RIGGISBERGER INFO 2 | 2015 sten h c ä n r nen zu o i t a m r Mit Info mlung m a s r e v de Gemein Editorial2 Gemeindeversammlung3 Aus dem Gemeinderat 21 Informationen24 Werbung31 GEMEINDE RIGGISBERG Personelles32 Vereine/Institutionen35 Werbung42 ZU HILFE – ABER SUBITO! Oder wie wir das Geforderte für ein selbstverständliches Recht halten. Beim Jäten kann ich einmal mehr die Gedanken schweifen lassen. Zumindest bis mich die Sirene des Notfallwagens aufschreckt. An der Strasse zum Spital wohnend, höre ich es bereits, wenn sie oben losfahren, dann um die Kurve bis der Wagen mit bekanntem Dopplereffekt heulend neben dem Haus vorbeibraust. „Irgendjemand ist in Not“, denke ich, „hoffentlich kommen sie rechtzeitig.“ Ich höre der Sirene nach. Plötzlich eine zweite Sirene, in knapp anderem Ton, ein lärmiges Geheul. Spätestens jetzt stehe ich auf aus meinem Blumenbeet, schaue, ob etwas zu sehen ist. Sie fahren zum Dorf hinaus Richtung Gurnigel, der Ambulanzwagen, die Feuerwehr, etwas später auch die Polizei, sie nur mit Blaulicht. „Was mag geschehen sein, dass es sie alle braucht, schnell braucht?“ Eine knappe halbe Stunde später fährt die Ambulanz mit offenem Horn wieder vorbei, hält oben beim Spital, wo die Equipe schon bereitsteht. Anderntags eine kurze Meldung in der Zeitung: EDITORIAL Verkehrsunfall am Gurnigel. Verlieren der Herrschaft über das Auto aus unbekannten Gründen. Die Feuerwehr musste das ausfliessende Öl binden, der Beifahrer erlitt mittelschwere Verletzungen und wurde mit der Ambulanz ins Spital Riggisberg gebracht. 2 „Ein ‚vertrautes‘ Setting“ sinne ich – wieder dem Unkraut meines Gartens zugewendet – weiter. Wenn wir Hilfe brauchen, unser Leben in irgendeiner Art in unmittelbare Gefahr gerät, haben wir ziemlich viele Notnummern zu Hand, die wir anrufen können und irgendwo geht die Sirene los, Zeichen, dass die angeforderte Hilfe unterwegs ist. Wir setzen viel Geld, Organisation und Arbeit ein, um solche Hilfe zu sichern. Bei uns auf dem Lande kämpfen wir an verschiedenen Fronten darum, dass auch abgelegenen Gebieten und dort lebenden Menschen solcher service public zur Sicherung des Lebens ungeschmälert zusteht. Das Spital und der angegliederte 24 StundenRettungsdienst müssen dem Dorf und der Region erhalten bleiben. Die Feuerwehren müssen in den Gemeinden präsent sein, gut ausgestattet und ausgebildet. Eine Polizei, die bei Gewaltkonflikten erst nach 40 Minuten einsatzfähig vor Ort ist, ist zu spät. Menschen in den Zentren haben nicht mehr Recht auf schnellere Hilfe als Menschen in ländlichen Regionen. Der Gemeinderat setzt sich immer neu dafür ein. Bei allem guten Einsatz finde ich es wichtig, dass wir uns ab und zu noch bewusst werden, welch hohen Standard wir da selbstverständlich anfordern. Bereits im nahen Ausland suche ich ziemlich lange nach einer offenen Notfallpforte, die meine Schnittwunde zunäht. Und ich bin sehr dankbar, wenn ich den Rettungswagen nicht brauche, weil ich nicht sicher bin, ob er so schnell vor Ort wäre…. Wenn wir in den Medien die Bilder sehen, wie im fernen Nepal auch drei Tage nach dem Erdbeben die Bewohner mit blossen Händen in den Trümmern ihrer Häusern nach Verschütteten suchen, weil immer noch keine professionelle Hilfe vor Ort gelangen konnte, dann erscheinen unsere Sicherheitsanforderungen in etwas anderer Relation, ein bisschen weniger selbstverständlich vielleicht. Wieder heult oben beim Spital die Sirene los. Es löst verschiedene Gefühle aus. Forderung - jemand braucht Hilfe. Dass man sie ihm zukommen lasse! Dankbarkeit – Hilfe ist bereits unterwegs, sehr schnell unterwegs, wie wir es fordern, wie wir es uns noch gewohnt sind. Christine Bär-Zehnder Gemeindepräsidentin GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2015 Traktandenliste 1. Protokoll der Versammlung vom 2. Dezember 2014 2. Änderungen Gebührenreglement, Genehmigung 3. Friedhof- und Bestattungswesen, Genehmigung • neues Bestattungs- und Friedhofreglement • neues Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds) • Aufhebung des bisherigen Organisations- und Verwaltungsreglements und des dazu gehörenden Gebührentarifs der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti • Aufhebung des Reglements über die Grabunterhaltsgebühren der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti 4. Änderung Datenschutzreglement betreffend der Bekanntgabe öffentlich zugänglicher Informationen mit Personendaten im Internet, Genehmigung 5. Kauf Postgebäude und -grundstück, Parzelle Nr. 364-2, Genehmigung Kredit 6. Sanierung Pumpwerk Graben und Steuerungsanlage, Kreditabrechnung 7. Genehmigung Jahresrechnung 2014 und Genehmigung Nachkredit 8. Verschiedenes und Umfrage Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung, insbesondere die Änderungen des Gebührenreglements, das neue Bestattungs- und Friedhofreglement sowie das neue Reglement über die Grabunterhaltsgebühren und die Änderung des Datenschutzreglements liegen auf der Gemeindeverwaltung Riggisberg vom 22. Mai bis 23. Juni 2015 öffentlich auf. Wer die Unterlagen zu Hause studieren möchte, kann sie über unsere Homepage www.riggisberg.ch downloaden oder bei der Gemeindeverwaltung Riggisberg anfordern (E-Mail [email protected] oder Tel. 031 808 01 33). Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde geführt werden (Art. 97 GG und Art. 43 GV). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Teilnehmenden der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 98 Abs. 1 GG). Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Der Gemeinderat 1. Protokoll der Versammlung vom 2. Dezember 2014 Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2014 lag im Sinne von Art. 67 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll gemäss Art. 67 Abs. 3 GO genehmigt. 2. Änderungen Gebührenreglement, Genehmigung Ausgangslage Der Gemeinderat hat in Zusammenhang mit der schwierigen finanziellen Lage und der Aufgabenüberprüfung die Gebührensituation analysiert. Bei der Erhebung von Gebühren gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Das heisst, dass die Verursachenden von Gebühren nach Möglichkeit für die gesamten für den betreffenden Verwaltungszweig entstehenden Kosten aufkommen sollen. Verursachergerecht sind die Gebühren, wenn sie im Einzelfall berücksichtigen, in welchem Ausmass jemand die angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt. GEMEINDEVERSAMMLUNG Dienstag, 23. Juni 2015, 20:15 Uhr Aula Schulanlage Riggisberg 3 Die Analyse ergab, dass Änderungen im Gebührenreglement notwendig sind. Änderungen bestehender Gebühren Verschiedene Artikel sind zu streichen, weil diese Aufgaben nicht mehr durch die Gemeinde zu erfüllen sind oder die übergeordnete Gesetzgebung eine andere Regelung vorsieht: •Vormundschaftssachen, Art. 15 → Aufgabe weggefallen •Ausstellen Giftscheine und Lebensmittel- kontrolle, Art. 19 Abs. 1 + 2 → Aufgabe weggefallen Mitberichte für Handelsreisende, Jahresgebühr für Spielautomaten, Gebühr für Waren- und Dienstleistungsautomaten, mobile Kinobetriebe, Art. 21 Abs. 1 und 3 – 6 → kantonal geregelt Passempfehlungen und Identitätskarten, Art. 24 → Aufgabe weggefallen bzw. kantonal geregelt Lotto, Lotterie, Tombola, Art. 26 → Aufgabe weggefallen bzw. kantonal geregelt Waffenerwerbsschein, Art. 27 → kantonal geregelt Reklamebewilligungen, Art. 28 → kantonal geregelt. Es gibt keine separaten Reklamebewilligungen mehr Datenschutz, Akteneinsicht, Art. 38 Abs. 1 lit. a) und b) → kantonale Vorschrift GEMEINDEVERSAMMLUNG • 4 • • • • • Andere Gebühren sind dem Verursacherprinzip anzupassen und zu erhöhen: •Erbrecht, Art. 16 • Aufbewahrung Testament, Abs. 2 (von 20.00 Franken auf 30.00 Franken) • Bescheinigung, dass kein Testament vorliegt, Abs. 7 (von 10.00 Franken auf 20.00 Franken) Niederlassung und Aufenthalt, Adressauskunft, Art. 17 Abs. 3 (von 5.00 Franken auf 10.00 Franken) Inanspruchnahme öffentlicher Grund, Erteilung Bewilligung, Art. 22 Abs. 1 (von 40.00 Franken auf 100.00 Franken) Herausgabe von Fundgegenständen (von Fr. 5.00 Franken auf 10.00 Franken) • • • •Grundgebühr im Bauwesen, Art. 31 Abs. 1, 2 und 8 (bisher 50.00 Franken neu nach Aufwandgebühr II bzw. I) Für das Erteilen einer Gewässerschutzbewilligung sieht das Gebührenreglement eine Bearbeitungsgebühr vor. In Art. 31 A werden für Neu- / Umbauten, Garagen, Schwimmbäder, Landwirtschaftsgebäude etc. verschiedene Gebührenansätze und unterschiedliche Berechnungsarten aufgeführt. Das Gebührenreglement ist in diesem Bereich unnötig kompliziert und deckt nicht alle Bauvorhaben ab, welche heute eine Gewässerschutzbewilligung voraussetzen. Aus diesem Grund wurden die Bearbeitungsgebühren für das Erteilen der Gewässerschutzbewilligungen wesentlich vereinfacht. Neue Gebühren Neue Gebühren werden aufgrund von neuen Aufgaben, fehlenden Gebührenansätzen oder Änderungen in übergeordneten gesetzlichen Grundlagen wie folgt beantragt: •Erbrecht, Aufbewahrung Vorsorgeauf- trag nach Art. 360 ZGB, Art. 16 Abs. 14 → 30.00 Franken Niederlassung und Aufenthalt, Adressauskunft inkl. Steuertaxation, Art. 17 Abs. 3 → 15.00 Franken Einbürgerungen, Besuch Einbürgerungskurse, Sprachstandanalyse, Einbürgerungstest, Art. 18, Abs. 4 lit. c) – e) → gemäss kantonalen Empfehlungen Niederlassung und Aufenthalt, Lebensbescheinigungen, Art. 18 A → 15.00 Franken Pflichtkontrollen im Bauwesen, Art. 31 B → Für die Pflichtabnahmen nach Art. 47 Abs. 4, Bst. a – c, BewD (Abnahme Schnurgerüst, Kanalisationsanschluss und Versickerungsanlagen), welche zu Beanstandungen führen, soll neu eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden können. → 100.00 Franken Anschlussbewilligung Wasser und Abwasser, Art. 31 C → Für Bauvorhaben, welche keine Gewässerschutzbewilligung voraussetzen, aber trotzdem eine Anschlussbewilligung an das öffentliche Wasserversorgungs- oder Abwasserentsorgungsnetz erteilt werden muss, wurde bisher keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Damit • • • • • • • • • Weitere Gebühren Weitere Gebührenanpassungen (Gebühr für Ausleihen von Festtischen und –bänken, Aufnahme neuer Gebäude wie Pavillon Rüti etc.) erfolgen in der Weisung über die Benützung von Anlagen der Einwohnergemeinde Riggisberg, welche der Gemeinderat genehmigen kann. Auf eine Gebührenanpassung bei der Spezialfinanzierung Kehrichtentsorgung wird zur Zeit verzichtet, da der Gemeinderat erst per 1. Januar 2011 die Gebühren angepasst hat und die Finanzplanung der Spezialfinanzierung gut aussieht. Die Gebührenanpassung der Wasserversorgung wird durch die Ver- und Entsorgungskommission überarbeitet. Hier werden Anpassungen nötig sein, damit die Spezialfinanzierung ausgeglichen bleibt. Mit der Einführung von Parkplatzgebühren wird gewartet, bis der Entscheid zur Parkplatzbewirtschaftung Gurnigel vorliegt. Dieses Parkplatzreglement kann für die Gebührenerhebung herangezogen werden. Auf die Erhebung von Kurtaxen wird vorläufig verzichtet, bis ein Konzept erarbeitet wird, wie diese verwendet werden sollen. Gemäss den bundesrechtlichen Vorschriften ist der Ertrag der Kurtaxe von den Gemeinden zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen im Interesse der Gäste zu verwenden. Öffentliche Auflage Die Änderungen des Gebührenreglements per 1. Januar 2016 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Riggisberg öffentlich auf oder können auf der Homepage www.riggisberg.ch heruntergeladen werden. Antrag Die Änderungen des Gebührenreglements per 1. Januar 2016 sind zu genehmigen. 3. Friedhof- und Bestattungswesen, Genehmigung • • • • neues Bestattungs- und Friedhofreglement neues Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds) Aufhebung des bisherigen Organisations- und Verwaltungsreglements und des dazu gehörenden Gebührentarifs der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti Aufhebung des Reglements über die Grabunterhaltsgebühren der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti Ausgangslage Das Organisations- und Verwaltungsreglement, der dazu gehörende Gebührentarif sowie die Grabunterhaltsgebühren der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti, welche bisher im Begräbniswesen noch Gültigkeit hatten, sind veraltet. Einerseits sind viele organisatorische Regelungen zur Begräbnisgemeinde nicht mehr gültig. Die Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti wurde mit der Fusion zwischen den Gemeinden Rüti bei Riggisberg und Riggisberg aufgelöst. Andererseits haben zum Teil die kantonalen Rechtsgrundlagen geändert. Aus diesem Grund wurden ein neues Friedhof- und Bestattungsreglement und ein GEMEINDEVERSAMMLUNG zukünftig auch für die Anschlussbewilligungen eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden kann, ist im Gebührenreglement ein neuer Artikel aufzunehmen. → 100.00 Franken Gebühreninkasso, dritte Mahnung, Art. 42 Abs. 1 → 100.00 Franken Tageskarten Gemeinde, Art. 42 C → zwischen 40.00 Franken und 55.00 Franken Aufwand bei allgemeinen Auskünften, wenn die Auskunftserteilung mit einem besonders grossen Aufwand oder einer sehr aufwändigen Recherche verbunden ist, Art. 42 D → nach Aufwandgebühr I Gebührentarif, Art. 43 Abs. 3 → Der Gemeinderat beschliesst die konkreten Tarife, dort wo in diesem Reglement eine Bandbreite bestimmt ist, im Rahmen dieser Bandbreite in einem Gebührentarif (Verordnung). 