LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlp erio d e Drucksache 16/ 23. 04. 2015 4933 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Asylbewerberinnen und -bewerber in der kreisfreien Stadt Landau, dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Kleine Anfrage 3258 vom 31. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf ein Asylverfahren gab es im Jahr 2014 in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Verbandsgemeinde Lingenfeld? 2. Wie viele laufende Asylverfahren gibt es derzeit in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Verbandsgemeinde Lingenfeld? 3. Wie viele Asylverfahren wurden im Jahr 2014 abgeschlossen? 4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 5. Wie lange sind die Bearbeitungszeiten der einzelnen Asylanträge? 6. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden in Pflegefamilien untergebracht? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Asylanträge können ausschließlich bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei den Außenstellen des Bundesamts gestellt werden. Daher wird die Frage 1 dahingehend interpretiert, dass es sich um von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zugewiesene Asylbegehrende handelt. Auf Nachfrage bei der Stadt Landau, dem Landkreis Südliche Weinstraße und bei der Verbandsgemeinde Lingenfeld hat die Landesregierung folgende Angaben erhalten: Die Stadt Landau hat 2014 insgesamt 129 Asylbegehrende, der Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt 200 Asylbegehrende und die Verbandsgemeinde Lingenfeld insgesamt 60 Asylbegehrende zugeteilt bekommen. Zu Frage 2: Das Ausländerzentralregister des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge differenziert nicht nach Verbandsgemeinden. Ausgewiesen werden Landkreise und kreisfreie Städte. Aus diesem Grund können nur insgesamt Angaben für den Landkreis Südliche Weinstraße und die kreisfreie Stadt Landau gemacht werden. Das Ausländerzentralregister weist zum Stichtag 31. März 2015 für die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 298 und für die Stadtverwaltung Landau 204 laufende Asylverfahren aus. Zu den Fragen 3 und 4: Aus dem Ausländerzentralregister und der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge können die Fragen nicht beantwortet werden. Die Entscheidungsstatistik differenziert nur nach Bundesländern und nicht nach einzelnen Ausländerbehörden. Die Statistik des Ausländerzentralregisters bezieht sich auf bestimmte Stichtage und lässt keine Rückschlüsse auf Zeitspannen wie z. B. Jahre zu. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Mai 2015 b. w. Drucksache 16/ 4933 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Ausländerbehörden der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau führen nach eigenen Angaben keine Statistik über die Bearbeitungszeiten von Asylverfahren. Allgemein kann gesagt werden, dass die Bearbeitungsdauer von Asylerst- und Asylfolgeanträgen sehr unterschiedlich ist. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dauerte ein Asylverfahren im Jahre 2014 durchschnittlich 7,1 Monate. Asylanträge von Asylbegehrenden aus Syrien, dem Kosovo sowie von Christen, Mandäern und Yeziden aus dem Irak werden derzeit beschleunigt entschieden. Zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Daten zur Vermittlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien vor. Nach den bisherigen Erfahrungen geht die Landesregierung davon aus, dass bislang nur wenige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien vermittelt wurden. Die meisten jungen Menschen werden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht. Zwei Ursachen sind hierfür insbesondere entscheidend: Zum einen sind – so die Kinder- und Jugendhilfestatistik 2013 – über 90 % der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zum Zeitpunkt der Inobhutnahmen älter als 14 Jahre. Rund 70 % sind sogar älter als 16 Jahre. Die Vermittlung von Pflegekindern erfolgt in der Regel in einem deutlich jüngeren Lebensalter. Zum anderen kommt hinzu, dass in der Praxis häufig der Bedarf an Pflegefamilien größer ist, als die Zahl der potenziellen Pflegeeltern. Irene Alt Staatsministerin
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