Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Schulische Bildung Obergrundstrasse 51 6002 Luzern Telefon 041 228 52 52 [email protected] www.beruf.lu.ch RICHTLINIE Ausrichtung von Kantonsbeiträgen im Bereich der Weiterbildung im Kanton Luzern 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie definiert die Grundsätze und Rahmenbedingungen für das Ausrichten von Kantonsbeiträgen im Bereich der Weiterbildung durch die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung. Kantonsbeiträge an die Integrationsförderung sind in separaten Richtlinien geregelt. 2 Gesetzliche Grundlagen - Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (Kanton Luzern, BWG, SRL 430) Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (Kanton Luzern, BWV, SRL 432) 3 Grundsätze 3.1 Bildungsinstitution Kantonsbeiträge an Angebote im Bereich der Weiterbildung werden nur gegenüber privaten Bildungsinstitutionen ausgerichtet, die nicht gewinnorientiert arbeiten. die konfessionell und politisch neutral sind. seit mindestens vier Jahren als Bildungsinstitution tätig sind. die Angebote für benachteiligte Zielgruppen oder Regionen bereitstellen. übergreifende Koordinations- und Qualitätsentwicklungsaufgaben wahrnehmen. - besondere Leistungen erbringen, die im Interesse des Kantons liegen. 3.2 Bildungsangebote Es können Angebote mit Kantonsbeiträgen unterstützt werden, die sich hauptsächlich an Luzernerinnen und Luzerner richten. deren Besuch gesetzlich vorgeschrieben ist. die in der Regel mindestens 13 Unterrichtslektionen à 45 Minuten dauern. wenn es sich um Projekte handelt, die der Berufs- oder Weiterbildung dienen. 3.3 Höhe der Kantonsbeiträge Kantonsbeiträge decken maximal 50%, bei Projekten 60% der Vollkosten. decken maximal den Fehlbetrag. Seite 1 von 3 Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. können die festgelegten Tarife pro Lektion nicht überschreiten.1 Die Höhe der Tarife hängt dabei von der Genehmigung des Budgets durch den Kantonsrat und den vorhandenen finanziellen Mitteln ab. decken keine Kosten für ausserkantonale Teilnehmende. Diese werden bei der Abrechnung prozentual in Abzug gebracht. Für Angebote, die bereits durch eine andere staatliche Stelle gefördert werden, werden in der Regel keine Kantonsbeiträge ausgerichtet. - 4 Rahmenbedingungen 4.1 Gesuchstellung Das Ausrichten von Kantonsbeiträgen erfolgt auf Gesuchstellung hin für ein Kalenderjahr. Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung überprüft dabei, ob die Bildungsinstitutionen sowie die Bildungsangebote den Grundsätzen für Kantonsbeiträge entsprechen (s. 3.1 / 3.2) und definieren die maximale Höhe für den Kantonsbeitrag in einer Kostengutsprache. Die Bildungsinstitutionen reichen Folgendes ein: Gesuchsformular um Kantonsbeiträge im Bereich der Weiterbildung, elektronisch und physisch mit Originalunterschriften und Beilagen Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung kann im Bedarfsfall weitere Unterlagen (s. unten) von den Bildungsinstitutionen einfordern. Bildungsinstitutionen, welche das erste Mal um Kantonsbeiträge ersuchen, haben die folgenden Unterlagen in jedem Fall einzureichen: Organigramm Statuten, Leitbild, Reglemente Leistungsangebot Massnahmen zur Qualitätssicherung aktueller Jahresbericht aktuelle Jahresrechnung inkl. Revisionsbericht 4.2 Abrechnung Die Kantonsbeiträge werden mittels eines Kostendachs begrenzt. Die definitive Festlegung der Beitragszahlung erfolgt aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung des Kostendachs. In einzelnen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden, welche in einer Leistungsvereinbarung definiert wird. Die Bildungsinstitutionen reichen die folgenden Unterlagen ein: Abrechnungsformular (wird von der Dienststelle Berufs-und Weiterbildung zugestellt) 4.3 Berichterstattung Die Bildungsinstitutionen sind verpflichtet über die erbrachten Leistungen gemäss Abrechnung Bericht zu erstatten. Die Berichterstattungen werden mittels Formularen von der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung eingeholt und umfassen: eine Selbstdeklaration bez. des zweckgebundenen Einsatzes des Kantonsbeitrags eine Bestätigung, dass mit den Kantonsbeiträgen keine Gewinne erzielt wurden einen Bericht über erfolgte Evaluationen des Kursangebots Teilnehmerlisten (auf Verlangen der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung) statistische und inhaltliche Angaben zum Leistungsangebot Die Bildungsinstitutionen räumen der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung oder einer von ihr beauftragten Stelle das Einsichtsrecht in die Geschäftsführung mit transparenter Buchhaltung ein. 1 Die Tarife sind separat geregelt. S. "Kantonsbeiträge an die Weiterbildung - Tarife" Seite 2 von 3 4.4 Termine Die Termine für die Gesuchstellung, Abrechnung sowie das Controlling sind dem Gesuchsformular um Kantonsbeiträge im Bereich der Weiterbildung zu entnehmen. 4.5 Weitere Rahmenbedingungen - In den entsprechenden Ausschreibungen muss erwähnt werden, dass die Angebote durch den Kanton Luzern finanziell unterstützt werden. Die Bildungsinstitution schliesst eine Betriebshaftpflicht-Versicherung ab, mit welcher sie ausreichend gegen das Risiko von Schäden, welche Dritten durch die Bildungsinstitution, durch deren Angestellten oder durch deren Hilfspersonen aus Erfüllung der Leistung gemäss Kostengutsprache entstehen. 5 Inkrafttreten Diese Richtlinie gilt ab 1. August 2015. Sie ersetzt alle bisherigen Weisungen und Richtlinien zu diesem Thema. Luzern, 1. August 2015 Christof Spöring Leiter 041 228 52 25 [email protected] Owner: Leiter Schulische Bildung Seite 3 von 3
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