5 neues Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds) sowie die dazugehörenden Tarife erarbeitet. Die neuen Rechtsgrundlagen wurden dem Kirchgemeinderat, den Pfarrämtern und dem Friedhofgärtner zur Vernehmlassung zugestellt und durch die kantonale Polizei- und Militärdirektion vorgeprüft. Die Stellungnahmen wurden entsprechend berücksichtigt. Folgende hauptsächliche Änderungen sind vorgesehen: Aufgabenzuweisung GEMEINDEVERSAMMLUNG Gemäss dem neuen Friedhof- und Bestattungsreglement ist der Gemeinderat Riggisberg für das Friedhof- und Bestattungswesen verantwortlich. 6 Gemeinderat: •Genehmigung der Pläne für die Gestal- tung der Friedhofanlage Entscheidung über die Aufhebung oder über wesentliche Veränderungen des bestehenden Friedhofs Entscheidung über Aufhebung von Gräberfeldern Erlass des Gebührentarifs zum Friedhofund Bestattungsreglement • • • Die Gemeindeschreiberin bzw. der Gemeindeschreiber: •nimmt die Todesanzeigebescheinigung entgegen und stellt die Bestattungsbewilligung aus entscheidet über Bestattungen der Verstorbenen ohne schriftenpolizeilichen Wohnsitz in Riggisberg entscheidet über die Ausstellung der Bestattungsbewilligung bei Fehlen einer Todesanzeigebescheinigung entscheidet über Ausnahmen bei der Bestattungsfrist entscheidet über Grabmahlgesuche stellt die Gebühren (Aufbahrungshalle, Bestattung, Grabpflege etc.) in Rechnung • • • • • Der zuständige Friedhofgärtner bzw. Friedhofgärtnerin: •erstellt die Gräber und ist für eine würdige Bestattung verantwortlich •führt eine schriftliche Kontrolle (Gräberkontrolle) über alle Bestattungen •legt die Gräberkontrolle jeweils Ende Jahr der Gemeindeschreiberin bzw. dem Gemeindeschreiber zur Kenntnisnahme vor ist verantwortlich für die Instandstellung und den Unterhalt der Friedhofanlage pflegt die im Auftrag der Angehörigen übernommenen Gräber • • Weitere Änderungen (nicht abschliessend) •Neu können drei Urnen auf das gleiche Grab beigesetzt werden (vorher nur zwei) •Im Reglement ist ein Gebührenrahmen festgelegt. Der Gemeinderat kann im Tarif (Verordnung) die konkreten Gebühren innerhalb dieses Rahmens festlegen. Öffentliche Auflage Das Friedhof- und Bestattungsreglement und dessen Gebührentarif sowie das Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf oder können auf der Homepage www.riggisberg.ch heruntergeladen werden. Antrag Das Friedhof- und Bestattungsreglement und dessen Gebührentarif sowie das Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds) sind zu genehmigen. Sie treten per 1. Januar 2016 in Kraft. Damit wird gleichzeitig die Aufhebung des Organisations- und Verwaltungsreglements, des dazu gehörende Gebührentarifs sowie des Reglements über die Grabunterhaltsgebühren der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti beschlossen. 4. Änderung Datenschutzreglement betreffend der Bekanntgabe öffentlich zugänglicher Informationen mit Personendaten im Internet, Genehmigung Ausgangslage Veröffentlichung von Personendaten im Internet Gemäss der Datenaufsichtsstelle des Kantons Bern braucht es für die Veröffentlichung von Personendaten im Internet eine genügende gesetzliche bzw. auf Gemeindestufe reglementarische Grundlage. Auf der Rechtsgrundlage auf Gemeindeebene für die Datenbekanntgabe im Internet Das Amt für Gemeinden und Raumordnung stellt eine entsprechende Musterverordnung für die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen zur Verfügung. Um diese Verordnung erlassen zu können, benötigt der Gemeinderat eine Rechtsgrundlage im Datenschutzreglement. •Änderung Datenschutzreglement: Art. 12 a (neu), Verordnung Der Gemeinderat regelt in einer Verordnung die Bekanntgabe öffentlich zugänglicher Informationen mit Personendaten im Internet und mittels internetähnlichen Diensten. •Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen In der Verordnung wird die Zuständigkeit für die Bekanntgabe von Informationen geregelt. Es ist geplant, dass der Gemeinderat verantwortlich sein wird. Ebenso wird die Befristung der Datenbekanntgabe festgelegt und generelle Datenschutzbestimmungen festgehalten. Zudem enthält die Verordnung technische Bestimmungen, mit welchen verhindert werden soll, dass Suchmaschinen EMail-Adressen erkennen und weiterverwenden können. Sobald die Änderung des Datenschutzreglements genehmigt ist, tritt gleichzeitig die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen in Kraft, welche der Gemeinderat bereits genehmigt hat. Öffentliche Auflage Die Änderung des Datenschutzreglements liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf oder können auf der Homepage www.riggisberg.ch heruntergeladen werden. Antrag Die Änderung des Datenschutzreglements, welche per 1. Juli 2015 in Kraft tritt, ist gutzuheissen. 5. Kauf Postgebäude und -grundstück, Parzelle Nr. 364-2, Genehmigung Kredit Ausgangslage Durch Umstrukturierungen benötigt die Post den hinteren Bereich des Postgebäudes nicht mehr. Das Ergebnis von Besprechungen zwischen Vertretern der Post und der Gemeinde hat ergeben, dass die Post die frei werdenden Räumlichkeiten vermieten oder die Stockwerkanteile der Gemeinde verkaufen möchte. Die Post möchte sich eigentumsmässig zukünftig auf grosse Liegenschaften konzentrieren und die kleineren Liegenschaften bzw. Stockwerkanteile verkaufen. Gleichzeitig mit einem Verkauf werden die benötigten Lokalitäten für den Postbetrieb mittels Mietvertrag gesichert. Einige Eckdaten zu diesem Gebäudeteil inkl. Grundstück: Was Betrag Gebäudeversicherungswert Fr. 931‘770.00 Errechneter Realwert Fr. 650‘000.00 Amtlicher Wert Baulicher Zustand Fr. gut 587‘400.00 Die Post Immobilien Management und Services AG bietet der Gemeinde das Postgebäude bzw. die Stockwerkeigentümeranteile zum Preis von 550‘000.00 Franken zum Kauf an. Durch die Gemeinde sind eine Investition für den Einbau einer zusätzlichen Toilette von 50‘000.00 Franken sowie rund 150‘000.00 Franken für die Sanierung des Postplatzes zu tragen. GEMEINDEVERSAMMLUNG Homepage der Gemeinde Riggisberg werden verschiedentlich Personendaten veröffentlicht (Vereinsregister, Hinweis auf Marktverantwortliche, Gemeindeversammlungsprotokolle etc.). Fotos gelten ebenfalls als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, wenn sich darauf bestimmte oder bestimmbare Personen befinden. 7 Der Postplatz steht gemäss Stockwerkeigentümerreglement im Sondernutzungsrecht der Post. Darin ist zu entnehmen, dass der Berechtigte für den Unterhalt und die Erneuerung der im Sondernutzungsrecht stehenden Anteile verantwortlich ist. Die Post hat jedoch bisher auf alle Sanierungsaufforderungen seitens der Gemeinde verzichtet, mit der Begründung, die Post hätte keine Einnahmen aus dem Postplatz generieren können und für die Infrastruktur der öffentlichen Postautohaltestellen seien die Gemeinden zuständig. GEMEINDEVERSAMMLUNG Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen wurden die Sanierungskosten für den Postplatz beim Kaufpreis entsprechend berücksichtigt. 8 Demgegenüber wird die Post Immobilien das Postlokal zu einem Jahresmietzins von 24‘480.00 Franken zurückmieten (5-jähriger Mietvertrag mit Verlängerungsmöglichkeit). Wenn die Gemeinde das Postgebäude nicht kaufen wird, würde die Post Immobilien für die Benutzung der 4 Parkplätze, des Warteraums, der 4 Postautohalteplätze und den gedeckten Vorplatz einen Mietzins von der Gemeinde von 7‘800.00 Franken pro Jahr erwarten. Zusätzlich könnte noch der frei gewordene Raum zu einem Preis von 9‘000.00 Franken dazu gemietet werden. Folgende Gründe sprechen für einen Kauf durch die Gemeinde Riggisberg: •Einem Verkauf an einen Dritten sollte zuvor gekommen werden, da seinerzeit bei der Begründung der Stockwerkeigentümeranteile keine Dienstbarkeiten errichtet wurden, die den Zugang zur Gemeindeverwaltung rechtlich sicherstellen würden. Ein Kauf des ganzen Areals würden im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen und die Dorfzentrumsgestaltungen den Handlungsspielraum der Gemeinde wesentlich erweitern. Mit der Rückmiete der Post könnte der Kaufpreis bei der jetzigen Zinssituation finanziert werden. Die Gemeindeverwaltung erhält notwendigen, zusätzlichen Raum (hinterer freier Raum der Post). • • • •Die Bruttorendite beträgt bei einem In- vestitionsvolumen von 550‘000.00 Franken 4,4%. Die Gemeinde müsste wahrscheinlich ohne Kauf, künftig eine Miete für 4 Parkplätze, den Warteraum, die 4 Postautohalteplätze und den gedeckten Vorplatz bezahlen. Es sich um eine Anlage im Finanzvermögen handelt, welche Ertrag abwirft (Mieteinnahmen). • • Kosten/Folgekosten Im Finanzplan ist der Kauf des Postgebäudes mit 650‘000.00 Franken als Anlage ins Finanzvermögen enthalten. Anlagen sind Finanzvorfälle, welche die Zusammensetzung des Finanzvermögens, jedoch nicht dessen Höhe verändern. Beim Kauf des Postgebäudes bedeutet dies eine Zunahme bei den Liegenschaften des Finanzvermögens und eine entsprechende Abnahme bei den flüssigen Mitteln. Finanzvermögen ist nur abzuschreiben, wenn Wertverminderungen und Verluste eingetreten sind. Im Vergleich mit dem amtlichen Wert und dem Gebäudeversicherungswert sowie basierend auf Renditeberechnungen, ist beim Postgebäude die Werthaltigkeit gegeben. Somit ist nicht mit Abschreibungsaufwand zu rechnen. Sollte das Postgebäude später der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen, würde sich die Zuständigkeit für die Umbuchung ins Verwaltungsvermögen nach dem Verkehrswert richten. Der Mietvertrag sieht die Weiterverrechnung der anteiligen Nebenkosten (Heizungs-, Warmwasser- und Betriebskosten) an den Mieter vor. Wie erwähnt werden Kosten von 50‘000.00 Franken für den Einbau einer Toilette sowie rund 150‘000.00 Franken für die Sanierung des Postplatzes notwendig sein. Diesbezüglich werden separate Kreditbeschlüsse gefasst und sind nicht im vorliegenden Kreditantrag enthalten. Antrag Für den Kauf des Postgebäudes und des Grundstücks ist ein Kredit 555‘000.00 Franken (inkl. Kosten Notar/Grundbuch) zu genehmigen. 6. Sanierung Pumpwerk Graben und Steuerungsanlage, Kreditabrechnung 7. Genehmigung Jahresrechnung 2014 und Genehmigung Nachkredit Ausgangslage Allgemeines Rechnungsjahr 2011 – 2013 Es werden nur die wichtigsten Eckdaten der Jahresrechnung 2014 erläutert sowie die Anträge formuliert. Eine detaillierte Jahresrechnung kann bei der Finanzverwaltung (031 808 01 40 oder E-Mail: juerg.reber@ riggisberg.ch) bezogen oder unter www.riggisberg.ch abgerufen werden. Konto-Nr.700.503.02 BudgetkreditGemeindeversammlung 7. Dezember 2010, 765‘000.00 Franken Kostenart Voranschlag Voranschlag 765‘000.00 Total 765‘000.00 Rechnung Minderkosten Beiträge Dritter Rechnung 673‘892.50 91‘107.50 765‘000.00 7.1.Wichtige Geschäftsfälle in der Rechnung 2014 Die nachfolgenden Ereignisse haben das Rechnungsergebnis 2014 massgeblich beeinflusst: • Beiträge aus dem Trinkwasserfonds des Kantons Bern: -244‘433.00 Franken. Begründung Kreditunterschreitung Es sind keine unvorhergesehenen Probleme aufgetreten. Folglich blieb der dafür vorgesehene Kreditanteil unberührt. Bei den Grabarbeiten sind die geplante Wasserhaltung und die temporäre Baupiste zum Heberfallschacht weggefallen. Zudem konnte die Steuer- und Fernwirkanlage wesentlich günstiger beschafft und eingerichtet werden als geplant. Zusätzliche Mehrkosten haben sich durch das Einrichten einer neuen Betriebszentrale im Untergeschoss der Gemeindeverwaltung (ehemals öffentliche Toilette) ergeben. • • Kenntnisnahme Gestützt auf Art. 109 Abs. 2 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 unterbreitet der Gemeinderat die vorliegende Kreditabrechnung zur Kenntnisnahme. • Der Aufgabenbereich Bildung schliesst um rund 342‘800.00 Franken besser ab als budgetiert. Tiefere Lastenanteile an die Lehrerbesoldungen (104‘200.00 Franken), weniger Schulkostenbeiträge an andere Schulen/Gemeinden (91‘300.00 Franken), Minderaufwendungen bei den Schulliegenschaften (68‘800.00 Franken) sowie Einsparungen beim Sachaufwand des Schulbetriebes (33‘500.00 Franken) sind die wesentlichen Gründe. Besserstellung infolge nicht budgetierter Einnahmen für die Vermietung der Zivilschutzanlage/Truppenunterkunft an den Kanton für Asyl Suchende (129‘000.00 Franken). Für die Behebung der Unwetterschäden mussten bei der Aufgabenstelle 750 „Gewässerverbauungen“ 106‘833.35 Franken aufgewendet werden, die nicht budgetiert waren. Weniger Nettoinvestitionen als geplant – vor allem in der Rechnung 2013 –, günstige Zinskonditionen bei Darlehensumschuldungen und Aufnahme von kurzfristigen Festkrediten führten zu Minderaufwendungen bei den Harmonisierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des Steuerhaushaltes sowie den Passivzinsen (81‘600.00 Franken). GEMEINDEVERSAMMLUNG Objekt Sanierung Pumpwerk Graben; Realisierung 9 • • GEMEINDEVERSAMMLUNG • 10 Mehrertrag Provisionen für erfolgreiche Inkassobemühungen sowie Bonus in der wirtschaftlichen Sozialhilfe von rund 90‘000.00 Franken. Mehr Bruttosteuerertrag von 334‘361.71 Franken als budgetiert hat zur Besserstellung der Rechnung gegenüber dem Voranschlag beigetragen. Der Gemeinderat hat am 4. August 2014 beschlossen, in den Jahresrechnungen 2014 und 2015 realisierte Buchgewinne aus Veräusserung von Finanzvermögen als übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögens des Steuerhaushaltes zu verbuchen. Dies angesichts des hohen Verwaltungsvermögens und im Sinne einer nachhaltigen Wirkung solcher einmaliger Erträge. Der Gemeindeversammlung wird dafür ein Nachkredit von 196‘255.00 Franken beantragt. 