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Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen
Es betrifft auch Sie!
Wenden Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten!
Eine Initiative von
und
Liebe Freelancer,
die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, will am 16.02.2016 ein Gesetz gegen
den Missbrauch von Werkverträgen und Scheinselbständigkeit im Bundeskabinett vorstellen. Wir
begrüßen eine solche Regelung generell, da viele Menschen zu Konditionen arbeiten, die eine eigene
soziale Absicherung nicht ermöglichen.
Leider aber schießt der aktuelle Gesetzesentwurf über sein eigentliches Ziel hinaus. Als Folge werden
viele gutverdienende, nicht schutzbedürftige Selbständige wie wir, vermutlich ihre Selbständigkeit
aufgeben müssen. Ein Teil von uns wird zwangsweise befristete Arbeitsverträge annehmen müssen.
Älteren Selbständigen droht vielleicht sogar die Arbeitslosigkeit.
Unsere Abgeordneten, die über dieses Gesetz abstimmen sollen, bekommen eine Vielzahl von
Themen aus den unterschiedlichsten Ressorts vorgelegt. Es ist nachvollziehbar, wenn sie daher keine
vertiefte Sachkenntnis speziell zu unserem Thema haben.
Deshalb ist es jetzt an uns, unsere Abgeordneten auf unsere Nöte und die Problematik aufmerksam
zu machen.
Die Zeit drängt! Der 16.02.2016 ist schon in wenigen Tagen!
Machen Sie mit! Am besten jetzt gleich!
Je mehr Abgeordnete erreicht werden, umso größer ist die Chance, dass das anstehende Gesetz
hinterfragt und ein inhaltlicher Feinschliff erfolgen wird.
Wir haben hier eine Anleitung für die Bedienung der Plattform „Abgeordnetenwatch.de“
zusammengestellt.
Zusammen mit dem vorbereiteten anpassbaren Mustertext müssen Sie nur wenige Minuten
investieren und erhöhen unsere Chancen enorm etwas zu erreichen.
Laden Sie auch Ihre/n Lebenspartner/in und Familienangehörige dazu ein, eine Anfrage an
einen oder mehrere Abgeordnete Ihres Wahlkreises zu senden.
Sie können dazu die beigefügten Mustertexte modifizieren, bitte beachten Sie nur, dass die
Gesamtzahl der Zeichen auf 2.000 begrenzt ist und diese Zahl nicht überschritten wird.
Es grüßen Sie
Kerstin Tammling
DBITS e.V.
Abgeordnetenwatch.de
Peter Monien
4freelance recruitment eG
Michael Grüne
DBITS e.V.
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Ihren Abgeordneten suchen (Sie können auch mehrere anschreiben!)
Start: http://www.abgeordnetenwatch.de/ aufrufen (hier klicken)
Postleitzahl Ihres
Wohnortes eingeben
und die „Lupe“
anklicken
In den Bildbereich des
Abgeordneten Ihrer
Wahl klicken
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Die Schaltfläche
„Befragen“ klicken.
Eingaben
1. Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
Da wir auf die Brisanz des Themas aufmerksam machen wollen, empfehlen wir diese Auswahl
zu ignorieren. Je mehr Anfragen der Abgeordnete erhält, umso besser.
2. Eingabe der eigenen Kontaktdaten
Ihren Vornamen
eingeben.
Ihren Nachnamen
eingeben.
Ihre E-Mail-Adresse
eingeben.
Ihren Wohnort
eingeben.
Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig
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3. Thema
Wählen Sie das Thema
ARBEIT aus.
4. Ihre Frage / das Statement
Kopieren Sie den für
Sie zutreffenden
Mustertext (unten)
aus und kopieren ihn
in dieses Feld.
Für unsere „Kampagne“ haben wir unterschiedliche Texte vorbereitet, von denen Sie einen
kopieren und anpassen können. Bitte berücksichtigen Sie bei Anpassungen, dass der Text
nicht mehr als 2.000 Zeichen (incl. Leerstellen) haben darf! Alles was darüber hinaus geht
wird „abgeschnitten“.

