Bundeswehr baut Flüchtlingshilfe aus ( PDF , 85,4 kB)

HAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
TEL
FAX
INTERNET
E-MAIL
DATUM
SEITEN
NUMMER
BMVg Presse- und Informationsstab
Stauffenbergstr. 18, 10785 Berlin
11055 Berlin
+49 (0)30-18-24-22216
+49 (0)30-18-24-22228
www.bmvg.de
[email protected]
Berlin, 4. November 2015
1 von 3
17/2015
Bundeswehr baut Flüchtlingshilfe aus
Ministerium stellt Weichen für dauerhafte Entlastung
lokaler und ehrenamtlicher Strukturen
Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen:
„Es ist großartig, was insbesondere ehrenamtliche Kräfte seit Wochen in den Ländern
und Kommunen für Flüchtlinge leisten. Diese positive Energie und der feste Wille, den
vor Krieg und Terror Geflohenen, aber auch der Welt die menschliche Seite unseres
starken Landes zu zeigen, darf nicht erlahmen. Auch sie brauchen Pausen und Hilfe
bei der Leitung der komplexen logistischen und organisatorischen Aufgaben.
Deswegen richtet sich die Bundeswehr darauf ein, dauerhaft mit Personal und der
großen Erfahrung in Führung und Organisation mit anzupacken. Die Flüchtlingshilfe
wird zu einer wichtigen zusätzlichen Aufgabe für die Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr.“
Konzept „Helfende Hände“ wird für Dauereinsatz weiterentwickelt
Das Bundesministerium der Verteidigung hat per Weisung an die Truppe angeordnet,
die Strukturen der Flüchtlingsunterstützung künftig so auszurichten, dass
insbesondere bei Daueraufgaben (z.B. Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften,
Wartezentren, Drehkreuzen, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen) die Hilfe
für die stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte durch Personal der
Bundeswehr für diese planbarer und verlässlicher wird. Derzeit werden Soldatinnen
und Soldaten in bundesweit 83 Dauerprojekten eingesetzt. Bisher sah das Konzept
vor, dass Kräfte in der Regel auf Antrag kurzfristig zugewiesen werden. Nun ist die
langfristige Verpflichtung von Bundeswehrpersonal zur Unterstützung lokaler und
ehrenamtlicher Strukturen möglich.
Bereits jetzt sind bundesweit mehr als 6.000 Angehörige der Bundeswehr, zum Teil im
Schichtbetrieb, durchgängig in der Flüchtlingshilfe gebunden. Zum Vergleich: In
sämtlichen Auslandseinsätzen der Bundeswehr befinden sich aktuell 2.900
Soldatinnen und Soldaten.
Dazu kommen täglich mehrere Hundert „Helfende Hände“, die weiterhin sieben Tage
die Woche rund um die Uhr für zeitlich begrenzte Projekte auf Abruf stehen und in
allen 16 Bundesländern mit anpacken (z.B. Aufbaukommandos, Unterstützung bei der
Verteilung von Gütern, Transport von Menschen und Material).
Professionalisierung von Führungspersonal für die Flüchtlingshilfe
Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der
lokalen Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr nun gezielt eigene
Führungskräfte auf den Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor. Ab Mitte November bietet
das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die
Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für Führungspersonal der Streitkräfte an.
So können pro Woche bis zu 40 Lehrgangsteilnehmer vom Feldwebel bis zum
Stabsoffizier für Amtshilfe-Einsätze der Bundeswehr ausgebildet werden. Der neue
Lehrplan reicht von rechtlichen Grundlagen der Flüchtlingshilfe über die Vermittlung
interkultureller Kompetenzen sowie der Zusammenarbeit mit zivilen Organisationen,
wie THW und dem Rotem Kreuz, Landes- und Kommunalbehörden bis zum Umgang
mit eigenen Belastungen. Damit können bis Jahresende bis zu 200
Bundeswehrführungskräfte das notwendige „Rüstzeug“ erhalten, um stark gefordertes
lokales wie ehrenamtliches Leitungspersonal dauerhaft professionell zu unterstützen.
Prüfung von Haus-in-Haus Modell für mehr Privatsphäre in winterfesten Hallen
Die Bundeswehr arbeitet eng mit dem UNHCR (United Nations High Commissioner for
Refugees) zusammen. Der UNHCR hat 1.500 sogenannte „Refugee Housing Units“
(RHU) angeboten. Hierbei handelt es sich um kleine Modulbauhäuser für etwa 5
Personen, die ursprünglich für den Einsatz in warmen Klimazonen konstruiert wurden.
In geschlossenen Räumen (z.B. Hangars, Sport- und Industriehallen) als Haus-inHaus-Lösung aufgestellt, können sie Flüchtlingen, besonders Familien, Frauen und
Kindern, ein höheres Maß an Privatsphäre bieten, als das bisher in vielen größeren
Hallenunterkünften der Fall ist. Derzeit wird in dem von der Bundeswehr betriebenen
Wartezentrum im bayerischen Erding geprüft, ob die Modulbauhäuser für den
geplanten Zweck geeignet sind und ob sie den rechtlichen Anforderungen (z.B.
Brandschutz) entsprechen.
Hintergrund:
Mit der Übernahme der Themenverantwortung im Arbeitsbereich 4 – „Unterbringung /
Liegenschaften“ am 8. Oktober 2015 obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung
die Verantwortung für die Bereitstellung der durch den Bund gegenüber den
Bundesländern
zugesagten
zusätzlichen
40.000
Unterkunftsplätze
in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren.
Die Bundeswehr hat den Liegenschaftsbetrieb der Wartezentren Erding und
Feldkirchen übernommen. In beiden Projekten werden - neben den Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der Bundeswehr-Dienstleistungszentren Bogen und München derzeit täglich bis zu 200 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Die Tätigkeiten reichen
vom weiteren Aufbau der Wartezentren, der Sicherstellung des technischen Betriebs
bis hin zur Ausgabe von Essen und Bekleidung an Flüchtlinge.
In diesen beiden Wartezentren werden perspektivisch Unterbringungskapazitäten für
10.000 Flüchtlinge und Asylbegehrende bereitgestellt werden.
Bereits Ende dieses Monats werden hier 7.700 winterfeste Unterbringungsplätze zur
Verfügung stehen. Damit haben wir die Kapazitäten seit Übernahme des
Arbeitsbereichs 4 verdoppelt.
In Fallingbostel/Oerbke, einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Niedersachsen,
stehen zurzeit 4.500 winterfeste Unterbringungsplätze zur Verfügung. Das Land
Niedersachsen
sieht
einen
Aufwuchs
auf
7.200
winterfeste
Unterbringungsmöglichkeiten vor. Die Bundeswehr unterstützt täglich mit annähernd
100 Soldatinnen und Soldaten. Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen
betreibt die Liegenschaft und versorgt sie u.a. mit Wärme, Energie und Wasser.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Flüchtlingshilfe zählt nicht zum originären Auftrag der Bundeswehr. Die
Bundeswehr unterstützt die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder daher
im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes
bzw. der §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.