7.2.Rechnungsergebnis Die Jahresrechnung 2014 schliesst wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Verwaltungsvermögen Ergebnis vor Abschreibungen Gesamtertrag Aufwand Ertragsüberschuss brutto Fr. Fr. Fr. 15‘950‘086.81 15‘004‘473‘53 945‘613.285 Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto Fr. 945‘613.28 Fr. Harmonisierte Abschreibungen Verwaltungsvermögen Übrige Fr. Abschreibungen Verwaltungsvermögen Aufwandüberschuss Fr. 856‘171.65 212‘160.00 122‘718.37 Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss Laufende Rechnung Aufwandüberschuss Voranschlag Fr. Fr. 56‘242.02 676‘830.00 Besserstellung Rechnung gegenüber Voranschlag Fr. 733‘072.02 Die gesamten Aufwendungen sind um 83‘240.18 Franken und die gesamten Erträge um 888‘756.81 Franken höher als budgetiert. Mit Ausnahme der Aufgabenbereiche 4 „Gesundheit“ und 7 „Umwelt und Raumordnung“ schliessen alle Aufgabenbereiche besser ab als budgetiert (vgl. Punkt 3 hiernach). 7.3.Laufende Rechnung Kommentierung der einzelnen Aufgabenbereiche nach Funktionen mit Abweichungen zum Voranschlag (teilweise auf 100.00 Franken gerundet) Zu diesem Traktandum finden Sie am Schluss die Tabelle 1 „Zusammenzug Laufende Rechnung nach Funktionen“. Bemerkung Die wesentlichen Mehraufwände (>5‘000.00 Franken) sind in der Nachkredittabelle aufgeführt und mit einer Begründung versehen. 0 Allgemeine Verwaltung Besserstellung 87‘421.39 Die Besserstellung resultiert vor allem aus Minderaufwendungen (78‘339.59 Franken) bei sämtlichen Aufgabenstellen. Der Personalaufwand für die Allgemeine Verwaltung liegt um 36‘300.00 Franken unter dem Budget. Die verbleibenden Minderaufwendungen ergeben sich als Saldo verschiedener Einzelkonti. Mehr verrechenbare Personaldienstleistungen an die Spitex Region Gantrisch und die Energie Versorgung Riggisberg AG sind Gründe für den Mehrertrag. 1 Öffentliche Sicherheit Besserstellung 138‘108.75 Zu den einzelnen Aufgabenstellen können folgende Ausführungen gemacht werden: 101.5 Kindes- und Erwachsenenschutz KES Gemäss Verbuchungsweisung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) 140.1 Feuerwehr Riggisberg – Rümligen (einseitige Spezialfinanzierung) Die Feuerwehrrechnung 2014 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 35‘185.05 Franken ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 2‘650.00 Franken. Grund für die Schlechterstellung sind die verbuchten Planungsaufwände für den Neubau des Feuerwehrmagazins (41‘939.65 Franken). Für diesbezügliche Einzelheiten wird auf die Nachkredittabelle verwiesen. Das Defizit wurde der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Feuerwehr Riggisberg-Rümligen entnommen. 160 Zivilschutz Es sind einerseits Mehraufwände (32‘809.50 Franken) und andererseits Mehrerträge (152‘115.15 Franken) zu verzeichnen, grösstenteils resultierend aus Betrieb und Vermietung der Zivilschutzanlage als Unterkunft für Asyl Suchende. 2 Bildung Minderaufwand netto 250‘861.04 Folgende Aufgabenstellen weisen starke Abweichungen zwischen Rechnung und Voranschlag aus: 210 Primarstufe Minderaufwendungen von 115‘300.00 Franken und Mindererträge von 25‘800.00 Franken ergeben eine Besserstellung zum Voranschlag von 89‘500.00 Franken. Die Lastenanteile an die Lehrerbesoldungen Primarstufe fielen tiefer aus (60‘200.00 Franken) infolge effektiv weniger Vollzeiteinheiten [VZE] und tieferen Kosten pro VZE als bei der Budgetierung angenommen. Zudem waren weniger Schulkostenbeiträge an andere Gemeinden zu bezahlen (37‘300.00 Franken infolge weniger Schüler mit externem Schulbesuch als budgetiert). Im Gegenzug zu den tieferen Lastenanteilen sind beim Ertrag die Gehaltskostenbeiträge der Gemeinden für IBEM-Schüler tiefer (28‘700.00 Franken). 212 Sekundarstufe 1 Die Besserstellung zum Voranschlag beträgt insgesamt 124‘500.00 Franken. Die Aufwendungen liegen um 113‘000.00 Franken unter und die Erträge um 11‘500.00 Franken über dem Budget. Der Beiträge an die Lehrergehälter Sekundarstufe liegen unter dem budgetierten Betrag (40‘700.00 Franken infolge tieferen Kosten pro VZE sowie Rückerstattung aus Abrechnung 2012/2013 von 30‘800.00 Franken). Die Schulkostenbeiträge an andere Gemeinden fielen um 50‘700.00 Franken tiefer aus, da die Anzahl derjenigen Schüler aus Riggisberg mit Besuch des Gymnasialen Unterrichtes an einer anderen Schule bei der Budgetierung zu hoch geschätzt wurde. Zudem erfolgte eine periodengerechte Abgrenzung der Schulkostenbeiträge, d.h. die bereits im 2014 in Rechnung gestellten Schulkostenbeiträge für die Monate Januar – Juli 2015 werden der Rechnung 2015 belastet. Die Sachaufwände für den Schulbetrieb liegen unter dem Budget (15‘000.00 Franken). 217 Schulliegenschaften Tiefere Nettobelastung gegenüber dem Voranschlag um 94‘800.00 Franken. Minderaufwand für Wasser/Energie/Heizung (35‘600.00 Franken) und baulichen Unterhalt durch Dritte (23‘100.00 Franken) sowie Mehrertrag infolge mehr Schulkostenbei- GEMEINDEVERSAMMLUNG wurden die Personalaufwände, die Pauschalentschädigung des Kantons und die Entschädigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde unter Aufgabenstelle 101.5 „Kindes- und Erwachsenenschutz KES“ verbucht. Diese Aufgabenstelle ist mit Aufwänden und Erträgen von je 418‘653.80 Franken erfolgsneutral dargestellt. Der Überschuss der Erträge über die Aufwände von 60‘471.45 Franken wird via interne Verrechnung der Aufgabenstelle 589.1 „Regionaler Sozialdienst Riggisberg, nicht lastenausgleichsberechtigt“ zugunsten der Vertragsgemeinden des Regionalen Sozialdienstes gutgeschrieben. Bisher waren die diesbezüglichen Aufwände und Erträge unter Aufgabenstelle 584 „Dem Lastenausgleich unterliegende Personalkosten Sozialarbeiter“ verbucht. Für 2014 wurden sie ebenfalls unter dieser Aufgabenstelle budgetiert. 11 träge an Infrastruktur und Kapitalkosten (26‘100.00 Franken) sind positive Abweichungen. 292 Erwachsenenbildung Die Aufwendungen „Deutsch für Fremdsprachige“ belaufen sich in der Rechnung 2014 auf 6‘724.60 Franken und wurden als Nachkredit beschlossen. Als Rückerstattungen an die Kurskosten konnten 3‘306.90 Franken vereinnahmt werden. 3 Kultur und Freizeit Besserstellung 16‘021.80 GEMEINDEVERSAMMLUNG Die Besserstellung ist das Ergebnis von Minderaufwendungen von 9‘800.00 Franken und Mehrerträgen von 6‘200.00 Franken. 12 Neben geringen Minderaufwendungen bei verschiedenen Einzelkonti musste der Kredit von 6‘000.00 Franken für den Unterhalt von Rad- und Wanderwegen durch Dritte nicht beansprucht werden. Beim Ertrag sind die Einnahmen für Inserate und Werbung im Riggisberger Info (4‘335.00 Franken) erwähnenswert. 4 Gesundheit Schlechterstellung 2‘288.25 Es fielen Mehraufwendungen für die schulärztliche Pflege (1‘100.00 Franken) und die Trinkwasserkontrollen (1‘500.00 Franken) an. 5 Soziale Wohlfahrt Besserstellung 44‘595.25 Folgende Abweichungen zum Budget sind erwähnenswert: Verbesserungen zum Voranschlag: Minderaufwand Lastenausgleich Ergänzungsleistungen 20‘200.00 Franken Minderaufwand Jugendschutz Gemeinde Riggisberg 4‘100.00 Franken (insbesondere tieferer Beitrag an Offene Regionale Jugendarbeit, 3‘450.00 Franken) Inkassoprovisionen (erfolgreiche Inkassobemühungen Sozialhilfe, in Kostenart 587.451.01 verbucht) von 61‘400.00 Franken Tieferer Gemeindeanteil an Nettoaufwendungen Regionaler Sozialdienst 6‘400.00 Franken Bonus in der wirtschaftlichen Sozialhilfe (nicht budgetiert) 29‘600.00 Franken Minderaufwand Gemeindepartnerschaft Mystice 4‘500.00 Franken Verschlechterungen zum Voranschlag: Mehraufwand Tagesfamilienverein Gantrisch 4‘000.00 Franken Mehraufwand Lastenanteil Sozialhilfe 67‘000.00 Franken Entschädigung an Gemeinde Schwarzenburg für Administration Alimentenwesen (war nicht budgetiert) 10‘400.00 Franken 6 Verkehr Besserstellung 620 Gemeindestrassen 37‘223.00 Mehraufwände von insgesamt 23‘200.00 Franken und Mehrerträge von 26‘800.00 Franken ergeben eine Nettobelastung von 555‘600.00 Franken, was ziemlich genau dem Voranschlag (559‘200.00 Franken) entspricht. Beim Aufwand konnten somit die Nachkredite von insgesamt 81‘900.00 Franken (vgl. Nachkredittabelle) zu einem grossen Teil (58‘700.00 Franken) durch Minderaufwände kompensiert werden. Der Mehrertrag kam vor allem durch Abgeltungen des Kantons für Aufwendungen der Wegmeister im Zusammenhang mit der Asylunterkunft (7‘200.00 Franken) sowie verrechneter Aufwand für Wegmeister und Fahrzeuge (13‘600.00 Franken) an die Aufgabenstelle 750 „Gewässerverbauungen“ zustande. 690 Übriger Verkehr Tieferer Gemeindeanteil an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (28‘100.00 Franken) ist der Hauptgrund für die Besserstellung des Aufgabenbereiches 6 „Verkehr“. Schlechterstellung 91‘906.30 Die nicht budgetierten Ausgaben für die Behebung der Unwetterschäden von 106‘833.35 Franken sind der Grund für die Schlechterstellung zum Voranschlag (vgl. KA 750.314.14). Bei den übrigen Aufgabenstellen des Steuerhaushaltes sind die Abweichungen gering. Die Infrastrukturbeiträge (Planungsmehrwerte gemäss KA 790.439.01) von 79‘556.00 Franken wurden gemäss Reglement vom 2. Dezember 2013 in die Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte eingelegt (vgl. KA 790.380.01). Ergebnisse der Spezialfinanzierungen (SF) dieses Aufgabenbereiches: 700 SF Wasserversorgung nungsausgleich Abfallbeseitigung) gedeckt werden. 8 Volkswirtschaft Besserstellung 16‘631.16 Ein nicht budgetierter Eingang abgeschriebener Stromgebühren der ehemaligen Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung von 11‘045.83 Franken hat zur Besserstellung beigetragen (vgl. KA 860.435.80). 9 Finanzen und Steuern Besserstellung 221‘934.29 Mehraufwendungen von 97‘626.87 Franken und Mehrerträge von 319‘621.16 Franken. Zu den einzelnen Aufwand- und Ertragsstellen können folgende Aussagen gemacht werden: 900 Obligatorische periodische Steuern Der Ertragsüberschuss beträgt 3‘308.70 Franken, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 76‘200.00 Franken. Die Besserstellung um 79‘508.70 Franken kam dank dem Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung in die Laufende Rechnung (154‘051.00 Franken) zustande. Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt wurde in der Rechnung 2014 zu 100% vorgenommen (vgl. Ausführungen Nachkredittabelle zu KA 700.380.02). Das Total dieser Steuerarten von 4‘633‘372.90 Franken liegt um 96‘272.90 Franken (2.12%) über dem Voranschlag. Der Ertragsüberschuss beträgt 2‘172.10 Franken, budgetiert war ein Defizit von 6‘850.00 Franken. Dies bedeutet eine Besserstellung um 9‘022.10 Franken. Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt wurde mit 70% vorgenommen, budgetiert war ein Einlagesatz von 80%. Die Reduktion erfolgt unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen, dem Bestand der SF Werterhalt Abwasserentsorgung und dem neuen Finanzierungssystem nach HRM2. 901 Obligatorische aperiodische Steuern 710 SF Abwasserentsorgung 720 SF Abfallentsorgung Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung schliesst mit einem Defizit von 10‘029.20 Franken ab, budgetiert war ein Defizit von 13‘600.00 Franken. Das Defizit kann mit dem vorhandenen Eigenkapital (SF Rech- Der Steuerertrag natürlicher Personen beträgt 4‘564‘994.75 Franken und liegt um 195‘494.75 Franken über dem Voranschlag (4‘369‘500.00 Franken). Demgegenüber belaufen sich die Steuererträge juristischer Personen auf lediglich 68‘378.15 Franken, was zum Budgetwert (167‘600.00 Franken) ein Minderertrag von 99‘221.85 Franken bedeutet. Der Mehrertrag beträgt 150‘600.55 Franken. Die Budgetierung dieser Steuerarten (Nachsteuern, Bussen, Grundstückgewinne und Sonderveranlagungen) ist schwierig und muss grösstenteils mittels Schätzungen erfolgen. 902 Liegenschaftssteuern Mehrertrag von 82‘766.80 Franken, mehrheitlich begründbar mit Nachzahlungen aus Vorjahren. 