Beschlüsse der 1. öffentlichen Verbandsversammlung vom

Beschlüsse der 1. öffentlichen Verbandsversammlung vom 24.04.2015
TOP 3: Beschluss zum Protokoll der Verbandsversammlung vom 05.12.2014
Beschluss-Nr.:
01/01/03/15, TOP 3
Begründung:
Nachdem keine Ergänzungen und Änderungen zum Protokoll durch die Vertreter der
Mitgliedskommunen eingereicht wurden, kann dieses bestätigt werden.
Beschlussformulierung:
Zum ausgereichten Protokoll vom 10.12.2014 liegen keine Ergänzungen vor.
Die Verbandsversammlung des ZWA stimmt somit über das Protokoll der
Verbandsversammlung vom 05.12.2014 wie folgt ab:
Die Abstimmung erfolgt mit der/den Gesamtstimme(n)!
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
583
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0
Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Colditz, OT Lastau,
Flurstück 93/1, Gemarkung Lastau
Beschluss-Nr.:
01/03/09/15, TOP 9
Begründung:
Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage OT Lastau eine
Grundstücksfläche von ca. 1.500 m², um im Rahmen der weiteren Abwassererschließung die
Teilortskanalanlage anzuschließen.
Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in
Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen:
2
Beschlussformulierung:
Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung das Grunderwerbsverfahren
Kläranlage Colditz, OT Lastau, Flurstück 93/1, Gemarkung Lastau, zum Erwerb mit dem
Grundstückseigentümer vorzunehmen.
Flächengröße ca. 1.500 m²
Der Kaufpreis wird laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis Leipzig
angesetzt. (ca. 1,50 €/m² oder Einzelgutachtenpreis).
Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)!
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Ungültige Stimmen:
412
412
0
0
0
Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Colditz, OT Hausdorf,
Flurstück 19, Gemarkung Terpitzsch
Beschluss-Nr.:
01/04/09/15, TOP 9
Begründung:
Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage Colditz, OT Hausdorf, eine
Grundstücksfläche von ca. 1.400 m², um im Rahmen der weiteren Abwassererschließung die
Teilortskanalanlage anzuschließen.
Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in
Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen:
Beschlussformulierung:
Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung das Grunderwerbsverfahren
Kläranlage Colditz, OT Hausdorf, Flurstück 19, Gemarkung Terpitzsch, zum Erwerb mit dem
Grundstückseigentümer vorzunehmen.
Flächengröße ca. 1.400 m²
Der Kaufpreis laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis Leipzig
beträgt ca. 1,50 €/m² oder wird mittels Einzelgutachten ermittelt.
Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)!
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Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Ungültige Stimmen:
412
412
0
0
0
Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Amtsberg, OT Schlößchen,
Flurstück 87/1, Gemarkung Schlößchen
Beschluss-Nr.:
01/05/09/15, TOP 9
Begründung:
Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage Amtsberg, OT Schlößchen, eine
Grundstücksfläche von ca. 1.000 m², um im Rahmen der weiteren Abwassererschließung die
Teilortskanalanlage anzuschließen.
Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in
Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen:
Beschlussformulierung:
Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung das Grunderwerbsverfahren
Kläranlage Amtsberg, OT Schlößchen, Flurstück 87/1, Gemarkung Schlößchen, zum Erwerb mit
dem Grundstückseigentümer vorzunehmen.
Flächengröße ca. 1.000 m²
Der Kaufpreis laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis
Erzgebirgskreis beträgt ca. 10,00 €/m².
Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)!
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Ungültige Stimmen:
Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
412
412
0
0
0
4
Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Seelitz, OT Gröblitz,
Gemarkung Gröblitz, Grundstückstausch, Tausch Flurstück 93 - Erwerb Flurstück 94
Beschluss-Nr.:
01/06/09/15, TOP 9
Begründung:
Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage Seelitz, OT Gröblitz, Gemarkung
Gröblitz, eine Grundstücksfläche von ca. 11.276 m², um im Rahmen der weiteren
Abwassererschließung die Teilortskanalanlage anzuschließen.
Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in
Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen:
Beschlussformulierung:
Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung den Grundstückstausch zum
Grunderwerbsverfahren Kläranlage Seelitz, OT Gröblitz, mit dem Grundstückseigentümer
vorzunehmen.
Tausch Flurstück 93 – Größe ca. 2.460 m²
Erwerb Flurstück 94 – Größe ca. 8.816 m²
Der Kaufpreis laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis Mittelsachsen
beträgt 1,50 €/m².
Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)!
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Ungültige Stimmen:
412
412
0
0
0
Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
TOP 10: Beschluss zur abschließenden Verwendung der Spendengelder
Herr OBM Damm beteiligt sich nicht an der Abstimmung, da er beim Miskus
stellvertretender Vereinsvorsitzender ist.
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Beschlussprotokoll zur abschließenden Verwendung der Spendengelder
Beschluss-Nr.:
01/07/10/15, TOP 10
Begründung:
Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung muss über die Verteilung gesondert
beschlossen werden.
Die Spenden werden dem Mittelsächsischen Kultursommer, der Tafel Mittweida und der
Diakonie Rochlitz überreicht.
Die Verbandsversammlung ist für sonstige Angelegenheiten nach § 6 Pkt. 11 zuständig.
Beschlussformulierung:
Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, die entsprechenden Spenden laut Liste 2014/2015
vom 01.04.2015 zu verteilen und beauftragt die Geschäftsleitung nach den kaufmännischen
Grundsätzen dies abzusichern.
Die v. g. Liste wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wurde öffentlich in der
Verbandsversammlung am heutigen Tage ausgelegt.
Die Abstimmung erfolgt nur mit der (den) Gesamtstimme(n)!
Diese Abstimmung erfolgt ohne Herrn BM Damm, da er der Stellvertreter des Miskus ist
(Befangenheit).
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Ungültige Stimmen:
Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
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726
0
0
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