Veranstaltung Informationsabend des InformationsZentrum Patente Stuttgart 10. November 2015: Landesgewerbeamt/Haus der Wirtschaft Vortrag Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webauftritten Referent: Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter (DHBW) für Arbeitsrecht Lehrbeauftragter (HSE) für IT-Recht Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten Überblick 1. Einleitung 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 1. Einleitung Anwendbare Rechtsvorschriften*: TeleMedienGesetz (TMG) Anbieterkennzeichnung, Providerhaftung für eigene und fremde (= gehostete) Inhalte Umgang mit Kundendaten und deren Schutz Bürgerliches Gesetz Buch (BGB § 12; §§ 312 b – e) Namensrecht (natürliche Personen) sog. „Fernabsatzrecht“ (= E-Commerce) in Verbindung mit unzähligen Spezialnormen Markengesetz (MarkG §§ 4 ff.) Schutz von Firmenkennzeichen und Werktiteln auch bei Nutzung bzw. in Form von Domains Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) verbotene Werbemethoden Zulässigkeit von Werbe-Emails (§ 7 Absatz 3 UWG) UrheberrechtsGesetz (UrhG) Schutz geistigen Eigentums (Musik, Text, Bilder, Videos = Kombinationen allen denkbaren contents) Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anbieterkennzeichnung § 5 TMG beachten! Name Anschrift E-Mail Gesellschaftsform (GmbH) Berufsrecht unbedingt nötig für professionellen Auftritt Strukturierung des eigenen Business auch hier: je nach Branche Blog (= weblogs) unterschiedlich je nach Branche: Beratende Berufe immer beachten: Spielregeln Umgangston Heilberufe Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Download Copyright Anbieten eigener Dateien unbedenklich Anbieten fremder Dateien immer nur mit Lizenz Schutz von Ideen? Schutz von Ton Bild Text Disclaimer (= Haftungsausschluß) Design ist geschützt auch ohne besondere Vorkehrungen leider meist wirkungslos besser: Hinweis auf eigene Rechtspositionen (Marken etc.) look and feel bzw. usability (= Funktionen) sind nicht geschützt Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Feedback Es muss auch mit negativen Kommentaren („Kritik“) gerechnet werden… Grenze: Schmähkritik Haftung sorgfältig auswählen …und wieder: Spielregeln der Branche beachten Jugendschutz immer für eigene Inhalte erst bei Kenntnis für fremde Inhalte (Hostprovider) keine bei blosser Durchleitung bzw. Suchmaschinenbetrieb Markus Schließ Rechtsanwalt Inhalt(e) = content www.schliess.de DVD´s etc. – FSK (Altersangaben) beachten! Anwaltskanzlei RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Kopieren („Klauen“) Lageplan kann teure Folgen haben… also: Immer Urheberschaft und Rechteinhaber an allen „Fundstücken“ im Netz abklären vor allem Stadtpläne („Falk-Plan“) sind geschützt also lieber: google-Anbindung bzw. Angabe von Navigationsdaten Marken(schutz) Links dürfen nicht auf „giftige“ Inhalte anderer Anbieter verweisen am besten durch eingetragene (EU-) Marke Distanzierung sinnlos Ankopplung an Domain und corporate identity immer mal wieder prüfen! Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de Anwaltskanzlei RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Nutzungsbedingungen Produkte (im Webshop) „Gebrauchsanleitung“ für eine Website müssen genau beschrieben werden hier auch Datenschutz bzw. Datenverwendung regeln! müssen zutreffend bepreist werden – auf Mengenangaben bzw. „Preis pro Maßeinheit“ achten Preisausschreiben Newsletter und Werbe-E-Mails nur nach vorherigem dokumentiertem Einverständnis des Adressaten und andere Verkaufsförderungsmaßnahmen: auf Transparenz der Teilnahmebedingungen achten Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Rücksendung Quellen von bestellten Waren innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist problemlos möglich bei Formulierung dieser gestzlich vorgegebenen Punkte streng an Gesetz halten! Quellenangaben sind keine Berechtigung zum Zitieren ganzer Texte es kommt immer auf den Zusammenhang und den Umfang des Zitates an Qualifikation (berufliche) im Impressum genau angeben! social media bei Teilnahme zu gewerblichen Zwecken immer auf korrektes Impressum achten Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte Verbraucherschutz Testberichte bspw. aus Fachzeitschriften nur mit Zustimmung des Verlages zur Produktwerbung nutzen Urheber sind nicht nur „Künstler“ sondern auch: Programmierer Datenbankersteller … im sog. „Fernabsatz“: zwingende Regeln der § 312 b ff. BGB und Art 246 EG BGB beachten Abweichungen bei den gesetzlich in einem Muster vorgegebenen Angaben zum… Widerrufsrecht sind nicht gestattet und werden von den Konkurrenten genutzt, um einen lästigen Konkurrenten loszuwerden Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten 2. ABC der rechtskonformen Webauftritte X-treme… A wie Abmahnung … ist ein boomender Markt Massenabmahnung ? => www.abmahnwelle.de Rechtliche Grenzen (Jugendschutz, Eingriffe in körperliche Integrität, Diskrimierungsaspekte) beachten Zitate nur bei inhaltlicher Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk (etwa: in wissenschaftlicher Abhandlung) Alle behaupteten Punkte überprüfen und Situation (Verhaltensoptionen) analysieren Angemessenheit der Frist, der Lizenzgebühr und des Honorars Gegenabmahnung? => Risikoabschätzung Erklärung (ggf. modifiziert, d.h. in den wesentlichen Punkten (Lizenzgebührhöhe, Streitwert, RVG-Gebührensatz, u.U. Mehrwertsteuer herabgesetzt) abgeben oder Stellungnahme, weshalb gegnerischer Anspruch unberechtigt/falsch dargestellt ist Auf keinen Fall aber : NICHTS TUN!!! …denn: dann wird’s erst richtig teuer (Anwaltsgebühren und Gerichtskosten)! Anwaltskanzlei Markus Schließ Rechtsanwalt www.schliess.de RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ Vielen Dank für Ihr Interesse! Kontakt zum Referent: Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter (DHBW) für Arbeitsrecht Lehrbeauftragter (FH) für IT-Recht www.schliess.de [email protected] direkter Kontakt: 0 171 - 720 12 31 Anwaltskanzlei RÜDISÜHLI, FRIEDRICH, BRENNER, RENZ
© Copyright 2024 ExpyDoc