903 Steuerabschreibungen Die Besserstellung im Vergleich zum Voranschlag beträgt 20‘859.68 Franken, wovon 14‘400.00 Franken auf weniger Steuerabschreibungen infolge Uneinbringlichkeit entfallen. GEMEINDEVERSAMMLUNG 7 Umwelt und Raumordnung 13 904 Fakultative Steuern und Abgaben (Hundetaxen) Mehrertrag von 2‘100.00 Franken im Vergleich zum Voranschlag. 920 Finanzausgleich GEMEINDEVERSAMMLUNG Die Erträge aus dem Finanzausgleich sind um 15‘425.00 Franken tiefer. Die positive Entwicklung bei den obligatorischen periodischen Steuern und den Liegenschaftssteuern in den vergangenen Jahren hat einen Anstieg des Harmonisierten Steuerertragsindexes (HEI) und dadurch eine Reduktion beim Zuschuss Disparitätenabbau (15‘564.00 Franken) zur Folge. 14 Betreffend höherem Gemeindeanteil an den Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung von 7‘419.00 Franken wird auf die Nachkredittabelle verwiesen. 930 Anteile an kantonalen Steuern und Abgaben (Erbschafts- und Schenkungssteuern) Das ausserordentliche Ergebnis der Rechnung 2013 (65‘351.65 Franken) liess sich nicht wiederholen. Immerhin gingen mit 8‘028.70 Franken gut 7‘500.00 Franken mehr Erbschafts- und Schenkungssteuern ein als budgetiert. 940 Zinsen Die Nettobelastung liegt mit 12‘700.00 Franken um 34‘600.00 Franken unter dem Budget. Begründung: Weniger Zinsaufwand (28‘600.00 Franken) infolge Darlehensumschuldungen zu günstigen Konditionen, tiefe Zinsen auf kurzfristigen Festdarlehen sowie tiefere Nettoinvestitionen 2014 und vor allem 2013. 942 Liegenschaften des Finanzvermögens Die Aufwände liegen um 5‘262.20 Franken unter dem Voranschlag. Einsparungen bei diversen Einzelkonti sind der Grund. Der Ertrag ist um 19‘444.10 Franken tiefer als geplant. Es gingen andere als die geplanten Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen ein (197‘400.00 Franken anstatt 220‘000.00 Franken, Minderertrag Buchgewinne somit 22‘600.00 Franken). Somit schliesst diese Aufgabenstelle um 14‘181.90 Franken schlechter ab als budgetiert. 990 Abschreibungen Der gesamte Abschreibungsaufwand (1‘069‘625.25 Franken) liegt um 141‘520.65 Franken höher als budgetiert. Der Grund ist, dass der Buchgewinn aus der Veräusserung von Finanzvermögen (vgl. Ausführungen Aufgabenstelle 942 „Liegenschaften des Finanzvermögens“) als Übrige Abschreibung auf dem Verwaltungsvermögen verbucht ist. Die harmonisierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen sind um 53‘028.35 Franken tiefer ausgefallen (vor allem tieferes Verwaltungsvermögen per 01.01.2014 infolge weniger Nettoinvestitionen Steuerhaushalt von 583‘976.90 Franken in der Jahresrechnung 2013). Die an andere Aufgabenbereiche verrechneten Abschreibungen von 206‘582.90 Franken liegen um 6‘072.90 Franken über dem Budgetwert. 7.4.Nachkredite Alle Nachkredite (grösser als 5‘000.00 Franken) von insgesamt 1‘527‘627.89 Franken sind in der Nachkredittabelle aufgeführt und mit entsprechenden Begründungen versehen. Davon sind 972‘988.69 Franken gebunden und 358‘384.20 Franken fallen in die Kompetenz des Gemeinderates. Der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 wird ein Nachkredit von 196‘255.00 Franken für übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des Steuerhaushaltes beantragt (Kostenart 990.332.01). 7.5.Investitionsrechnung Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen belaufen sich in der Rechnung 2014 auf 2‘007‘676.60 Franken und sind im Vergleich zum Investitionsvoranschlag (2‘175‘000.00 Franken) um 167‘323.40 Franken tiefer. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Finanzierungsträger: Nettoinvestitionen Abweichung Rechnung 2014 Voranschlag 2014 -65‘533.90 855‘466.10 921‘000.00 Steuerhaushalt Darlehen und Beteiligungen SF Wasserversorgung SF Abwasserversorgung Total +/-0.00 1‘200‘000.00 1‘200‘000.00 -167‘323.40 2‘007‘676.60 2‘175‘000.00 +11‘210.50 -47‘789.50* -113‘000.00 0.00 -59‘000.00* 113‘000.00 *Passivierung Investitionseinahmen auf Verwaltungsvermögen SF Wasserversorgung Zugänge Ausgaben Verkauf Parzelle Nr. 524 Gärbi 22‘680.00 Franken Aktiven Total Zugänge 27‘954.95 Franken Das Finanzvermögen hat im Berichtsjahr um 49‘838.07 Franken auf 5‘711‘569.73 Franken abgenommen (Flüssige Mittel -166‘084.07 Franken, Guthaben +99‘852.12 Franken, Anlagen +27‘954.95 Franken, Transitorische Aktiven -11‘561.07 Franken). Abgänge Verkauf Teil Gemeindeparzelle Nr. 1505 (Studigasse) inkl. Schopf 197‘400.00 Franken Total Übertrag Abgänge 197‘400.00 Franken 7.6.Finanzierung Die Verwaltungsrechnung 2014 weist einen Finanzierungsfehlbetrag von 346‘273.77 Franken aus. Diese Finanzierungslücke hatte in der Rechnung 2014 keine Zunahme der zinspflichtigen Schulden zur Folge. Die Finanzierung erfolgte primär durch Abnahme der flüssigen Mittel (166‘084.07 Franken) und Zunahme der laufenden Verpflichtungen. Steuerhaushalt SF Wasserversorgung SF Abwasserentsorgung Darlehen + Beteiligungen Total Aktiven und Passiven sind im Rechnungsjahr 2014 von 17‘115‘454.30 Franken per 01.01. auf 18‘004‘961.18 Franken per 31.12. angestiegen, was einer Zunahme um 889‘506.88 Franken (5.2%) entspricht. Zu diesem Traktandum finden Sie am Schluss die Tabelle 2 „Zusammenzug Bestandesrechnung“. Ausgaben Sanierung Fenster Mehrfamilienhaus Rüti, beim Schulhaus 2, 5‘274.95 Franken Verwaltungsvermögen 7.7.Bestandesrechnung Das gesamte Verwaltungsvermögen betrug am 01.01.2014 11‘354‘046.50 Franken. Es erhöhte sich in einem ersten Schritt um die Nettoinvestitionen von 2‘007‘676.60 Franken auf 13‘361‘723.10 Franken. Nach den vorgenommenen Abschreibungen von insgesamt 1‘068‘331.65 Franken beträgt das Verwaltungsvermögen per 31.12.2014 12‘293‘391.45 Franken. Dies entspricht einer Zunahme im Rechnungsjahr um 939‘344.95 Franken. Bestände und Entwicklung des Verwaltungsvermögens (VV) können wie folgt dargestellt werden: Abweichung VV 31.12.2014 VV 31.12.2013 212‘865.55 7‘493‘384.45 7‘706‘250.00 +1‘200‘000.00 4‘800‘007.00 3‘600‘007.00 47‘789.50 +/-0.00 -939‘344.95 0.00 0.00 12‘293‘391.45 47‘789.50 0.00 11‘354‘046.50 Die Aktiven verteilen sich per 31. Dezember zu 31.7% (Vorjahr: 33.7%) auf das Finanz- und zu 68.3% (Vorjahr: 66.3%) auf das Verwaltungsvermögen. GEMEINDEVERSAMMLUNG Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens wurden folgende Zugänge und Abgänge via Investitionsrechnung verbucht: 15 GEMEINDEVERSAMMLUNG 16 Passiven Aussage: Das Fremdkapital nahm insgesamt um 296‘435.70 Franken auf 7‘815‘061.60 Franken zu (Laufende Verpflichtungen +318‘624.70 Franken, mittel- und langfristige Schulden -66‘200.00 Franken, Verpflichtungen für Sonderrechnungen -582.30 Franken, Rückstellungen -6‘902.80 Franken, Transitorische Passiven +51‘496.10 Franken). Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, inwieweit die Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln bezahlt werden können. Vor allem ein Vergleich über mehrere Jahre zeigt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100% führt zu einer Neuverschuldung (wenn nicht durch Auflösung von Finanzvermögen zusätzliche Mittel verfügbar gemacht werden können), von über 100% zu einer Entschuldung. Bei den Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen ist eine Zunahme um 715‘789.55 Franken festzustellen. Per Ende Rechnungsjahr 2014 weist die Spezialfinanzierung Werterhalt Wasserversorgung wiederum einen Bestand auf (281‘065.00 Franken). Erstmals im Rechnungsjahr wurden Einlagen in die Spezialfinanzierungen Planungsmehrwerte (79‘556.00 Franken) und Energie (44‘257.85 Franken) getätigt. Das Eigenkapital des Steuerhaushaltes vermindert sich um den Aufwandüberschuss von 122‘718.37 Franken auf 3‘149‘242.07 Franken (12,46 Steueranlagezehntel). 7.8.Bestandesrechnung Die nachstehend aufgeführten harmonisierten Finanzkennzahlen sind wertvoll und nötig, um die finanzielle Situation öffentlichrechtlicher Körperschaften zu beurteilen. In der Rechnung 2012 wurden die Kennzahlen durch die Ausgliederung der Elektrizitätsversorgung in die Energie Versorgung (EVR) Riggisberg AG verzerrt. Die Werte 2012 und der Mittelwert ohne Ausgliederung der Energieversorgung in die EVR AG (=ohne Ausgliederung EVR) sind repräsentativer und werden ebenfalls aufgeführt. Die Kennzahlen „Median Bern. Gemeinden“ (Vergleiche) stammen aus dem Finanzbulletin, Ausgabe 1 / 2015 Februar, der Kantonalen Planungsgruppe Bern. • Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierung in % der Nettoinvestitionen Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW) 2010 – 2014 (in %) 2011 2012 2013 2014 MW 88 351 200 83 157 64* *ohne Ausgliederung EVR AG 108* Beurteilung: Gesunde Gemeindefinanzen erfordern mittelfristig einen Durchschnittswert von 80100%. Der Mittelwert von 108% ist als gut zu bewerten und das Resultat der angepassten Investitionstätigkeit; liegt jedoch unter dem Median der bernischen Gemeinden von 116%. • Selbstfinanzierungsanteil Selbstfinanzierung in % des Finanzertrages Aussage: Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen (bzw. deren Folgekosten) oder für den Schuldenabbau. Werte zwischen 14 und 18% gelten als gut, solche zwischen 10 und 14% als genügend. Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW) 2010 – 2014 (in %) 2011 2012 2013 2014 MW 10.0 25.3 10.7 11.0 15.2 5.9* *ohne Ausgliederung EVR AG 11.0* Ab der Rechnung 2011 ist der Selbstfinanzierungsanteil stark gesunken. Hauptgründe sind die höheren Lastenanteile und die Auswirkungen der Steuergesetzrevision. Im Rechnungsjahr 2012 betrug der Selbstfinanzierungsanteil noch knapp 6%. In den Rechnungen 2013 und 2014 stieg der Selbstfinanzierungsanteil wiederum auf rund 11% an, was erfreulich ist. Sparmassnahmen, höhere Steuererträge sowie einmalige Effekte in der Rechnung 2014 (Buchgewinn Veräusserung Finanzvermögen, Übertrag Einnahmenüberschüsse Investitionsrechnung in die Laufende Rechnung) sind die Gründe für die verbesserte Selbstfinanzierung. Der Median der bernischen Gemeinden sank von 12.1% im Jahr 2011 auf 9.4% im Jahr 2012 und auf 8.9% im Jahr 2013. • Zinsbelastungsanteil Nettozinsen in % des Finanzertrages als Passivzinsen). Der Zinsbelastungsanteil von Riggisberg liegt im Fünfjahresmittel um rund 0.5% über dem Median der bernischen Gemeinden von -1.1%. Grund für den sehr guten Wert in der Rechnung 2014 sind die Mieteinahmen der Zivilschutzanlage (129‘000.00 Franken). • Aussage: Der Kapitaldienstanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch den Kapitaldienst (als Folge der Investitionstätigkeit) belastet ist. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW) 2010 – 2014 (in %) Aussage: Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch die Nettozinsen belastet ist. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz und im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt. Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW) 2010 – 2014 (in %) 2011 2012 2013 2014 MW 0.1 -0.2 -0.7 -1.8 -0.5 -0.2* *ohne Ausgliederung EVR AG -0.5* Beurteilung: Die seit Jahren andauernde Tiefzinsperiode ermöglichte vorteilhafte Refinanzierungen von auslaufenden Darlehen sowie günstige Zinskonditionen für kurzfristige Festdarlehen, was sich positiv auf den Passivzinsaufwand auswirkte. Die Mediangemeinde des Kantons weist einen Zinsbelastungsanteil von -1.1% aus. Bei mehr als 75% der bernischen Gemeinden ist der Zinsbelastungsanteil negativ (=Vermögenserträge sind höher Kapitaldienstanteil Kapitaldienst in % des Finanzertrages 2011 2012 2013 2014 MW 12.2 9.1 10.1 8.1 10.2 11.5* *ohne Ausgliederung EVR AG 10.7* Beurteilung: Anteile zwischen 4 und 12% stellen eine mittlere Belastung dar. Im Rechnungsjahr 2014 konnte der Kapitaldienstanteil Riggisberg weiter gesenkt werden, wobei vor allem die tiefere Nettozinsbelastung dazu beigetragen hat. Gemäss Auswertung weisen im Rechnungsjahr 2013 75% der bernischen Gemeinden einen Kapitaldienstanteil < 8.1% auf. Der Median liegt bei 5.9%. • Bruttoverschuldungsanteil Bruttoschulden in % des Finanzertrages Aussage: Der Bruttoverschuldungsanteil gibt Antwort auf die Frage, zu welchem Anteil der Finanzertrag beansprucht würde, wenn die Bruttoschulden auf einmal abbezahlt werden müssten. Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW) 2010 – 2014 (in %) 2011 2012 2013 2014 MW 42.6 39.4 46.8 43.2 43.9 49.6* *ohne Ausgliederung EVR AG 46.1* GEMEINDEVERSAMMLUNG Beurteilung: 17 Beurteilung: Werten unter 50% wird das Urteil „sehr gut“ verliehen. Nach einem Anstieg auf knapp 50% in der Rechnung 2012 konnte der Bruttoverschuldungsanteil in den Rechnungsjahren 2013 und 2014 kontinuierlich gesenkt werden. Um die gesamten Bruttoschulden per 31. Dezember 2014 auf einmal zu tilgen, müssten rund 43% des Finanzertrages aufgewendet werden. Die Bruttoverschuldung von Riggisberg ist im Vergleich zum Median der bernischen Gemeinden höher. So hätte im Rechnungsjahr 2013 die Hälfte der bernischen Gemeinden ihre gesamten Bruttoschulden mit weniger als einem Drittel des Finanzertrages auf einmal tilgen können. GEMEINDEVERSAMMLUNG • 18 Investitionsanteil Bruttoinvestitionen in % der Konsolidierten AusgabenAussage: Aussage: Diese Kennzahl zeigt den Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben (=Total Konsum- und Investitionsausgaben) und damit die Aktivität im Bereich der Investitionen. Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW) 2010 – 2014 (in %) 2011 2012 2013 2014 MW 11.9 28.0 7.2 14.5 15.6 10.1* *ohne Ausgliederung EVR AG 11.4* Beurteilung: Ohne Berücksichtigung der Ausgliederung der Elektrizitätsversorgung handelt es sich im 2014 um den höchsten Wert der letzten fünf Jahre. Der Grund ist das der EVR AG gewährte Darlehen von 1,2 Millionen Franken für den Wärmeverbund. Der Median der bernischen Gemeinden betrug im Fünfjahresdurchschnitt 13.1%. 7.9.Schlussfolgerungen und Ausblick des Gemeinderates Der Aufwandüberschuss in der Rechnung 2014 von 122‘718.37 Franken ist angesichts des budgetierten Defizites von 918‘235.00 Franken als erfreulich zu werten. Die Bes- serstellung um rund 800‘000.00 Franken verschafft der Gemeinde etwas „Luft“. Das Eigenkapital wird somit in der Finanzplanperiode nicht so stark abgebaut. Ermutigend ist auch die insgesamt stabile Situation bei den obligatorischen periodischen Steuern; liegen doch diese lediglich um rund 36‘600.00 Franken unter dem Rechnungswert 2013. Demgegenüber ist die Rechnung 2014 auch geprägt von einmaligen Ereignissen, wie einerseits Mehrerträge aus obligatorischen aperiodischen Steuern und Nachzahlung von Liegenschaftssteuern (rund 200‘000.00 Franken), Einnahmen aus der Vermietung der Zivilschutzanlage für Asyl Suchende (129‘000.00 Franken), Provisionen für erfolgreiche Inkassobemühungen und Bonus in der wirtschaftlichen Sozialhilfe (rund 90‘000.00 Franken) und andererseits Mehraufwand für Gewässerverbauungen nach den Unwettern von rund 107‘000.00 Franken. Die Beiträge an den Kanton sind im Vergleich zur Jahresrechnung 2013 wiederum angestiegen, und zwar um über 180‘000.00 Franken. Die Stimmberechtigten haben die Erhöhung der Steueranlage um 0,5 Anlagezehntel für den Voranschlag 2015 abgelehnt. Der eingeschlagene Weg zur Laufenden Priorisierung der Investitionen und Kompensationen in der Laufenden Rechnung ist zwingend einzuhalten. An den Vorgaben für das Budget 2016 ändert sich aufgrund dieser angepassten Ausgangslage nichts. Der aktualisierte Finanzplan wird dies entsprechend erneut aufzeigen. 7.10. Antrag Der Gemeindeversammlung wird beantragt: 1. Genehmigung eines Nachkredites zu Kostenart 990.332.01 für übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 196‘255.00 Franken sowie Kenntnisnahme von den gebundenen und durch den Gemeinderat genehmigten Nachkrediten. 2. Genehmigung der vorliegenden Jahresrechnung 2014 mit Aktiven und Passiven von 18‘004‘961.18 Franken und einem Aufwandüberschuss von 122‘718.37 Franken. 19 NETTO ERTRAG FINANZEN UND STEUERN NETTO ERTRAG VOLKSWIRTSCHAFT NETTO AUFWAND UMWELT UND RAUMORDNUNG NETTO AUFWAND VERKEHR NETTO AUFWAND SOZIALE WOHLFAHRT NETTO AUFWAND GESUNDHEIT NETTO AUFWAND KULTUR UND FREIZEIT NETTO AUFWAND BILDUNG NETTO ERTRAG NETTO AUFWAND OEFFENTLICHE SICHERHEIT NETTO AUFWAND ALLGEMEINE VERWALTUNG ERTRAGSÜBERSCHUSS 1'802'731.87 5'266'279.29 143'211.16 127'434.35 1'824'518.25 801'677.00 5'624'440.24 24'207.05 128'232.50 3'363'114.76 72'058.75 822'388.75 1'554'060.41 16'072'805.18 LAUFENDE RECHNUNG AUFWANDÜBERSCHUSS AUFWAND BEZEICHNUNG 7'069'011.16 270'645.51 249'206.30 1'575'311.95 85'340.00 716'337.00 1'731'604.75 3'892'835.49 23'588.25 618.80 21'454.30 106'778.20 1'804'574.46 1'558'540.30 894'447.50 972'178.61 122'718.37 15'950'086.81 ERTRAG RECHNUNG 2014 1'705'105.00 5'044'345.00 131'580.00 124'370.00 1'839'750.00 811'740.00 5'674'200.00 21'600.00 138'050.00 3'699'150.00 343'200.00 1'632'400.00 15'989'565.00 AUFWAND GEMEINDEVERSAMMLUNG 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 KONTO FUNKTIONALE GLIEDERUNG TABELLE 1: ZUSAMMENZUG LAUFENDE RECHNUNG NACH FUNKTIONEN 6'749'450.00 255'950.00 157'300.00 1'682'450.00 58'180.00 753'560.00 1'776'200.00 3'898'000.00 21'300.00 300.00 15'250.00 122'800.00 2'147'350.00 1'551'800.00 66'050.00 277'150.00 1'059'600.00 572'800.00 928'235.00 15'061'330.00 ERTRAG VORANSCHLAG 2014 1'520'509.42 5'096'508.43 98'170.00 81'629.60 2'039'659.40 740'260.90 5'601'318.35 22'711.60 119'879.70 3'124'666.84 325'598.64 1'501'586.88 56'242.02 15'077'821.33 AUFWAND 6'617'017.85 179'799.60 149'831.40 1'889'828.00 78'451.10 661'809.80 1'670'997.34 3'930'321.01 21'688.30 1'023.30 18'039.75 101'839.95 1'593'238.96 1'531'427.88 9'185.53 316'413.11 929'845.13 571'741.75 15'134'063.35 ERTRAG RECHNUNG 2013 20 Rückstellungen Transitorische Passiven SPEZIALFINANZIERUNGEN 205 22 EIGENKAPITAL Eigenkapital 239 23 Verpflichtungen f. Spezialfinanzierungen 228 Verpflichtungen für Sonderrechnungen Mittel- und langfristige Schulden 204 203 202 Kurzfristige Schulden Laufende Verpflichtungen FREMDKAPITAL PASSIVEN Übrige aktivierte Ausgaben Darlehen und Beteiligungen 201 200 20 117 115 Sachgüter VERWALTUNGSVERMÖGEN 11 114 Transitorische Aktiven Anlagen 103 102 Guthaben Flüssige Mittel 100 101 FINANZVERMÖGEN 10 AKTIVEN BEZEICHNUNG KONTO TABELLE 2: ZUSAMMENZUG BESTANDESRECHNUNG 712'776.75 3'271'960.44 3'271'960.44 6'324'867.96 6'324'867.96 111'072.85 208'224.90 109'373.80 6'466'000.00 623'954.35 7'518'625.90 17'115'454.30 160'000.00 3'600'007.00 7'594'039.50 11'354'046.50 219'159.90 4'429'141.40 400'329.75 5'761'407.80 17'115'454.30 01.01.2014 BESTAND 225'354.95 789'791.15 789'791.15 158'718.95 2'406.95 1'771.90 1'000'000.00 2'100'000.00 15'127'702.64 18'390'600.44 19'180'391.59 276'497.00 1'200'000.00 626'224.15 2'102'721.15 207'118.83 22'410'831.30 21'993'327.72 44'836'632.80 46'939'353.95 ZUWACHS GEMEINDEVERSAMMLUNG 197'400.00 122'718.37 122'718.37 74'001.60 74'001.60 107'222.85 9'309.75 2'354.20 1'066'200.00 2'100'000.00 14'809'077.94 18'094'164.74 18'290'884.71 316'497.00 846'879.20 1'163'376.20 218'679.90 22'310'979.18 22'159'411.79 44'886'470.87 46'049'847.07 ABGANG 740'731.70 3'149'242.07 3'149'242.07 7'040'657.51 7'040'657.51 162'568.95 108'791.50 201'322.10 6'399'800.00 942'579.05 7'815'061.60 18'004'961.18 120'000.00 4'800'007.00 7'373'384.45 12'293'391.45 207'598.83 234'245.68 4'528'993.52 5'711'569.73 18'004'961.18 BESTAND 31.12.2014 AUS DEM GEMEINDERAT Der Gemeinderat hat ein neues Leitbild erstellt, welches kein Papiertiger sein soll. Das Leitbild des Gemeinderates hält nebst den Leitbildaussagen auch konkrete, messbare Ziele sowie Aufträge und Projekte zur Erreichung der Ziele fest. Wir stellen Ihnen das Leitbild gerne vor, in dem wir regelmässig ein Beispiel präsentieren: Beispiel: Thema Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus Leitbildgedanke: Wir unterstützen die wirtschaftliche und touristische Entwicklung. Ziel: Nachhaltige und Ressourcen schonende touristische Entwicklung. Massnahmen: Planungsrechtliche Grundlagen für UeO Gurnigelbad schaffen Aufträge/Projekte: An Bauverwaltung: Planungsarbeiten für UeO Gurnigelbad eng begleiten und vorantreiben. Mit der Ergänzung der Leitbildaussagen durch konkrete Ziele, Massnahmen und Aufträge soll sichergestellt werden, dass das Leitbild kein Papiertiger bleibt. Selbstverständlich wird immer geprüft, ob die Umsetzung finanziell tragbar ist. Renaturierung Biberzen Mit Renaturierung gegen Hochwasserschäden. Die Einmündung des Dürrbachs in die Biberzen hat bei den Unwettern vom Sommer 2014 wiederholt zu starken Überschwemmungen geführt. Bereits im Juni 2010 haben sich am gleichen Standort ähnliche Überschwemmungen ereignet. Der Zusammenfluss des Dürrbachs und der Biberzen stellt sich als Schwachpunkt bei Hochwasser heraus und ist verantwortlich für die Unwetterschäden im weiterführenden Talboden. Das Bachprofil der Biberzen hat nicht genügend Kapazität, um die Wassermengen des Dürrbachs aufzunehmen. Der in den 70er Jahren erstellte Blocksatz zur Sicherung des Bachufers ist mittlerweile stark beschädigt. Am Bachufer drängen sich deshalb kostspielige Unterhaltsarbeiten auf. Der Gemeinderat hat einen Kredit von 26‘000.00 Franken genehmigt und ein Ingenieurbüro beauftragt, ein Revitalisierungsbzw. Hochwasserschutzprojekt für die Biberze im Loueli auszuarbeiten. Überarbeitung Grundwasserschutzzonen, Halbbachquelle Die Schutzzone der Halbbachquelle wird vorgezogen. Die revidierte Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 brachte markante Verschärfungen der Schutzzonenvorschriften mit sich. Deshalb wurden die öffentlichen Wasserversorgungen durch den Kanton Bern aufgefordert, ihre Grundwasserschutzzonen zu überarbeiten und den neuen Vorschriften anzupassen. Die Wasserversorgung Riggisberg verfügt über vier verschiedene Quellgebiete, bei welchen die Schutzzonen erneuert werden müssen. Es sind die Halbbachquelle, Frohmoosquellen, Fysteren Graben Quellen und die Wohnheim Quellen. Weil die Halbbachquelle für Riggisberg das wichtigste und ergiebigste Wasservorkommen ist, hat der Gemeinderat beschlossen, dieses Schutzzonenverfahren vorzuziehen und hat dazu einen Nachkredit von 8‘900.00 Franken genehmigt. Weisungen Submissionen und Vergabe von Aufträgen Damit die Gemeinde möglichst günstig einkauft, hat der Gemeinderat das Beschaffungswesen (Submissionsverfahren) in einer Weisung geregelt. AUS DEM GEMEINDERAT Leitbild Gemeinderat 21 AUS DEM GEMEINDERAT Privatunternehmen dürfen kaufen, was und von wem sie wollen – die Gemeinden nicht. Privatunternehmen arbeiten mit eigenem Geld – die Gemeinde mit Steuergeld. Im Interesse der Steuerzahlenden sorgt das Beschaffungsrecht (Submissionsrecht) dafür, dass die Gemeinden sparsam einkaufen. Zudem sollen alle Anbieter die gleiche Chance haben, mit der Gemeinde ins Geschäft zu kommen – auch wenn sie nicht aus der Region stammen oder nicht persönliche Kontakte haben. Die Benachteiligung von Anbietern z.B. wegen ihrer ausserkantonalen oder ausländischen Herkunft ist verboten. Öffentliche Aufträge sind nach im Voraus bekannten Regeln abzuwickeln. Der Entscheid, wer den Auftrag erhält („Zuschlag“), muss sich auf im Voraus festgelegte Kriterien stützen und ist nachvollziehbar zu begründen. 22 Gemäss den kantonalen gesetzlichen Grundlagen können Aufträge ans Bauhauptgewerbe bis 300‘000.00 Franken, Baunebengewerbe und Dienstleistungen bis 150‘000.00 Franken und Lieferungen bis 100‘000.00 Franken freihändig, d.h. ohne Vorschriften, vergeben werden. Der Gemeinderat Riggisberg hat diese Schwellenwerte in einer Weisung verschärft: Bis 30‘000.00 Franken kann er freihändig vergeben. Alle höheren Aufträge oder Einkäufe unterliegen Vorschriften (z.B. müssen mindestens 3 Offerten vorliegen). Erschliessung von neuem Bauland Als Folge der Neueinzonungen in Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision müssen diese Baugebiete mit Wasser, Abwasserentsorgung, Energie und Strassen erschlossen werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, Bauland innert maximal 15 Jahren zu erschliessen. Im Gebiet Edelstein bestehen nun konkrete Bauabsichten, weshalb die Gemeinde dieses neu eingezonte Bauland erschliessen muss. Der Gemeinderat hat für die Projektierung der Erschliessung des Baulandes im Edelstein einen Kredit von rund 43‘500.00 Franken gesprochen. Dabei ist festzuhalten, dass die Grundeigen- tümer bei Neueinzonungen der Gemeinde 30% des Mehrwertes abgeben. Damit werden solche Infrastrukturkosten finanziert. Wasserversorgung, Erschliessung des Altersheimneubaus Erschliessung mit Hydrantenleitung und Verlegung Wasserleitung. Der Altersheimneubau an der Längenbergstrasse bedingt die Erschliessung mit einer neuen Hydrantenleitung und die Verlegung des bestehenden Hydranten. Zusätzlich wird durch den Neubau des Verbindungsgangs zwischen dem Altersheim und dem Spital eine bestehende Wasserleitung tangiert. Die Wasserleitung muss unter den Verbindungsgang verlegt werden. Die Gemeinde ist nach Art. 693 ZGB verpflichtet, die Leitung und den Hydranten auf eigene Kosten zu verlegen. Für die Erschliessung des neuen Altersheims und die Verlegung der bestehenden Wasserleitung hat der Gemeinderat einen Kredit von 35‘000.00 Franken zu Lasten der Spezialfinanzierung Wasser genehmigt. Kauf Wegmeisterfahrzeug Der Fiat Doblo gehört nun der Gemeinde Riggisberg. Am 31. Mai 1999 hat die Gemeinde mit der Firma FORTUNA einen Pachtvertrag für den Fiat Doblo abgeschlossen. Die Firma FORTUNA hat der Gemeinde das Auto zur Benützung übertragen und dieses mit Werbung finanziert. Der Fiat Doblo wird seither von den Wegmeistern als Personenwagen und zum Transport von Kleinmaterialien, Werkzeugen und anderen Gegenständen genutzt. Die Wegmeister sind auf das Fahrzeug angewiesen, um grössere Distanzen wie beispielsweise eine Fahrt in die Rüti oder das Gurnigelgebiet zu