gemeindeversammlung

RIGGISBERGER INFO
2 | 2015
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Gemein
Editorial2
Gemeindeversammlung3
Aus dem Gemeinderat
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Informationen24
Werbung31
GEMEINDE
RIGGISBERG
Personelles32
Vereine/Institutionen35
Werbung42
ZU HILFE – ABER SUBITO!
Oder wie wir das Geforderte für ein
selbstverständliches Recht halten.
Beim Jäten kann ich einmal mehr die Gedanken
schweifen lassen. Zumindest bis mich die Sirene des Notfallwagens aufschreckt. An der Strasse
zum Spital wohnend, höre ich es bereits, wenn sie
oben losfahren, dann um die Kurve bis der Wagen
mit bekanntem Dopplereffekt heulend neben dem
Haus vorbeibraust. „Irgendjemand ist in Not“, denke ich, „hoffentlich kommen sie rechtzeitig.“
Ich höre der Sirene nach. Plötzlich eine zweite Sirene, in knapp anderem Ton, ein lärmiges Geheul.
Spätestens jetzt stehe ich auf aus meinem Blumenbeet, schaue, ob etwas zu sehen ist. Sie fahren zum
Dorf hinaus Richtung Gurnigel, der Ambulanzwagen, die Feuerwehr, etwas später auch die Polizei,
sie nur mit Blaulicht. „Was mag geschehen sein,
dass es sie alle braucht, schnell braucht?“
Eine knappe halbe Stunde später fährt die Ambulanz mit offenem Horn wieder vorbei, hält oben
beim Spital, wo die Equipe schon bereitsteht.
Anderntags eine kurze Meldung in der Zeitung:
EDITORIAL
Verkehrsunfall am Gurnigel. Verlieren der Herrschaft über das Auto aus unbekannten Gründen.
Die Feuerwehr musste das ausfliessende Öl binden,
der Beifahrer erlitt mittelschwere Verletzungen
und wurde mit der Ambulanz ins Spital Riggisberg
gebracht.
2
„Ein ‚vertrautes‘ Setting“ sinne ich – wieder dem
Unkraut meines Gartens zugewendet – weiter.
Wenn wir Hilfe brauchen, unser Leben in irgendeiner Art in unmittelbare Gefahr gerät, haben wir
ziemlich viele Notnummern zu Hand, die wir anrufen können und irgendwo geht die Sirene los, Zeichen, dass die angeforderte Hilfe unterwegs ist.
Wir setzen viel Geld, Organisation und Arbeit ein,
um solche Hilfe zu sichern. Bei uns auf dem Lande
kämpfen wir an verschiedenen Fronten darum,
dass auch abgelegenen Gebieten und dort lebenden Menschen solcher service public zur Sicherung
des Lebens ungeschmälert zusteht.
Das Spital und der angegliederte 24 StundenRettungsdienst müssen dem Dorf und der Region erhalten bleiben. Die Feuerwehren müssen in
den Gemeinden präsent sein, gut ausgestattet und
ausgebildet. Eine Polizei, die bei Gewaltkonflikten
erst nach 40 Minuten einsatzfähig vor Ort ist, ist zu
spät. Menschen in den Zentren haben nicht mehr
Recht auf schnellere Hilfe als Menschen in ländlichen Regionen.
Der Gemeinderat setzt sich immer neu dafür ein.
Bei allem guten Einsatz finde ich es wichtig, dass
wir uns ab und zu noch bewusst werden, welch hohen Standard wir da selbstverständlich anfordern.
Bereits im nahen Ausland suche ich ziemlich lange
nach einer offenen Notfallpforte, die meine Schnittwunde zunäht. Und ich bin sehr dankbar, wenn ich
den Rettungswagen nicht brauche, weil ich nicht
sicher bin, ob er so schnell vor Ort wäre….
Wenn wir in den Medien die Bilder sehen, wie im
fernen Nepal auch drei Tage nach dem Erdbeben
die Bewohner mit blossen Händen in den Trümmern ihrer Häusern nach Verschütteten suchen,
weil immer noch keine professionelle Hilfe vor Ort
gelangen konnte, dann erscheinen unsere Sicherheitsanforderungen in etwas anderer Relation, ein
bisschen weniger selbstverständlich vielleicht.
Wieder heult oben beim Spital die Sirene los. Es
löst verschiedene Gefühle aus.
Forderung - jemand braucht Hilfe. Dass man sie
ihm zukommen lasse!
Dankbarkeit – Hilfe ist bereits unterwegs, sehr
schnell unterwegs, wie wir es fordern, wie wir es
uns noch gewohnt sind.
Christine Bär-Zehnder
Gemeindepräsidentin
GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2015
Traktandenliste
1. Protokoll der Versammlung vom
2. Dezember 2014
2. Änderungen Gebührenreglement, Genehmigung
3. Friedhof- und Bestattungswesen,
Genehmigung
•
neues Bestattungs- und Friedhofreglement
• neues Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds)
• Aufhebung des bisherigen Organisations- und Verwaltungsreglements
und des dazu gehörenden Gebührentarifs der Begräbnisgemeinde
Riggisberg/Rüti
• Aufhebung des Reglements über
die Grabunterhaltsgebühren der
Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti
4. Änderung Datenschutzreglement
betreffend der Bekanntgabe öffentlich
zugänglicher Informationen mit Personendaten im Internet, Genehmigung
5. Kauf Postgebäude und -grundstück,
Parzelle Nr. 364-2, Genehmigung Kredit
6. Sanierung Pumpwerk Graben und Steuerungsanlage, Kreditabrechnung
7. Genehmigung Jahresrechnung 2014
und Genehmigung Nachkredit
8. Verschiedenes und Umfrage
Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung,
insbesondere die Änderungen des Gebührenreglements, das neue Bestattungs- und
Friedhofreglement sowie das neue Reglement über die Grabunterhaltsgebühren und
die Änderung des Datenschutzreglements
liegen auf der Gemeindeverwaltung Riggisberg vom 22. Mai bis 23. Juni 2015 öffentlich
auf. Wer die Unterlagen zu Hause studieren
möchte, kann sie über unsere Homepage
www.riggisberg.ch downloaden oder bei der
Gemeindeverwaltung Riggisberg anfordern
(E-Mail [email protected] oder
Tel. 031 808 01 33).
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert
30 Tagen nach der Versammlung schriftlich
und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen
Beschwerde geführt werden (Art. 97 GG und
Art. 43 GV).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Teilnehmenden der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 98 Abs. 1 GG).
Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle
in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen.
Der Gemeinderat
1. Protokoll der Versammlung vom
2. Dezember 2014
Das Protokoll der Gemeindeversammlung
vom 2. Dezember 2014 lag im Sinne von Art.
67 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) 14 Tage
nach der Versammlung während 30 Tagen
öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind
keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll gemäss Art. 67
Abs. 3 GO genehmigt.
2. Änderungen Gebührenreglement,
Genehmigung
Ausgangslage
Der Gemeinderat hat in Zusammenhang mit
der schwierigen finanziellen Lage und der
Aufgabenüberprüfung die Gebührensituation analysiert. Bei der Erhebung von Gebühren gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Das heisst, dass die Verursachenden von
Gebühren nach Möglichkeit für die gesamten
für den betreffenden Verwaltungszweig entstehenden Kosten aufkommen sollen. Verursachergerecht sind die Gebühren, wenn sie
im Einzelfall berücksichtigen, in welchem
Ausmass jemand die angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Dienstag, 23. Juni 2015, 20:15 Uhr
Aula Schulanlage Riggisberg
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Die Analyse ergab, dass Änderungen im
Gebührenreglement notwendig sind.
Änderungen bestehender Gebühren
Verschiedene Artikel sind zu streichen, weil
diese Aufgaben nicht mehr durch die Gemeinde zu erfüllen sind oder die übergeordnete Gesetzgebung eine andere Regelung
vorsieht:
•Vormundschaftssachen, Art. 15
→ Aufgabe weggefallen
•Ausstellen Giftscheine und Lebensmittel-
kontrolle, Art. 19 Abs. 1 + 2
→ Aufgabe weggefallen
Mitberichte für Handelsreisende, Jahresgebühr für Spielautomaten, Gebühr für
Waren- und Dienstleistungsautomaten,
mobile Kinobetriebe,
Art. 21 Abs. 1 und 3 – 6
→ kantonal geregelt
Passempfehlungen und Identitätskarten,
Art. 24
→ Aufgabe weggefallen bzw. kantonal
geregelt
Lotto, Lotterie, Tombola, Art. 26 → Aufgabe weggefallen bzw. kantonal geregelt
Waffenerwerbsschein, Art. 27
→ kantonal geregelt
Reklamebewilligungen, Art. 28 → kantonal geregelt. Es gibt keine separaten
Reklamebewilligungen mehr
Datenschutz, Akteneinsicht, Art. 38 Abs. 1
lit. a) und b) → kantonale Vorschrift
GEMEINDEVERSAMMLUNG
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4
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•
•
•
•
Andere Gebühren sind dem Verursacherprinzip anzupassen und zu erhöhen:
•Erbrecht, Art. 16
•
Aufbewahrung Testament, Abs.
2 (von 20.00 Franken auf 30.00
Franken)
• Bescheinigung, dass kein Testament
vorliegt, Abs. 7 (von 10.00 Franken
auf 20.00 Franken)
Niederlassung und Aufenthalt, Adressauskunft, Art. 17 Abs. 3 (von 5.00 Franken
auf 10.00 Franken)
Inanspruchnahme öffentlicher Grund,
Erteilung Bewilligung, Art. 22 Abs. 1 (von
40.00 Franken auf 100.00 Franken)
Herausgabe von Fundgegenständen (von
Fr. 5.00 Franken auf 10.00 Franken)
•
•
•
•Grundgebühr im Bauwesen, Art. 31 Abs.
1, 2 und 8 (bisher 50.00 Franken neu
nach Aufwandgebühr II bzw. I)
Für das Erteilen einer Gewässerschutzbewilligung sieht das Gebührenreglement eine
Bearbeitungsgebühr vor. In Art. 31 A werden
für Neu- / Umbauten, Garagen, Schwimmbäder, Landwirtschaftsgebäude etc. verschiedene Gebührenansätze und unterschiedliche
Berechnungsarten aufgeführt. Das Gebührenreglement ist in diesem Bereich unnötig
kompliziert und deckt nicht alle Bauvorhaben ab, welche heute eine Gewässerschutzbewilligung voraussetzen. Aus diesem
Grund wurden die Bearbeitungsgebühren
für das Erteilen der Gewässerschutzbewilligungen wesentlich vereinfacht.
Neue Gebühren
Neue Gebühren werden aufgrund von neuen Aufgaben, fehlenden Gebührenansätzen
oder Änderungen in übergeordneten gesetzlichen Grundlagen wie folgt beantragt:
•Erbrecht, Aufbewahrung Vorsorgeauf-
trag nach Art. 360 ZGB, Art. 16 Abs. 14 →
30.00 Franken
Niederlassung und Aufenthalt, Adressauskunft inkl. Steuertaxation, Art. 17 Abs. 3
→ 15.00 Franken
Einbürgerungen, Besuch Einbürgerungskurse, Sprachstandanalyse, Einbürgerungstest, Art. 18, Abs. 4 lit. c) – e) →
gemäss kantonalen Empfehlungen
Niederlassung und Aufenthalt, Lebensbescheinigungen, Art. 18 A → 15.00 Franken
Pflichtkontrollen im Bauwesen,
Art. 31 B → Für die Pflichtabnahmen nach
Art. 47 Abs. 4, Bst. a – c, BewD (Abnahme
Schnurgerüst, Kanalisationsanschluss
und Versickerungsanlagen), welche zu
Beanstandungen führen, soll neu eine
Bearbeitungsgebühr erhoben werden
können. → 100.00 Franken
Anschlussbewilligung Wasser und Abwasser, Art. 31 C → Für Bauvorhaben, welche
keine Gewässerschutzbewilligung voraussetzen, aber trotzdem eine Anschlussbewilligung an das öffentliche Wasserversorgungs- oder Abwasserentsorgungsnetz
erteilt werden muss, wurde bisher keine
Bearbeitungsgebühr erhoben. Damit
•
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•
Weitere Gebühren
Weitere Gebührenanpassungen (Gebühr
für Ausleihen von Festtischen und –bänken, Aufnahme neuer Gebäude wie Pavillon
Rüti etc.) erfolgen in der Weisung über die
Benützung von Anlagen der Einwohnergemeinde Riggisberg, welche der Gemeinderat
genehmigen kann.
Auf eine Gebührenanpassung bei der Spezialfinanzierung Kehrichtentsorgung wird zur
Zeit verzichtet, da der Gemeinderat erst per
1. Januar 2011 die Gebühren angepasst hat
und die Finanzplanung der Spezialfinanzierung gut aussieht.
Die Gebührenanpassung der Wasserversorgung wird durch die Ver- und Entsorgungskommission überarbeitet. Hier werden
Anpassungen nötig sein, damit die Spezialfinanzierung ausgeglichen bleibt.
Mit der Einführung von Parkplatzgebühren
wird gewartet, bis der Entscheid zur Parkplatzbewirtschaftung Gurnigel vorliegt. Dieses Parkplatzreglement kann für die Gebührenerhebung herangezogen werden.
Auf die Erhebung von Kurtaxen wird vorläufig verzichtet, bis ein Konzept erarbeitet
wird, wie diese verwendet werden sollen.
Gemäss den bundesrechtlichen Vorschriften
ist der Ertrag der Kurtaxe von den Gemeinden zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen im Interesse der Gäste zu verwenden.
Öffentliche Auflage
Die Änderungen des Gebührenreglements
per 1. Januar 2016 liegen 30 Tage vor der
Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Riggisberg öffentlich auf oder
können auf der Homepage
www.riggisberg.ch heruntergeladen werden.
Antrag
Die Änderungen des Gebührenreglements
per 1. Januar 2016 sind zu genehmigen.
3. Friedhof- und Bestattungswesen,
Genehmigung
•
•
•
•
neues Bestattungs- und Friedhofreglement
neues Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds)
Aufhebung des bisherigen Organisations- und Verwaltungsreglements und
des dazu gehörenden Gebührentarifs
der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti
Aufhebung des Reglements über die
Grabunterhaltsgebühren der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti
Ausgangslage
Das Organisations- und Verwaltungsreglement, der dazu gehörende Gebührentarif
sowie die Grabunterhaltsgebühren der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti, welche
bisher im Begräbniswesen noch Gültigkeit
hatten, sind veraltet. Einerseits sind viele
organisatorische Regelungen zur Begräbnisgemeinde nicht mehr gültig. Die Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti wurde mit der
Fusion zwischen den Gemeinden Rüti bei
Riggisberg und Riggisberg aufgelöst. Andererseits haben zum Teil die kantonalen
Rechtsgrundlagen geändert.
Aus diesem Grund wurden ein neues Friedhof- und Bestattungsreglement und ein
GEMEINDEVERSAMMLUNG
zukünftig auch für die Anschlussbewilligungen eine Bearbeitungsgebühr erhoben
werden kann, ist im Gebührenreglement
ein neuer Artikel aufzunehmen. → 100.00
Franken
Gebühreninkasso, dritte Mahnung, Art. 42
Abs. 1 → 100.00 Franken
Tageskarten Gemeinde, Art. 42 C →
zwischen 40.00 Franken und 55.00
Franken
Aufwand bei allgemeinen Auskünften,
wenn die Auskunftserteilung mit einem
besonders grossen Aufwand oder einer
sehr aufwändigen Recherche verbunden
ist, Art. 42 D → nach Aufwandgebühr I
Gebührentarif, Art. 43 Abs. 3 → Der
Gemeinderat beschliesst die konkreten
Tarife, dort wo in diesem Reglement eine
Bandbreite bestimmt ist, im Rahmen
dieser Bandbreite in einem Gebührentarif
(Verordnung).
5
neues Reglement über die Grabunterhaltsgebühren (Grabpflegefonds) sowie die dazugehörenden Tarife erarbeitet. Die neuen
Rechtsgrundlagen wurden dem Kirchgemeinderat, den Pfarrämtern und dem Friedhofgärtner zur Vernehmlassung zugestellt
und durch die kantonale Polizei- und Militärdirektion vorgeprüft. Die Stellungnahmen
wurden entsprechend berücksichtigt.
Folgende hauptsächliche Änderungen sind
vorgesehen:
Aufgabenzuweisung
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Gemäss dem neuen Friedhof- und Bestattungsreglement ist der Gemeinderat Riggisberg für das Friedhof- und Bestattungswesen verantwortlich.
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Gemeinderat:
•Genehmigung der Pläne für die Gestal-
tung der Friedhofanlage
Entscheidung über die Aufhebung oder
über wesentliche Veränderungen des
bestehenden Friedhofs
Entscheidung über Aufhebung von Gräberfeldern
Erlass des Gebührentarifs zum Friedhofund Bestattungsreglement
•
•
•
Die Gemeindeschreiberin bzw. der
Gemeindeschreiber:
•nimmt die Todesanzeigebescheinigung
entgegen und stellt die Bestattungsbewilligung aus
entscheidet über Bestattungen der Verstorbenen ohne schriftenpolizeilichen
Wohnsitz in Riggisberg
entscheidet über die Ausstellung der
Bestattungsbewilligung bei Fehlen einer
Todesanzeigebescheinigung
entscheidet über Ausnahmen bei der
Bestattungsfrist
entscheidet über Grabmahlgesuche
stellt die Gebühren (Aufbahrungshalle,
Bestattung, Grabpflege etc.) in Rechnung
•
•
•
•
•
Der zuständige Friedhofgärtner bzw. Friedhofgärtnerin:
•erstellt die Gräber und ist für eine würdige Bestattung verantwortlich
•führt eine schriftliche Kontrolle (Gräberkontrolle) über alle Bestattungen
•legt die Gräberkontrolle jeweils Ende Jahr
der Gemeindeschreiberin bzw. dem Gemeindeschreiber zur Kenntnisnahme vor
ist verantwortlich für die Instandstellung
und den Unterhalt der Friedhofanlage
pflegt die im Auftrag der Angehörigen
übernommenen Gräber
•
•
Weitere Änderungen (nicht abschliessend)
•Neu können drei Urnen auf das gleiche
Grab beigesetzt werden (vorher nur zwei)
•Im Reglement ist ein Gebührenrahmen
festgelegt. Der Gemeinderat kann im Tarif
(Verordnung) die konkreten Gebühren
innerhalb dieses Rahmens festlegen.
Öffentliche Auflage
Das Friedhof- und Bestattungsreglement
und dessen Gebührentarif sowie das Reglement über die Grabunterhaltsgebühren
(Grabpflegefonds) liegen 30 Tage vor der
Gemeindeversammlung öffentlich auf oder
können auf der Homepage
www.riggisberg.ch heruntergeladen werden.
Antrag
Das Friedhof- und Bestattungsreglement
und dessen Gebührentarif sowie das Reglement über die Grabunterhaltsgebühren
(Grabpflegefonds) sind zu genehmigen. Sie
treten per 1. Januar 2016 in Kraft. Damit
wird gleichzeitig die Aufhebung des Organisations- und Verwaltungsreglements, des
dazu gehörende Gebührentarifs sowie des
Reglements über die Grabunterhaltsgebühren der Begräbnisgemeinde Riggisberg/Rüti
beschlossen.
4. Änderung Datenschutzreglement
betreffend der Bekanntgabe öffentlich zugänglicher Informationen mit
Personendaten im Internet, Genehmigung
Ausgangslage
Veröffentlichung von Personendaten im
Internet
Gemäss der Datenaufsichtsstelle des Kantons Bern braucht es für die Veröffentlichung von Personendaten im Internet eine
genügende gesetzliche bzw. auf Gemeindestufe reglementarische Grundlage. Auf der
Rechtsgrundlage auf Gemeindeebene für die
Datenbekanntgabe im Internet
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung
stellt eine entsprechende Musterverordnung
für die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen zur Verfügung. Um diese Verordnung erlassen zu können, benötigt
der Gemeinderat eine Rechtsgrundlage im
Datenschutzreglement.
•Änderung Datenschutzreglement:
Art. 12 a (neu), Verordnung
Der Gemeinderat regelt in einer Verordnung
die Bekanntgabe öffentlich zugänglicher Informationen mit Personendaten im Internet
und mittels internetähnlichen Diensten.
•Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen
In der Verordnung wird die Zuständigkeit
für die Bekanntgabe von Informationen geregelt. Es ist geplant, dass der Gemeinderat
verantwortlich sein wird. Ebenso wird die
Befristung der Datenbekanntgabe festgelegt
und generelle Datenschutzbestimmungen
festgehalten. Zudem enthält die Verordnung
technische Bestimmungen, mit welchen verhindert werden soll, dass Suchmaschinen EMail-Adressen erkennen und weiterverwenden können.
Sobald die Änderung des Datenschutzreglements genehmigt ist, tritt gleichzeitig die
Verordnung über die Internet-Bekanntgabe
von öffentlichen Informationen in Kraft, welche der Gemeinderat bereits genehmigt hat.
Öffentliche Auflage
Die Änderung des Datenschutzreglements
liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf oder können auf der
Homepage www.riggisberg.ch heruntergeladen werden.
Antrag
Die Änderung des Datenschutzreglements,
welche per 1. Juli 2015 in Kraft tritt, ist gutzuheissen.
5. Kauf Postgebäude und -grundstück,
Parzelle Nr. 364-2, Genehmigung
Kredit
Ausgangslage
Durch Umstrukturierungen benötigt die
Post den hinteren Bereich des Postgebäudes
nicht mehr. Das Ergebnis von Besprechungen zwischen Vertretern der Post und der
Gemeinde hat ergeben, dass die Post die frei
werdenden Räumlichkeiten vermieten oder
die Stockwerkanteile der Gemeinde verkaufen möchte.
Die Post möchte sich eigentumsmässig zukünftig auf grosse Liegenschaften konzentrieren und die kleineren Liegenschaften
bzw. Stockwerkanteile verkaufen. Gleichzeitig mit einem Verkauf werden die benötigten
Lokalitäten für den Postbetrieb mittels Mietvertrag gesichert.
Einige Eckdaten zu diesem Gebäudeteil inkl.
Grundstück:
Was
Betrag
Gebäudeversicherungswert
Fr.
931‘770.00
Errechneter Realwert
Fr.
650‘000.00
Amtlicher Wert
Baulicher Zustand
Fr.
gut
587‘400.00
Die Post Immobilien Management und Services AG bietet der Gemeinde das Postgebäude
bzw. die Stockwerkeigentümeranteile zum
Preis von 550‘000.00 Franken zum Kauf an.
Durch die Gemeinde sind eine Investition für
den Einbau einer zusätzlichen Toilette von
50‘000.00 Franken sowie rund 150‘000.00
Franken für die Sanierung des Postplatzes
zu tragen.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Homepage der Gemeinde Riggisberg werden
verschiedentlich Personendaten veröffentlicht (Vereinsregister, Hinweis auf Marktverantwortliche, Gemeindeversammlungsprotokolle etc.). Fotos gelten ebenfalls als
Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, wenn sich darauf bestimmte oder
bestimmbare Personen befinden.
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Der Postplatz steht gemäss Stockwerkeigentümerreglement im Sondernutzungsrecht der Post. Darin ist zu entnehmen, dass
der Berechtigte für den Unterhalt und die
Erneuerung der im Sondernutzungsrecht
stehenden Anteile verantwortlich ist. Die
Post hat jedoch bisher auf alle Sanierungsaufforderungen seitens der Gemeinde verzichtet, mit der Begründung, die Post hätte
keine Einnahmen aus dem Postplatz generieren können und für die Infrastruktur der
öffentlichen Postautohaltestellen seien die
Gemeinden zuständig.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen
wurden die Sanierungskosten für den Postplatz beim Kaufpreis entsprechend berücksichtigt.
8
Demgegenüber wird die Post Immobilien
das Postlokal zu einem Jahresmietzins von
24‘480.00 Franken zurückmieten (5-jähriger
Mietvertrag mit Verlängerungsmöglichkeit).
Wenn die Gemeinde das Postgebäude nicht
kaufen wird, würde die Post Immobilien für
die Benutzung der 4 Parkplätze, des Warteraums, der 4 Postautohalteplätze und den
gedeckten Vorplatz einen Mietzins von der
Gemeinde von 7‘800.00 Franken pro Jahr erwarten. Zusätzlich könnte noch der frei gewordene Raum zu einem Preis von 9‘000.00
Franken dazu gemietet werden.
Folgende Gründe sprechen für einen Kauf
durch die Gemeinde Riggisberg:
•Einem Verkauf an einen Dritten sollte
zuvor gekommen werden, da seinerzeit
bei der Begründung der Stockwerkeigentümeranteile keine Dienstbarkeiten
errichtet wurden, die den Zugang zur
Gemeindeverwaltung rechtlich sicherstellen würden.
Ein Kauf des ganzen Areals würden im
Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen
und die Dorfzentrumsgestaltungen den
Handlungsspielraum der Gemeinde wesentlich erweitern.
Mit der Rückmiete der Post könnte der
Kaufpreis bei der jetzigen Zinssituation
finanziert werden.
Die Gemeindeverwaltung erhält notwendigen, zusätzlichen Raum (hinterer freier
Raum der Post).
•
•
•
•Die Bruttorendite beträgt bei einem In-
vestitionsvolumen von
550‘000.00 Franken 4,4%.
Die Gemeinde müsste wahrscheinlich
ohne Kauf, künftig eine Miete für 4 Parkplätze, den Warteraum, die 4 Postautohalteplätze und den gedeckten Vorplatz
bezahlen.
Es sich um eine Anlage im Finanzvermögen handelt, welche Ertrag abwirft
(Mieteinnahmen).
•
•
Kosten/Folgekosten
Im Finanzplan ist der Kauf des Postgebäudes mit 650‘000.00 Franken als Anlage ins
Finanzvermögen enthalten. Anlagen sind Finanzvorfälle, welche die Zusammensetzung
des Finanzvermögens, jedoch nicht dessen
Höhe verändern. Beim Kauf des Postgebäudes bedeutet dies eine Zunahme bei den
Liegenschaften des Finanzvermögens und
eine entsprechende Abnahme bei den flüssigen Mitteln. Finanzvermögen ist nur abzuschreiben, wenn Wertverminderungen und
Verluste eingetreten sind. Im Vergleich mit
dem amtlichen Wert und dem Gebäudeversicherungswert sowie basierend auf Renditeberechnungen, ist beim Postgebäude die
Werthaltigkeit gegeben. Somit ist nicht mit
Abschreibungsaufwand zu rechnen. Sollte das Postgebäude später der öffentlichen
Aufgabenerfüllung dienen, würde sich die
Zuständigkeit für die Umbuchung ins Verwaltungsvermögen nach dem Verkehrswert
richten.
Der Mietvertrag sieht die Weiterverrechnung der anteiligen Nebenkosten (Heizungs-, Warmwasser- und Betriebskosten)
an den Mieter vor. Wie erwähnt werden Kosten von 50‘000.00 Franken für den Einbau
einer Toilette sowie rund 150‘000.00 Franken für die Sanierung des Postplatzes notwendig sein. Diesbezüglich werden separate
Kreditbeschlüsse gefasst und sind nicht im
vorliegenden Kreditantrag enthalten.
Antrag
Für den Kauf des Postgebäudes und des
Grundstücks ist ein Kredit 555‘000.00 Franken (inkl. Kosten Notar/Grundbuch) zu genehmigen.
6. Sanierung Pumpwerk Graben und
Steuerungsanlage, Kreditabrechnung
7. Genehmigung Jahresrechnung 2014
und Genehmigung Nachkredit
Ausgangslage
Allgemeines
Rechnungsjahr 2011 – 2013
Es werden nur die wichtigsten Eckdaten der
Jahresrechnung 2014 erläutert sowie die
Anträge formuliert. Eine detaillierte Jahresrechnung kann bei der Finanzverwaltung
(031 808 01 40 oder E-Mail: juerg.reber@
riggisberg.ch) bezogen oder unter
www.riggisberg.ch abgerufen werden.
Konto-Nr.700.503.02
BudgetkreditGemeindeversammlung
7. Dezember 2010,
765‘000.00 Franken
Kostenart
Voranschlag
Voranschlag
765‘000.00
Total
765‘000.00
Rechnung
Minderkosten
Beiträge Dritter
Rechnung
673‘892.50
91‘107.50
765‘000.00
7.1.Wichtige Geschäftsfälle in der
Rechnung 2014
Die nachfolgenden Ereignisse haben das
Rechnungsergebnis 2014 massgeblich beeinflusst:
•
Beiträge aus dem Trinkwasserfonds des
Kantons Bern: -244‘433.00 Franken.
Begründung Kreditunterschreitung
Es sind keine unvorhergesehenen Probleme
aufgetreten. Folglich blieb der dafür vorgesehene Kreditanteil unberührt. Bei den
Grabarbeiten sind die geplante Wasserhaltung und die temporäre Baupiste zum Heberfallschacht weggefallen. Zudem konnte
die Steuer- und Fernwirkanlage wesentlich
günstiger beschafft und eingerichtet werden als geplant. Zusätzliche Mehrkosten
haben sich durch das Einrichten einer neuen Betriebszentrale im Untergeschoss der
Gemeindeverwaltung (ehemals öffentliche
Toilette) ergeben.
•
•
Kenntnisnahme
Gestützt auf Art. 109 Abs. 2 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 unterbreitet der Gemeinderat die vorliegende
Kreditabrechnung zur Kenntnisnahme.
•
Der Aufgabenbereich Bildung schliesst
um rund 342‘800.00 Franken besser
ab als budgetiert. Tiefere Lastenanteile
an die Lehrerbesoldungen (104‘200.00
Franken), weniger Schulkostenbeiträge an andere Schulen/Gemeinden
(91‘300.00 Franken), Minderaufwendungen bei den Schulliegenschaften
(68‘800.00 Franken) sowie Einsparungen beim Sachaufwand des Schulbetriebes (33‘500.00 Franken) sind die
wesentlichen Gründe.
Besserstellung infolge nicht budgetierter Einnahmen für die Vermietung
der Zivilschutzanlage/Truppenunterkunft an den Kanton für Asyl Suchende
(129‘000.00 Franken).
Für die Behebung der Unwetterschäden
mussten bei der Aufgabenstelle 750
„Gewässerverbauungen“ 106‘833.35
Franken aufgewendet werden, die nicht
budgetiert waren.
Weniger Nettoinvestitionen als geplant
– vor allem in der Rechnung 2013 –,
günstige Zinskonditionen bei Darlehensumschuldungen und Aufnahme von
kurzfristigen Festkrediten führten zu
Minderaufwendungen bei den Harmonisierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des Steuerhaushaltes sowie den Passivzinsen (81‘600.00
Franken).
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Objekt
Sanierung Pumpwerk
Graben; Realisierung
9
•
•
GEMEINDEVERSAMMLUNG
•
10
Mehrertrag Provisionen für erfolgreiche
Inkassobemühungen sowie Bonus in der
wirtschaftlichen Sozialhilfe von rund
90‘000.00 Franken.
Mehr Bruttosteuerertrag von
334‘361.71 Franken als budgetiert hat
zur Besserstellung der Rechnung gegenüber dem Voranschlag beigetragen.
