Amtsblatt Nr. 5

Amtsblatt der Stadt Rüthen
Nr. 05
21. Jahrgang
Seite 59
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen
Hinweisbekanntmachung
zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
hinsichtlich der gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgabe „Weiterbildung“
(Volkshochschule)
Es wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Anröchte und
den Städten Erwitte, Lippstadt, Rüthen und Warstein zur gemeinsamen Wahrnehmung
der Aufgaben der Weiterbildung (Volkshochschule) abgeschlossen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde vom Kreis Soest am 16.07.2015
genehmigt und im Amtsblatt für den Kreis Soest, Nummer 8, vom 24.07.2015 öffentlich
bekannt gemacht.
Die Stadt Rüthen weist hiermit gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit - GkG NRW - auf die Veröffentlichung hin.
Rüthen, den 05.08.2015
Der Bürgermeister
gez. Weiken
Amtsblatt der Stadt Rüthen
Nr. 05
21. Jahrgang
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Amtsblatt der Stadt Rüthen
Nr. 05
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Amtsblatt der Stadt Rüthen
Nr. 05
21. Jahrgang
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen
5. Änderung des Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet Hankerfeld“
der Stadt Rüthen
Schlussbekanntmachung gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004 S.2414),
i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994 S.666),
- es gelten die z. Z. gültigen Fassungen -
Die Stadtvertretung Rüthen hat in ihrer Sitzung am 27.08.2015 die 5. Änderung des
Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet Hankerfeld“ der Stadt Rüthen
beschlossen. Dem Bebauungsplan wurde die Begründung von April 2015 beigefügt.
Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist eine Korrektur der bisherigen Planvorgaben im Bereich
der rückwärtigen Betriebserschließung, welche durch einvernehmliche planabweichende
Grundstückstauschgeschäfte bedingt wurde. Im Wesentlichen geht es bei der 5. Änderung um
die Spiegelung der ursprünglich vorgesehenen Wendeschleife und um die Berücksichtigung
kleinerer zusätzlicher Baufelder am Fahrbahnende für die Unterbringung von Lagerräumen.
Die Gesamtfläche des Änderungsbereichs beträgt knapp 5000 m².
Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Rüthen, Flur 21, Flurstücke 768 und 769 sowie den
überwiegenden Teil des Flurstücks 772 und das westliche Ende des Flurstücks 777.
----Die 5. Änderung des Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet Hankerfeld“
der Stadt Rüthen tritt am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Plan wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise,
wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im
Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde,
ab sofort bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Zimmer 18
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
----Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die Leistung dieser Entschädigung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Rüthen zu beantragen.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die planungsbedingten Vermögensnachteile eingetreten sind, geltend
gemacht wird.
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Amtsblatt der Stadt Rüthen
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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des
Baugesetzbuches nur in den unter § 214 Abs. 1, 2 und 3 BauGB genannten Fällen beachtlich
ist.
Von diesen werden wiederum die meisten Mängeltatbestände unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Erscheinungsdatum der hier vorliegenden Bekanntmachung
gegenüber der Stadt Rüthen schriftlich und unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
----Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder anderer Vorschriften beim
Zustandekommen dieser Bebauungsplanänderung und -ergänzung nach Ablauf eines Jahres
seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die 5. Änderung des Bebauungsplanes RT Nr. 15 „Industrie- und Gewerbegebiet
Hankerfeld“ der Stadt Rüthen ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Rüthen, 02.09.2015
gez.
- Weiken -
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen für einen Bereich südlich
des Gewerbestandortes MeisterWerke in Rüthen-Meiste
hier: - Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadtvertretung Rüthen hat in seiner Sitzung am
18.01.2011 die Einleitung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich
südlich des Gewerbestandortes MeisterWerke in Rüthen-Meiste beschlossen.
Im Parallelverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen wird
das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“
durchgeführt.
Ziel beider Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine
betrieblich notwendige Erweiterung des holzverarbeitenden Betriebes „MeisterWerke“ zu
schaffen, um so deren logistische Betriebsabläufe zu optimieren.