überwinden. Der Schiltrac beispielsweise erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, was über weite Distanzen nicht effizient ist. Des Weiteren dient der Fiat für Dienstfahrten, so dass auf die teuren Fahrzeuge wie der Schiltrac und das Boschung Pony verzichtet werden kann und damit auch Kosten eingespart werden. Per Ende April 2015 läuft der Pachtvertrag aus und die Gemeinde hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug für 4‘500.00 Franken zu kaufen. Der Gemeinderat hat diesen Kredit genehmigt. Gantrisch-Busse, Beitrag Die Gemeinde Riggisberg beteiligt sich an den Unkosten der Natur- und Sportbusse. Auf Gesuch des Naturparks Gantrisch beteiligen sich die betroffenen Gemeinden seit 2013 mit jährlich je 2‘000.00 Franken an den Kosten für den Natur- und Sportbus. Der Gemeinderat Riggisberg hat diesen Beitrag auch für das Jahr 2015 zugesichert. Gurnigel Panorama-Classic Am 16. August 2015 findet die 4. Auflage der Gurnigel-Panorama-Classic auf der Strecke Gwatt-Zwieselberg-AmosoldingenHöfen-Wattenwil-Richtung Burgistein-RütiRüschegg Heubach-Hirschhorn-Riffenmatt -Guggisberg-Kalchstätten-Zumholz-Sangernboden-Gurnigel (Zeitmessung)-Rüti-Burgistein-Wattenwil-Reutigen-Gwatt-Ziel statt. Dabei werden Radfahrerinnen und Radfahrer unsere Gemeinde einzeln oder in kleinen Gruppen durchfahren. Die Strecke ist signalisiert und es gilt das Strassenverkehrsgesetz. Im Sinne der Unfallprävention werden sowohl Teilnehmende wie auch Einwohnerinnen bzw. Einwohner um gegenseitige Rücksichtnahme ersucht. Der Gemeinderat Riggisberg hat einen Beitrag von 200.00 Franken zur Förderung von regional bedeutenden Anlässen gespendet. Weitere Informationen finden sie auf: www.gurnigel-panorama-classic.ch IMPRESSUM Redaktion Gemeindeverwaltung Riggisberg www.riggisberg.ch Gestaltung IT & Design Solutions GmbH www.itds.ch Druck Jordi AG – das Medienhaus, Belp www.jordibelp.ch AUS DEM GEMEINDERAT Regionales Sportevent erhält eine kleine finanzielle Unterstützung. 23 INFORMATIONEN Projekt Dorfeingang West, aktueller Stand Die Planungsarbeiten kommen langsam voran. Wie in der Riggisberger Info 1/2014 informiert, hat der Gemeinderat aufgrund einer Studie entschieden, das Projekt Dorfeingang West ohne den Teil Wasserbauplanung voranzutreiben, so dass die Gemeindeversammlung baldmöglichst darüber abstimmen kann. Zudem wurde entschieden, anstelle einer zweiten öffentlichen Mitwirkung eine Informationsveranstaltung einzuplanen. Im März und April 2014 haben Gespräche mit den Kantonsvertretern sowie den Inhabern der Fischereirechten stattgefunden. An diesen Gesprächen wurde einer Zusammenlegung des Moos- und Otzenbachs als neuer Gewässerraum zugestimmt und die Verfahren definiert. Demzufolge sind nachfolgende zwei Verfahren einzuleiten und zu planen: •einen Strassenplan (Zuständig: Kanton Bern) inkl. Aufhebung Otzenbach, Renaturierung Moosbach, Gehweg entlang der Schwarzenburgstrasse eine Überbauungsordnung (UeO) für den Knoten Schwarzenburgstrasse/Lisibühlstrasse, Lisibühlstrasse, Knoten Gsteigstrasse/Lisibühlstrasse und Gsteigstrasse und Teil Renaturierung des Thanbodenbachs im Knoten Gsteigstrasse/Lisibühlstrasse → Zuständig Gemeinde Riggisberg INFORMATIONEN • 24 Beide Verfahren beinhalten einen Teil Wasserbau/Renaturierung. Diese müssen in beiden Verfahren gut koordiniert sein, da die Planungen ansonsten durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nicht genehmigt werden. Weiter sind bei der Gsteigstrasse der Asphaltbelag und die Wasserleitungen in einem derart desolaten Zustand, dass so rasch wie möglich eine Instandsetzung vorgesehen werden muss. Deshalb wurde beschlossen, den Teil Gsteigstrasse, unabhängig vom Projekt Dorfeingang zu planen, damit wenigstens die Sanierungsarbeiten so rasch wie möglich – mit einem normalen Baugesuch (ohne UeO) – in Angriff genommen werden können. Die dazugehörenden Verkehrsberuhigungsmassnahmen hätte man dann wieder in die UeO Dorfeingang West miteinbezogen. Dieses Vorgehen wurde jedoch vom Regierungsstatthalteramt nicht genehmigt. Das Amt ist der Ansicht, dass die geplanten Instandsetzungsarbeiten den Begriff des Unterhalts übersteigen und einem Neubau gleichzusetzen sind und deshalb gemeinsam mit den Verkehrsberuhigungsmassnahmen in einer UeO geregelt werden müssen. Die weitere Grobplanung sieht folgendermassen aus: •Führen der Gespräche mit den Grundeigentümern Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung Vorprüfung AGR Öffentliche Auflage/Einspracheverhandlungen Gemeindeversammlungsbeschluss Genehmigung durch AGR • • • • • Mit einem Gemeindeversammlungsbeschluss ist deshalb frühestens im Dezember 2016 zu rechnen. Organisation Schulen Riggisberg Änderung in der Organisation der Schulleitungen. Die Schulkommissionen arbeiten seit einiger Zeit an einer Änderung ihrer Organisation. Neu wird vorgesehen, dass die Schulleitung beiden Schulen (Primar- und Sekundarstufe I) vorsteht. Sie wird ergänzt durch eine pädagogische Leitung Unterstufe, um den speziellen Bedürfnissen auf dieser Stufe gerecht zu werden und gleichzeitig die Stellvertretung Schulleitung sicherzustellen. Die Entscheidung, die bisherigen getrennten Schulleitungen für die Primar- und die Sekundarstufe I unter einem Dach zusammenzuführen, erfolgte hauptsächlich aus folgenden Gründen: •Konzentration auf die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung •Bessere Einbindung in die Gemeindeorganisation durch eine einzige verantwortliche Vertretung der Schulen Riggisberg Aufgaben, die für beide Schulen anfallen sowie durch Schaffung von kürzeren Entscheidungswegen Sowohl die neue Organisation wie auch mögliche Besetzungen des Schulleitungsamtes wurden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und intensiv mit den beiden Schulleitungspersonen auf der Primarstufe, Rosmarie Fischer und Alfred Rohrbach, besprochen. In sehr offenen Gesprächen spürte man die Bereitschaft der beiden, die vorgeschlagene Lösung zu Gunsten einer gestärkten Schule gemeinsam zu tragen. Über die personellen Änderungen im Schulleiterteam wird unter der Rubrik „Personelles“ informiert. Schutzraumbaupflicht Keine Befreiungen für Schutzraumbauten mehr. Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, so haben Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Allerdings müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden (ab 38 Zimmern bzw. 25 Schutzplätzen). In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf gedeckt, hat die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer einen Ersatzbeitrag zu zahlen. Dieser ist vor Baubeginn zu entrichten. Bis vor kurzem konnte die Bauherrschaft vom Schutzraumbau befreit werden, da in Riggisberg genügend Schutzräume vorhanden sind. Ab sofort ist jedoch aufgrund des Verhältnisses der Einwohnerzahl zu den vorhanden Schutzräumen bei Wohnhäusern ab 38 Zimmern keine Befreiung mehr möglich. Verkauf altes Zivilschutzmaterial Es wird aufgeräumt und Platz geschaffen. Die Zivilschutzorganisation Gantrisch hat anlässlich eines WKs die öffentlichen Zivilschutzräume aussondiert. Noch brauchbares, aber für den Zivilschutz nicht mehr nutzbares Material wurde aussortiert. Dieses wird nun Interessierten verkauft am Samstag, 6. Juni 2015, 09:00 Uhr – 11:00 Uhr Zivilschutzanlage Riggisberg, Sandgrubenweg 11 Zum Verkauf stehen zwei Kompressoren, verschiedene Kleider, Leitern, Wolldecken, diverse Werkzeuge etc. Äs hett, so langs hett! Hundetaxe 2015 Per 1. August 2015 wird die Hundetaxe (pro Hund 100.00 Franken) zur Zahlung fällig. Die Publikation erfolgt zu gegebener Zeit im Amtsanzeiger. Melden Sie bitte der Gemeindeverwaltung frühzeitig, wenn Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes sind oder Ihr geliebter Vierbeiner verstorben ist. Dies kann persönlich am Schalter, telefonisch (031 808 01 33) oder per Mail [email protected] erfolgen. Jederzeit auch online unter www.riggisberg.ch/de/online-schalter/ hundekontrolle Verstorbene Hunde sind zudem direkt bei der Anis Datenbank mit Todesdatum abzumelden. Mehr Informationen erhalten Sie bei: Animal Identity Service AG Morgenstrasse 123 3018 Bern Tel. 031 371 35 30 oder unter www.anis.ch Haben Sie Fragen rund um Ihren Hund? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne. INFORMATIONEN •Höhere Effizienz durch Bündelung von 25 Feuerwehrübung Voranzeige: Am Samstag, 29. August 2015 (Nachmittag), findet im Dorfkern eine Feuerwehrübung für die Bevölkerung statt. Alle sind herzlich eingeladen, das Feuerwehrhandwerk aus nächster Nähe mitzuverfolgen. Das Kommando INFORMATIONEN Nutzen Sie das Mobility-Fahrzeug! 26 In Riggisberg steht der Bevölkerung, den Betrieben und den Gästen ein rotes Mobility-Auto zur Verfügung. Das 4x4 CombiFahrzeug, das alle Kundinnen und Kunden der Mobility Genossenschaft nutzen können, steht auf dem gemeindeeigenen Parkplatz neben der Bäckerei Steiner. Das regionale Netz an Carsharing-Autos mit weiteren Standorten in Mühlethurnen, Toffen, Schwarzenburg und Belp wird dadurch ideal ergänzt. Schweizweit stehen heute den über 100‘000 Kundinnen und Kunden von Mobility mehr als 2‘500 Fahrzeuge an 1‘250 Standorten zur Verfügung. Die Grundidee des Carsharing (Auto teilen) besteht darin, ein Auto zur Verfügung zu haben, ohne ein eigenes zu besitzen. Carsharing ist bequem, flexibel, ökologisch und auch kostengünstig. Für Mobility-Kunden fallen hohe Fix- und Betriebskosten weg: Benzin, Service, Reparaturen, Versicherung, Mietkosten, etc. sind in den Stunden- und Kilometertarifen inbegriffen. Zudem ist die Benutzung von Mobility-Fahrzeugen dank einfachem Reservations- und Abrechnungssystem denkbar einfach. Die Gemeinde Riggisberg wird in den ersten beiden Betriebsjahren eine allfällige Umsatzgarantie übernehmen. © fotolia Wenn Sie interessiert sind, zeigt Ihnen eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne kurz, wie die Handhabung mit der Reservation und dem Auto funktioniert. Bitte nur auf vorgängige Anfrage (Tel. 031 808 01 33). Informationen und Anmeldung: •www.mobility.ch •www.das-beste-auto-der-welt.ch •24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812 Am 27. April 2015 fand die Presseveranstaltung für unsere Gantrisch Trinkwasserflaschen statt. Der Naturpark Gantrisch fördert damit den umweltfreundlichen Konsum von unserem regionalen und gesunden Trinkwasser aus Quellen. Nationalrat Matthias Aebischer unterstützt dieses Projekt als Botschafter und hat die ersten, mit Quellwasser gefüllten Flaschen entgegen genommen. Das Trinkwasser im Naturpark Gantrisch sprudelt zu 90% aus Quellwasserfassungen. Es ist daher ein wertvolles Naturprodukt, welches zudem streng kontrolliert wird. Die zuständigen Wasserversorgungen unserer Gemeinden geben gerne Auskunft über Herkunft und Qualität ihrer Standorte z.T. auch schon über einen Eintrag in www.wasserqualität.ch. Generell weist das Wasser in der Schweiz aufgrund des konsequenten Gewässerschutzes eine sehr hohe Qualität auf. Das Trinkwasser wird aus drei natürlichen Ressourcen gewonnen. Rund 40% stammen aus Quellen, weitere 40% aus Grundwasserströmen und 20% aus Oberflächengewässern. Fast 40 % des gewonnenen Trinkwassers können ohne Aufbereitung zum Konsum ins Verteilernetz eingespeist werden. Das Prinzip der Quellwasserfassung ist einfach! Der Regen fällt auf den Boden, welcher das Wasser wie ein Schwamm aufnimmt. Es sickert durch die Humusschicht, weiter durch Steine und Sand, tief in den Erdboden. Trifft das versickerte Wasser auf eine undurchlässige Lehm- oder Felsschicht, fliesst es an dieser Schicht entlang. Genau an diesen Stellen werden Sickerröhren mit vielen kleinen Löchern in den Boden eingebaut. Damit diese nicht verstopfen, werden sie in grobe Steine eingebettet. Das Wasser fliesst durch die Röhren in eine tiefer gelegene Brunnenstube mit zwei Kammern. In der ersten Kammer wird der im Quellwasser mitgeführte Sand abgelagert. In der zweiten befindet sich ein feines Sieb, um Feinstoffe zurückzuhalten. Ein Rohr leitet das nun klare Quellwasser zum Reservoir. Besonders ergiebige Quellen findet man in bewaldeten Gebieten, denn der Waldboden ist ein ausgezeichneter Wasserspeicher. Trinken ist ein Grundbedürfnis! Täglich sollten wir 2 Liter Wasser zu uns nehmen. Weil Trinkwasser kalorien- und zuckerfrei ist, leistet es einen wichtigen Beitrag für gesundes Körpergewicht. Bei hohem Kalkgehalt beugt es sogar Herz- und Kreislaufstörungen vor. Auf umweltfreundliche Weise können wir unseren Durst mit Wasser aus dem Hahn oder aus Brunnen stillen. Ein wissenschaftlicher Vergleich belegt: Trinkwasser aus dem Hahn verursacht weniger als 1% der Umweltbelastungen von Mineralwasser aus Flaschen. Wir kümmern uns um die Information und die Gefässe. Unsere Flaschen, Gläser und eine Geschenkbox stellen wir in Zusammenarbeit mit dem Werkhaus, Wohnheim Riggisberg, her. Es bietet geschützte, sinnstiftende Arbeitsplätze für ihre Bewohner und Bewohnerinnen an. Der Schriftzug GANTRISCH TRINKWASSER / EAU POTABLE bestätigt die Herkunft und die hohe Qualität. Mit der Nathalie Stiftung, ein Wohn- und Beschäftigungsheim in Wattenwil für Menschen mit autistischen Störungen, arbeiten wir an passenden Harassen aus regionalem Holz, jede ein Unikat. Gastronomen, Firmen und private Haushalte erhalten die Glaswaren in unserer Geschäftsstelle im Schloss Schwarzenburg. Flaschen 1L/0.5L CHF 18.