Variante. 1 – für den Selbständigen (persönlich)

Variante. 2 – für Lebenspartner des Selbständigen (wenn der Selbständige ein Mann
ist)

Variante. 3 – für Lebenspartner des Selbständigen (wenn der Selbständige eine Frau ist)
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1.
Wählen Sie eine Textvorlage aus, kopieren und fügen sie ihn in das dafür vorgesehene Textfeld
ein. Dort können die mit „x“ gekennzeichneten Platzhalter anpassen.
a.
xx – die Anzahl der Jahre, die Sie oder Ihre Partner selbständig arbeiten/arbeitet.
b. xxxxxxxxxxxxxxxxxx – Ihre Berufsbezeichnung, bzw. die Ihres selbständigen Partners
Variante. 1 – für den Selbständigen (persönlich) 1.829 Zeichen
Seit xx Jahren arbeite ich als xxxxxxxxxxxxxxxxxx, leiste Abgaben, zahle Steuern, sorge für meine Altersversorgung.
Mein Lebensmodell ist darauf ausgerichtet, keine Ansprüche an Leistungen von der Gemeinschaft zu stellen. Ich bin
selbständig.
Am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett
vorstellen. Dieser wirkt sich auch auf mich aus, obwohl ich selbst nach Abzug der Betriebskosten ein weitaus
höheres Nettoeinkommen habe, als ein vergleichbarer Angestellter. Die Kriterien zur Definition von
Scheinselbständigkeit des §611a, BGB erklären mich zum Scheinselbständigen.
Mehr als 100.000 Selbständige in der IT, aber auch anderer Berufe, insgesamt ca. 2,7 Mio. Einzelselbständige
befinden sich in vergleichbarer Lage.
Ist es gewollt, dass ein Steuervolumen von mehreren Mrd. Euro entfällt und stattdessen die Zahl der
Privatinsolvenzen und ALGII-Empfänger in die Höhe geht?
Kann es im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein, wenn das einzige Mittel dem Fachkräftemangel auf
dem Sektor der Wissensarbeit auf flexible Weise zu begegnen, per Gesetz abgeschafft wird?
Ist es gewollt, dass in der Folge Innovationsprojekte ins Ausland verlagert oder gar nicht durchgeführt werden?
Was soll ich tun? Meinen Beruf werde ich in der gewohnten Form nicht mehr ausüben dürfen, meine Familie nicht
mehr versorgen, meine bisher aufgebaute Altersversorgung finanziell nicht mehr bedienen können.
Ich bitte Sie, für die Nachbesserung des Gesetzesentwurfes einzutreten. Der Grundgedanke des Gesetzes ist
zweifellos gut. Der Gesetzgeber muss seiner Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbedürftigen nachkommen. Nur darf
es nicht sein, dass dies zu Lasten der nicht Schutzbedürftigen geschieht.
Hintergrundinformationen finden Sie hier http://dbits.it/themen/scheinselbststaendigkeit-index.html.
Variante. 2 – für Lebenspartner des Selbständigen (wenn der Selbständige ein Mann ist)
1.852 Zeichen
Seit xx Jahren arbeitet mein Mann als xxxxxxxxxxxxxxxxxx, leistet Abgaben, zahlt Steuern, sorgt für unsere
Altersversorgung. Unser Lebensmodell ist darauf ausgerichtet, keine Ansprüche an Leistungen von der
Gemeinschaft zu stellen. Wir sind selbständig.
Am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett
vorstellen. Dieser wirkt sich auch auf uns aus, obwohl mein Mann selbst nach Abzug der Betriebskosten ein
weitaus höheres Nettoeinkommen hat, als ein vergleichbarer Angestellter. Die Kriterien zur Definition von
Scheinselbständigkeit des §611a, BGB erklären ihn zum Scheinselbständigen.
Mehr als 100.000 Selbständige in der IT, aber auch anderer Berufe, insgesamt ca. 2,7 Mio. Einzelselbständige
befinden sich in vergleichbarer Lage.
Ist es gewollt, dass ein Steuervolumen von mehreren Mrd. Euro entfällt und stattdessen die Zahl der
Privatinsolvenzen und ALGII-Empfänger in die Höhe geht?
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Es betrifft auch Sie!
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Kann es im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein, wenn das einzige Mittel dem Fachkräftemangel auf
dem Sektor der Wissensarbeit auf flexible Weise zu begegnen, per Gesetz abgeschafft wird?
Ist es gewollt, dass in der Folge Innovationsprojekte ins Ausland verlagert oder gar nicht durchgeführt werden?
Was sollen wir tun? Seinen Beruf wird mein Mann in der gewohnten Form nicht mehr ausüben dürfen, unsere
Familie nicht mehr versorgen, unsere bisher aufgebaute Altersversorgung finanziell nicht mehr bedienen können.
Ich bitte Sie, für die Nachbesserung des Gesetzesentwurfes einzutreten. Der Grundgedanke des Gesetzes ist
zweifellos gut. Der Gesetzgeber muss seiner Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbedürftigen nachkommen. Nur darf
es nicht sein, dass dies zu Lasten der nicht Schutzbedürftigen geschieht.
Hintergrundinformationen finden Sie hier http://dbits.it/themen/scheinselbststaendigkeit-index.html.
Variante. 3 – für Lebenspartner des Selbständigen (wenn der Selbständige eine Frau ist)
1.855 Zeichen
Seit xx Jahren arbeitet meine Frau als xxxxxxxxxxxxxxxxxx, leistet Abgaben, zahlt Steuern, sorgt für unsere
Altersversorgung. Unser Lebensmodell ist darauf ausgerichtet, keine Ansprüche an Leistungen von der
Gemeinschaft zu stellen. Wir sind selbständig.
Am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett
vorstellen. Dieser wirkt sich auch auf uns aus, obwohl meine Frau selbst nach Abzug der Betriebskosten ein weitaus
höheres Nettoeinkommen hat, als ein vergleichbarer Angestellter. Die Kriterien zur Definition von
Scheinselbständigkeit des §611a, BGB erklären sie zur Scheinselbständigen.
Mehr als 100.000 Selbständige in der IT, aber auch anderer Berufe, insgesamt ca. 2,7 Mio. Einzelselbständige
befinden sich in vergleichbarer Lage.
Ist es gewollt, dass ein Steuervolumen von mehreren Mrd. Euro entfällt und stattdessen die Zahl der
Privatinsolvenzen und ALGII-Empfänger in die Höhe geht?
Kann es im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein, wenn das einzige Mittel dem Fachkräftemangel auf
dem Sektor der Wissensarbeit auf flexible Weise zu begegnen, per Gesetz abgeschafft wird?
Ist es gewollt, dass in der Folge Innovationsprojekte ins Ausland verlagert oder gar nicht durchgeführt werden?
Was sollen wir tun? Ihren Beruf wird meine Frau in der gewohnten Form nicht mehr ausüben dürfen, unsere
Familie nicht mehr versorgen, unsere bisher aufgebaute Altersversorgung finanziell nicht mehr bedienen können.
Ich bitte Sie, für die Nachbesserung des Gesetzesentwurfes einzutreten. Der Grundgedanke des Gesetzes ist
zweifellos gut. Der Gesetzgeber muss seiner Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbedürftigen nachkommen. Nur darf
es nicht sein, dass dies zu Lasten der nicht Schutzbedürftigen geschieht.
Hintergrundinformationen finden Sie hier http://dbits.it/themen/scheinselbststaendigkeit-index.html.
5. Spamschutz
Tragen Sie die Lösung
des „Rätsels“ ein.
6. Datenschutzbestimmungen
Datenschutzbestimmungen lesen
und Kästchen
anklicken.
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