wartezeiten haben, können Sie vorab online oder über die 115 einen Termin vereinbaren. Bei direkter Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Wohnanschrift ist das vorherige Ausfüllen des Anmeldescheins nicht zwingend erforderlich. Der Personalausweis und ggf. Reisepass ist vorzulegen, zugleich auch etwaige Personaldokumente der übrigen Familienmitglieder zur Eintragung der neuen Anschrift vorzulegen. Bei der Anmeldung einer Nebenwohnung im Inland bei bestehender Hauptwohnung im Inland ist die persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich (siehe Punkt 2.1.), Personaldokumente werden nicht geändert. 3. Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen — einschl. Wohnungsstatus (Haupt/Nebenwohnung) sollen gemeinsam mit einem Meldeschein, der nur von einer der meldepflichtigen Personen zu unterschreiben ist, angemeldet werden. Dazu gehören auch Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In allen anderen Fällen ist für jede anzumeldende Person ein eigener Meldeschein auszufüllen. Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. 4. Bestehen weitere Wohnungen im Inland oder werden Ehegatten bzw. minderjährige Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder nicht mit angemeldet, ist das Beiblatt zur Anmeldung und ggf. die Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung (Punkt 1) mit auszufüllen. 5. Wird eine angemeldete Nebenwohnung zur Hauptwohnung, so ist diese als Hauptwohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung und ggf. das Beiblatt zur Anmeldung 6. Widerspruchsrecht Das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt räumt die Möglichkeit ein, der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen in bestimmten Fällen gebührenfrei zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften sowie an zugelassene Bewerber um das Amt des Bürgermeisters oder Landrates; Antragsteller von Volksinitiativen und Volksbegehren im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen Volksbegehren und Volksentscheiden, Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage. Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte der Meldebehörde mit. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular: Antrag auf Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre Löschen Drucken Hinweise zur Bestimmung der Hauptwohnung 1. Haben Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist melderechtlich eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Die Hauptwohnung ist in der Regel für öffentliche Rechte und Pflichten (z. B. behördliche Zuständigkeiten und allgemeines Wahlrecht) sowie zur Fortschreibung des Bevölkerungsstandes maßgebend. 2. Die Regelungen zur Bestimmung der Hauptwohnung ergeben sich aus § 8 und § 13 Abs. 2 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA). Entsprechende Regelungen gelten aufgrund des Melderechtsrahmengesetzes (Bundesgesetz) in allen Bundesländern. 3. Die Meldebehörden haben daher bei der Anmeldung von Einwohnern mit mehreren Wohnungen festzustellen, welche Wohnung nach den gesetzlichen Kriterien die Hauptwohnung ist. Haben Sie mehrere Wohnungen, werden Sie daher gebeten, bei der An- oder Abmeldung sowie bei Änderung der Hauptwohnung zusätzlich den hierfür vorgeschriebenen Vordruck - Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung (Punkt 1) zutreffend auszufüllen. 4. Für die Bestimmung der Hauptwohnung nach § 8 Abs. 1 MG LSA gilt folgendes: 4.1. Bei unverheirateten oder von der Familie dauernd getrennt lebenden Einwohnern ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung, d. h. die Wohnung, in der sich die meldepflichtige Person am häufigsten aufhalten wird. Für diese Feststellung ist regelmäßig der Zeitraum eines Jahres zugrunde zu legen. 4.2. Bei verheirateten Einwohnern, die nicht dauernd von der Familie getrennt leben, ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Ein Ehegatte, der beispielsweise am Arbeitsort eine Wohnung bewohnt und nur am Wochenende zur Familie heimkehrt, lebt nicht von der Familie getrennt. Die Hauptwohnung ist daher nicht die Wohnung am Arbeitsort, sondern die Familienwohnung. 4.3. Hauptwohnung von Minderjährigen ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten, in der Regel also die Wohnung der Eltern. Eine weitere Wohnung, z. B. bei auswärtiger Unterbringung im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung, ist somit Nebenwohnung. 4.4. Hauptwohnung von Behinderten, die in einer Behinderteneinrichtung untergebracht sind, bleibt auf Antrag der Behinderten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Wohnung des Personensorgeberechtigten. Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Über die Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren. Löschen Drucken
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