-/15.- und Recycling-Gläser CHF 12.-. Das Geschenkset ist variable zusammenstellbar. Fragen Sie uns an! Die Holz-Harasse für sechs Liter-Flaschen ist für CHF 25.- auf Bestellung erhältlich. Gantrisch Frauen unterstützen diese Initiative. Sie garantieren die Flaschen für ihre Apéro‘s mit Wasser aus eigener Quelle zu füllen. INFORMATIONEN Gantrisch Trinkwasser – aus Quellen im Naturpark Gantrisch 27 „Gantrisch bei Nacht“ So langsam steigt die Sonne immer höher am Horizont. Doch auch wenn sie untergegangen ist, gibt es im Naturpark Gantrisch noch jede Menge zu erleben Mittsommernacht auf dem Feenberg Sagenwanderer Andreas Sommer führt Sie durch eine zweitägige Sagenwanderung und eine magische Mittsommernacht im Schloss der Feenkönigin Helva. Der Ausflug beginnt am 19. Juni 2015 um 10:00 Uhr auf der Pfyffe. Abendführung am Gäggersteg Erleben Sie eine Führung mit dem Förster, einer grandiosen Aussicht und viel Wissenswertem zum Wald. Sie findet am 7. August 2015 ab 18:00 Uhr statt. INFORMATIONEN Weitere Informationen zu diesen und vielen anderen Veranstaltungen finden Sie auf www.gantrisch.ch oder in unserem neuen Erlebnisse Prospekt. 28 nationale Orientierungslaufwettkämpfe im Gurnigel Eine nationale Sportveranstaltung findet im Sommer im Gantrischgebiet statt. Am 29./30. August 2015 wird das Gantrischgebiet zum Zentrum eines OL-Wochenendes mit einem Nationalen OL am Samstag und der Schweizermeisterschaft über die Langdistanz am Sonntag. Das Gurnigelbad wird an beiden Tagen als attraktives Wettkampfzentrum für die erwarteten 1‘500 bis 2‘000 Läufer und Zuschauer dienen. Der Zieleinlauf der Schweizermeisterschaften wird am Sonntag direkt im Festgelände beim Gurnigelbad sein und bietet dementsprechend die Gelegenheit, das Wettkampfgeschehen direkt vor Ort mit zu verfolgen. Zuschauer sind herzlich willkommen. Die benötigten Bewilligungen und Zusagen für die Durchführung der Wettkämpfe liegen vor. Ein Verkehrskonzept besteht. Die Parkierung und Extrabusse sind organisiert. Donnerstag, 2. Juli 15.00 – 21.00 Uhr Schulanlage Aebnit Wir laden alle Interessierten herzlich ein zum Schulfest 2015 Elemente Luft – Feuer – Erde - Wasser 15.15 – 17.15 Uhr 17.30 Uhr 18.15 Uhr 18.20 – 19.30 Uhr 19.45 – Spielangebote zum Thema Elemente Beginn Nachtessen Ballonwettflug Schülerband und Verabschiedungen Die Baustelle ein interaktives Konzert von G.Wiesmann 20.45 Uhr Ausklang mit Band 21.15 Uhr Festabschluss SL Festwirtschaft: Kaffee, Tee, Mineral Bäckereistand Hot Dogs und Sandwiches Nachtessen: Pasta Kartoffelsalat und Wienerli Werkausstellung: 1. - 6. Klassen im Primarschulhaus 16.00 – 19.00 Uhr AG Schulfest - Schulkommission – Lehrerinnen und Lehrer – Schülerinnen und Schüler der Schulen Riggisberg INFORMATIONEN Programm: 15.00 Uhr Festeröffnung SL Festwirtsch Schülerband 29 Blache (148 xx210 (3000 800mm) mm) 806 mm 3006 mm .ch www. 30 mm Erleben Sie die Homepage und gehen Sie neugierig auf Entdeckungsreise. Schauen Sie nach, welche Menus sich hinter den Ballonen verstecken. Ändern Sie das Hauptbild (Home-Seite), indem Sie die Ballone dorthin verschieben, wo es Ihnen gefällt. Und wie schnell haben Sie das Memory gelöst? 30 mm Gewerbe und Vereine aufgepasst! P T!P Online Veranstaltungskalender Nützen Sie die Gelegenheit, unserer Internetseite www.riggisberg-erleben.ch Ihre Veranstaltungen im Kalender zu publizieren. Gerade der Veranstaltungskalender macht diese Homepage attraktiv und interessierte Personen sehen auf einen Blick, was alles in der Gemeinde läuft. Ihr Verein oder Ihr Gewerbebetrieb hat die Sie können den Veranstaltungskalender von Endformat: 3000 x 800Möglichkeit, mm sich und das Angebot vorzustelRiggisberg auch unter der Rubrik Agenda -> Vektordaten lassen sich verlustfrei vergrössern und haben Beschnitt: 3 mm len und mit Bildern zu dokumentieren. online ansehen und für Ihren PC oder Ihr nur eine geringe Datenmenge! Dokumentformat: 3006 x 806 mm (auf jeder Seite -> Alternativ können Vorlagen um ein Mobiltelefon abonnieren. Nutzen Sie doch diese Möglichkeit!Vielfaches kleiner angelegt werden! werden 3 mm abgeschnitten) optimal 225 dpi (minimal 80 dpi) Farbmodus: CMYK (Seitenverhältnis muss stimmen, Guggenmusig Pulswärmer Riggisberg Datenformate: PDF, JPG, TIF, EPS, PSD, AI, CDR (Schriften in Kurven umgewandelt) Schnittmarken: ausserhalb des Beschnitts Zusatzkosten: Powerpoint, Excel, Publisher) CHF 25.- pro Datei Zugriff via QR-Tag Flyerline Schweiz AG Landstrasse 30 CH-8595 Altnau Telefon: +41 (0)71 686 84 70 INFORMATIONEN Mo-Fr: 08.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 30 Veranstaltung online melden Käserei Riggisberg Auf www.riggisberg-erleben.ch unter der Rubrik Aktuelle Anlässe können Sie Veranstaltungen online eintragen. 1. Wählen Sie das gewünschte Datum aus (Blättern via Pfeiltasten) 2. Klicken Sie anschliessend den gewünschten Tag an 3. Füllen Sie das Veranstaltungsformular aus 4. Die Gemeindeverwaltung prüft den Eintrag raschmöglichst. 5. Hinweis: Der Anlass erscheint erst im Kalender, wenn dieser durch die Verwaltung bestätigt wurde. Ihre Werbung! 1/4 Seite hoch 80 x 123 mm Ob Znüni, Apéro oder Festessen unsere Schlemmereien werden mit viel Sorgfalt und nach Ihren Wünschen zubereitet. Hintere Gasse 17 | 3132 Riggisberg | T 031 809 02 20 Mittelstrasse 1 | 3123 Belp | T 031 812 20 36 [email protected] | schwander-metzg.ch Stiftung Schreinerei + Bestattungen ______________________________________________ Wohngemeinschaft “Alpenblick“ Das Haus der Stiftung Wohngemeinschaft Alpenblick in Kirchdorf bietet betreutes Wohnen mit Spitex-Unterstützung Thomas Stähli an. Alleinstehende Menschen erhalten in der Gurnigelstrasse 11 – 3132 Riggisberg E-Mail: [email protected] Wir verfügen über freie Zimmer. Es werden auch Ferienbetten angeboten. Auskunft unter Tel: 031 819 04 38 www.wohngemeinschaftalpenblick.ch «gäbig u super flexibu» SLR – meine Bank – unsere Region Meine Bank für alle Finanzangelegenheiten: flexibel – sicher – erfolgreich Telefon 031 808 08 08 · [email protected] · www.slr.ch WERBUNG Tel. 031 809 09 55 Wohngemeinschaft Unterstützung im Alltag. 31 PERSONELLES Gemeindebehörden Finanzverwaltung Regionale Sozialbehörde Ulrich Kreuter, Lanzenhäusern, hat als Nachfolger von Anna Dreier am 1. März 2015 seine Stelle als Stellvertreter des Finanzverwalters angetreten. Er stellt sich vor: Im Gemeinderat Lohnstorf hat es per 1. Januar 2015 eine personelle Änderung gegeben. Neu wird deshalb Christina Martinelli, in der Kommission Regionale Sozialbehörde Einsitz nehmen. Sie ersetzt Barbara Weinmann, welche bisher in der Kommission tätig war. Gemeindepersonal Schulleitung Riggisberg Im August 2015 erhalten die Schulen Riggisberg eine neue Schulleiterin: Die Schulkommissionen konnten Tamara MosimannHuggler für diese Aufgabe gewinnen. Sie wird für beiden Schulen (Primar- und Sekundarstufe I) zuständig sein (vgl. Bericht unter „Informationen“). Frau Mosimann unterrichtete die letzten 12 Jahre an der Oberstufe in Kehrsatz, davon vier Jahre als Klassenlehrerin. Sie konnte bereits Erfahrungen als Schulleiterin der Primarschulen Schönau 1 und Zulg in Steffisburg sammeln. PERSONELLES Sie wird sich in der nächsten Ausgabe der Riggisberger Info vorstellen. 32 Wir freuen uns sehr, mit ihr eine engagierte, zielorientierte und sympathische Persönlichkeit mit der Leitung unserer Schulen betrauen zu können! Als pädagogische Leiterin der Unterstufe und stellvertretende Schulleiterin haben wir mit Rosmarie Fischer eine langjährige, fachkundige und allseits geschätzte Kollegin weiterhin im Führungsteam, welche für die notwendige Stabilität und Kontinuität sorgt. In einem Übergangsjahr wird glücklicherweise auch Alfred Rohrbach noch als Schulleiter mitwirken und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Therese Jungen, welche sich nach dem Weggang von Thomas Krayenbühl als Schulleiter der Sekundarstufe I kurzfristig bereit erklärt hatte, noch einmal die Schulleitung zu übernehmen, zieht sich nun in den verdienten Ruhestand zurück. Ich bin Ulrich Kreuter und arbeite seit dem 1. März 2015 als Stellvertreter des Finanzverwalters. Aufgewachsen bin ich zwischen Sense und Schwarzwasser und lebe mit meiner Familie in Niedereichi. Nach einer technischen Berufslehre habe ich mich im kaufmännischen Bereich aus- und weitergebildet. Nebst der nebenamtlichen KV-Lehrtätigkeit war ich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Abteilung Mehrwertsteuer) und zuletzt vier Jahre in der Administration der Berufsschule in Lyss tätig. In der Freizeit bin ich mit der Familie und Freunden am liebsten sportlich unterwegs (Laufen, Wandern oder Velotouren). Ich gehe gerne auf Reisen, meist nordwärts von Cornwall bis nach Schottland und kehre immer wieder gerne in die Region Gantrisch zurück. Die ländliche Umgebung von Riggisberg gefällt mir sehr und ich freue mich auf die Tätigkeit bei der Finanzverwaltung. Im Speziellen freue ich mich auf das vielseitige Aufgabengebiet und die Zusammenarbeit im kleinen, familiären Team. Regionaler Sozialdienst Riggisberg Zur Unterstützung des Teams ist Rahel Hostettler, Bern, Sozialarbeiterin, wieder zurückgekehrt! Sie ist befristet angestellt und für die Zeit vom 1. März bis 31. August 2015 zu 20% tätig. Sie betreut insbesondere das Pflegekindwesen. Zudem wurde Sandra Stettler, Herzogenbuchsee, als Sozialarbeiterin für die Stellvertretung während des Mutterschaftsurlaubes von Janine Kohler angestellt. Sie wird vom 1. Juni bis 30. November 2015 im Einsatz sein. Offene Regionale Jugendarbeit Mein Name ist Regula Wilhelmi und ich wohne mit meiner Familie seit gut fünf Jahren in dem wunderschönen Rüeggisberg. Ich habe zwei Kinder, die in Rüeggisberg in den Kindergarten und in die Schule gehen. Wir geniessen das Leben auf dem Land, zurück zu meinem Wurzeln, denn ich bin in der Nähe von Riggisberg aufgewachsen und habe hier meine ganze Schulzeit verbracht. Mit dem Frühling und der Sommerzeit blüht auch wieder mein Lieblingshobby auf, nämlich das Gärtnern. Ich habe einen kleinen Garten, den ich mit Leidenschaft hege und pflege. Sonst gehe ich in meiner Freizeit gerne joggen und lese Bücher oder Zeitschriften. Im Sommer 2014 habe ich das Studium in Sozialer Arbeit an der Berner Fachhochschule abgeschlossen. Ich studierte Teilzeit und arbeitete nebenher in der Klinik Südhang in Kirchlindach. Im Rahmen des Studiums habe ich ein Praktikum in der Quartierarbeit absolviert und dadurch meine ersten Erfahrungen in der Projektarbeit gesammelt. Nun arbeite ich seit März 2015 in der Offenen und Regionalen Jugendarbeit Boxfish und habe mich schon ziemlich gut eingelebt. Als ich die Stellenzusage bekam freute ich mich wahnsinnig. Nun habe ich die Möglichkeit des Perspektivenwechsels von selber Jugendliche im Dorf, zur Jugendarbeiterin im Dorf. Zur Zeit arbeiten Kyria Carmen Schweingruber, Flamatt, und Magdalena Akpolat, Bern, als Praktikantinnen bei der Offenen Regionalen Jugendarbeit. Sie stellen sich vor: Mein Name ist Kyria Schweingruber. Ich wohne in Flamatt und studiere Soziale Arbeit im 4. Semester an der Berner Fach- hochschule. Mein Praktikum absolviere ich nun vom 1.März bis 31. August 2015 in der Offenen Regionalen Kinder- und Jugendarbeit Boxfish. Zuvor besuchte ich die Fachmittelschule Freiburg in Sozialer Richtung und anschliessend machte ich mein erstes Praktikum und zugleich die Fachmatura in einem Schulheim für Kinder und Jugendliche. In meiner Freizeit verbringe ich gerne Zeit mit Freunden und Familie, sowie mit unseren Tieren. Ich freue mich jetzt auf 6 Monate in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die vielen neue Erfahrungen und das abwechslungsreiche Aufgabengebiet. Ich heisse Magdalena Akpolat und bin 21 Jahre alt. Geboren und aufgewachsen bin ich in Bern. Nach der Handelsmittelschule, die ich in La Neuveville absolvierte, kümmerte ich mich um ein Praktikum im sozialen Bereich, was ich seit dem April 2015 im Jugendtreff in Riggisberg begonnen habe. Gleichzeitig arbeite ich Teilzeit als Kauffrau in einem Generalunternehmen in Bern. Da ich Soziale Arbeit studieren möchte, habe ich mich für den September 2015 an der Fachhochschule in Luzern angemeldet. Das Anmeldungsverfahren ist noch im Gange. In meiner Freizeit bin ich gerne mit meinen Freunden unterwegs. Da wird viel gelacht, geredet und manchmal einfach nur gefaulenzt. Die Musik begleitet mich durch den Alltag, genauso