Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Überwinterung von Kübelpflanzen, Inh. Günter Seidler
www.diepalme.de
Tel.: 030 66 44 301
E-Mail: [email protected]
Umfang der Leistungen
-
Überwinterung der Pflanzen beinhaltet die Unterbringung in einem ausreichend geheizten und gut
gelüfteten Gewächshaus und die beste gärtnerische Pflege
bei Bedarf wird gewässert und im Frühjahr werden die Pflanzen regelmäßig gedüngt
Zusatzleistungen wie Umtopfen, Formschnitt, Verjüngungsschnitt müssen extra in Auftrag gegeben
werden
Pflanzen welche zu stark mit Schaderregern befallen sind und/oder zu starken Wildkrautbewuchs auf
der Topfoberfläche haben können zurückgewiesen werden
außerdem werden Pflanzen bei denen eine erfolgreiche Überwinterung in Frage gestellt wird ebenfalls
nicht angenommen. Das liegt allein im ermessen des Auftragnehmers
der Zustand der Pflanze wird schriftlich und mit einem Foto festgehalten
Pflanzen die zu groß sind, sei es für die Einlagerung oder den Transport, können auch zurückgewiesen
werden
dies gilt auch für Pflanzen mit geringen Wiederbeschaffungswert (z.B. Geranien)
Preis und Berechnung
-
Preis für die Überwinterung beträgt 120€ pro m²,
die Quadratmeterzahl errechnet sich aus dem (mittleren) Kronen Durchmesser der Pflanze
die Mindestberechnungsfläche beträgt 0,5m²
der Transport wird entweder vom Stadtbote ausgeführt (der Kunde trägt die Kosten)
oder der Kunde transportiert die Pflanze selber
zusätzliche Leistungen wie Pflanzenschutz, Umtopfen oder Rückschnitt werden je nach Zeitaufwand
und Material extra berechnet
Haftung und Gewährleistung
-
der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Pflanzen und Gefäßen, welche bereits vor der Annahme
entstanden sind
sichtbare Schäden werden schriftlich und mit einem Foto festgehalten
auf nicht sichtbare Schäden ist hinzuweisen
Auftraggeber haftet nur bei Schäden, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen
werden kann
eingeschränkte Haftung/Gewährleistung
-
-
Überwinterung von Pflanzen birgt trotz fachgerechter Pflege immer ein Risiko
d.h. unbemerkter Schädlingsbefall, ein nass kaltes Wetter vor dem Einlagern
oder der Stress durch den Standortwechsel kann den Zierwert einer Pflanze durchaus beeinträchtigen
Pflegefehler vor der Überwinterung können auch während der Überwinterung zur Verminderung des
Zierwertes führen
das Wachstum einer Pflanze beginnt erst am Ende der Überwinterungsperiode (oder noch später) das
bedeutet, dass keine vorherige Einschränkung des Zierwertes ausgeglichen werden kann
zum Auslieferungstermin wird auch kein Blühen der Pflanze garantiert
es gibt auch einige Krankheiten oder Schädlinge gegen die es kein wirksames oder zugelassenes
Pflanzenschutzmittel gibt
aus diesen genannten Gründen kann “die Palme“ keine uneingeschränkte Haftung mit dem
Überwinterungsservice der Pflanzen verbinden
Der Kunde Akzeptiert durch Auftragserteilung, sei es per E-mail, schriftlich, per Fax,
fernmündlich oder persönlich die vorliegenden AGB´s.