Wichtige Informationen zur Änderung der monatlichen Bezüge für Auslandsdienstlehrkräfte Im Laufe ihrer Auslandstätigkeit werden Lehrkräfte immer wieder Änderungen der monatlichen Bezüge bemerken. Diese Änderungen sind gewöhnlich mit drei Faktoren erklärbar: Veränderung des Bruttogehaltes; Veränderung des Schulortkostenausgleichs; Schwankungen der Wechselkurse. Über diese Veränderungen werden Lehrkräfte mittels eines Erläuterungsschreibens benachrichtigt, das nach jeder Veränderung verschickt wird. 1. Veränderung des Bruttogehalts (Inlandsgrundgehalt) Wenn sich die Höhe der Grundbesoldung verändert, weil eine Lehrkraft in eine höhere Erfahrungsstufe gestiegen ist, befördert wurde oder eine Besoldungs- bzw. Tariferhöhung in Kraft tritt, dann ändert sich der Mieteigenanteil. Lehrkräfte haben einen Mieteigenanteil von 18 % des Inlandsbruttogehalts. Wenn dieses Gehalt steigt, dann steigt auch der Mieteigenanteil, was zur Folge hat, dass die Mietzuwendung sinkt. Beispielberechnung bei Änderung der Erfahrungsstufe Besoldungsgruppe Bruttogehalt Mieteigenanteil (18% vom Brutto) Durchschnittsmiete Berechnung Mietzuwendung A 13, Stufe 5, Steuerklasse 3 4699.49 € €845,91 €1200 1200 € - 845,91 € €354,09 A 13, Stufe 6, Steuerklasse 3 4836.69 € €870,60 €1200 1200 € - 870,60 € €329,40 Fazit: Steigt das Bruttogehalt, dann sinkt die Mietzuwendung Gewöhnlich geschieht das zeitversetzt. Das System der ZfA berechnet den Eigenanteil auf Grundlage des Bruttogehaltes im Vormonat. Wenn das Brutto in Juni steigt, wird der erhöhte Mieteigenanteil erst im Juli berechnet, dann aber auch rückwirkend für Juni. Deshalb gibt es immer wieder Rückrechnungen. Veränderungen der Besoldung im Rahmen von Verhandlungen können Lehrkräfte auf folgender Webseite nachverfolgen: Beamte: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ Tarifbeschäftigte: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ 2. Der Schulortkostenausgleich hat sich verändert Lehrkräfte im Ausland erhalten zu Ihren Auslandszuwendungen einen Schulortkostenausgleich. Der Schulortkostenausgleich wird mit dem Kaufkraftausgleich (KKA) berechnet und kann positiv oder negativ ausfallen. Der Kaufkraftausgleich wird vom Auswärtigen Amt auf Grundlage von Teuerungsziffern festgesetzt, die das Statistische Bundesamt (DESTATIS) in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen vor Ort ermittelt. Der KKA soll die Mehrbelastung am Auslandsschulort abmildern und kann ebenfalls negativ oder positiv sein. Stand: 19.06.2015 ZfA 6 - Monatliche Bezügeänderungen 1 von 3 Wie wird der Kaufkraftausgleich berechnet? Beim KKA geht es um einen Vergleich der Preise zwischen Auslandsschulort und Berlin. Derzeit beinhaltet der KKA einen Warenkorb von ca. 130 Produkten. DESTATIS führt immer wieder Untersuchungen vor Ort durch, um die Preise von diesen Gütern zu ermitteln. Die Ergebnisse werden in Form von Teuerungsziffern monatlich auf der Webseite von DESTATIS veröffentlicht. Zwischen zwei Erhebungen vor Ort aktualisiert DESTATIS die Ziffern mit aktuellen Wechselkursen und Verbraucherpreisindezes des jeweiligen Lands. Der KKA wird auf Grundlage dieser Ziffern vom AA festgelegt. Wichtig ist zu wissen, dass der KKA erst ab einer Teuerungsziffer von -16 negativ aber schon ab +5 positiv ausfällt. Der KKA wird ferner immer in 5-Schritten festgesetzt: 5%, 10%, 15% oder eben -5%, -10% usw. Beispiele: Teuerungsziffer -16 = -5% KKA / Teuerungsziffer +5 = 5% KKA / Teuerungsziffer -13 = 0 Umgang mit Absenkungen und Rückrechnungen Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung des Kaufkraftausgleichs nach dem Bundesbesoldungsgesetz regelt unter 1.4, wie mit Absenkungen verfahren wird. „Der Kaufkraftausgleich wird auch mit Wirkung für die Vergangenheit angehoben. Er wird grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft abgesenkt. Nur in besonderen Fällen kann der Kaufkraftausgleich auch mit Wirkung für die Vergangenheit abgesenkt werden.