wie die Freude an der Ironie. Tagesschule Aufgrund der Anzahl Schülerinnen und Schüler, welche sich für den Mittagstisch angemeldet haben, musste zusätzliches Personal gesucht werden. In der Tagesschule Riggisberg werden deshalb neu ab sofort, vorläufig befristet bis 31. Juli 2015, folgende Personen mitarbeiten: •Janeth Zbinden, Riggisberg •Silvia Neuenschwander, Burgistein Der Gemeinderat dankt dem austretenden Personal für den Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Riggisberg und wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg. PERSONELLES Regula Wilhelmi, Rüeggisberg, hat ihre Stelle als Jugendarbeiterin ebenfalls am 1. März 2015 angetreten. Sie wurde als Nachfolgerin von Susanne Schmid und Franziska Remy angestellt. Sie stellt sich vor: 33 5 - 40 Jahre Dem neuen Personal wünscht er viel Freude bei der Arbeit und ein gutes Einleben am neuen Ort. Feuerwehr Riggisberg Dienstjubiläen Mutationen bei den Angehörigen der Feuerwehr (AdF) Folgende Personen können im Verlaufe des Jahres 2015 bei der Gemeinde Riggisberg ein Dienstjubiläum feiern: Pulfer Markus, Riggisberg / 27 Dienstjahre Trachsel Jörg, Rümligen / 32 Dienstjahre Blatter Esther, Rümligen / 8 Dienstjahre 5 Jahre Berger Heidi Tagesschule Wenger Rosmarie Hauswartin Schulhaus-Liegenschaft Pavillon Rüti Fasnacht Doris Kormann Sabrina 10 Jahre Bos Nicole Von Wartburg Rosmarie 15 Jahre Gfeller Pfister Elisabeth 20 Jahre Enzler Ulrich Hofmänner Ursula 30 Jahre Zimmermann Peter PERSONELLES 35 Jahre 34 Fazio Rosina 40 Jahre Gloor Hanspeter Zählerableserin Lehrkraft IBEM Lehrkraft Primarstufe Lehrkraft Sekundarstufe I Leiterin RSD Brunnenmeister-Stv. Lehrkraft Primarstufe Friedhofgärtner Hilfskraft Hauswart Primarschulhaus Lehrkraft Primarstufe Der Gemeinderat dank den langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Riggisberg und wünscht ihnen weiterhin viel Freude an der Arbeit. Austritte altershalber per 31. Dezember 2014 Austritte auf Gesuch per 31. Dezember 2014 Walter Messerli, Rümligen / 28 Dienstjahre Hirschi Erich, Riggisberg / 29 Dienstjahre Stöckli Markus, Riggisberg / 21 Dienstjahre Binder Christine, Rümligen / 9 Dienstjahre Wir danken allen für den geleisteten Einsatz und wünschen für die Zukunft alles Gute. Neueintritte per 1. Januar 2015 Hänni Roman, Riggisberg Heger Jonas, Riggisberg Hirschi Corinne, Riggisberg von Niederhäusern Thomas, Riggisberg Wir heissen die neuen AdF herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Erfolg. Das Kommando SPITEX REGION GANTRISCH Adresse Erreichbarkeit SPITEX Region Gantrisch Vorder Gasse 10 3132 Riggisberg Telefon 031 809 30 29 [email protected] Montag bis Freitag, 8.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr In der übrigen Zeit wird Ihr Anruf auf dem Telefonbeantworter aufgezeichnet. Die Hilfe und Pflege der Spitex Region Gantrisch ermöglicht das Wohnen und Leben zu Hause. Wir helfen fachkompetent bei Rekonvaleszenz, Krankheit, Behinderung, Gebrechlichkeit sowie in Krisensituationen. Wir bieten nach fachlicher Abklärung der individuellen Situation angepasste Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung an. Unsere Leistungen werden an sieben Tagen in der Woche erbracht. Das Pflege-Angebot der Spitex Region Gantrisch Grundpflege Behandlungspflege Anleitung zur Selbsthilfe Das Hauswirtschafts-Angebot der Spitex Region Gantrisch Mahlzeitendienst Coiffeurdienst Wir bieten Unterstützung beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim Baden und Duschen, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen und zu Bett gehen, bei der Mobilisation. Wir führen ärztlich verordnete Untersuchungen und Behandlungen durch wie z.B. messen des Blutdrucks, bestimmen des Zuckers in Blut und Urin, verabreichen von Medikamenten, Infusionen und Injektionen, behandeln von Wunden, etc. Wir helfen bei der Handhabung von Hilfsmitteln und Geräten und geben Anleitung bei der Anwendung von Pflegeverrichtungen (z.B. selber Insulin spritzen). Wir unterstützen Menschen im Haushalt wie z.B. beim Einkaufen, beim Zubereiten von Mahlzeiten, beim Abwaschen, bei der Reinigung, beim Besorgen der Wäsche, etc. Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen erbringen wir von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 19:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen reduziert. Anmeldung bei Brigitte Feuz Anmeldung bei Katharina von Niederhäusern 031 809 09 74 031 809 21 89 Finanzierung Die Finanzierung richtet sich nach den kantonalen Tarifen sowie den Vorgaben der Krankenkassen. VEREINE/INSTITUTIONEN Angebot 35 Im Café Längenberg verwöhnen wir Sie mit einem grossen Angebot an warmen und kalten Speisen, Kleinem und Feinem, dazu eine wunderschöne Aussicht auf das Bergpanorama! VEREINE/INSTITUTIONEN Jeden 1. Sonntag im Monat bieten wir Ihnen unser attraktives und reichhaltiges BRUNCH-BUFFET von 09.°°- 1230 Uhr an. 36 Täglich empfehlen wir Ihnen • Unser Tagesmenu • Fleischlose Gerichte • Salatbuffet • Wochen- Spezialitäten oder etwas aus der vielfältigen Speisekarte (warme Küche von 11.°° – 17.°° Uhr). Gönnen Sie sich auf unserer grossen Sonnenterrasse (mit Kinderspielplatz) ein feines Dessert. • • • • wir bieten Platz für ca. 50 Personen (auf Anfrage) Brunch-Buffet ab 20 Personen (auf Anfrage) Köstlichkeiten zum Apéro (auch zum Mitnehmen) Znüni –oder Zvieri -Teller Möchten Sie etwas schenken: Bei uns finden Sie ein breites Sortiment an Zeitschriften, eine grosse Auswahl an Karten und diversen Geschenkartikeln. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: Samstag und Sonntag: 09.°° – 18.°° Uhr 09.°° – 17.°° Uhr Unser Café ist Rollstuhlgängig Kontakt: Café Längenberg, Eyweg 2, 3132 Riggisberg, Telefon: 031 808 72 72, [email protected] Seniorenrat Riggisberg Beschäftigen Sie Themen, die Riggisbergerinnen und Riggisberger 60+ interessieren könnten? Haben Sie Vorschläge oder Anregungen? Dann setzen Sie sich doch mit dem Präsident oder der Sekretärin des Seniorenrates in Verbindung. Gerne nehmen wir Ihre Wünsche und Ideen entgegen. Raaflaub Christian Präsident 031 809 17 07 [email protected] Ramseyer Ursula 031 809 15 82 Sekretärin [email protected] Die Liste sämtlicher Mitglieder des Seniorenrates finden Sie auch unter: www.riggisberg.ch/dienstleistungen/alter/seniorenrat Angebot Gruppenleiter Wann, Wo? Jassen Christian Dähler, Jägerweg 5 031 809 07 83 [email protected] 1. Donnerstag im Monat Rest. Adler, Riggisberg 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Karl Wolf, Längenbergstr. 20 031 809 17 05 [email protected] Wetter abhängig, kurzfristig Kochen Langlauf Velofahren Skifahren Stamm Vorträge Wandern Ausflüge Jürg Ramseyer, Längenbergstr. 21 031 809 15 82 [email protected] Martin Künzi, Otzenbach 6 031 809 01 70 [email protected] nur mit Anmeldung! jeden zweiten Monat ein Mittwochnachmittag Wetter abhängig, kurzfristig Paul Hostettler, Hintere Gasse 3 031 809 04 91 [email protected] alle 14 Tage, Samstagvormittag Rest. Adler, Riggisberg Urs Stoller, Ahornweg 4 079 341 04 80 [email protected] ab Mai 2015 Christian Raaflaub, Längenbergstr. 19 031 809 17 07 [email protected] noch kein fester Rhythmus Die Daten vom Jassen und Stamm finden sie unter www.riggisberg-erleben.ch, Agenda. VEREINE/INSTITUTIONEN Wenn Sie gerne in einer Gruppe mitmachen möchten, setzen Sie sich bitte direkt mit dem jeweiligen Gruppenleiter in Verbindung. 37 38 VEREINE/INSTITUTIONEN Samariterverein Riggisberg-Thurnen Krankenmobilien Der Samariterverein führt und unterhält ein umfangreiches Krankenmobilienmagazin. Alle Hilfsmittel können nach einem Spitalaufenthalt oder nach einem Unfall gemietet werden. Alle Krankenmobilien stellen wir auch der Spitex Region Gantrisch zur Verfügung. Somit müssen Sie die Hilfsmittel nicht selbst anschaffen, da diese oft nur für kurze Dauer benötigt werden. Wenn es die Umstände erfordern, liefern wir die Geräte auf Wunsch nach Hause. Das Krankenmobilienmagazin befindet sich in den Räumlichkeiten des Samaritervereins in der Schulanlage Aebnit, Lindengässli 19, 3132 Riggisberg. Für Auskünfte und Fragen rufen Sie uns an. Vermittlung Unser Angebot •Bettaufzugständer •Gehstöcke •Nachtstühle •Rollatoren •Rollstühle •WC-Aufsätze Tel. 031 809 19 78 Tel. 031 809 26 12 Weitere Artikel können auf Wunsch besorgt werden. www.samariter-riggisberg.ch Pro Senectute Region Bern 14. Dankeschönkonzert für gelebte Solidarität Auch dieses Jahr lud Pro Senectute Region Bern Spenderinnen und Spender ins Casino Theater Bern ein, um mit Musik des Ensembles Nuance für das grosse Engagement im Dienste älterer Mitmenschen herzlich Dankeschön zu sagen. Wiederum wurde die Arbeit von Pro Senectute Region Bern in verdankenswerter Weise durch Spenden, Legate und zusätzlich Beiträge aus der Mittelbeschaffung grosszügig unterstützt. Zusätzlich wurden mit über 31‘000 Stunden 2014 so viele freiwillige Einsätze geleistet wie nie zuvor. Dies in den Bereichen Steuererklärungs-, Besuchs- und Administrations- sowie Mahlzeitendienst und im Projekt „win3 - Generationen im Klassenzimmer“. 26 Ortsvertreterinnen und -vertreter leisteten zudem in Gemeinden wichtige Informations- und Netzwerkarbeit. Dank einer Stiftung als neuer Geldgeberin steht für innovative Projekte zugunsten älterer Menschen der Silberbär-Preis wieder zur Verfügung. Allerdings konnte am diesjährigen Dankeschönkonzert der Preis noch keinem der eingereichten Projekte verliehen werden. Verena Szentkuti-Bächtold Vizepräsidentin Pro Senectute Region Bern VEREINE/INSTITUTIONEN Margrit Stettler Anita Marti 39 VEREINE/INSTITUTIONEN Betreut und begleitet ans Ziel! Vertrauen Sie dem RotkreuzFahrdienst Bern-Mittelland! 40 Unsere Freiwilligen fahren Sie zu sozialverträglichen Tarifen zum Arzt, Einkaufen oder zu einer Verabredung – jederzeit! Ihren Anruf nehmen wir gerne entgegen Montag bis Freitag 08.00 – 11.15 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Telefon: 031 384 02 10 www.srk-bern.ch/de/ mittelland/hilfe/fahrdienst Einladung zum Herbstapéro Dienstag, 8. September 2015, 20.00 Uhr in der Schulanlage Aebnit, Riggisberg Musikalische Begleitung: Pan-Emotion Es stellen sich vor Ständeratskandidat: - Albert Rösti, Nationalrat Nationalratskandidaten: - Kandidaten der Liste SVP und junge SVP Im Anschluss offeriert Ihnen die SVP Riggisberg ein feines GANTRISCHAPÉRO. Nutzen Sie die Zeit um die Kandidaten persönlich anzusprechen. Wir freuen uns auf Sie! Die Tennissaison ist eröffnet! Wir treffen uns jeden Freitag ab 1800 Uhr und am Sonntag ab 0900 Uhr zum Tennis spielen. Möchtest du diesen Sport kennen lernen oder wieder einsteigen, dann komm zu uns auf den Tennisplatz. Haben wir dein Interesse geweckt? Es freut uns, dich bald auf unserer Tennisanlage beim Dorfausgang Richtung Schwarzenburg zu begrüssen. Für Fragen kannst du dich gerne an folgende Personen wenden: - Rolf Baumann, 031 809 24 32 oder - Alice Däppen, 031 802 02 74 SVP Sektion Riggisberg 17.04.2015 LUDOTHEK RIGGISBERG Öffnungszeiten: Werner Abeggstrasse 6 Montag 16.00 - 18.00 Uhr 3132 Riggisberg Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr www.ludo-riggisberg.ch [email protected] Telefon während den Öffnungszeiten: 079 736 01 09 Unsere Agenda: Im Ferienpass sind wir wieder mit dabei. Am Freitag 7. August 2015 bietet die Ludothek Riggisberg den Ferienpass-Spielmorgen an. Weitere Infos folgen mit den Ferienpass-Unterlagen. Am Mittwoch 26. August 2015, von 14.30 - 17.00 Uhr werden wir in der Ludothek Riggisberg unser 20. jähriges Bestehen mit einem Überraschunsprogramm feiern. Reserviere diesen Nachmittag und sei dabei. Weitere Infos unter www.ludo-riggisberg.ch VEREINE/INSTITUTIONEN Moderation: Regierungsrat Christoph Neuhaus 41 Sonnenstoren • Fensterläden • Glasdachsysteme • Lamellen • Rollladensysteme • Sicherheitsstoren • Insektenschutz www.gehrigstoren.ch Beratung Verkauf Montage Service Sonnen-, Licht- und Wetterschutz Roland Gehrig, Mühleweg 2, 3132 Riggisberg, Tel. 031 809 20 50 HEIDAK SPAGYRIK Natürlich wirksam Reisebeschwerden? 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Oktober 2015 des Gewerbevereins Riggisberg und Umgebung in der Schulanlage Aebnit Riggisberg Gastort: Ligerz am Bielersee Wettbewerb mit attraktiven Preisen Öffnungszeiten Ausstellung: Restaurants/Barbetrieb: 17.00 bis 22.00 Uhr 17.00 bis 03.00 Uhr 10.00 bis 22.00 Uhr 10.00 bis 03.00 Uhr 10.00 bis 17.00 Uhr 10.00 bis 18.00 Uhr www.gewerbeverein-riggisberg.ch OK Gewerbeausstellung Abfallzentrum Riggisberg Lindengässli 16a . Telefon 031 818 38 36 Dienstag bis Freitag Samstag 13.30 – 18.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Viehweid . Belp . www.zauggbelp.ch WERBUNG Freitag, 9.10.2015 Samstag, 10.10.2015 Sonntag, 11.10.2015 Weitere Infos unter: 43 e i g er s! n E it n e rg r i W o s r ve m e Si u ara sd ch a .. m ie S en a etw . www.evrag.ch
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