Nachdem die Verfahren im Anschluss an die frühzeitigen Beteiligungen eine Zeitlang
ruhten, wurde bei Wiederaufnahme die vorgesehene Erweiterungsfläche für die
Gewerbenutzung noch einmal nach Osten vergrößert.
Der Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen
umfasst nunmehr eine Gesamtfläche von ca. 3 ha (siehe nachstehenden Übersichtsplan):
Der Beschluss zur Einleitung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB am 17.07.2012 im Amtsblatt der Stadt Rüthen bekannt gemacht
worden.
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In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadtvertretung Rüthen am
18.01.2011 wurde ergänzend beschlossen, die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Form einer Bekanntmachung der Planungsziele im Amtsblatt
der Stadt Rüthen mit anschließender zweiwöchiger Gelegenheit zur Erörterung
durchzuführen.
Die Bekanntmachung der Planungsziele und der Form der Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgte ebenfalls im Amtsblatt vom 17.07.2012. Es wurden während der Erörterungsfrist
keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht bzw. in einem Fall vorgebrachte
Bedenken später wieder zurückgezogen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
29.06.2012 bis 03.08.2012. Neben der Planzeichnung und deren Begründung wurde als
Teil B der Begründung ein vorläufiger Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung
und FFH-Vorprüfung des Büros Loske aus Salzkotten-Verlar beigefügt bzw. veröffentlicht.
Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren ruhte die Planung für knapp 2,5 Jahre. In
dieser Zeit entwickelte sich zum einen ein größerer Flächenbedarf, zum anderen wurden
die notwendigen Fachplanungen deutlich intensiviert und auf den neuen Flächenansatz
abgestellt.
Wegen der besonderen Dringlichkeit der geplanten Baumaßnahme soll das Verfahren
nunmehr schnellstmöglich fortgesetzt werden. Die parlamentarische Information über die
Offenlegung erfolgt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2015.
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Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes für die südliche Erweiterung der Meister Werke mit Begründung
von August 2015 einschließlich FFH-Vorprüfung, Umweltbericht und Artenschutzprüfung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 28.09.2015 bis 27.10.2015 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Zimmer 15, während
der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen, gerichtet an den Bürgermeister
der Stadt Rüthen, Hochstraße 14, 59602 Rüthen, schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden.
Zu umweltrelevanten Aspekten für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Rüthen liegen folgende Informationen vor:
- FFH-Vorprüfung zur 28. Änderung,
- Umweltbericht zur 28. Änderung und
- Artenschutzprüfung zur 28. Änderung
- Vorlage zur Offenlegung mit Synopse der vorgebrachten Belange aller Beteiligten und
dem Umgang mit diesen Belangen, darin insbesondere die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde beim Kreis Soest,
Die v.g. Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Es wird ausdrücklich auf die (eingeschränkte) Präklusion bei Normenkontrollanträgen
hingewiesen. Ein solcher Antrag ist nämlich unzulässig, wenn im Normenkontrollverfahren
nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB hätten geltend gemacht werden können
und dort nicht oder verspätet geltend gemacht wurden.
Die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die vorgenommene
Änderung bzw. Ergänzung berührt werden können, erfolgt nach § 4a Abs. 3 BauGB
zeitgleich zur Offenlegung.
Rüthen, 03.09.2015
gez.
- Weiken Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen
Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“
hier: - Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadtvertretung Rüthen hat in seiner Sitzung am
18.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister
Werke“ beschlossen.
Im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager
Meister Werke“ wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rüthen für
den entsprechenden Bereich südlich des Gewerbestandortes MeisterWerke in RüthenMeiste durchgeführt.
Ziel beider Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine
betrieblich notwendige Erweiterung des holzverarbeitenden Betriebes „MeisterWerke“ zu
schaffen, um so deren logistische Betriebsabläufe zu optimieren.