“ Die ZfA orientiert sich an dieser Vorgabe. Dabei muss beachtet werden, dass die ZfA mit einer Vorlaufzeit von zwei Monaten arbeitet. Deshalb ist das Datum der Veröffentlichung entscheidend, nicht die tatsächliche Berechnung der Bezüge. Die ZfA erhält die aktuellen Zahlen immer in der letzten Woche des Monats für den kommenden Monat und veröffentlicht diese auf ihrer Webseite. Wegweiser auf Webseite der ZfA: www.auslandsschulwesen.de AUSLANDSSCHULARBEIT FINANZIELLE REGELUNGEN FÜR ADLK/BPLK SCHULORTKOSTENAUSGLEICH / KAUFKRAFTAUSGLEICH Lehrkräfte können sich auf dieser Seite über kommende Veränderungen informieren. Die Auswirkungen auf die Bezüge werden allerdings erst zwei Monate später sichtbar, weshalb es manchmal wie eine rückwirkende Herabsetzung empfunden wird. Wie wirkt sich der KKA auf die Bezüge der Lehrkräfte aus? Der KKA wirkt sich auf die Höhe der Schulort-, Ehegatten- und Kinderzuwendung aus. Beispielberechnung des Schulortkostenausgleichs Monat Schulortzuwendung Ehegattenzuwendung Kinderzuwendung Gesamtzuwendung Kaufkraftausgleich Berechnung Schulortkostenausgleich Juni €1381 €185 €145 €1711 10% 1711 x 1,75 x 10 % €299,43 Juli €1381 €185 €145 €1711 5% 1711 x 1,75 x 5 % €149,71 Fazit: Steigt der KKA, dann steigen die Auslandszuwendungen; sinkt der KKA, dann sinken die Auslandszuwendungen. Stand: 19.06.2015 ZfA 6 - Monatliche Bezügeänderungen 2 von 3 3. Monatliche Wechselkursschwankungen Die ZfA führt jeden Monat eine Neuberechnung der Auslandsbezüge mit aktuellen Wechselkursen durch. Die Wechselkurse spielen nur eine Rolle für die Berechnung der Mietzuwendung und auch nur für Länder außerhalb des Euroraums (Beispiel: USA: US Dollar, Südafrika: Rand, usw.). In Ländern mit dem Euro gibt es keine Kursschwankungen, weshalb die Mietzuwendung monatlich gleich bleibt. Wenn sich der Wechselkurs ändert, dann kann die Mietzuwendung höher oder eben geringer ausfallen. Wo kommen diese Wechselkurse her? Die ZfA lädt sich die Wechselkurse jeden Monat auf der Seite des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) herunter. Die Kurse werden aber vom Auswärtigen Amt (AA) erhoben. Die Praxis sieht vor, dass am 1. des Monats die Auslandsvertretungen die aktuellen Wechselkurse vor Ort abfragen und zwar in der Bank, die von den Bediensteten des AA am meisten genutzt wird. Diese Kurse werden dann dem AA in Deutschland gemeldet. Zu diesem Kurs wird pauschal 2 % hinzugerechnet, um die Gebühren für den Umtausch abzudecken. Manche Länder haben beim Tausch hohe Gebühren, andere gar keine; 2 % hat sich hier als Mittelwert etabliert. Diesen Kurs gibt das AA allerdings nur frei, wenn eine Differenz von plus oder minus 3 % zum letzten veröffentlichten Kurs auftritt. Diese Kurse entsprechen nicht den Wechselkursen, mit denen die Auslandsvertretungen vor Ort arbeiten. Das liegt eben an dieser besonderen Berechnung. Für die Bezügeberechnung wird nur einmal im Monat ein Wechselkurs benötigt. Grundlage dieser Praxis ist § 57 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz. Berechnungspraxis in der ZfA Die ZfA arbeitet die Kursänderungen jeden Monat so ein, wie es das AA vorgibt. Wichtig ist zu wissen, dass hier ebenfalls mit einer technischen Vorlaufzeit von zwei Monaten gearbeitet wird. Beispiel: Neuer Kurs wird Ende Mai vom AA veröffentlicht, soll aber ab April gelten. Die ZfA arbeitet diesen Kurs Ende Mai ein, ist aber bereits im Abrechnungsmonat Juli. Wenn sich der Kurs verändert, dann kommt es zu einer Rückrechnung von drei Monaten (April, Mai, Juni). Diese verzögerte Berechnung lässt sich nicht anders lösen und ist gängige Praxis bei der Berechnung der Auslandsbesoldung. Beispielberechnung der Mietzuwendung mit Wechselkursen Monat Durchschnittmiete in US Dollar Wechselkurs Umrechnung Durchschnittsmiete in Euro Eigenanteil Berechnung der Mietzuwendung Ihre Mietzuwendung Mai $3000 1 $ = 0.88704 € 3000 x 0.88704 €2661,12 €900 2661,12 € - 900 € €1761,12 Juni $3000 1 $ = 0.78704 € 3000 x 0.78704 €2361,12 €900 2361,12 € - 900 € €1461,12 Fazit: Verändert sich der Wechselkurs, dann verändert sich auch die Höhe der Mietzuwendung; manchmal positiv, manchmal negativ. Lehrkräfte erfahren vor der Auszahlung von diesen Änderungen. Nach einer Neuberechnung erzeugt das System ein Erläuterungsschreiben, das an die Lehrkräfte versandt wird. Stand: 19.06.2015 ZfA 6 - Monatliche Bezügeänderungen 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc