IBO-Interessengemeinschaft der Bürger/Bahnanlieger in Oldenburg Oldenburg, 30. Oktober 2015 F1 ACHTUNG Bahnanlieger ! LASSEN SIE SICH NICHT TÄUSCHEN !!! Alle von der AIT/DB für OLDENBURG erstellten „Gutachten“ sind fehlerhaft; die Abfindungsangebote sind rechtswidrig. Unser Rat: Lehnen Sie a l l e Angebote ab und fordern eine neue Begutachtung durch einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Das ist Ihr gutes Recht. Das kostet Sie keinen einzigen Cent. Fristen bestehen nicht. IBO/LiVe und weitere Bürger haben unabhängig voneinander mehr als 20 AIT/DB „Gutachten“ (Objektbeurteilungen) durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dr. Nocke und den Rechtsanwalt Dr. Frühauf überprüfen lassen. Die Ergebnisse sind vernichtend!! Alle bisherigen Beurteilungen und Angebote sind grob fehlerhaft und rechtswidrig. Auch die Überprüfung der Objektbeurteilungen für städtische Gebäude durch ein anderes unabhängiges Gutachterbüro unterstützt diese Kritik. Auf anwaltlichen Rat haben deshalb inzwischen zahlreiche Bahnanlieger die „AIT Gutachten“ zurückgewiesen und von der DB ein neues Gutachten eingefordert. Die DB hat das abgelehnt. Deshalb haben die Bürger das gesetzlich vorgesehene Behördenverfahren eingeleitet. Die Kosten dieses Verfahrens einschließlich Gutachter- und Anwaltskosten muss in jedem Fall die DB tragen, auch dann, wenn der Bürger verlieren sollte, was wir aber nicht erwarten. Nun hat die DB alle betroffenen BAHNANLIEGER angeschrieben. Der Inhalt des Briefes lässt den Schluss zu, dass die DB Sie alle verunsichern will. Offensichtlich möchte sie ihre Gutachten nicht überprüfen lassen, sondern Sie von der Wahrnehmung Ihrer Chancen und Rechte abhalten. Darauf sollten Sie nicht hereinfallen. Vielmehr muss die vorgesehene Entscheidung des zuständigen Innenministeriums auf der Grundlage eines neuen Gutachtens erbeten werden. Je mehr Bürger das dort einfordern, umso größer ist der Druck auf die DB, nun endlich vernünftig zu werden und ihre unverständliche und bürgerunfreundliche Haltung zu ändern. Bis dahin bleibt festzustellen: - Unsere fachliche Kritik beruht auf den Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Lärmimmissionen Dr. Nocke. - Unsere rechtliche Kritik beruht auf nachprüfbaren Gerichtsentscheidungen und einschlägigen Kommentaren - Die Firma AIT ist kein bestelltes Gutachterbüro. Sie verfügt über keine der sonst üblichen Nachweise im Bereich der Akustik. Sie ist nach ihrer Eigendarstellung "...... Ingenieurdienstleister mit den Kernkompetenzen Vermessung, Umweltplanung und Bauüberwachung." - Die AIT arbeitet regelmäßig für die DB. Sie ist deshalb nicht unabhängig. ViSdP: Dr. Armin Frühauf und Christian Röhlig, Arp-Schnitger Str 12, 26121 Oldenburg SPENDEN erbeten an Kto. IBO: DE46 2805 0100 0090 4773 32 Kto. LiVe: DE70 2805 0100 0090 1598 07
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