Sportvereinigung 1928 Straß e.V.
Mietvertrag für die Benutzung der Räume im Vereinsheim
Ansprechpartner:
Telefon:
Email:
Gerd Verhoolen
Mobil 0173 811 35 80
[email protected]
Name:
Mitgliedsnummer:
Adresse:
Telefon
Tag der
Veranstaltung:
Art der Veranstaltung:
Bemerkung
Kosten:
Miete
:
200,00 Euro mit Übernahme von Fassbier
Preis pro Liter 4,00€
250,00 Euro mit Übernahme von Fassbier
40.00 Euro
Endreinigung:
200,00 Euro Kaution (bar bei Übernahme der Räumlichkeiten)
Weiteres Inventar zum Mieten:
O Musikanlage 25,00€ / O Grillhütte 25,00€ / O Bierzeltgarnitur je 10,00€ / O Brennholz 25,00€
Die näheren Bestimmungen zur Benutzung werden anerkannt und sind dem Mietvertrag beigefügt. Die Belegung ist
erst verbindlich, wenn der Mieter den Vertrag unterschrieben hat.
Datum: ______________________ Unterschrift Mieter: ______________________________________
Unterschrift Verein:_______________________________________
Postanschrift
Verena Verhoolen
Neustraße 55; 52134 Herzogenrath
Mobil 0152 54217644
Mail: [email protected]
Homepage: www.spvggstrass.de
Vorsitzende
Gerd Verhoolen, Mobil 0173 8113580
Mail: [email protected]
Rainer Bruders, Mobil 0172 2400991
Mail: [email protected]
Bankverbindung:
Sparkasse Aachen
Blz: 390 500 00 / Konto: 47 263 603
Ust.-IdNr. DE 213 765 337
St.-Nr. 202/5777/0719
Sportvereinigung 1928 Straß e.V.
Nähere Bestimmungen zur Nutzung des Vereinsheims der SpVgg 1928 Straß e.V.:
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Der Mieter muss mindestens 25 Jahre sein! (ggf. Vorlage vom Personalausweis)
Die Benutzung des Vereinsheims ist auf eine maximale Personenzahl von 80 begrenzt.
Das Gebäude wird von der SpVgg 1928 Straß verwaltet. Die Benutzer sind an deren Anweisungen sowie an die Anweisungen
der von ihr beauftragten Personen gebunden.
Die Benutzungsregelungen sind für alle Personen verbindlich, die sich im Gebäude aufhalten. Gruppen, Vereine oder
Vereinigungen sind auch für ihre Mitglieder und Angehörige haftbar. Sie haften auch für Schäden, die durch ihre Teilnehmer
oder Besucher entstehen. Im Übrigen ist die im Mietvertrag benannte/n Person/en haftbar.
Die Reservierung des Vereinsheims wird mit der Unterzeichnung des Mietvertrags durch den Mieter verbindlich. Bei Rücktritt
vom Vertrag ist eine Miete in Höhe von 50% der Nutzungsentschädigung zu bezahlen.
Die Miete ist sofort zur Zahlung fällig. Der SpVgg Straß erhebt für die Benutzung eine Nutzungsentschädigung als
privatrechtliches Entgelt. Schuldner ist der Mieter.
Die Kaution ist in bar bei der Übernahme der Räumlichkeiten zu zahlen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder in bar
ausbezahlt.
Ansprechpartner für die Übergabe, bzw. Rückgabe der Räume ist Herr Gerd Verhoolen
Der Übergabe-Termin ist spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung zu vereinbaren.
Die Übergabe erfolgt am Tag der Veranstaltung, frühestens am Tag vor dem Veranstaltungstag. Die Rückgabe erfolgt zeitnah
am Tag nach der Veranstaltung (nach Vereinbarung).
Im Vereinsheim sollte nicht geraucht werden! Bitte im Außenbereich Aschenbecher benutzen!
Das Abbrennen von Feuerwerkskörper ist strengstens VERBOTEN!
Getränkeabnahme und Reparaturen nach Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für fehlendes
Inventar(z.B. Gläser – 1,00€). Die Räume und Außenanlagen sind schonend zu behandeln.
Das Kunstrasenfeld gehört nicht zur Mietsache und darf nicht betreten und verschmutzt werden (Glasscherben, Müll,
Feuerwerkskörper, etc.). Jeder entstandene Schaden am Kunstrasenfeld ist sofort den Verein zu melden. Für Schäden, die
durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht werden, haftet der Mieter.
Überlassung des angemieteten Raumes gilt als ordnungsgemäß, wenn der Benutzer etwaige Mängel nicht unverzüglich und
spätestens vor der Benutzung bei der SpVgg Straß geltend macht. Die Räume und das Inventar werden nach vorheriger
Absprache vom Mieter übernommen. Nach Veranstaltungsende sind die Räume aufzuräumen und besenreinigen zu verlassen.
Die Terrasse und das Umfeld um das Vereinsheim müssen ebenfalls Müll frei übergeben werden. Alle Fenster, Ein- und
Ausgänge abschließen!
Ab 22 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten. Ein Aufenthalt im Freien ist dann nicht gestattet.
Das Anbringen von Dekoration darf nur mit wieder leicht entfernbaren Materialien vorgenommen werden.
Für die Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertsachen und sonstigem privatem Eigentum der
Benutzer haftet der Verein nicht.
Auf folgende Verpflichtungen wird besonders hingewiesen:
a. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
b. ggf. Anmeldung von Musikveranstaltungen bei der GEMA
Einer besonderen Erlaubnis der Gemeindeverwaltung bedürfen:
a) der Verkauf von Getränken, Speisen oder Waren aller Art
b) gewerbsmäßige Veranstaltungen
22. Sondervereinbarung:______________________________________________________________________________________
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Postanschrift
Verena Verhoolen
Neustraße 55; 52134 Herzogenrath
Mobil 0152 54217644
Mail: [email protected]
Homepage: www.spvggstrass.de
Vorsitzende
Gerd Verhoolen, Mobil 0173 8113580
Mail: [email protected]
Rainer Bruders, Mobil 0172 2400991
Mail: [email protected]
Bankverbindung:
Sparkasse Aachen
Blz: 390 500 00 / Konto: 47 263 603
Ust.-IdNr. DE 213 765 337
St.-Nr. 202/5777/0719