Der Gemeinderat hat am 4. August 2014
beschlossen, in den Jahresrechnungen
2014 und 2015 realisierte Buchgewinne
aus Veräusserung von Finanzvermögen
als übrige Abschreibungen auf dem
Verwaltungsvermögens des Steuerhaushaltes zu verbuchen. Dies angesichts des
hohen Verwaltungsvermögens und im
Sinne einer nachhaltigen Wirkung solcher einmaliger Erträge. Der Gemeindeversammlung wird dafür ein Nachkredit
von 196‘255.00 Franken beantragt.
7.2.Rechnungsergebnis
Die Jahresrechnung 2014 schliesst wie folgt
ab:
Ergebnis vor Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Ergebnis vor Abschreibungen
Gesamtertrag
Aufwand
Ertragsüberschuss
brutto
Fr.
Fr.
Fr.
15‘950‘086.81
15‘004‘473‘53
945‘613.285
Ergebnis nach Abschreibungen
Ertragsüberschuss
brutto
Fr.
945‘613.28
Fr.
Harmonisierte
Abschreibungen
Verwaltungsvermögen
Übrige
Fr.
Abschreibungen
Verwaltungsvermögen
Aufwandüberschuss
Fr.
856‘171.65
212‘160.00
122‘718.37
Ergebnis nach Abschreibungen
Ertragsüberschuss
Laufende Rechnung
Aufwandüberschuss
Voranschlag
Fr.
Fr.
56‘242.02
676‘830.00
Besserstellung Rechnung gegenüber Voranschlag
Fr.
733‘072.02
Die gesamten Aufwendungen sind um
83‘240.18 Franken und die gesamten Erträge um 888‘756.81 Franken höher als budgetiert.
Mit Ausnahme der Aufgabenbereiche 4 „Gesundheit“ und 7 „Umwelt und Raumordnung“ schliessen alle Aufgabenbereiche besser ab als budgetiert (vgl. Punkt 3 hiernach).
7.3.Laufende Rechnung
Kommentierung der einzelnen Aufgabenbereiche nach Funktionen mit Abweichungen
zum Voranschlag (teilweise auf 100.00 Franken gerundet)
Zu diesem Traktandum finden Sie am
Schluss die Tabelle 1 „Zusammenzug
Laufende Rechnung nach Funktionen“.
Bemerkung
Die wesentlichen Mehraufwände (>5‘000.00
Franken) sind in der Nachkredittabelle aufgeführt und mit einer Begründung versehen.
0 Allgemeine Verwaltung
Besserstellung
87‘421.39
Die Besserstellung resultiert vor allem aus
Minderaufwendungen (78‘339.59 Franken)
bei sämtlichen Aufgabenstellen. Der Personalaufwand für die Allgemeine Verwaltung
liegt um 36‘300.00 Franken unter dem Budget. Die verbleibenden Minderaufwendungen ergeben sich als Saldo verschiedener
Einzelkonti.
Mehr verrechenbare Personaldienstleistungen an die Spitex Region Gantrisch und
die Energie Versorgung Riggisberg AG sind
Gründe für den Mehrertrag.
1 Öffentliche Sicherheit
Besserstellung
138‘108.75
Zu den einzelnen Aufgabenstellen können
folgende Ausführungen gemacht werden:
101.5 Kindes- und Erwachsenenschutz KES
Gemäss Verbuchungsweisung des Amtes
für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
140.1 Feuerwehr Riggisberg – Rümligen
(einseitige Spezialfinanzierung)
Die Feuerwehrrechnung 2014 schliesst mit
einem Aufwandüberschuss von 35‘185.05
Franken ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 2‘650.00 Franken. Grund
für die Schlechterstellung sind die verbuchten Planungsaufwände für den Neubau des
Feuerwehrmagazins (41‘939.65 Franken).
Für diesbezügliche Einzelheiten wird auf
die Nachkredittabelle verwiesen. Das Defizit
wurde der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Feuerwehr Riggisberg-Rümligen
entnommen.
160 Zivilschutz
Es sind einerseits Mehraufwände (32‘809.50
Franken) und andererseits Mehrerträge (152‘115.15 Franken) zu verzeichnen,
grösstenteils resultierend aus Betrieb und
Vermietung der Zivilschutzanlage als Unterkunft für Asyl Suchende.
2 Bildung
Minderaufwand netto 250‘861.04
Folgende Aufgabenstellen weisen starke Abweichungen zwischen Rechnung und Voranschlag aus:
210 Primarstufe
Minderaufwendungen von 115‘300.00 Franken und Mindererträge von 25‘800.00 Franken ergeben eine Besserstellung zum Voranschlag von 89‘500.00 Franken.
Die Lastenanteile an die Lehrerbesoldungen Primarstufe fielen tiefer aus (60‘200.00
Franken) infolge effektiv weniger Vollzeiteinheiten [VZE] und tieferen Kosten pro VZE
als bei der Budgetierung angenommen. Zudem waren weniger Schulkostenbeiträge an
andere Gemeinden zu bezahlen (37‘300.00
Franken infolge weniger Schüler mit externem Schulbesuch als budgetiert). Im Gegenzug zu den tieferen Lastenanteilen sind beim
Ertrag die Gehaltskostenbeiträge der Gemeinden für IBEM-Schüler tiefer (28‘700.00
Franken).
212 Sekundarstufe 1
Die Besserstellung zum Voranschlag beträgt
insgesamt 124‘500.00 Franken. Die Aufwendungen liegen um 113‘000.00 Franken
unter und die Erträge um 11‘500.00 Franken über dem Budget. Der Beiträge an die
Lehrergehälter Sekundarstufe liegen unter
dem budgetierten Betrag (40‘700.00 Franken infolge tieferen Kosten pro VZE sowie
Rückerstattung aus Abrechnung 2012/2013
von 30‘800.00 Franken). Die Schulkostenbeiträge an andere Gemeinden fielen um
50‘700.00 Franken tiefer aus, da die Anzahl
derjenigen Schüler aus Riggisberg mit Besuch des Gymnasialen Unterrichtes an einer
anderen Schule bei der Budgetierung zu
hoch geschätzt wurde. Zudem erfolgte eine
periodengerechte Abgrenzung der Schulkostenbeiträge, d.h. die bereits im 2014 in
Rechnung gestellten Schulkostenbeiträge für
die Monate Januar – Juli 2015 werden der
Rechnung 2015 belastet. Die Sachaufwände
für den Schulbetrieb liegen unter dem Budget (15‘000.00 Franken).
217 Schulliegenschaften
Tiefere Nettobelastung gegenüber dem
Voranschlag um 94‘800.00 Franken. Minderaufwand für Wasser/Energie/Heizung
(35‘600.00 Franken) und baulichen Unterhalt durch Dritte (23‘100.00 Franken) sowie
Mehrertrag infolge mehr Schulkostenbei-
GEMEINDEVERSAMMLUNG
wurden die Personalaufwände, die Pauschalentschädigung des Kantons und die Entschädigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde unter Aufgabenstelle 101.5
„Kindes- und Erwachsenenschutz KES“ verbucht. Diese Aufgabenstelle ist mit Aufwänden und Erträgen von je 418‘653.80 Franken
erfolgsneutral dargestellt. Der Überschuss der Erträge über die Aufwände von
60‘471.45 Franken wird via interne Verrechnung der Aufgabenstelle 589.1 „Regionaler
Sozialdienst Riggisberg, nicht lastenausgleichsberechtigt“ zugunsten der Vertragsgemeinden des Regionalen Sozialdienstes
gutgeschrieben. Bisher waren die diesbezüglichen Aufwände und Erträge unter
Aufgabenstelle 584 „Dem Lastenausgleich
unterliegende Personalkosten Sozialarbeiter“ verbucht. Für 2014 wurden sie ebenfalls
unter dieser Aufgabenstelle budgetiert.
11
träge an Infrastruktur und Kapitalkosten
(26‘100.00 Franken) sind positive Abweichungen.
292 Erwachsenenbildung
Die Aufwendungen „Deutsch für Fremdsprachige“ belaufen sich in der Rechnung 2014
auf 6‘724.60 Franken und wurden als Nachkredit beschlossen. Als Rückerstattungen an
die Kurskosten konnten 3‘306.90 Franken
vereinnahmt werden.
3 Kultur und Freizeit
Besserstellung
16‘021.80
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Die Besserstellung ist das Ergebnis von Minderaufwendungen von 9‘800.00 Franken
und Mehrerträgen von 6‘200.00 Franken.
12
Neben geringen Minderaufwendungen bei
verschiedenen Einzelkonti musste der Kredit von 6‘000.00 Franken für den Unterhalt
von Rad- und Wanderwegen durch Dritte
nicht beansprucht werden.
Beim Ertrag sind die Einnahmen für Inserate
und Werbung im Riggisberger Info
(4‘335.00 Franken) erwähnenswert.
4 Gesundheit
Schlechterstellung 2‘288.25
Es fielen Mehraufwendungen für die schulärztliche Pflege (1‘100.00 Franken) und die
Trinkwasserkontrollen (1‘500.00 Franken)
an.
5 Soziale Wohlfahrt
Besserstellung 44‘595.25
Folgende Abweichungen zum Budget sind
erwähnenswert:
Verbesserungen zum Voranschlag:
Minderaufwand Lastenausgleich Ergänzungsleistungen 20‘200.00 Franken
Minderaufwand Jugendschutz Gemeinde
Riggisberg 4‘100.00 Franken (insbesondere
tieferer Beitrag an Offene Regionale Jugendarbeit, 3‘450.00 Franken)
Inkassoprovisionen (erfolgreiche Inkassobemühungen Sozialhilfe, in Kostenart
587.451.01 verbucht) von 61‘400.00
Franken
Tieferer Gemeindeanteil an Nettoaufwendungen Regionaler Sozialdienst 6‘400.00
Franken
Bonus in der wirtschaftlichen Sozialhilfe
(nicht budgetiert) 29‘600.00 Franken
Minderaufwand Gemeindepartnerschaft Mystice 4‘500.00 Franken
Verschlechterungen zum Voranschlag:
Mehraufwand Tagesfamilienverein Gantrisch 4‘000.00 Franken
Mehraufwand Lastenanteil Sozialhilfe
67‘000.00 Franken
Entschädigung an Gemeinde Schwarzenburg
für Administration Alimentenwesen (war
nicht budgetiert) 10‘400.00 Franken
6 Verkehr
Besserstellung
620 Gemeindestrassen
37‘223.00
Mehraufwände von insgesamt 23‘200.00
Franken und Mehrerträge von 26‘800.00
Franken ergeben eine Nettobelastung von
555‘600.00 Franken, was ziemlich genau
dem Voranschlag (559‘200.00 Franken)
entspricht. Beim Aufwand konnten somit
die Nachkredite von insgesamt 81‘900.00
Franken (vgl. Nachkredittabelle) zu einem
grossen Teil (58‘700.00 Franken) durch Minderaufwände kompensiert werden.
Der Mehrertrag kam vor allem durch Abgeltungen des Kantons für Aufwendungen
der Wegmeister im Zusammenhang mit der
Asylunterkunft (7‘200.00 Franken) sowie
verrechneter Aufwand für Wegmeister und
Fahrzeuge (13‘600.00 Franken) an die Aufgabenstelle 750 „Gewässerverbauungen“
zustande.
690 Übriger Verkehr
Tieferer Gemeindeanteil an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (28‘100.00 Franken) ist der Hauptgrund für die Besserstellung des Aufgabenbereiches 6 „Verkehr“.
Schlechterstellung 91‘906.30
Die nicht budgetierten Ausgaben für die
Behebung der Unwetterschäden von
106‘833.35 Franken sind der Grund für die
Schlechterstellung zum Voranschlag (vgl. KA
750.314.14). Bei den übrigen Aufgabenstellen des Steuerhaushaltes sind die Abweichungen gering.
Die Infrastrukturbeiträge (Planungsmehrwerte gemäss KA 790.439.01) von
79‘556.00 Franken wurden gemäss Reglement vom 2. Dezember 2013 in die Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte eingelegt
(vgl. KA 790.380.01).
Ergebnisse der Spezialfinanzierungen (SF)
dieses Aufgabenbereiches:
700 SF Wasserversorgung
nungsausgleich Abfallbeseitigung) gedeckt
werden.
8 Volkswirtschaft
Besserstellung 16‘631.16
Ein nicht budgetierter Eingang abgeschriebener Stromgebühren der ehemaligen Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung von
11‘045.83 Franken hat zur Besserstellung
beigetragen (vgl. KA 860.435.80).
9 Finanzen und Steuern
Besserstellung 221‘934.29
Mehraufwendungen von 97‘626.87 Franken
und Mehrerträge von 319‘621.16 Franken.
Zu den einzelnen Aufwand- und Ertragsstellen können folgende Aussagen gemacht
werden:
900 Obligatorische periodische Steuern
Der Ertragsüberschuss beträgt 3‘308.70
Franken, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 76‘200.00 Franken. Die Besserstellung um 79‘508.70 Franken kam dank
dem Einnahmenüberschuss aus der Investitionsrechnung in die Laufende Rechnung
(154‘051.00 Franken) zustande. Die Einlage
in die Spezialfinanzierung Werterhalt wurde
in der Rechnung 2014 zu 100% vorgenommen (vgl. Ausführungen Nachkredittabelle
zu KA 700.380.02).
Das Total dieser Steuerarten von
4‘633‘372.90 Franken liegt um 96‘272.90
Franken (2.12%) über dem Voranschlag.
Der Ertragsüberschuss beträgt 2‘172.10
Franken, budgetiert war ein Defizit von
6‘850.00 Franken. Dies bedeutet eine Besserstellung um 9‘022.10 Franken. Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt
wurde mit 70% vorgenommen, budgetiert
war ein Einlagesatz von 80%. Die Reduktion
erfolgt unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen, dem Bestand der SF
Werterhalt Abwasserentsorgung und dem
neuen Finanzierungssystem nach HRM2.
901 Obligatorische aperiodische Steuern
710 SF Abwasserentsorgung
720 SF Abfallentsorgung
Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung
schliesst mit einem Defizit von 10‘029.20
Franken ab, budgetiert war ein Defizit von
13‘600.00 Franken. Das Defizit kann mit
dem vorhandenen Eigenkapital (SF Rech-
Der Steuerertrag natürlicher Personen beträgt 4‘564‘994.75 Franken und liegt um
195‘494.75 Franken über dem Voranschlag
(4‘369‘500.00 Franken). Demgegenüber
belaufen sich die Steuererträge juristischer
Personen auf lediglich 68‘378.15 Franken,
was zum Budgetwert (167‘600.00 Franken)
ein Minderertrag von 99‘221.85 Franken
bedeutet.
Der Mehrertrag beträgt 150‘600.55 Franken. Die Budgetierung dieser Steuerarten
(Nachsteuern, Bussen, Grundstückgewinne und Sonderveranlagungen) ist schwierig
und muss grösstenteils mittels Schätzungen
erfolgen.
902 Liegenschaftssteuern
Mehrertrag von 82‘766.80 Franken, mehrheitlich begründbar mit Nachzahlungen aus
Vorjahren.
903 Steuerabschreibungen
Die Besserstellung im Vergleich zum Voranschlag beträgt 20‘859.68 Franken, wovon
14‘400.00 Franken auf weniger Steuerabschreibungen infolge Uneinbringlichkeit entfallen.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
7 Umwelt und Raumordnung
13
904 Fakultative Steuern und Abgaben
(Hundetaxen)
Mehrertrag von 2‘100.00 Franken im Vergleich zum Voranschlag.
920 Finanzausgleich
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Die Erträge aus dem Finanzausgleich sind
um 15‘425.00 Franken tiefer. Die positive
Entwicklung bei den obligatorischen periodischen Steuern und den Liegenschaftssteuern in den vergangenen Jahren hat
einen Anstieg des Harmonisierten Steuerertragsindexes (HEI) und dadurch eine Reduktion beim Zuschuss Disparitätenabbau
(15‘564.00 Franken) zur Folge.
14
Betreffend höherem Gemeindeanteil an den
Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung von
7‘419.00 Franken wird auf die Nachkredittabelle verwiesen.
