Beschlüsse der 1. öffentlichen Verbandsversammlung vom 24.04.2015 TOP 3: Beschluss zum Protokoll der Verbandsversammlung vom 05.12.2014 Beschluss-Nr.: 01/01/03/15, TOP 3 Begründung: Nachdem keine Ergänzungen und Änderungen zum Protokoll durch die Vertreter der Mitgliedskommunen eingereicht wurden, kann dieses bestätigt werden. Beschlussformulierung: Zum ausgereichten Protokoll vom 10.12.2014 liegen keine Ergänzungen vor. Die Verbandsversammlung des ZWA stimmt somit über das Protokoll der Verbandsversammlung vom 05.12.2014 wie folgt ab: Die Abstimmung erfolgt mit der/den Gesamtstimme(n)! Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 583 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst. Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Colditz, OT Lastau, Flurstück 93/1, Gemarkung Lastau Beschluss-Nr.: 01/03/09/15, TOP 9 Begründung: Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage OT Lastau eine Grundstücksfläche von ca. 1.500 m², um im Rahmen der weiteren Abwassererschließung die Teilortskanalanlage anzuschließen. Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen: 2 Beschlussformulierung: Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung das Grunderwerbsverfahren Kläranlage Colditz, OT Lastau, Flurstück 93/1, Gemarkung Lastau, zum Erwerb mit dem Grundstückseigentümer vorzunehmen. Flächengröße ca. 1.500 m² Der Kaufpreis wird laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis Leipzig angesetzt. (ca. 1,50 €/m² oder Einzelgutachtenpreis). Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)! Abstimmungsergebnis: Anwesende Stimmen: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Ungültige Stimmen: 412 412 0 0 0 Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst. Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Colditz, OT Hausdorf, Flurstück 19, Gemarkung Terpitzsch Beschluss-Nr.: 01/04/09/15, TOP 9 Begründung: Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage Colditz, OT Hausdorf, eine Grundstücksfläche von ca. 1.400 m², um im Rahmen der weiteren Abwassererschließung die Teilortskanalanlage anzuschließen. Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen: Beschlussformulierung: Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung das Grunderwerbsverfahren Kläranlage Colditz, OT Hausdorf, Flurstück 19, Gemarkung Terpitzsch, zum Erwerb mit dem Grundstückseigentümer vorzunehmen. Flächengröße ca. 1.400 m² Der Kaufpreis laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis Leipzig beträgt ca. 1,50 €/m² oder wird mittels Einzelgutachten ermittelt. Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)! 3 Abstimmungsergebnis: Anwesende Stimmen: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Ungültige Stimmen: 412 412 0 0 0 Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst. Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Amtsberg, OT Schlößchen, Flurstück 87/1, Gemarkung Schlößchen Beschluss-Nr.: 01/05/09/15, TOP 9 Begründung: Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage Amtsberg, OT Schlößchen, eine Grundstücksfläche von ca. 1.000 m², um im Rahmen der weiteren Abwassererschließung die Teilortskanalanlage anzuschließen. Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen: Beschlussformulierung: Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung das Grunderwerbsverfahren Kläranlage Amtsberg, OT Schlößchen, Flurstück 87/1, Gemarkung Schlößchen, zum Erwerb mit dem Grundstückseigentümer vorzunehmen. Flächengröße ca. 1.000 m² Der Kaufpreis laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis Erzgebirgskreis beträgt ca. 10,00 €/m². Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)! Abstimmungsergebnis: Anwesende Stimmen: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Ungültige Stimmen: Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst. 412 412 0 0 0 4 Beschlussprotokoll zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Seelitz, OT Gröblitz, Gemarkung Gröblitz, Grundstückstausch, Tausch Flurstück 93 - Erwerb Flurstück 94 Beschluss-Nr.: 01/06/09/15, TOP 9 Begründung: Der ZWA benötigt zur Errichtung der öffentlichen Kläranlage Seelitz, OT Gröblitz, Gemarkung Gröblitz, eine Grundstücksfläche von ca. 11.276 m², um im Rahmen der weiteren Abwassererschließung die Teilortskanalanlage anzuschließen. Aufgrund der hohen Wichtigkeit wird nach § 10 Abs. (2) Pkt. 2. der Verbandssatzung in Verbindung mit der Übertragung von weiteren Aufgaben Folgendes beschlossen: Beschlussformulierung: Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsleitung den Grundstückstausch zum Grunderwerbsverfahren Kläranlage Seelitz, OT Gröblitz, mit dem Grundstückseigentümer vorzunehmen. Tausch Flurstück 93 – Größe ca. 2.460 m² Erwerb Flurstück 94 – Größe ca. 8.816 m² Der Kaufpreis laut Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beim Landkreis Mittelsachsen beträgt 1,50 €/m². Die Abstimmung erfolgt mit der/den Abwasserstimme(n)! Abstimmungsergebnis: Anwesende Stimmen: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Ungültige Stimmen: 412 412 0 0 0 Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst. TOP 10: Beschluss zur abschließenden Verwendung der Spendengelder Herr OBM Damm beteiligt sich nicht an der Abstimmung, da er beim Miskus stellvertretender Vereinsvorsitzender ist. 5 Beschlussprotokoll zur abschließenden Verwendung der Spendengelder Beschluss-Nr.: 01/07/10/15, TOP 10 Begründung: Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung muss über die Verteilung gesondert beschlossen werden. Die Spenden werden dem Mittelsächsischen Kultursommer, der Tafel Mittweida und der Diakonie Rochlitz überreicht. Die Verbandsversammlung ist für sonstige Angelegenheiten nach § 6 Pkt. 11 zuständig. Beschlussformulierung: Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, die entsprechenden Spenden laut Liste 2014/2015 vom 01.04.2015 zu verteilen und beauftragt die Geschäftsleitung nach den kaufmännischen Grundsätzen dies abzusichern. Die v. g. Liste wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wurde öffentlich in der Verbandsversammlung am heutigen Tage ausgelegt. Die Abstimmung erfolgt nur mit der (den) Gesamtstimme(n)! Diese Abstimmung erfolgt ohne Herrn BM Damm, da er der Stellvertreter des Miskus ist (Befangenheit). Abstimmungsergebnis: Anwesende Stimmen: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Ungültige Stimmen: Somit wurde der Beschluss einstimmig gefasst. 726 726 0 0 0
© Copyright 2024 ExpyDoc