RICHTLINIE Ausrichtung von Kantonsbeiträgen im Bereich

Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Schulische Bildung
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 52
[email protected]
www.beruf.lu.ch
RICHTLINIE
Ausrichtung von Kantonsbeiträgen im Bereich der Weiterbildung im
Kanton Luzern
1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie definiert die Grundsätze und Rahmenbedingungen für das Ausrichten von
Kantonsbeiträgen im Bereich der Weiterbildung durch die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung. Kantonsbeiträge an die Integrationsförderung sind in separaten Richtlinien geregelt.
2 Gesetzliche Grundlagen
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Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (Kanton Luzern, BWG, SRL 430)
Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (Kanton Luzern,
BWV, SRL 432)
3 Grundsätze
3.1 Bildungsinstitution
Kantonsbeiträge an Angebote im Bereich der Weiterbildung werden nur gegenüber privaten
Bildungsinstitutionen ausgerichtet, die
nicht gewinnorientiert arbeiten.
die konfessionell und politisch neutral sind.
seit mindestens vier Jahren als Bildungsinstitution tätig sind.
die Angebote für benachteiligte Zielgruppen oder Regionen bereitstellen.
übergreifende Koordinations- und Qualitätsentwicklungsaufgaben wahrnehmen.
- besondere Leistungen erbringen, die im Interesse des Kantons liegen.
3.2 Bildungsangebote
Es können Angebote mit Kantonsbeiträgen unterstützt werden,
die sich hauptsächlich an Luzernerinnen und Luzerner richten.
deren Besuch gesetzlich vorgeschrieben ist.
die in der Regel mindestens 13 Unterrichtslektionen à 45 Minuten dauern.
wenn es sich um Projekte handelt, die der Berufs- oder Weiterbildung dienen.
3.3 Höhe der Kantonsbeiträge
Kantonsbeiträge
decken maximal 50%, bei Projekten 60% der Vollkosten.
decken maximal den Fehlbetrag.
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können die festgelegten Tarife pro Lektion nicht überschreiten.1 Die Höhe der Tarife
hängt dabei von der Genehmigung des Budgets durch den Kantonsrat und den vorhandenen finanziellen Mitteln ab.
decken keine Kosten für ausserkantonale Teilnehmende. Diese werden bei der Abrechnung prozentual in Abzug gebracht.
Für Angebote, die bereits durch eine andere staatliche Stelle gefördert werden, werden in
der Regel keine Kantonsbeiträge ausgerichtet.
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4 Rahmenbedingungen
4.1 Gesuchstellung
Das Ausrichten von Kantonsbeiträgen erfolgt auf Gesuchstellung hin für ein Kalenderjahr.
Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung überprüft dabei, ob die Bildungsinstitutionen sowie die Bildungsangebote den Grundsätzen für Kantonsbeiträge entsprechen (s. 3.1 / 3.2)
und definieren die maximale Höhe für den Kantonsbeitrag in einer Kostengutsprache. Die
Bildungsinstitutionen reichen Folgendes ein:
Gesuchsformular um Kantonsbeiträge im Bereich der Weiterbildung, elektronisch und
physisch mit Originalunterschriften und Beilagen
Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung kann im Bedarfsfall weitere Unterlagen (s. unten)
von den Bildungsinstitutionen einfordern. Bildungsinstitutionen, welche das erste Mal um
Kantonsbeiträge ersuchen, haben die folgenden Unterlagen in jedem Fall einzureichen:
Organigramm
Statuten, Leitbild, Reglemente
Leistungsangebot
Massnahmen zur Qualitätssicherung
aktueller Jahresbericht
aktuelle Jahresrechnung inkl. Revisionsbericht
4.2 Abrechnung
Die Kantonsbeiträge werden mittels eines Kostendachs begrenzt. Die definitive Festlegung
der Beitragszahlung erfolgt aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung des Kostendachs. In einzelnen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden,
welche in einer Leistungsvereinbarung definiert wird. Die Bildungsinstitutionen reichen die
folgenden Unterlagen ein:
Abrechnungsformular (wird von der Dienststelle Berufs-und Weiterbildung zugestellt)
4.3 Berichterstattung
Die Bildungsinstitutionen sind verpflichtet über die erbrachten Leistungen gemäss Abrechnung Bericht zu erstatten. Die Berichterstattungen werden mittels Formularen von der
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung eingeholt und umfassen:
eine Selbstdeklaration bez. des zweckgebundenen Einsatzes des Kantonsbeitrags
eine Bestätigung, dass mit den Kantonsbeiträgen keine Gewinne erzielt wurden
einen Bericht über erfolgte Evaluationen des Kursangebots
Teilnehmerlisten (auf Verlangen der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung)
statistische und inhaltliche Angaben zum Leistungsangebot
Die Bildungsinstitutionen räumen der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung oder einer von
ihr beauftragten Stelle das Einsichtsrecht in die Geschäftsführung mit transparenter Buchhaltung ein.
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Die Tarife sind separat geregelt. S. "Kantonsbeiträge an die Weiterbildung - Tarife"
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4.4 Termine
Die Termine für die Gesuchstellung, Abrechnung sowie das Controlling sind dem Gesuchsformular um Kantonsbeiträge im Bereich der Weiterbildung zu entnehmen.
4.5 Weitere Rahmenbedingungen
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In den entsprechenden Ausschreibungen muss erwähnt werden, dass die Angebote
durch den Kanton Luzern finanziell unterstützt werden.
Die Bildungsinstitution schliesst eine Betriebshaftpflicht-Versicherung ab, mit welcher sie
ausreichend gegen das Risiko von Schäden, welche Dritten durch die Bildungsinstitution, durch deren Angestellten oder durch deren Hilfspersonen aus Erfüllung der Leistung
gemäss Kostengutsprache entstehen.
5 Inkrafttreten
Diese Richtlinie gilt ab 1. August 2015. Sie ersetzt alle bisherigen Weisungen und Richtlinien
zu diesem Thema.
Luzern, 1. August 2015
Christof Spöring
Leiter
041 228 52 25
[email protected]
Owner: Leiter Schulische Bildung
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