930 Anteile an kantonalen Steuern und Abgaben (Erbschafts- und Schenkungssteuern)
Das ausserordentliche Ergebnis der Rechnung 2013 (65‘351.65 Franken) liess sich
nicht wiederholen. Immerhin gingen mit
8‘028.70 Franken gut 7‘500.00 Franken
mehr Erbschafts- und Schenkungssteuern
ein als budgetiert.
940 Zinsen
Die Nettobelastung liegt mit 12‘700.00
Franken um 34‘600.00 Franken unter dem
Budget. Begründung: Weniger Zinsaufwand
(28‘600.00 Franken) infolge Darlehensumschuldungen zu günstigen Konditionen, tiefe
Zinsen auf kurzfristigen Festdarlehen sowie
tiefere Nettoinvestitionen 2014 und vor allem 2013.
942 Liegenschaften des Finanzvermögens
Die Aufwände liegen um 5‘262.20 Franken
unter dem Voranschlag. Einsparungen bei
diversen Einzelkonti sind der Grund. Der
Ertrag ist um 19‘444.10 Franken tiefer als
geplant. Es gingen andere als die geplanten
Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen
ein (197‘400.00 Franken anstatt 220‘000.00
Franken, Minderertrag Buchgewinne somit
22‘600.00 Franken). Somit schliesst diese Aufgabenstelle um 14‘181.90 Franken
schlechter ab als budgetiert.
990 Abschreibungen
Der gesamte Abschreibungsaufwand
(1‘069‘625.25 Franken) liegt um 141‘520.65
Franken höher als budgetiert. Der Grund
ist, dass der Buchgewinn aus der Veräusserung von Finanzvermögen (vgl. Ausführungen Aufgabenstelle 942 „Liegenschaften des
Finanzvermögens“) als Übrige Abschreibung
auf dem Verwaltungsvermögen verbucht
ist. Die harmonisierten Abschreibungen
auf dem Verwaltungsvermögen sind um
53‘028.35 Franken tiefer ausgefallen (vor allem tieferes Verwaltungsvermögen per
01.01.2014 infolge weniger Nettoinvestitionen Steuerhaushalt von 583‘976.90 Franken
in der Jahresrechnung 2013).
Die an andere Aufgabenbereiche verrechneten Abschreibungen von 206‘582.90 Franken liegen um 6‘072.90 Franken über dem
Budgetwert.
7.4.Nachkredite
Alle Nachkredite (grösser als 5‘000.00 Franken) von insgesamt 1‘527‘627.89 Franken
sind in der Nachkredittabelle aufgeführt und
mit entsprechenden Begründungen versehen. Davon sind 972‘988.69 Franken gebunden und 358‘384.20 Franken fallen in die
Kompetenz des Gemeinderates. Der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2015 wird ein
Nachkredit von 196‘255.00 Franken für übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des Steuerhaushaltes beantragt
(Kostenart 990.332.01).
7.5.Investitionsrechnung
Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen belaufen sich in der Rechnung
2014 auf 2‘007‘676.60 Franken und sind
im Vergleich zum Investitionsvoranschlag
(2‘175‘000.00 Franken) um 167‘323.40
Franken tiefer. Sie verteilen sich wie folgt auf
die einzelnen Finanzierungsträger:
Nettoinvestitionen
Abweichung
Rechnung
2014
Voranschlag
2014
-65‘533.90
855‘466.10
921‘000.00
Steuerhaushalt
Darlehen und Beteiligungen
SF Wasserversorgung
SF Abwasserversorgung
Total
+/-0.00
1‘200‘000.00
1‘200‘000.00
-167‘323.40
2‘007‘676.60
2‘175‘000.00
+11‘210.50
-47‘789.50*
-113‘000.00
0.00
-59‘000.00*
113‘000.00
*Passivierung Investitionseinahmen auf Verwaltungsvermögen SF Wasserversorgung
Zugänge
Ausgaben Verkauf Parzelle Nr. 524 Gärbi
22‘680.00 Franken
Aktiven
Total Zugänge 27‘954.95 Franken
Das Finanzvermögen hat im Berichtsjahr
um 49‘838.07 Franken auf 5‘711‘569.73
Franken abgenommen (Flüssige Mittel
-166‘084.07 Franken, Guthaben +99‘852.12
Franken, Anlagen +27‘954.95 Franken, Transitorische Aktiven -11‘561.07 Franken).
Abgänge
Verkauf Teil Gemeindeparzelle Nr. 1505
(Studigasse) inkl. Schopf
197‘400.00 Franken
Total Übertrag Abgänge
197‘400.00 Franken
7.6.Finanzierung
Die Verwaltungsrechnung 2014 weist einen
Finanzierungsfehlbetrag von 346‘273.77
Franken aus. Diese Finanzierungslücke hatte
in der Rechnung 2014 keine Zunahme der
zinspflichtigen Schulden zur Folge. Die Finanzierung erfolgte primär durch Abnahme
der flüssigen Mittel (166‘084.07 Franken)
und Zunahme der laufenden Verpflichtungen.
Steuerhaushalt
SF Wasserversorgung
SF Abwasserentsorgung
Darlehen + Beteiligungen
Total
Aktiven und Passiven sind im Rechnungsjahr
2014 von 17‘115‘454.30 Franken per 01.01.
auf 18‘004‘961.18 Franken per 31.12. angestiegen, was einer Zunahme um 889‘506.88
Franken (5.2%) entspricht.
Zu diesem Traktandum finden Sie am
Schluss die Tabelle 2 „Zusammenzug
Bestandesrechnung“.
Ausgaben Sanierung Fenster Mehrfamilienhaus Rüti, beim Schulhaus 2,
5‘274.95 Franken
Verwaltungsvermögen
7.7.Bestandesrechnung
Das gesamte Verwaltungsvermögen betrug
am 01.01.2014 11‘354‘046.50 Franken. Es
erhöhte sich in einem ersten Schritt um
die Nettoinvestitionen von 2‘007‘676.60
Franken auf 13‘361‘723.10 Franken. Nach
den vorgenommenen Abschreibungen von
insgesamt 1‘068‘331.65 Franken beträgt
das Verwaltungsvermögen per 31.12.2014
12‘293‘391.45 Franken. Dies entspricht
einer Zunahme im Rechnungsjahr um
939‘344.95 Franken. Bestände und Entwicklung des Verwaltungsvermögens (VV) können wie folgt dargestellt werden:
Abweichung
VV 31.12.2014
VV 31.12.2013
212‘865.55
7‘493‘384.45
7‘706‘250.00
+1‘200‘000.00
4‘800‘007.00
3‘600‘007.00
47‘789.50
+/-0.00
-939‘344.95
0.00
0.00
12‘293‘391.45
47‘789.50
0.00
11‘354‘046.50
Die Aktiven verteilen sich per 31. Dezember zu 31.7% (Vorjahr: 33.7%) auf das Finanz- und
zu 68.3% (Vorjahr: 66.3%) auf das Verwaltungsvermögen.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens wurden folgende Zugänge und Abgänge via Investitionsrechnung verbucht:
15
GEMEINDEVERSAMMLUNG
16
Passiven
Aussage:
Das Fremdkapital nahm insgesamt um
296‘435.70 Franken auf 7‘815‘061.60
Franken zu (Laufende Verpflichtungen
+318‘624.70 Franken, mittel- und langfristige Schulden -66‘200.00 Franken, Verpflichtungen für Sonderrechnungen -582.30
Franken, Rückstellungen -6‘902.80 Franken,
Transitorische Passiven +51‘496.10
Franken).
Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort
auf die Frage, inwieweit die Investitionen
aus selbst erwirtschafteten Mitteln bezahlt
werden können. Vor allem ein Vergleich
über mehrere Jahre zeigt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100% führt zu
einer Neuverschuldung (wenn nicht durch
Auflösung von Finanzvermögen zusätzliche
Mittel verfügbar gemacht werden können),
von über 100% zu einer Entschuldung.
Bei den Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen ist eine Zunahme um 715‘789.55
Franken festzustellen. Per Ende Rechnungsjahr 2014 weist die Spezialfinanzierung
Werterhalt Wasserversorgung wiederum
einen Bestand auf (281‘065.00 Franken).
Erstmals im Rechnungsjahr wurden Einlagen in die Spezialfinanzierungen Planungsmehrwerte (79‘556.00 Franken) und Energie (44‘257.85 Franken) getätigt.
Das Eigenkapital des Steuerhaushaltes vermindert sich um den Aufwandüberschuss
von 122‘718.37 Franken auf 3‘149‘242.07
Franken (12,46 Steueranlagezehntel).
7.8.Bestandesrechnung
Die nachstehend aufgeführten harmonisierten Finanzkennzahlen sind wertvoll und
nötig, um die finanzielle Situation öffentlichrechtlicher Körperschaften zu beurteilen. In
der Rechnung 2012 wurden die Kennzahlen
durch die Ausgliederung der Elektrizitätsversorgung in die Energie Versorgung (EVR)
Riggisberg AG verzerrt. Die Werte 2012
und der Mittelwert ohne Ausgliederung der
Energieversorgung in die EVR AG (=ohne
Ausgliederung EVR) sind repräsentativer
und werden ebenfalls aufgeführt. Die Kennzahlen „Median Bern. Gemeinden“ (Vergleiche) stammen aus dem Finanzbulletin,
Ausgabe 1 / 2015 Februar, der Kantonalen
Planungsgruppe Bern.
•
Selbstfinanzierungsgrad
Selbstfinanzierung in % der Nettoinvestitionen
Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW)
2010 – 2014 (in %)
2011
2012
2013
2014
MW
88
351
200
83
157
64*
*ohne Ausgliederung EVR AG
108*
Beurteilung:
Gesunde Gemeindefinanzen erfordern mittelfristig einen Durchschnittswert von 80100%. Der Mittelwert von 108% ist als gut
zu bewerten und das Resultat der angepassten Investitionstätigkeit; liegt jedoch unter
dem Median der bernischen Gemeinden von
116%.
•
Selbstfinanzierungsanteil
Selbstfinanzierung in % des
Finanzertrages
Aussage:
Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft
über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer
Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser
ist der Spielraum für die Finanzierung von
Investitionen (bzw. deren Folgekosten) oder
für den Schuldenabbau. Werte zwischen 14
und 18% gelten als gut, solche zwischen 10
und 14% als genügend.
Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW)
2010 – 2014 (in %)
2011
2012
2013
2014
MW
10.0
25.3
10.7
11.0
15.2
5.9*
*ohne Ausgliederung EVR AG
11.0*
Ab der Rechnung 2011 ist der Selbstfinanzierungsanteil stark gesunken. Hauptgründe sind die höheren Lastenanteile und die
Auswirkungen der Steuergesetzrevision. Im
Rechnungsjahr 2012 betrug der Selbstfinanzierungsanteil noch knapp 6%. In den Rechnungen 2013 und 2014 stieg der Selbstfinanzierungsanteil wiederum auf rund 11%
an, was erfreulich ist. Sparmassnahmen, höhere Steuererträge sowie einmalige Effekte
in der Rechnung 2014 (Buchgewinn Veräusserung Finanzvermögen, Übertrag Einnahmenüberschüsse Investitionsrechnung in
die Laufende Rechnung) sind die Gründe für
die verbesserte Selbstfinanzierung.
Der Median der bernischen Gemeinden sank
von 12.1% im Jahr 2011 auf 9.4% im Jahr
2012 und auf 8.9% im Jahr 2013.
•
Zinsbelastungsanteil
Nettozinsen in % des Finanzertrages
als Passivzinsen). Der Zinsbelastungsanteil
von Riggisberg liegt im Fünfjahresmittel
um rund 0.5% über dem Median der bernischen Gemeinden von -1.1%. Grund für
den sehr guten Wert in der Rechnung 2014
sind die Mieteinahmen der Zivilschutzanlage
(129‘000.00 Franken).
•
Aussage:
Der Kapitaldienstanteil gibt Antwort auf die
Frage, wie stark der Finanzertrag durch den
Kapitaldienst (als Folge der Investitionstätigkeit) belastet ist. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung
und/oder einen hohen Abschreibungsbedarf
hin.
Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW)
2010 – 2014 (in %)
Aussage:
Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf
die Frage, wie stark der Finanzertrag durch
die Nettozinsen belastet ist. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere
Jahre wird die Verschuldungstendenz und
im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt.
Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW)
2010 – 2014 (in %)
2011
2012
2013
2014
MW
0.1
-0.2
-0.7
-1.8
-0.5
-0.2*
*ohne Ausgliederung EVR AG
-0.5*
Beurteilung:
Die seit Jahren andauernde Tiefzinsperiode
ermöglichte vorteilhafte Refinanzierungen
von auslaufenden Darlehen sowie günstige
Zinskonditionen für kurzfristige Festdarlehen, was sich positiv auf den Passivzinsaufwand auswirkte. Die Mediangemeinde des
Kantons weist einen Zinsbelastungsanteil
von -1.1% aus. Bei mehr als 75% der bernischen Gemeinden ist der Zinsbelastungsanteil negativ (=Vermögenserträge sind höher
Kapitaldienstanteil
Kapitaldienst in % des Finanzertrages
2011
2012
2013
2014
MW
12.2
9.1
10.1
8.1
10.2
11.5*
*ohne Ausgliederung EVR AG
10.7*
Beurteilung:
Anteile zwischen 4 und 12% stellen eine
mittlere Belastung dar. Im Rechnungsjahr
2014 konnte der Kapitaldienstanteil Riggisberg weiter gesenkt werden, wobei vor
allem die tiefere Nettozinsbelastung dazu
beigetragen hat. Gemäss Auswertung weisen
im Rechnungsjahr 2013 75% der bernischen
Gemeinden einen Kapitaldienstanteil < 8.1%
auf. Der Median liegt bei 5.9%.
•
Bruttoverschuldungsanteil
Bruttoschulden in % des Finanzertrages
Aussage:
Der Bruttoverschuldungsanteil gibt Antwort
auf die Frage, zu welchem Anteil der Finanzertrag beansprucht würde, wenn die Bruttoschulden auf einmal abbezahlt werden
müssten.
Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW)
2010 – 2014 (in %)
2011
2012
2013
2014
MW
42.6
39.4
46.8
43.2
43.9
49.6*
*ohne Ausgliederung EVR AG
46.1*
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Beurteilung:
17
Beurteilung:
Werten unter 50% wird das Urteil „sehr gut“
verliehen. Nach einem Anstieg auf knapp
50% in der Rechnung 2012 konnte der Bruttoverschuldungsanteil in den Rechnungsjahren 2013 und 2014 kontinuierlich gesenkt
werden. Um die gesamten Bruttoschulden
per 31. Dezember 2014 auf einmal zu tilgen,
müssten rund 43% des Finanzertrages aufgewendet werden. Die Bruttoverschuldung
von Riggisberg ist im Vergleich zum Median
der bernischen Gemeinden höher. So hätte
im Rechnungsjahr 2013 die Hälfte der bernischen Gemeinden ihre gesamten Bruttoschulden mit weniger als einem Drittel des
Finanzertrages auf einmal tilgen können.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
•
18
Investitionsanteil
Bruttoinvestitionen in % der Konsolidierten AusgabenAussage:
Aussage:
Diese Kennzahl zeigt den Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben (=Total Konsum- und Investitionsausgaben) und damit die Aktivität im Bereich der
Investitionen.
Werte 2011 – 2014 und Mittelwert (MW)
2010 – 2014 (in %)
2011
2012
2013
2014
MW
11.9
28.0
7.2
14.5
15.6
10.1*
*ohne Ausgliederung EVR AG
11.4*
Beurteilung:
Ohne Berücksichtigung der Ausgliederung
der Elektrizitätsversorgung handelt es sich
im 2014 um den höchsten Wert der letzten
fünf Jahre. Der Grund ist das der EVR AG gewährte Darlehen von 1,2 Millionen Franken
für den Wärmeverbund.
