HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX INTERNET E-MAIL DATUM SEITEN NUMMER BMVg Presse- und Informationsstab Stauffenbergstr. 18, 10785 Berlin 11055 Berlin +49 (0)30-18-24-22216 +49 (0)30-18-24-22228 www.bmvg.de [email protected] Berlin, 4. November 2015 1 von 3 17/2015 Bundeswehr baut Flüchtlingshilfe aus Ministerium stellt Weichen für dauerhafte Entlastung lokaler und ehrenamtlicher Strukturen Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen: „Es ist großartig, was insbesondere ehrenamtliche Kräfte seit Wochen in den Ländern und Kommunen für Flüchtlinge leisten. Diese positive Energie und der feste Wille, den vor Krieg und Terror Geflohenen, aber auch der Welt die menschliche Seite unseres starken Landes zu zeigen, darf nicht erlahmen. Auch sie brauchen Pausen und Hilfe bei der Leitung der komplexen logistischen und organisatorischen Aufgaben. Deswegen richtet sich die Bundeswehr darauf ein, dauerhaft mit Personal und der großen Erfahrung in Führung und Organisation mit anzupacken. Die Flüchtlingshilfe wird zu einer wichtigen zusätzlichen Aufgabe für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.“ Konzept „Helfende Hände“ wird für Dauereinsatz weiterentwickelt Das Bundesministerium der Verteidigung hat per Weisung an die Truppe angeordnet, die Strukturen der Flüchtlingsunterstützung künftig so auszurichten, dass insbesondere bei Daueraufgaben (z.B. Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften, Wartezentren, Drehkreuzen, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen) die Hilfe für die stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte durch Personal der Bundeswehr für diese planbarer und verlässlicher wird. Derzeit werden Soldatinnen und Soldaten in bundesweit 83 Dauerprojekten eingesetzt. Bisher sah das Konzept vor, dass Kräfte in der Regel auf Antrag kurzfristig zugewiesen werden. Nun ist die langfristige Verpflichtung von Bundeswehrpersonal zur Unterstützung lokaler und ehrenamtlicher Strukturen möglich. Bereits jetzt sind bundesweit mehr als 6.000 Angehörige der Bundeswehr, zum Teil im Schichtbetrieb, durchgängig in der Flüchtlingshilfe gebunden. Zum Vergleich: In sämtlichen Auslandseinsätzen der Bundeswehr befinden sich aktuell 2.900 Soldatinnen und Soldaten. Dazu kommen täglich mehrere Hundert „Helfende Hände“, die weiterhin sieben Tage die Woche rund um die Uhr für zeitlich begrenzte Projekte auf Abruf stehen und in allen 16 Bundesländern mit anpacken (z.B. Aufbaukommandos, Unterstützung bei der Verteilung von Gütern, Transport von Menschen und Material). Professionalisierung von Führungspersonal für die Flüchtlingshilfe Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der lokalen Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr nun gezielt eigene Führungskräfte auf den Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor. Ab Mitte November bietet das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für Führungspersonal der Streitkräfte an. So können pro Woche bis zu 40 Lehrgangsteilnehmer vom Feldwebel bis zum Stabsoffizier für Amtshilfe-Einsätze der Bundeswehr ausgebildet werden. Der neue Lehrplan reicht von rechtlichen Grundlagen der Flüchtlingshilfe über die Vermittlung interkultureller Kompetenzen sowie der Zusammenarbeit mit zivilen Organisationen, wie THW und dem Rotem Kreuz, Landes- und Kommunalbehörden bis zum Umgang mit eigenen Belastungen. Damit können bis Jahresende bis zu 200 Bundeswehrführungskräfte das notwendige „Rüstzeug“ erhalten, um stark gefordertes lokales wie ehrenamtliches Leitungspersonal dauerhaft professionell zu unterstützen. Prüfung von Haus-in-Haus Modell für mehr Privatsphäre in winterfesten Hallen Die Bundeswehr arbeitet eng mit dem UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) zusammen. Der UNHCR hat 1.500 sogenannte „Refugee Housing Units“ (RHU) angeboten. Hierbei handelt es sich um kleine Modulbauhäuser für etwa 5 Personen, die ursprünglich für den Einsatz in warmen Klimazonen konstruiert wurden. In geschlossenen Räumen (z.B. Hangars, Sport- und Industriehallen) als Haus-inHaus-Lösung aufgestellt, können sie Flüchtlingen, besonders Familien, Frauen und Kindern, ein höheres Maß an Privatsphäre bieten, als das bisher in vielen größeren Hallenunterkünften der Fall ist. Derzeit wird in dem von der Bundeswehr betriebenen Wartezentrum im bayerischen Erding geprüft, ob die Modulbauhäuser für den geplanten Zweck geeignet sind und ob sie den rechtlichen Anforderungen (z.B. Brandschutz) entsprechen. Hintergrund: Mit der Übernahme der Themenverantwortung im Arbeitsbereich 4 – „Unterbringung / Liegenschaften“ am 8. Oktober 2015 obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die Verantwortung für die Bereitstellung der durch den Bund gegenüber den Bundesländern zugesagten zusätzlichen 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren. Die Bundeswehr hat den Liegenschaftsbetrieb der Wartezentren Erding und Feldkirchen übernommen. In beiden Projekten werden - neben den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundeswehr-Dienstleistungszentren Bogen und München derzeit täglich bis zu 200 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Die Tätigkeiten reichen vom weiteren Aufbau der Wartezentren, der Sicherstellung des technischen Betriebs bis hin zur Ausgabe von Essen und Bekleidung an Flüchtlinge. In diesen beiden Wartezentren werden perspektivisch Unterbringungskapazitäten für 10.000 Flüchtlinge und Asylbegehrende bereitgestellt werden. Bereits Ende dieses Monats werden hier 7.700 winterfeste Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen. Damit haben wir die Kapazitäten seit Übernahme des Arbeitsbereichs 4 verdoppelt. In Fallingbostel/Oerbke, einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Niedersachsen, stehen zurzeit 4.500 winterfeste Unterbringungsplätze zur Verfügung. Das Land Niedersachsen sieht einen Aufwuchs auf 7.200 winterfeste Unterbringungsmöglichkeiten vor. Die Bundeswehr unterstützt täglich mit annähernd 100 Soldatinnen und Soldaten. Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen betreibt die Liegenschaft und versorgt sie u.a. mit Wärme, Energie und Wasser. Rechtlicher Hintergrund: Die Flüchtlingshilfe zählt nicht zum originären Auftrag der Bundeswehr. Die Bundeswehr unterstützt die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes bzw. der §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.
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