Nachdem die Verfahren im Anschluss an die frühzeitigen Beteiligungen eine Zeitlang
ruhten, wurde bei Wiederaufnahme die vorgesehene Erweiterungsfläche für die
Gewerbenutzung noch einmal nach Osten vergrößert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“
umfasst nunmehr eine Gesamtfläche von ca. 4,2 ha (siehe nachstehenden Planauszug):
Amtsblatt der Stadt Rüthen
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Seite 68
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Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 „Hochregallager Meister
Werke“ ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 17.07.2012 im Amtsblatt der Stadt Rüthen bekannt
gemacht worden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadtvertretung Rüthen am
18.01.2011 wurde ergänzend beschlossen, die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Aufstellung des Bebauungsplanes MT
Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ in Form einer Bekanntmachung der Planungsziele
im Amtsblatt der Stadt Rüthen mit anschließender zweiwöchiger Gelegenheit zur
Erörterung durchzuführen.
Die Bekanntmachung der Planungsziele und der Form der Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgte ebenfalls im Amtsblatt vom 17.07.2012. Es wurden während der Erörterungsfrist
keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht bzw. in einem Fall vorgebrachte
Bedenken später wieder zurückgezogen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
29.06.2012 bis 03.08.2012. Neben der Planzeichnung und deren Begründung wurde als
Teil B der Begründung ein vorläufiger Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung
und FFH-Vorprüfung des Büros Loske aus Salzkotten-Verlar beigefügt bzw. veröffentlicht.
Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren ruhte die Planung für knapp 2,5 Jahre. In
dieser Zeit entwickelte sich zum einen ein größerer Flächenbedarf, zum anderen wurden
die notwendigen Fachplanungen deutlich intensiviert und auf den neuen Flächenansatz
abgestellt.
Wegen der besonderen Dringlichkeit der geplanten Baumaßnahme soll das Verfahren
nunmehr schnellstmöglich fortgesetzt werden. Die parlamentarische Information über die
Offenlegung erfolgt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2015.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes MT
Nr. 9 „Hochregallager Meister Werke“ Meister Werke mit Begründung von August 2015
einschließlich Umweltbericht, Artenschutzprüfung, FFH-Vorprüfung und
schalltechnischem Bericht über die Auslegung von Emissionskontingenten gemäß § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 28.09.2015 bis 27.10.2015 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Zimmer 15, während
der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen, gerichtet an den Bürgermeister
der Stadt Rüthen, Hochstraße 14, 59602 Rüthen, schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden.
Zu umweltrelevanten Aspekten für die Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9
„Hochregallager Meister Werke“ liegen folgende Informationen vor:
- Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 in Meiste, Stadt Rüthen,
Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein, August 2015
- Artenschutzprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 in Meiste, Stadt
Rüthen, Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein, August 2015
- FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes MT Nr. 9 in Meiste, Stadt
Rüthen, Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein, August 2015
- Schalltechnischer Bericht Nr. 215345-01-01 über die Auslegung von
Emissionskontingenten im Rahmen des B-Plan Verfahrens für die geplante Erweiterung
Amtsblatt der Stadt Rüthen
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des Betriebsgeländes der MeisterWerke Schulte GmbH in 59602 Rüthen; Kötter
Consulting, Rheine, August 2015
- Vorlage zur Offenlegung mit Synopse der vorgebrachten Belange aller Beteiligten und
dem Umgang mit diesen Belangen, darin insbesondere die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde beim Kreis Soest,
Die v.g. Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Es wird ausdrücklich auf die (eingeschränkte) Präklusion bei Normenkontrollanträgen
hingewiesen. Ein solcher Antrag ist nämlich unzulässig, wenn im Normenkontrollverfahren
nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB hätten geltend gemacht werden können
und dort nicht oder verspätet geltend gemacht wurden.
Die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die vorgenommene
Änderung bzw. Ergänzung berührt werden können, erfolgt nach § 4a Abs. 3 BauGB
zeitgleich zur Offenlegung.
Rüthen, 03.09.2015
gez.
- Weiken Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Rüthen
Nr. 05
21. Jahrgang
Seite 70
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Zwangsversteigerungen
Vom Amtsgericht Warstein wird auf einige Zwangsversteigerungen hingewiesen.
Einzelheiten sind im Bekanntmachungskasten des Rathauses, Hochstraße 14, Rüthen
ausgehängt.