Der Median der bernischen Gemeinden betrug im Fünfjahresdurchschnitt 13.1%.
7.9.Schlussfolgerungen und Ausblick des
Gemeinderates
Der Aufwandüberschuss in der Rechnung
2014 von 122‘718.37 Franken ist angesichts
des budgetierten Defizites von 918‘235.00
Franken als erfreulich zu werten. Die Bes-
serstellung um rund 800‘000.00 Franken
verschafft der Gemeinde etwas „Luft“. Das
Eigenkapital wird somit in der Finanzplanperiode nicht so stark abgebaut. Ermutigend ist auch die insgesamt stabile Situation bei den obligatorischen periodischen
Steuern; liegen doch diese lediglich um
rund 36‘600.00 Franken unter dem Rechnungswert 2013. Demgegenüber ist die
Rechnung 2014 auch geprägt von einmaligen Ereignissen, wie einerseits Mehrerträge
aus obligatorischen aperiodischen Steuern
und Nachzahlung von Liegenschaftssteuern (rund 200‘000.00 Franken), Einnahmen
aus der Vermietung der Zivilschutzanlage
für Asyl Suchende (129‘000.00 Franken),
Provisionen für erfolgreiche Inkassobemühungen und Bonus in der wirtschaftlichen
Sozialhilfe (rund 90‘000.00 Franken) und
andererseits Mehraufwand für Gewässerverbauungen nach den Unwettern von rund
107‘000.00 Franken.
Die Beiträge an den Kanton sind im Vergleich zur Jahresrechnung 2013 wiederum
angestiegen, und zwar um über 180‘000.00
Franken. Die Stimmberechtigten haben die
Erhöhung der Steueranlage um 0,5 Anlagezehntel für den Voranschlag 2015 abgelehnt.
Der eingeschlagene Weg zur Laufenden Priorisierung der Investitionen und Kompensationen in der Laufenden Rechnung ist zwingend einzuhalten. An den Vorgaben für das
Budget 2016 ändert sich aufgrund dieser
angepassten Ausgangslage nichts. Der aktualisierte Finanzplan wird dies entsprechend
erneut aufzeigen.
7.10.
Antrag
Der Gemeindeversammlung wird beantragt:
1. Genehmigung eines Nachkredites zu
Kostenart 990.332.01 für übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 196‘255.00 Franken sowie
Kenntnisnahme von den gebundenen
und durch den Gemeinderat genehmigten Nachkrediten.
2. Genehmigung der vorliegenden Jahresrechnung 2014 mit Aktiven und
Passiven von 18‘004‘961.18 Franken
und einem Aufwandüberschuss von
122‘718.37 Franken.
19
NETTO ERTRAG
FINANZEN UND STEUERN
NETTO ERTRAG
VOLKSWIRTSCHAFT
NETTO AUFWAND
UMWELT UND RAUMORDNUNG
NETTO AUFWAND
VERKEHR
NETTO AUFWAND
SOZIALE WOHLFAHRT
NETTO AUFWAND
GESUNDHEIT
NETTO AUFWAND
KULTUR UND FREIZEIT
NETTO AUFWAND
BILDUNG
NETTO ERTRAG
NETTO AUFWAND
OEFFENTLICHE SICHERHEIT
NETTO AUFWAND
ALLGEMEINE VERWALTUNG
ERTRAGSÜBERSCHUSS
1'802'731.87
5'266'279.29
143'211.16
127'434.35
1'824'518.25
801'677.00
5'624'440.24
24'207.05
128'232.50
3'363'114.76
72'058.75
822'388.75
1'554'060.41
16'072'805.18
LAUFENDE RECHNUNG
AUFWANDÜBERSCHUSS
AUFWAND
BEZEICHNUNG
7'069'011.16
270'645.51
249'206.30
1'575'311.95
85'340.00
716'337.00
1'731'604.75
3'892'835.49
23'588.25
618.80
21'454.30
106'778.20
1'804'574.46
1'558'540.30
894'447.50
972'178.61
122'718.37
15'950'086.81
ERTRAG
RECHNUNG 2014
1'705'105.00
5'044'345.00
131'580.00
124'370.00
1'839'750.00
811'740.00
5'674'200.00
21'600.00
138'050.00
3'699'150.00
343'200.00
1'632'400.00
15'989'565.00
AUFWAND
GEMEINDEVERSAMMLUNG
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
KONTO
FUNKTIONALE GLIEDERUNG
TABELLE 1: ZUSAMMENZUG LAUFENDE RECHNUNG NACH FUNKTIONEN
6'749'450.00
255'950.00
157'300.00
1'682'450.00
58'180.00
753'560.00
1'776'200.00
3'898'000.00
21'300.00
300.00
15'250.00
122'800.00
2'147'350.00
1'551'800.00
66'050.00
277'150.00
1'059'600.00
572'800.00
928'235.00
15'061'330.00
ERTRAG
VORANSCHLAG 2014
1'520'509.42
5'096'508.43
98'170.00
81'629.60
2'039'659.40
740'260.90
5'601'318.35
22'711.60
119'879.70
3'124'666.84
325'598.64
1'501'586.88
56'242.02
15'077'821.33
AUFWAND
6'617'017.85
179'799.60
149'831.40
1'889'828.00
78'451.10
661'809.80
1'670'997.34
3'930'321.01
21'688.30
1'023.30
18'039.75
101'839.95
1'593'238.96
1'531'427.88
9'185.53
316'413.11
929'845.13
571'741.75
15'134'063.35
ERTRAG
RECHNUNG 2013
20
Rückstellungen
Transitorische Passiven
SPEZIALFINANZIERUNGEN
205
22
EIGENKAPITAL
Eigenkapital
239
23
Verpflichtungen f. Spezialfinanzierungen
228
Verpflichtungen für Sonderrechnungen
Mittel- und langfristige Schulden
204
203
202
Kurzfristige Schulden
Laufende Verpflichtungen
FREMDKAPITAL
PASSIVEN
Übrige aktivierte Ausgaben
Darlehen und Beteiligungen
201
200
20
117
115
Sachgüter
VERWALTUNGSVERMÖGEN
11
114
Transitorische Aktiven
Anlagen
103
102
Guthaben
Flüssige Mittel
100
101
FINANZVERMÖGEN
10
AKTIVEN
BEZEICHNUNG
KONTO
TABELLE 2: ZUSAMMENZUG BESTANDESRECHNUNG
712'776.75
3'271'960.44
3'271'960.44
6'324'867.96
6'324'867.96
111'072.85
208'224.90
109'373.80
6'466'000.00
623'954.35
7'518'625.90
17'115'454.30
160'000.00
3'600'007.00
7'594'039.50
11'354'046.50
219'159.90
4'429'141.40
400'329.75
5'761'407.80
17'115'454.30
01.01.2014
BESTAND
225'354.95
789'791.15
789'791.15
158'718.95
2'406.95
1'771.90
1'000'000.00
2'100'000.00
15'127'702.64
18'390'600.44
19'180'391.59
276'497.00
1'200'000.00
626'224.15
2'102'721.15
207'118.83
22'410'831.30
21'993'327.72
44'836'632.80
46'939'353.95
ZUWACHS
GEMEINDEVERSAMMLUNG
197'400.00
122'718.37
122'718.37
74'001.60
74'001.60
107'222.85
9'309.75
2'354.20
1'066'200.00
2'100'000.00
14'809'077.94
18'094'164.74
18'290'884.71
316'497.00
846'879.20
1'163'376.20
218'679.90
22'310'979.18
22'159'411.79
44'886'470.87
46'049'847.07
ABGANG
740'731.70
3'149'242.07
3'149'242.07
7'040'657.51
7'040'657.51
162'568.95
108'791.50
201'322.10
6'399'800.00
942'579.05
7'815'061.60
18'004'961.18
120'000.00
4'800'007.00
7'373'384.45
12'293'391.45
207'598.83
234'245.68
4'528'993.52
5'711'569.73
18'004'961.18
BESTAND
31.12.2014
AUS DEM GEMEINDERAT
Der Gemeinderat hat ein neues Leitbild erstellt, welches kein Papiertiger sein soll.
Das Leitbild des Gemeinderates hält nebst
den Leitbildaussagen auch konkrete, messbare Ziele sowie Aufträge und Projekte zur
Erreichung der Ziele fest.
Wir stellen Ihnen das Leitbild gerne vor, in
dem wir regelmässig ein Beispiel präsentieren:
Beispiel: Thema Wirtschaft, Gewerbe und
Tourismus
Leitbildgedanke: Wir unterstützen die
wirtschaftliche und touristische Entwicklung.
Ziel: Nachhaltige und Ressourcen schonende touristische Entwicklung.
Massnahmen:
Planungsrechtliche Grundlagen für UeO
Gurnigelbad schaffen
Aufträge/Projekte:
An Bauverwaltung: Planungsarbeiten für
UeO Gurnigelbad eng begleiten und vorantreiben.
Mit der Ergänzung der Leitbildaussagen
durch konkrete Ziele, Massnahmen und Aufträge soll sichergestellt werden, dass das
Leitbild kein Papiertiger bleibt. Selbstverständlich wird immer geprüft, ob die Umsetzung finanziell tragbar ist.
Renaturierung Biberzen
Mit Renaturierung gegen Hochwasserschäden.
Die Einmündung des Dürrbachs in die Biberzen hat bei den Unwettern vom Sommer
2014 wiederholt zu starken Überschwemmungen geführt. Bereits im Juni 2010 haben
sich am gleichen Standort ähnliche Überschwemmungen ereignet.
Der Zusammenfluss des Dürrbachs und der
Biberzen stellt sich als Schwachpunkt bei
Hochwasser heraus und ist verantwortlich
für die Unwetterschäden im weiterführenden Talboden. Das Bachprofil der Biberzen
hat nicht genügend Kapazität, um die Wassermengen des Dürrbachs aufzunehmen.
Der in den 70er Jahren erstellte Blocksatz
zur Sicherung des Bachufers ist mittlerweile stark beschädigt. Am Bachufer drängen
sich deshalb kostspielige Unterhaltsarbeiten auf.
Der Gemeinderat hat einen Kredit von
26‘000.00 Franken genehmigt und ein Ingenieurbüro beauftragt, ein Revitalisierungsbzw. Hochwasserschutzprojekt für die Biberze im Loueli auszuarbeiten.
Überarbeitung Grundwasserschutzzonen, Halbbachquelle
Die Schutzzone der Halbbachquelle wird
vorgezogen.
Die revidierte Gewässerschutzverordnung
vom 28. Oktober 1998 brachte markante
Verschärfungen der Schutzzonenvorschriften mit sich. Deshalb wurden die öffentlichen Wasserversorgungen durch den
Kanton Bern aufgefordert, ihre Grundwasserschutzzonen zu überarbeiten und den
neuen Vorschriften anzupassen.
Die Wasserversorgung Riggisberg verfügt
über vier verschiedene Quellgebiete, bei
welchen die Schutzzonen erneuert werden
müssen. Es sind die Halbbachquelle, Frohmoosquellen, Fysteren Graben Quellen und
die Wohnheim Quellen.
Weil die Halbbachquelle für Riggisberg das
wichtigste und ergiebigste Wasservorkommen ist, hat der Gemeinderat beschlossen,
dieses Schutzzonenverfahren vorzuziehen und hat dazu einen Nachkredit von
8‘900.00 Franken genehmigt.
Weisungen Submissionen und
Vergabe von Aufträgen
Damit die Gemeinde möglichst günstig
einkauft, hat der Gemeinderat das Beschaffungswesen (Submissionsverfahren) in einer
Weisung geregelt.
AUS DEM GEMEINDERAT
Leitbild Gemeinderat
21
AUS DEM GEMEINDERAT
Privatunternehmen dürfen kaufen, was und
von wem sie wollen – die Gemeinden nicht.
Privatunternehmen arbeiten mit eigenem
Geld – die Gemeinde mit Steuergeld. Im Interesse der Steuerzahlenden sorgt das Beschaffungsrecht (Submissionsrecht) dafür,
dass die Gemeinden sparsam einkaufen.
Zudem sollen alle Anbieter die gleiche Chance haben, mit der Gemeinde ins Geschäft zu
kommen – auch wenn sie nicht aus der Region stammen oder nicht persönliche Kontakte haben. Die Benachteiligung von Anbietern
z.B. wegen ihrer ausserkantonalen oder ausländischen Herkunft ist verboten. Öffentliche Aufträge sind nach im Voraus bekannten
Regeln abzuwickeln. Der Entscheid, wer den
Auftrag erhält („Zuschlag“), muss sich auf im
Voraus festgelegte Kriterien stützen und ist
nachvollziehbar zu begründen.
22
Gemäss den kantonalen gesetzlichen Grundlagen können Aufträge ans Bauhauptgewerbe bis 300‘000.00 Franken, Baunebengewerbe und Dienstleistungen bis 150‘000.00
Franken und Lieferungen bis 100‘000.00
Franken freihändig, d.h. ohne Vorschriften,
vergeben werden. Der Gemeinderat Riggisberg hat diese Schwellenwerte in einer Weisung verschärft: Bis 30‘000.00 Franken kann
er freihändig vergeben. Alle höheren Aufträge oder Einkäufe unterliegen Vorschriften
(z.B. müssen mindestens 3 Offerten vorliegen).
Erschliessung von neuem Bauland
Als Folge der Neueinzonungen in Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision müssen
diese Baugebiete mit Wasser, Abwasserentsorgung, Energie und Strassen erschlossen
werden.
Die Gemeinde ist verpflichtet, Bauland innert maximal 15 Jahren zu erschliessen. Im
Gebiet Edelstein bestehen nun konkrete
Bauabsichten, weshalb die Gemeinde dieses
neu eingezonte Bauland erschliessen muss.
Der Gemeinderat hat für die Projektierung
der Erschliessung des Baulandes im Edelstein einen Kredit von rund 43‘500.00 Franken gesprochen.
Dabei ist festzuhalten, dass die Grundeigen-
tümer bei Neueinzonungen der Gemeinde
30% des Mehrwertes abgeben. Damit werden solche Infrastrukturkosten finanziert.
Wasserversorgung, Erschliessung
des Altersheimneubaus
Erschliessung mit Hydrantenleitung und
Verlegung Wasserleitung.
Der Altersheimneubau an der Längenbergstrasse bedingt die Erschliessung mit einer
neuen Hydrantenleitung und die Verlegung
des bestehenden Hydranten. Zusätzlich wird
durch den Neubau des Verbindungsgangs
zwischen dem Altersheim und dem Spital
eine bestehende Wasserleitung tangiert. Die
Wasserleitung muss unter den Verbindungsgang verlegt werden. Die Gemeinde ist nach
Art. 693 ZGB verpflichtet, die Leitung und
den Hydranten auf eigene Kosten zu verlegen.
Für die Erschliessung des neuen Altersheims und die Verlegung der bestehenden
Wasserleitung hat der Gemeinderat einen
Kredit von 35‘000.00 Franken zu Lasten
der Spezialfinanzierung Wasser genehmigt.
Kauf Wegmeisterfahrzeug
Der Fiat Doblo gehört nun der Gemeinde
Riggisberg.
Am 31. Mai 1999 hat die Gemeinde mit der
Firma FORTUNA einen Pachtvertrag für den
Fiat Doblo abgeschlossen. Die Firma FORTUNA hat der Gemeinde das Auto zur Benützung übertragen und dieses mit Werbung
finanziert. Der Fiat Doblo wird seither von
den Wegmeistern als Personenwagen und
zum Transport von Kleinmaterialien, Werkzeugen und anderen Gegenständen genutzt.
Die Wegmeister sind auf das Fahrzeug angewiesen, um grössere Distanzen wie beispielsweise eine Fahrt in die Rüti oder das
Gurnigelgebiet zu überwinden. Der Schiltrac beispielsweise erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, was über weite
Distanzen nicht effizient ist. Des Weiteren
dient der Fiat für Dienstfahrten, so dass auf
die teuren Fahrzeuge wie der Schiltrac und
das Boschung Pony verzichtet werden kann
und damit auch Kosten eingespart werden.
Per Ende April 2015 läuft der Pachtvertrag
aus und die Gemeinde hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug für 4‘500.00 Franken zu
kaufen. Der Gemeinderat hat diesen Kredit
genehmigt.
Gantrisch-Busse, Beitrag
Die Gemeinde Riggisberg beteiligt sich an den
Unkosten der Natur- und Sportbusse.
Auf Gesuch des Naturparks Gantrisch beteiligen sich die betroffenen Gemeinden seit
2013 mit jährlich je 2‘000.00 Franken an
den Kosten für den Natur- und Sportbus.
Der Gemeinderat Riggisberg hat diesen Beitrag auch für das Jahr 2015 zugesichert.
Gurnigel Panorama-Classic
Am 16. August 2015 findet die 4. Auflage der Gurnigel-Panorama-Classic auf der
Strecke Gwatt-Zwieselberg-AmosoldingenHöfen-Wattenwil-Richtung Burgistein-RütiRüschegg Heubach-Hirschhorn-Riffenmatt
-Guggisberg-Kalchstätten-Zumholz-Sangernboden-Gurnigel (Zeitmessung)-Rüti-Burgistein-Wattenwil-Reutigen-Gwatt-Ziel statt.
Dabei werden Radfahrerinnen und Radfahrer unsere Gemeinde einzeln oder in kleinen
Gruppen durchfahren. Die Strecke ist signalisiert und es gilt das Strassenverkehrsgesetz. Im Sinne der Unfallprävention werden
sowohl Teilnehmende wie auch Einwohnerinnen bzw. Einwohner um gegenseitige
Rücksichtnahme ersucht. Der Gemeinderat Riggisberg hat einen Beitrag von 200.00
Franken zur Förderung von regional bedeutenden Anlässen gespendet.
Weitere Informationen finden sie auf:
www.gurnigel-panorama-classic.ch
IMPRESSUM
Redaktion
Gemeindeverwaltung Riggisberg
www.riggisberg.ch
Gestaltung
IT & Design Solutions GmbH
www.itds.ch
Druck
Jordi AG – das Medienhaus, Belp
www.jordibelp.ch
AUS DEM GEMEINDERAT
Regionales Sportevent erhält eine kleine
finanzielle Unterstützung.
23
INFORMATIONEN
Projekt Dorfeingang West,
aktueller Stand
Die Planungsarbeiten kommen langsam
voran.
Wie in der Riggisberger Info 1/2014 informiert, hat der Gemeinderat aufgrund einer
Studie entschieden, das Projekt Dorfeingang
West ohne den Teil Wasserbauplanung voranzutreiben, so dass die Gemeindeversammlung baldmöglichst darüber abstimmen
kann. Zudem wurde entschieden, anstelle
einer zweiten öffentlichen Mitwirkung eine
Informationsveranstaltung einzuplanen.
Im März und April 2014 haben Gespräche
mit den Kantonsvertretern sowie den Inhabern der Fischereirechten stattgefunden. An
diesen Gesprächen wurde einer Zusammenlegung des Moos- und Otzenbachs als neuer
Gewässerraum zugestimmt und die Verfahren definiert. Demzufolge sind nachfolgende
zwei Verfahren einzuleiten und zu planen:
•einen Strassenplan (Zuständig: Kanton
Bern) inkl. Aufhebung Otzenbach, Renaturierung Moosbach, Gehweg entlang der
Schwarzenburgstrasse
eine Überbauungsordnung (UeO) für den
Knoten Schwarzenburgstrasse/Lisibühlstrasse, Lisibühlstrasse, Knoten Gsteigstrasse/Lisibühlstrasse und Gsteigstrasse
und Teil Renaturierung des Thanbodenbachs im Knoten Gsteigstrasse/Lisibühlstrasse → Zuständig Gemeinde Riggisberg
INFORMATIONEN
•
24
Beide Verfahren beinhalten einen Teil Wasserbau/Renaturierung. Diese müssen in
beiden Verfahren gut koordiniert sein, da
die Planungen ansonsten durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung
(AGR) nicht genehmigt werden.
Weiter sind bei der Gsteigstrasse der Asphaltbelag und die Wasserleitungen in einem derart desolaten Zustand, dass so rasch
wie möglich eine Instandsetzung vorgesehen werden muss. Deshalb wurde beschlossen, den Teil Gsteigstrasse, unabhängig
vom Projekt Dorfeingang zu planen, damit
wenigstens die Sanierungsarbeiten so rasch
wie möglich – mit einem normalen Baugesuch (ohne UeO) – in Angriff genommen
werden können. Die dazugehörenden Verkehrsberuhigungsmassnahmen hätte man
dann wieder in die UeO Dorfeingang West
miteinbezogen. Dieses Vorgehen wurde jedoch vom Regierungsstatthalteramt nicht
genehmigt. Das Amt ist der Ansicht, dass die
geplanten Instandsetzungsarbeiten den Begriff des Unterhalts übersteigen und einem
Neubau gleichzusetzen sind und deshalb
gemeinsam mit den Verkehrsberuhigungsmassnahmen in einer UeO geregelt werden
müssen.
Die weitere Grobplanung sieht folgendermassen aus:
•Führen der Gespräche mit den
Grundeigentümern
Durchführung einer öffentlichen
Informationsveranstaltung
Vorprüfung AGR
Öffentliche Auflage/Einspracheverhandlungen
Gemeindeversammlungsbeschluss
Genehmigung durch AGR
•
•
•
•
•
Mit einem Gemeindeversammlungsbeschluss ist deshalb frühestens im
Dezember 2016 zu rechnen.
Organisation Schulen Riggisberg
Änderung in der Organisation der
Schulleitungen.
Die Schulkommissionen arbeiten seit einiger
Zeit an einer Änderung ihrer Organisation.
Neu wird vorgesehen, dass die Schulleitung
beiden Schulen (Primar- und Sekundarstufe I) vorsteht. Sie wird ergänzt durch eine
pädagogische Leitung Unterstufe, um den
speziellen Bedürfnissen auf dieser Stufe gerecht zu werden und gleichzeitig die Stellvertretung Schulleitung sicherzustellen. Die
Entscheidung, die bisherigen getrennten
Schulleitungen für die Primar- und die Sekundarstufe I unter einem Dach zusammenzuführen, erfolgte hauptsächlich aus folgenden Gründen:
•Konzentration auf die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung
•Bessere Einbindung in die Gemeindeorganisation durch eine einzige verantwortliche Vertretung der Schulen Riggisberg
Aufgaben, die für beide Schulen anfallen
sowie durch Schaffung von kürzeren Entscheidungswegen
Sowohl die neue Organisation wie auch
mögliche Besetzungen des Schulleitungsamtes wurden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und intensiv mit den beiden Schulleitungspersonen auf der Primarstufe,
Rosmarie Fischer und Alfred Rohrbach, besprochen. In sehr offenen Gesprächen spürte
man die Bereitschaft der beiden, die vorgeschlagene Lösung zu Gunsten einer gestärkten Schule gemeinsam zu tragen.
Über die personellen Änderungen im Schulleiterteam wird unter der Rubrik „Personelles“ informiert.
Schutzraumbaupflicht
Keine Befreiungen für Schutzraumbauten
mehr.
Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, so haben Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beim Bau
von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen,
auszurüsten und zu unterhalten. Allerdings
müssen Schutzräume grundsätzlich nur
noch bei grösseren Überbauungen erstellt
werden (ab 38 Zimmern bzw. 25 Schutzplätzen). In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen,
auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim
Hausbau kein Schutzraum erstellt oder
ist der Schutzplatzbedarf gedeckt, hat die
Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer einen Ersatzbeitrag zu zahlen. Dieser ist
vor Baubeginn zu entrichten.
Bis vor kurzem konnte die Bauherrschaft
vom Schutzraumbau befreit werden, da in
Riggisberg genügend Schutzräume vorhanden sind. Ab sofort ist jedoch aufgrund des
Verhältnisses der Einwohnerzahl zu den
vorhanden Schutzräumen bei Wohnhäusern
ab 38 Zimmern keine Befreiung mehr möglich.
Verkauf altes Zivilschutzmaterial
Es wird aufgeräumt und Platz geschaffen.
Die Zivilschutzorganisation Gantrisch hat
anlässlich eines WKs die öffentlichen Zivilschutzräume aussondiert. Noch brauchbares, aber für den Zivilschutz nicht mehr
nutzbares Material wurde aussortiert. Dieses wird nun Interessierten verkauft am
Samstag, 6. Juni 2015,
09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Zivilschutzanlage Riggisberg,
Sandgrubenweg 11
Zum Verkauf stehen zwei Kompressoren,
verschiedene Kleider, Leitern, Wolldecken,
diverse Werkzeuge etc.
Äs hett, so langs hett!
Hundetaxe 2015
Per 1. August 2015 wird die Hundetaxe (pro
Hund 100.00 Franken) zur Zahlung fällig.
Die Publikation erfolgt zu gegebener Zeit im
Amtsanzeiger.
Melden Sie bitte der Gemeindeverwaltung
frühzeitig, wenn Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes sind oder Ihr geliebter Vierbeiner verstorben ist. Dies kann persönlich am
Schalter, telefonisch (031 808 01 33) oder
per Mail [email protected] erfolgen.
Jederzeit auch online unter
www.riggisberg.ch/de/online-schalter/
hundekontrolle
Verstorbene Hunde sind zudem direkt bei
der Anis Datenbank mit Todesdatum abzumelden. Mehr Informationen erhalten Sie
bei:
Animal Identity Service AG
Morgenstrasse 123
3018 Bern
Tel. 031 371 35 30 oder unter www.anis.ch
Haben Sie Fragen rund um Ihren Hund?
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns –
wir helfen Ihnen gerne.
INFORMATIONEN
•Höhere Effizienz durch Bündelung von
25
Feuerwehrübung
Voranzeige:
Am Samstag, 29. August 2015 (Nachmittag),
findet im Dorfkern eine Feuerwehrübung für
die Bevölkerung statt.
Alle sind herzlich eingeladen, das Feuerwehrhandwerk aus nächster Nähe mitzuverfolgen.
Das Kommando
INFORMATIONEN
Nutzen Sie das Mobility-Fahrzeug!
26
In Riggisberg steht der Bevölkerung, den
Betrieben und den Gästen ein rotes Mobility-Auto zur Verfügung. Das 4x4 CombiFahrzeug, das alle Kundinnen und Kunden
der Mobility Genossenschaft nutzen können,
steht auf dem gemeindeeigenen Parkplatz
neben der Bäckerei Steiner. Das regionale Netz an Carsharing-Autos mit weiteren Standorten in Mühlethurnen, Toffen,
Schwarzenburg und Belp wird dadurch ideal
ergänzt. Schweizweit stehen heute den über
100‘000 Kundinnen und Kunden von Mobility mehr als 2‘500 Fahrzeuge an 1‘250 Standorten zur Verfügung.
Die Grundidee des Carsharing (Auto teilen)
besteht darin, ein Auto zur Verfügung zu
haben, ohne ein eigenes zu besitzen. Carsharing ist bequem, flexibel, ökologisch und
auch kostengünstig. Für Mobility-Kunden
fallen hohe Fix- und Betriebskosten weg:
Benzin, Service, Reparaturen, Versicherung,
Mietkosten, etc. sind in den Stunden- und
Kilometertarifen inbegriffen. Zudem ist die
Benutzung von Mobility-Fahrzeugen dank
einfachem Reservations- und Abrechnungssystem denkbar einfach. Die Gemeinde
Riggisberg wird in den ersten beiden Betriebsjahren eine allfällige Umsatzgarantie
übernehmen.
© fotolia
Wenn Sie interessiert sind, zeigt Ihnen
eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der
Gemeindeverwaltung gerne kurz, wie die
Handhabung mit der Reservation und dem
Auto funktioniert. Bitte nur auf vorgängige
Anfrage (Tel. 031 808 01 33).
Informationen und Anmeldung:
•www.mobility.ch
•www.das-beste-auto-der-welt.ch
•24h-Dienstleistungscenter
0848 824 812
Am 27. April 2015 fand die Presseveranstaltung für unsere Gantrisch Trinkwasserflaschen statt. Der Naturpark Gantrisch fördert
damit den umweltfreundlichen Konsum von
unserem regionalen und gesunden Trinkwasser aus Quellen. Nationalrat Matthias
Aebischer unterstützt dieses Projekt als Botschafter und hat die ersten, mit Quellwasser
gefüllten Flaschen entgegen genommen.
Das Trinkwasser im Naturpark Gantrisch
sprudelt zu 90% aus Quellwasserfassungen.
Es ist daher ein wertvolles Naturprodukt,
welches zudem streng kontrolliert wird. Die
zuständigen Wasserversorgungen unserer
Gemeinden geben gerne Auskunft über Herkunft und Qualität ihrer Standorte z.T. auch
schon über einen Eintrag in www.wasserqualität.ch. Generell weist das Wasser in der
Schweiz aufgrund des konsequenten Gewässerschutzes eine sehr hohe Qualität auf. Das
Trinkwasser wird aus drei natürlichen Ressourcen gewonnen. Rund 40% stammen aus
Quellen, weitere 40% aus Grundwasserströmen und 20% aus Oberflächengewässern.
Fast 40 % des gewonnenen Trinkwassers
können ohne Aufbereitung zum Konsum ins
Verteilernetz eingespeist werden.
Das Prinzip der Quellwasserfassung ist einfach! Der Regen fällt auf den Boden, welcher
das Wasser wie ein Schwamm aufnimmt.
Es sickert durch die Humusschicht, weiter
durch Steine und Sand, tief in den Erdboden. Trifft das versickerte Wasser auf eine
undurchlässige Lehm- oder Felsschicht,
fliesst es an dieser Schicht entlang. Genau
an diesen Stellen werden Sickerröhren mit
vielen kleinen Löchern in den Boden eingebaut. Damit diese nicht verstopfen, werden
sie in grobe Steine eingebettet. Das Wasser
fliesst durch die Röhren in eine tiefer gelegene Brunnenstube mit zwei Kammern. In
der ersten Kammer wird der im Quellwasser
mitgeführte Sand abgelagert. In der zweiten
befindet sich ein feines Sieb, um Feinstoffe zurückzuhalten. Ein Rohr leitet das nun
klare
Quellwasser zum Reservoir. Besonders ergiebige Quellen findet man in bewaldeten
Gebieten, denn der Waldboden ist ein ausgezeichneter Wasserspeicher.
Trinken ist ein Grundbedürfnis!
Täglich sollten wir 2 Liter Wasser zu uns nehmen. Weil Trinkwasser kalorien- und zuckerfrei
ist, leistet es einen wichtigen
Beitrag für gesundes Körpergewicht. Bei hohem Kalkgehalt
beugt es sogar Herz- und Kreislaufstörungen vor. Auf umweltfreundliche Weise können wir
unseren Durst mit Wasser aus
dem Hahn oder aus Brunnen
stillen. Ein wissenschaftlicher
Vergleich belegt: Trinkwasser
aus dem Hahn verursacht weniger als 1% der Umweltbelastungen von Mineralwasser aus
Flaschen.
Wir kümmern uns um die Information und
die Gefässe. Unsere Flaschen, Gläser und
eine Geschenkbox stellen wir in Zusammenarbeit mit dem Werkhaus, Wohnheim Riggisberg, her. Es bietet geschützte, sinnstiftende
Arbeitsplätze für ihre Bewohner und Bewohnerinnen an. Der Schriftzug GANTRISCH
TRINKWASSER / EAU POTABLE bestätigt die
Herkunft und die hohe Qualität.
Mit der Nathalie Stiftung, ein Wohn- und
Beschäftigungsheim in Wattenwil für Menschen mit autistischen Störungen, arbeiten
wir an passenden Harassen aus regionalem
Holz, jede ein Unikat.
