Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 59 _____________________________________________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen Hinweisbekanntmachung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hinsichtlich der gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgabe „Weiterbildung“ (Volkshochschule) Es wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Anröchte und den Städten Erwitte, Lippstadt, Rüthen und Warstein zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Weiterbildung (Volkshochschule) abgeschlossen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde vom Kreis Soest am 16.07.2015 genehmigt und im Amtsblatt für den Kreis Soest, Nummer 8, vom 24.07.2015 öffentlich bekannt gemacht. Die Stadt Rüthen weist hiermit gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit - GkG NRW - auf die Veröffentlichung hin. Rüthen, den 05.08.2015 Der Bürgermeister gez. Weiken Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 60 _____________________________________________________________________________________________ Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 61 _____________________________________________________________________________________________ Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 62 _____________________________________________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen 5. Änderung des Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet Hankerfeld“ der Stadt Rüthen Schlussbekanntmachung gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004 S.2414), i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994 S.666), - es gelten die z. Z. gültigen Fassungen - Die Stadtvertretung Rüthen hat in ihrer Sitzung am 27.08.2015 die 5. Änderung des Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet Hankerfeld“ der Stadt Rüthen beschlossen. Dem Bebauungsplan wurde die Begründung von April 2015 beigefügt. Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist eine Korrektur der bisherigen Planvorgaben im Bereich der rückwärtigen Betriebserschließung, welche durch einvernehmliche planabweichende Grundstückstauschgeschäfte bedingt wurde. Im Wesentlichen geht es bei der 5. Änderung um die Spiegelung der ursprünglich vorgesehenen Wendeschleife und um die Berücksichtigung kleinerer zusätzlicher Baufelder am Fahrbahnende für die Unterbringung von Lagerräumen. Die Gesamtfläche des Änderungsbereichs beträgt knapp 5000 m². Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Rüthen, Flur 21, Flurstücke 768 und 769 sowie den überwiegenden Teil des Flurstücks 772 und das westliche Ende des Flurstücks 777. ----Die 5. Änderung des Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet Hankerfeld“ der Stadt Rüthen tritt am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Plan wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab sofort bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Zimmer 18 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. ----Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Die Leistung dieser Entschädigung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Rüthen zu beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die planungsbedingten Vermögensnachteile eingetreten sind, geltend gemacht wird. ----- Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 63 _____________________________________________________________________________________________ Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches nur in den unter § 214 Abs. 1, 2 und 3 BauGB genannten Fällen beachtlich ist. Von diesen werden wiederum die meisten Mängeltatbestände unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Erscheinungsdatum der hier vorliegenden Bekanntmachung gegenüber der Stadt Rüthen schriftlich und unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. ----Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder anderer Vorschriften beim Zustandekommen dieser Bebauungsplanänderung und -ergänzung nach Ablauf eines Jahres seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die 5. Änderung des Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet Hankerfeld“ der Stadt Rüthen ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Rüthen, 02.09.2015 gez. - Weiken - Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 64 _____________________________________________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen für einen Bereich südlich des Gewerbestandortes MeisterWerke in Rüthen-Meiste hier: - Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadtvertretung Rüthen hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 die Einleitung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich südlich des Gewerbestandortes MeisterWerke in Rüthen-Meiste beschlossen. Im Parallelverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen wird das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ durchgeführt. Ziel beider Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine betrieblich notwendige Erweiterung des holzverarbeitenden Betriebes „MeisterWerke“ zu schaffen, um so deren logistische Betriebsabläufe zu optimieren. Nachdem die Verfahren im Anschluss an die frühzeitigen Beteiligungen eine Zeitlang ruhten, wurde bei Wiederaufnahme die vorgesehene Erweiterungsfläche für die Gewerbenutzung noch einmal nach Osten vergrößert. Der Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen umfasst nunmehr eine Gesamtfläche von ca. 3 ha (siehe nachstehenden Übersichtsplan): Der Beschluss zur Einleitung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 17.07.2012 im Amtsblatt der Stadt Rüthen bekannt gemacht worden. Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 65 _____________________________________________________________________________________________ In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadtvertretung Rüthen am 18.01.2011 wurde ergänzend beschlossen, die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in Form einer Bekanntmachung der Planungsziele im Amtsblatt der Stadt Rüthen mit anschließender zweiwöchiger Gelegenheit zur Erörterung durchzuführen. Die Bekanntmachung der Planungsziele und der Form der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte ebenfalls im Amtsblatt vom 17.07.2012. Es wurden während der Erörterungsfrist keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht bzw. in einem Fall vorgebrachte Bedenken später wieder zurückgezogen. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.06.2012 bis 03.08.2012. Neben der Planzeichnung und deren Begründung wurde als Teil B der Begründung ein vorläufiger Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung und FFH-Vorprüfung des Büros Loske aus Salzkotten-Verlar beigefügt bzw. veröffentlicht. Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren ruhte die Planung für knapp 2,5 Jahre. In dieser Zeit entwickelte sich zum einen ein größerer Flächenbedarf, zum anderen wurden die notwendigen Fachplanungen deutlich intensiviert und auf den neuen Flächenansatz abgestellt. Wegen der besonderen Dringlichkeit der geplanten Baumaßnahme soll das Verfahren nunmehr schnellstmöglich fortgesetzt werden. Die parlamentarische Information über die Offenlegung erfolgt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2015. Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 66 _____________________________________________________________________________________________ Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für die südliche Erweiterung der Meister Werke mit Begründung von August 2015 einschließlich FFH-Vorprüfung, Umweltbericht und Artenschutzprüfung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2015 bis 27.10.2015 einschließlich bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Zimmer 15, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen, gerichtet an den Bürgermeister der Stadt Rüthen, Hochstraße 14, 59602 Rüthen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zu umweltrelevanten Aspekten für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen liegen folgende Informationen vor: - FFH-Vorprüfung zur 28. Änderung, - Umweltbericht zur 28. Änderung und - Artenschutzprüfung zur 28. Änderung - Vorlage zur Offenlegung mit Synopse der vorgebrachten Belange aller Beteiligten und dem Umgang mit diesen Belangen, darin insbesondere die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Soest, Die v.g. Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Es wird ausdrücklich auf die (eingeschränkte) Präklusion bei Normenkontrollanträgen hingewiesen. Ein solcher Antrag ist nämlich unzulässig, wenn im Normenkontrollverfahren nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB hätten geltend gemacht werden können und dort nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die vorgenommene Änderung bzw. Ergänzung berührt werden können, erfolgt nach § 4a Abs. 3 BauGB zeitgleich zur Offenlegung. Rüthen, 03.09.2015 gez. - Weiken Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 67 _____________________________________________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ hier: - Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadtvertretung Rüthen hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ beschlossen. Im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen für den entsprechenden Bereich südlich des Gewerbestandortes MeisterWerke in RüthenMeiste durchgeführt. Ziel beider Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine betrieblich notwendige Erweiterung des holzverarbeitenden Betriebes „MeisterWerke“ zu schaffen, um so deren logistische Betriebsabläufe zu optimieren. Nachdem die Verfahren im Anschluss an die frühzeitigen Beteiligungen eine Zeitlang ruhten, wurde bei Wiederaufnahme die vorgesehene Erweiterungsfläche für die Gewerbenutzung noch einmal nach Osten vergrößert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ umfasst nunmehr eine Gesamtfläche von ca. 4,2 ha (siehe nachstehenden Planauszug): Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 68 _____________________________________________________________________________________________ Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 17.07.2012 im Amtsblatt der Stadt Rüthen bekannt gemacht worden. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadtvertretung Rüthen am 18.01.2011 wurde ergänzend beschlossen, die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ in Form einer Bekanntmachung der Planungsziele im Amtsblatt der Stadt Rüthen mit anschließender zweiwöchiger Gelegenheit zur Erörterung durchzuführen. Die Bekanntmachung der Planungsziele und der Form der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte ebenfalls im Amtsblatt vom 17.07.2012. Es wurden während der Erörterungsfrist keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht bzw. in einem Fall vorgebrachte Bedenken später wieder zurückgezogen. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.06.2012 bis 03.08.2012. Neben der Planzeichnung und deren Begründung wurde als Teil B der Begründung ein vorläufiger Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung und FFH-Vorprüfung des Büros Loske aus Salzkotten-Verlar beigefügt bzw. veröffentlicht. Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren ruhte die Planung für knapp 2,5 Jahre. In dieser Zeit entwickelte sich zum einen ein größerer Flächenbedarf, zum anderen wurden die notwendigen Fachplanungen deutlich intensiviert und auf den neuen Flächenansatz abgestellt. Wegen der besonderen Dringlichkeit der geplanten Baumaßnahme soll das Verfahren nunmehr schnellstmöglich fortgesetzt werden. Die parlamentarische Information über die Offenlegung erfolgt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2015. Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ Meister Werke mit Begründung von August 2015 einschließlich Umweltbericht, Artenschutzprüfung, FFH-Vorprüfung und schalltechnischem Bericht über die Auslegung von Emissionskontingenten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2015 bis 27.10.2015 einschließlich bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Zimmer 15, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen, gerichtet an den Bürgermeister der Stadt Rüthen, Hochstraße 14, 59602 Rüthen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zu umweltrelevanten Aspekten für die Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ liegen folgende Informationen vor: - Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 in Meiste, Stadt Rüthen, Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein, August 2015 - Artenschutzprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 in Meiste, Stadt Rüthen, Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein, August 2015 - FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 in Meiste, Stadt Rüthen, Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein, August 2015 - Schalltechnischer Bericht Nr. 215345-01-01 über die Auslegung von Emissionskontingenten im Rahmen des B-Plan Verfahrens für die geplante Erweiterung Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 69 _____________________________________________________________________________________________ des Betriebsgeländes der MeisterWerke Schulte GmbH in 59602 Rüthen; Kötter Consulting, Rheine, August 2015 - Vorlage zur Offenlegung mit Synopse der vorgebrachten Belange aller Beteiligten und dem Umgang mit diesen Belangen, darin insbesondere die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Soest, Die v.g. Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Es wird ausdrücklich auf die (eingeschränkte) Präklusion bei Normenkontrollanträgen hingewiesen. Ein solcher Antrag ist nämlich unzulässig, wenn im Normenkontrollverfahren nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB hätten geltend gemacht werden können und dort nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die vorgenommene Änderung bzw. Ergänzung berührt werden können, erfolgt nach § 4a Abs. 3 BauGB zeitgleich zur Offenlegung. Rüthen, 03.09.2015 gez. - Weiken Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Rüthen Nr. 05 21. Jahrgang Seite 70 _____________________________________________________________________________________________ Zwangsversteigerungen Vom Amtsgericht Warstein wird auf einige Zwangsversteigerungen hingewiesen. Einzelheiten sind im Bekanntmachungskasten des Rathauses, Hochstraße 14, Rüthen ausgehängt.
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