Gastronomen, Firmen und private Haushalte erhalten die Glaswaren in unserer Geschäftsstelle im Schloss Schwarzenburg.
Flaschen 1L/0.5L CHF 18.-/15.- und Recycling-Gläser CHF 12.-. Das Geschenkset ist variable zusammenstellbar. Fragen Sie uns an!
Die Holz-Harasse für sechs Liter-Flaschen ist
für CHF 25.- auf Bestellung erhältlich.
Gantrisch Frauen unterstützen diese Initiative. Sie garantieren die Flaschen für ihre
Apéro‘s mit Wasser aus eigener Quelle zu
füllen.
INFORMATIONEN
Gantrisch Trinkwasser – aus Quellen
im Naturpark Gantrisch
27
„Gantrisch bei Nacht“
So langsam steigt die Sonne immer höher
am Horizont. Doch auch wenn sie untergegangen ist, gibt es im Naturpark Gantrisch
noch jede Menge zu erleben
Mittsommernacht auf dem Feenberg
Sagenwanderer Andreas Sommer führt Sie
durch eine zweitägige Sagenwanderung und
eine magische Mittsommernacht im Schloss
der Feenkönigin Helva. Der Ausflug beginnt
am 19. Juni 2015 um 10:00 Uhr auf der
Pfyffe.
Abendführung am Gäggersteg
Erleben Sie eine Führung mit dem Förster,
einer grandiosen Aussicht und viel Wissenswertem zum Wald. Sie findet am 7. August
2015 ab 18:00 Uhr statt.
INFORMATIONEN
Weitere Informationen zu diesen und vielen anderen Veranstaltungen finden Sie auf
www.gantrisch.ch oder in unserem neuen
Erlebnisse Prospekt.
28
nationale Orientierungslaufwettkämpfe im Gurnigel
Eine nationale Sportveranstaltung findet im
Sommer im Gantrischgebiet statt.
Am 29./30. August 2015 wird das Gantrischgebiet zum Zentrum eines OL-Wochenendes
mit einem Nationalen OL am Samstag und
der Schweizermeisterschaft über die Langdistanz am Sonntag. Das Gurnigelbad wird
an beiden Tagen als attraktives Wettkampfzentrum für die erwarteten 1‘500 bis 2‘000
Läufer und Zuschauer dienen. Der Zieleinlauf der Schweizermeisterschaften wird am
Sonntag direkt im Festgelände beim Gurnigelbad sein und bietet dementsprechend
die Gelegenheit, das Wettkampfgeschehen
direkt vor Ort mit zu verfolgen. Zuschauer
sind herzlich willkommen.
Die benötigten Bewilligungen und Zusagen
für die Durchführung der Wettkämpfe liegen
vor. Ein Verkehrskonzept besteht. Die Parkierung und Extrabusse sind organisiert.
Donnerstag, 2. Juli
15.00 – 21.00 Uhr
Schulanlage Aebnit
Wir laden alle Interessierten herzlich ein zum
Schulfest 2015 Elemente
Luft – Feuer – Erde - Wasser
15.15 –
17.15 Uhr
17.30 Uhr
18.15 Uhr
18.20 –
19.30 Uhr
19.45 –
Spielangebote zum
Thema Elemente
Beginn Nachtessen
Ballonwettflug
Schülerband und
Verabschiedungen
Die Baustelle
ein interaktives Konzert
von G.Wiesmann
20.45 Uhr Ausklang mit Band
21.15 Uhr Festabschluss SL
Festwirtschaft:
Kaffee, Tee, Mineral
Bäckereistand
Hot Dogs und Sandwiches
Nachtessen:
Pasta
Kartoffelsalat und Wienerli
Werkausstellung:
1. - 6. Klassen
im Primarschulhaus
16.00 – 19.00 Uhr
AG Schulfest - Schulkommission – Lehrerinnen und Lehrer –
Schülerinnen und Schüler der Schulen Riggisberg
INFORMATIONEN
Programm:
15.00 Uhr Festeröffnung SL
Festwirtsch
Schülerband
29
Blache
(148 xx210
(3000
800mm)
mm)
806 mm
3006 mm
.ch
www.
30 mm
Erleben Sie die Homepage und gehen Sie
neugierig auf Entdeckungsreise. Schauen Sie
nach, welche Menus sich hinter den Ballonen verstecken. Ändern Sie das Hauptbild
(Home-Seite), indem Sie die Ballone dorthin
verschieben, wo es Ihnen gefällt. Und wie
schnell haben Sie das Memory gelöst?
30 mm
Gewerbe und Vereine aufgepasst!
P
T!P
Online Veranstaltungskalender
Nützen Sie die Gelegenheit, unserer Internetseite www.riggisberg-erleben.ch Ihre
Veranstaltungen im Kalender zu publizieren.
Gerade der Veranstaltungskalender macht
diese Homepage attraktiv und interessierte
Personen sehen auf einen Blick, was alles in
der Gemeinde läuft.
Ihr Verein oder Ihr Gewerbebetrieb hat die
Sie können den Veranstaltungskalender von
Endformat: 3000 x 800Möglichkeit,
mm
sich und das Angebot
vorzustelRiggisberg auch unter der Rubrik Agenda
-> Vektordaten
lassen sich
verlustfrei vergrössern und haben
Beschnitt: 3 mm
len und mit Bildern zu dokumentieren.
online ansehen und für Ihren PC oder Ihr
nur eine geringe Datenmenge!
Dokumentformat: 3006 x 806 mm (auf jeder Seite
-> Alternativ können Vorlagen
um ein
Mobiltelefon
abonnieren.
Nutzen Sie doch diese Möglichkeit!Vielfaches kleiner angelegt werden!
werden 3 mm abgeschnitten)
optimal 225 dpi (minimal 80 dpi)
Farbmodus: CMYK
(Seitenverhältnis muss stimmen,
Guggenmusig Pulswärmer Riggisberg
Datenformate: PDF, JPG, TIF, EPS, PSD, AI,
CDR (Schriften in Kurven umgewandelt)
Schnittmarken: ausserhalb des Beschnitts
Zusatzkosten:
Powerpoint, Excel, Publisher) CHF 25.- pro Datei
Zugriff via QR-Tag
Flyerline Schweiz AG
Landstrasse 30
CH-8595 Altnau
Telefon: +41 (0)71 686 84 70
INFORMATIONEN
Mo-Fr: 08.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00
30
Veranstaltung online melden
Käserei Riggisberg
Auf www.riggisberg-erleben.ch unter der
Rubrik Aktuelle Anlässe können Sie
Veranstaltungen online eintragen.
1. Wählen Sie das gewünschte Datum aus
(Blättern via Pfeiltasten)
2. Klicken Sie anschliessend den gewünschten Tag an
3. Füllen Sie das Veranstaltungsformular
aus
4. Die Gemeindeverwaltung prüft den
Eintrag raschmöglichst.
5. Hinweis: Der Anlass erscheint erst im
Kalender, wenn dieser durch die Verwaltung bestätigt wurde.
Ihre Werbung!
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Ob Znüni, Apéro oder Festessen unsere
Schlemmereien werden mit viel Sorgfalt
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Wohngemeinschaft Unterstützung im Alltag.
31
PERSONELLES
Gemeindebehörden
Finanzverwaltung
Regionale Sozialbehörde
Ulrich Kreuter, Lanzenhäusern, hat als Nachfolger
von Anna Dreier am 1. März
2015 seine Stelle als Stellvertreter des Finanzverwalters angetreten. Er stellt
sich vor:
Im Gemeinderat Lohnstorf hat es per 1. Januar 2015 eine personelle Änderung gegeben. Neu wird deshalb Christina Martinelli,
in der Kommission Regionale Sozialbehörde
Einsitz nehmen. Sie ersetzt Barbara Weinmann, welche bisher in der Kommission
tätig war.
Gemeindepersonal
Schulleitung Riggisberg
Im August 2015 erhalten die Schulen Riggisberg eine neue Schulleiterin: Die Schulkommissionen konnten Tamara MosimannHuggler für diese Aufgabe gewinnen. Sie
wird für beiden Schulen (Primar- und Sekundarstufe I) zuständig sein (vgl. Bericht
unter „Informationen“). Frau Mosimann unterrichtete die letzten 12 Jahre an der Oberstufe in Kehrsatz, davon vier Jahre als Klassenlehrerin. Sie konnte bereits Erfahrungen
als Schulleiterin der Primarschulen Schönau
1 und Zulg in Steffisburg sammeln.
PERSONELLES
Sie wird sich in der nächsten Ausgabe der
Riggisberger Info vorstellen.
32
Wir freuen uns sehr, mit ihr eine engagierte,
zielorientierte und sympathische Persönlichkeit mit der Leitung unserer Schulen betrauen zu können!
Als pädagogische Leiterin der Unterstufe und stellvertretende Schulleiterin haben
wir mit Rosmarie Fischer eine langjährige,
fachkundige und allseits geschätzte Kollegin
weiterhin im Führungsteam, welche für die
notwendige Stabilität und Kontinuität sorgt.
In einem Übergangsjahr wird glücklicherweise auch Alfred Rohrbach noch als Schulleiter mitwirken und mit Rat und Tat zur
Seite stehen. Therese Jungen, welche sich
nach dem Weggang von Thomas Krayenbühl
als Schulleiter der Sekundarstufe I kurzfristig bereit erklärt hatte, noch einmal die
Schulleitung zu übernehmen, zieht sich nun
in den verdienten Ruhestand zurück.
Ich bin Ulrich Kreuter und arbeite seit dem
1. März 2015 als Stellvertreter des Finanzverwalters. Aufgewachsen bin ich zwischen
Sense und Schwarzwasser und lebe mit
meiner Familie in Niedereichi. Nach einer
technischen Berufslehre habe ich mich im
kaufmännischen Bereich aus- und weitergebildet. Nebst der nebenamtlichen KV-Lehrtätigkeit war ich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Abteilung Mehrwertsteuer)
und zuletzt vier Jahre in der Administration
der Berufsschule in Lyss tätig. In der Freizeit
bin ich mit der Familie und Freunden am
liebsten sportlich unterwegs (Laufen, Wandern oder Velotouren). Ich gehe gerne auf
Reisen, meist nordwärts von Cornwall bis
nach Schottland und kehre immer wieder
gerne in die Region Gantrisch zurück. Die
ländliche Umgebung von Riggisberg gefällt
mir sehr und ich freue mich auf die Tätigkeit bei der Finanzverwaltung. Im Speziellen
freue ich mich auf das vielseitige Aufgabengebiet und die Zusammenarbeit im kleinen,
familiären Team.
Regionaler Sozialdienst Riggisberg
Zur Unterstützung des Teams ist Rahel
Hostettler, Bern, Sozialarbeiterin, wieder
zurückgekehrt! Sie ist befristet angestellt
und für die Zeit vom 1. März bis 31. August
2015 zu 20% tätig. Sie betreut insbesondere
das Pflegekindwesen.
Zudem wurde Sandra Stettler, Herzogenbuchsee, als Sozialarbeiterin für die Stellvertretung während des Mutterschaftsurlaubes
von Janine Kohler angestellt. Sie wird vom
1. Juni bis 30. November 2015 im Einsatz
sein.
Offene Regionale Jugendarbeit
Mein Name ist Regula Wilhelmi und ich
wohne mit meiner Familie seit gut fünf Jahren in dem wunderschönen Rüeggisberg.
Ich habe zwei Kinder, die in Rüeggisberg in
den Kindergarten und in die Schule gehen.
Wir geniessen das Leben auf dem Land,
zurück zu meinem Wurzeln, denn ich bin
in der Nähe von Riggisberg aufgewachsen
und habe hier meine ganze Schulzeit verbracht. Mit dem Frühling und der Sommerzeit blüht auch wieder mein Lieblingshobby
auf, nämlich das Gärtnern. Ich habe einen
kleinen Garten, den ich mit Leidenschaft
hege und pflege. Sonst gehe ich in meiner
Freizeit gerne joggen und lese Bücher oder
Zeitschriften. Im Sommer 2014 habe ich das
Studium in Sozialer Arbeit an der Berner
Fachhochschule abgeschlossen. Ich studierte Teilzeit und arbeitete nebenher in der
Klinik Südhang in Kirchlindach. Im Rahmen
des Studiums habe ich ein Praktikum in der
Quartierarbeit absolviert und dadurch meine ersten Erfahrungen in der Projektarbeit
gesammelt. Nun arbeite ich seit März 2015
in der Offenen und Regionalen Jugendarbeit
Boxfish und habe mich schon ziemlich gut
eingelebt. Als ich die Stellenzusage bekam
freute ich mich wahnsinnig. Nun habe ich
die Möglichkeit des Perspektivenwechsels
von selber Jugendliche im Dorf, zur Jugendarbeiterin im Dorf.
Zur Zeit arbeiten Kyria Carmen
Schweingruber, Flamatt, und Magdalena
Akpolat, Bern, als Praktikantinnen bei der
Offenen Regionalen Jugendarbeit. Sie stellen
sich vor:
Mein Name ist Kyria Schweingruber. Ich
wohne in Flamatt und studiere Soziale Arbeit im 4. Semester an der Berner Fach-
hochschule. Mein Praktikum absolviere ich
nun vom 1.März bis 31. August 2015 in der
Offenen Regionalen Kinder- und Jugendarbeit Boxfish. Zuvor besuchte ich die Fachmittelschule Freiburg in Sozialer Richtung und
anschliessend machte ich mein erstes Praktikum und zugleich die Fachmatura in einem
Schulheim für Kinder und Jugendliche. In
meiner Freizeit verbringe ich gerne Zeit mit
Freunden und Familie, sowie mit unseren
Tieren. Ich freue mich jetzt auf 6 Monate in
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die
vielen neue Erfahrungen und das abwechslungsreiche Aufgabengebiet.
Ich heisse Magdalena Akpolat und bin 21
Jahre alt. Geboren und aufgewachsen bin ich
in Bern. Nach der Handelsmittelschule, die
ich in La Neuveville absolvierte, kümmerte ich mich um ein Praktikum im sozialen
Bereich, was ich seit dem April 2015 im
Jugendtreff in Riggisberg begonnen habe.
Gleichzeitig arbeite ich Teilzeit als Kauffrau
in einem Generalunternehmen in Bern. Da
ich Soziale Arbeit studieren möchte, habe
ich mich für den September 2015 an der
Fachhochschule in Luzern angemeldet. Das
Anmeldungsverfahren ist noch im Gange.
In meiner Freizeit bin ich gerne mit meinen
Freunden unterwegs. Da wird viel gelacht,
geredet und manchmal einfach nur gefaulenzt. Die Musik begleitet mich durch den
Alltag, genauso wie die Freude an der Ironie.
Tagesschule
Aufgrund der Anzahl Schülerinnen und
Schüler, welche sich für den Mittagstisch
angemeldet haben, musste zusätzliches Personal gesucht werden. In der Tagesschule
Riggisberg werden deshalb neu ab sofort,
vorläufig befristet bis 31. Juli 2015, folgende
Personen mitarbeiten:
•Janeth Zbinden, Riggisberg
•Silvia Neuenschwander, Burgistein
Der Gemeinderat dankt dem austretenden
Personal für den Einsatz zu Gunsten der
Gemeinde Riggisberg und wünschen ihnen
weiterhin viel Erfolg.
PERSONELLES
Regula Wilhelmi, Rüeggisberg, hat ihre Stelle als Jugendarbeiterin ebenfalls am 1. März
2015 angetreten. Sie wurde
als Nachfolgerin von Susanne
Schmid und Franziska Remy
angestellt. Sie stellt sich vor:
33
5 - 40
Jahre
Dem neuen Personal wünscht er viel Freude
bei der Arbeit und ein gutes Einleben am
neuen Ort.
Feuerwehr Riggisberg
Dienstjubiläen
Mutationen bei den Angehörigen der Feuerwehr (AdF)
Folgende Personen können im Verlaufe des
Jahres 2015 bei der Gemeinde Riggisberg
ein Dienstjubiläum feiern:
Pulfer Markus, Riggisberg / 27 Dienstjahre
Trachsel Jörg, Rümligen / 32 Dienstjahre
Blatter Esther, Rümligen / 8 Dienstjahre
5 Jahre
Berger Heidi
Tagesschule
Wenger Rosmarie
Hauswartin Schulhaus-Liegenschaft
Pavillon Rüti
Fasnacht Doris
Kormann Sabrina
10 Jahre
Bos Nicole
Von Wartburg
Rosmarie
15 Jahre
Gfeller Pfister
Elisabeth
20 Jahre
Enzler Ulrich
Hofmänner Ursula
30 Jahre
Zimmermann Peter
PERSONELLES
35 Jahre
34
Fazio Rosina
40 Jahre
Gloor Hanspeter
Zählerableserin
Lehrkraft IBEM
Lehrkraft
Primarstufe
Lehrkraft
Sekundarstufe I
Leiterin RSD
Brunnenmeister-Stv.
Lehrkraft
Primarstufe
Friedhofgärtner
Hilfskraft Hauswart
Primarschulhaus
Lehrkraft Primarstufe
Der Gemeinderat dank den langjährigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren
Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Riggisberg
und wünscht ihnen weiterhin viel Freude an
der Arbeit.
Austritte altershalber per 31. Dezember 2014
Austritte auf Gesuch per 31. Dezember 2014
Walter Messerli, Rümligen / 28 Dienstjahre
Hirschi Erich, Riggisberg / 29 Dienstjahre
Stöckli Markus, Riggisberg / 21 Dienstjahre
Binder Christine, Rümligen / 9 Dienstjahre
Wir danken allen für den geleisteten Einsatz
und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Neueintritte per 1. Januar 2015
Hänni Roman, Riggisberg
Heger Jonas, Riggisberg
Hirschi Corinne, Riggisberg
von Niederhäusern Thomas, Riggisberg
Wir heissen die neuen AdF herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Erfolg.
Das Kommando
SPITEX REGION GANTRISCH
Adresse
Erreichbarkeit
SPITEX Region Gantrisch
Vorder Gasse 10
3132 Riggisberg
Telefon 031 809 30 29
[email protected]
Montag bis Freitag,
8.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
In der übrigen Zeit wird Ihr Anruf auf dem
Telefonbeantworter aufgezeichnet.
Die Hilfe und Pflege der Spitex Region Gantrisch ermöglicht das Wohnen und Leben zu Hause.
Wir helfen fachkompetent bei Rekonvaleszenz, Krankheit, Behinderung, Gebrechlichkeit sowie in
Krisensituationen.
Wir bieten nach fachlicher Abklärung der individuellen Situation angepasste Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung an.
Unsere Leistungen werden an sieben Tagen in der Woche erbracht.
Das Pflege-Angebot der Spitex Region Gantrisch
Grundpflege
Behandlungspflege
Anleitung zur Selbsthilfe
Das Hauswirtschafts-Angebot der Spitex Region
Gantrisch
Mahlzeitendienst
Coiffeurdienst
Wir bieten Unterstützung beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim Baden und Duschen, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen
und zu Bett gehen, bei der Mobilisation.
Wir führen ärztlich verordnete Untersuchungen und Behandlungen
durch wie z.B. messen des Blutdrucks, bestimmen des Zuckers in Blut
und Urin, verabreichen von Medikamenten, Infusionen und Injektionen, behandeln von Wunden, etc.
Wir helfen bei der Handhabung von Hilfsmitteln und Geräten und geben Anleitung bei der Anwendung von Pflegeverrichtungen (z.B. selber
Insulin spritzen).
Wir unterstützen Menschen im Haushalt wie z.B. beim Einkaufen, beim
Zubereiten von Mahlzeiten, beim Abwaschen, bei der Reinigung, beim
Besorgen der Wäsche, etc.
Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen erbringen wir von Montag bis
Freitag, von 8:00 bis 19:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen reduziert.
Anmeldung bei Brigitte Feuz
Anmeldung bei Katharina von Niederhäusern
031 809 09 74
031 809 21 89
Finanzierung
Die Finanzierung richtet sich nach den kantonalen Tarifen sowie den Vorgaben der
Krankenkassen.
VEREINE/INSTITUTIONEN
Angebot
35
Im Café Längenberg verwöhnen wir Sie
mit einem grossen Angebot an warmen und kalten Speisen, Kleinem und
Feinem, dazu eine wunderschöne Aussicht auf das Bergpanorama!
VEREINE/INSTITUTIONEN
Jeden 1. Sonntag im Monat bieten wir Ihnen unser attraktives und
reichhaltiges BRUNCH-BUFFET von 09.°°- 1230 Uhr an.
36
Täglich empfehlen wir Ihnen
• Unser Tagesmenu
• Fleischlose Gerichte
• Salatbuffet
• Wochen- Spezialitäten
oder etwas aus der vielfältigen Speisekarte (warme Küche von 11.°° – 17.°° Uhr).
Gönnen Sie sich auf unserer grossen Sonnenterrasse (mit Kinderspielplatz) ein
feines Dessert.
•
•
•
•
wir bieten Platz für ca. 50 Personen (auf Anfrage)
Brunch-Buffet ab 20 Personen (auf Anfrage)
Köstlichkeiten zum Apéro (auch zum Mitnehmen)
Znüni –oder Zvieri -Teller
Möchten Sie etwas schenken:
Bei uns finden Sie ein breites Sortiment an Zeitschriften, eine grosse Auswahl
an Karten und diversen Geschenkartikeln.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag:
Samstag und Sonntag:
09.°° – 18.°° Uhr
09.°° – 17.°° Uhr
Unser Café ist Rollstuhlgängig
Kontakt:
Café Längenberg, Eyweg 2, 3132 Riggisberg,
Telefon: 031 808 72 72, [email protected]
Seniorenrat Riggisberg
Beschäftigen Sie Themen, die Riggisbergerinnen und Riggisberger 60+ interessieren könnten?
Haben Sie Vorschläge oder Anregungen?
Dann setzen Sie sich doch mit dem Präsident oder der Sekretärin des Seniorenrates in Verbindung.
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche und Ideen entgegen.
Raaflaub Christian
Präsident 031 809 17 07
[email protected]
Ramseyer Ursula
031 809 15 82
Sekretärin [email protected]
Die Liste sämtlicher Mitglieder des Seniorenrates finden Sie auch unter:
www.riggisberg.ch/dienstleistungen/alter/seniorenrat
Angebot
Gruppenleiter
Wann, Wo?
Jassen
Christian Dähler, Jägerweg 5
031 809 07 83
[email protected]
1. Donnerstag im Monat
Rest. Adler, Riggisberg
14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Karl Wolf, Längenbergstr. 20
031 809 17 05
[email protected]
Wetter abhängig, kurzfristig
Kochen
Langlauf
Velofahren
Skifahren
Stamm
Vorträge
Wandern
Ausflüge
Jürg Ramseyer, Längenbergstr. 21
031 809 15 82
[email protected]
Martin Künzi, Otzenbach 6
031 809 01 70
[email protected]
nur mit Anmeldung!
jeden zweiten Monat
ein Mittwochnachmittag
Wetter abhängig, kurzfristig
Paul Hostettler, Hintere Gasse 3
031 809 04 91
[email protected]
alle 14 Tage, Samstagvormittag
Rest. Adler, Riggisberg
Urs Stoller, Ahornweg 4
079 341 04 80
[email protected]
ab Mai 2015
Christian Raaflaub, Längenbergstr. 19
031 809 17 07
[email protected]
noch kein fester Rhythmus
Die Daten vom Jassen und Stamm finden sie unter www.riggisberg-erleben.ch, Agenda.
VEREINE/INSTITUTIONEN
Wenn Sie gerne in einer Gruppe mitmachen möchten, setzen Sie sich bitte direkt mit dem jeweiligen Gruppenleiter in Verbindung.
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VEREINE/INSTITUTIONEN
Samariterverein
Riggisberg-Thurnen
Krankenmobilien
Der Samariterverein führt und unterhält ein umfangreiches Krankenmobilienmagazin. Alle
Hilfsmittel können nach einem Spitalaufenthalt oder nach einem Unfall gemietet werden. Alle
Krankenmobilien stellen wir auch der Spitex Region Gantrisch zur Verfügung. Somit müssen
Sie die Hilfsmittel nicht selbst anschaffen, da diese oft nur für kurze Dauer benötigt werden.
Wenn es die Umstände erfordern, liefern wir die Geräte auf Wunsch nach Hause. Das Krankenmobilienmagazin befindet sich in den Räumlichkeiten des Samaritervereins in der Schulanlage Aebnit, Lindengässli 19, 3132 Riggisberg. Für Auskünfte und Fragen rufen Sie uns an.
Vermittlung
Unser Angebot
•Bettaufzugständer
•Gehstöcke
•Nachtstühle
•Rollatoren
•Rollstühle
•WC-Aufsätze
Tel. 031 809 19 78
Tel. 031 809 26 12
Weitere Artikel können auf Wunsch besorgt werden. www.samariter-riggisberg.ch
Pro Senectute Region Bern
14. Dankeschönkonzert für gelebte Solidarität
Auch dieses Jahr lud Pro Senectute Region Bern Spenderinnen und
Spender ins Casino Theater Bern ein, um mit Musik des Ensembles
Nuance für das grosse Engagement im Dienste älterer Mitmenschen
herzlich Dankeschön zu sagen.
Wiederum wurde die Arbeit von Pro Senectute Region Bern in verdankenswerter Weise durch
Spenden, Legate und zusätzlich Beiträge aus der Mittelbeschaffung grosszügig unterstützt. Zusätzlich wurden mit über 31‘000 Stunden 2014 so viele freiwillige Einsätze geleistet wie nie
zuvor. Dies in den Bereichen Steuererklärungs-, Besuchs- und Administrations- sowie Mahlzeitendienst und im Projekt „win3 - Generationen im Klassenzimmer“. 26 Ortsvertreterinnen
und -vertreter leisteten zudem in Gemeinden wichtige Informations- und Netzwerkarbeit.
Dank einer Stiftung als neuer Geldgeberin steht für innovative Projekte zugunsten älterer
Menschen der Silberbär-Preis wieder zur Verfügung. Allerdings konnte am diesjährigen Dankeschönkonzert der Preis noch keinem der eingereichten Projekte verliehen werden.
Verena Szentkuti-Bächtold
Vizepräsidentin Pro Senectute Region Bern
VEREINE/INSTITUTIONEN
Margrit Stettler
Anita Marti
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VEREINE/INSTITUTIONEN
Betreut und begleitet ans Ziel!
Vertrauen Sie dem RotkreuzFahrdienst Bern-Mittelland!
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Unsere Freiwilligen fahren Sie zu sozialverträglichen Tarifen
zum Arzt, Einkaufen oder zu einer Verabredung – jederzeit!
Ihren Anruf nehmen wir gerne entgegen
Montag bis Freitag 08.00 – 11.15 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Telefon: 031 384 02 10
www.srk-bern.ch/de/
mittelland/hilfe/fahrdienst
Einladung
zum Herbstapéro
Dienstag, 8. September 2015, 20.00 Uhr
in der Schulanlage Aebnit, Riggisberg
Musikalische Begleitung:
Pan-Emotion
Es stellen sich vor
Ständeratskandidat:
- Albert Rösti, Nationalrat
Nationalratskandidaten:
- Kandidaten der Liste SVP und junge SVP
Im Anschluss offeriert Ihnen die SVP Riggisberg
ein feines GANTRISCHAPÉRO.
Nutzen Sie die Zeit um die Kandidaten
persönlich anzusprechen.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Tennissaison ist eröffnet!
Wir treffen uns jeden Freitag ab 1800 Uhr
und am Sonntag ab 0900 Uhr zum Tennis
spielen. Möchtest du diesen Sport kennen
lernen oder wieder einsteigen, dann komm
zu uns auf den Tennisplatz.
Haben wir dein Interesse geweckt? Es freut
uns, dich bald auf unserer Tennisanlage
beim Dorfausgang Richtung Schwarzenburg
zu begrüssen.
Für Fragen kannst du dich gerne an folgende
Personen wenden:
- Rolf Baumann, 031 809 24 32 oder
- Alice Däppen, 031 802 02 74
SVP Sektion Riggisberg
17.04.2015
LUDOTHEK RIGGISBERG
Öffnungszeiten:
Werner Abeggstrasse 6
Montag
16.00 - 18.00 Uhr
3132 Riggisberg
Donnerstag
16.00 - 18.00 Uhr
www.ludo-riggisberg.ch
[email protected]
Telefon während den
Öffnungszeiten: 079 736 01 09
Unsere Agenda:
Im Ferienpass sind wir wieder mit dabei. Am Freitag 7. August 2015 bietet die Ludothek Riggisberg
den Ferienpass-Spielmorgen an. Weitere Infos folgen mit den Ferienpass-Unterlagen.
Am Mittwoch 26. August 2015, von 14.30 - 17.00 Uhr werden wir in der Ludothek Riggisberg unser
20. jähriges Bestehen mit einem Überraschunsprogramm feiern. Reserviere diesen Nachmittag und
sei dabei. Weitere Infos unter www.ludo-riggisberg.ch
VEREINE/INSTITUTIONEN
Moderation: Regierungsrat Christoph Neuhaus
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Sonnenstoren • Fensterläden • Glasdachsysteme • Lamellen • Rollladensysteme • Sicherheitsstoren • Insektenschutz
www.gehrigstoren.ch
Beratung Verkauf Montage Service
Sonnen-, Licht- und Wetterschutz
Roland Gehrig, Mühleweg 2, 3132 Riggisberg, Tel. 031 809 20 50
HEIDAK
SPAGYRIK
Natürlich wirksam
Reisebeschwerden?
Bei Ihrem HEIDAK-Spezialisten
erhalten Sie Ihre individuelle
Mischung.
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Vordere Gasse 9 | 3132 Riggisberg | T 031 809 36 36 | [email protected] | www.beckernst.ch
• Sanitär & von niederhäusern
bühlmann
• Spenglerei • Spenglerei
• Sanitär
• Heizung
• Reparaturen
• Heizung
• Reparaturen
3099 Rüti/Riggisberg
Tel. 031 809 30 44
bühlmann & von niederhäusern
42
079/362‘69‘90
WERBUNG
3099 Rüti/Riggisberg
Tel. 031 809 30 44
Holz bau
Spahni
3664Gut
Burgistein
zum Druck
JA
NEIN
Zimmerei
Dachaufbau
Neubau/Umbau
Innenausbau
Renovationen
Veluxfenster
Fassaden
Isolationen
Bemerkungen:
bm media AG
Mengestorfstrasse 44b
3144 Gasel
Tel. 031 848 20 20
GEWERBEAUSSTELLUNG
9. – 11. Oktober 2015
des Gewerbevereins Riggisberg und Umgebung
in der Schulanlage Aebnit Riggisberg
Gastort: Ligerz am Bielersee
Wettbewerb mit attraktiven Preisen
Öffnungszeiten
Ausstellung:
Restaurants/Barbetrieb:
17.00 bis 22.00 Uhr 17.00 bis 03.00 Uhr
10.00 bis 22.00 Uhr 10.00 bis 03.00 Uhr
10.00 bis 17.00 Uhr 10.00 bis 18.00 Uhr
www.gewerbeverein-riggisberg.ch
OK Gewerbeausstellung
Abfallzentrum Riggisberg
Lindengässli 16a . Telefon 031 818 38 36
Dienstag bis Freitag
Samstag
13.30 – 18.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Viehweid . Belp . www.zauggbelp.ch
WERBUNG
Freitag, 9.10.2015
Samstag, 10.10.2015
Sonntag, 11.10.2015
Weitere Infos unter:
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www.evrag.ch