Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webauftritten

Veranstaltung
Informationsabend des
InformationsZentrum Patente Stuttgart
10. November 2015:
Landesgewerbeamt/Haus der Wirtschaft
Vortrag
Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webauftritten
Referent:
Markus Schließ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Lehrbeauftragter (DHBW) für Arbeitsrecht
Lehrbeauftragter (HSE) für IT-Recht
Anwaltskanzlei
Markus Schließ Rechtsanwalt
www.schliess.de
RÜDISÜHLI, FRIEDRICH,
BRENNER, RENZ
Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten
Überblick
1. Einleitung
2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Anwaltskanzlei
Markus Schließ Rechtsanwalt
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Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten
1. Einleitung
Anwendbare Rechtsvorschriften*:
TeleMedienGesetz (TMG)
Anbieterkennzeichnung,
Providerhaftung für eigene und fremde (= gehostete) Inhalte
Umgang mit Kundendaten und deren Schutz
Bürgerliches Gesetz Buch (BGB § 12; §§ 312 b – e)
Namensrecht (natürliche Personen)
sog. „Fernabsatzrecht“ (= E-Commerce) in Verbindung mit unzähligen Spezialnormen
Markengesetz (MarkG §§ 4 ff.)
Schutz von Firmenkennzeichen und Werktiteln
auch bei Nutzung bzw. in Form von Domains
Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG)
verbotene Werbemethoden
Zulässigkeit von Werbe-Emails (§ 7 Absatz 3 UWG)
UrheberrechtsGesetz (UrhG)
Schutz geistigen Eigentums (Musik, Text, Bilder, Videos =
Kombinationen allen denkbaren contents)
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2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Anbieterkennzeichnung
§ 5 TMG beachten!
Name
Anschrift
E-Mail
Gesellschaftsform (GmbH)
Berufsrecht
unbedingt nötig für professionellen
Auftritt
Strukturierung des eigenen Business
auch hier: je nach Branche
Blog (= weblogs)
unterschiedlich je nach
Branche:
Beratende Berufe
immer beachten:
Spielregeln
Umgangston
Heilberufe
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Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Webseiten
2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Download
Copyright
Anbieten eigener Dateien
unbedenklich
Anbieten fremder Dateien
immer nur mit Lizenz
Schutz von Ideen?
Schutz von
Ton
Bild
Text
Disclaimer (= Haftungsausschluß)
Design
ist geschützt auch ohne besondere
Vorkehrungen
leider meist wirkungslos
besser: Hinweis auf eigene
Rechtspositionen (Marken etc.)
look and feel bzw. usability (=
Funktionen) sind nicht
geschützt
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2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Feedback
Es muss auch mit negativen
Kommentaren („Kritik“)
gerechnet werden…
Grenze: Schmähkritik
Haftung
sorgfältig auswählen
…und wieder: Spielregeln der
Branche beachten
Jugendschutz
immer für eigene Inhalte
erst bei Kenntnis für fremde Inhalte
(Hostprovider)
keine bei blosser Durchleitung bzw.
Suchmaschinenbetrieb
Markus Schließ Rechtsanwalt
Inhalt(e) = content
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DVD´s etc. – FSK
(Altersangaben)
beachten!
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2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Kopieren („Klauen“)
Lageplan
kann teure Folgen haben…
also: Immer Urheberschaft und
Rechteinhaber an allen
„Fundstücken“ im Netz
abklären
vor allem Stadtpläne („Falk-Plan“) sind
geschützt
also lieber: google-Anbindung
bzw. Angabe von Navigationsdaten
Marken(schutz)
Links
dürfen nicht auf „giftige“
Inhalte anderer Anbieter
verweisen
am besten durch eingetragene (EU-)
Marke
Distanzierung sinnlos
Ankopplung an Domain und
corporate identity
immer mal wieder prüfen!
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2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Nutzungsbedingungen
Produkte (im Webshop)
„Gebrauchsanleitung“ für eine
Website
müssen genau beschrieben werden
hier auch Datenschutz bzw.
Datenverwendung regeln!
müssen zutreffend bepreist werden –
auf Mengenangaben bzw.
„Preis pro Maßeinheit“
achten
Preisausschreiben
Newsletter
und Werbe-E-Mails nur nach vorherigem
dokumentiertem Einverständnis
des Adressaten
und andere
Verkaufsförderungsmaßnahmen:
auf Transparenz der
Teilnahmebedingungen achten
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2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Rücksendung
Quellen
von bestellten Waren innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist
problemlos möglich
bei Formulierung dieser gestzlich
vorgegebenen Punkte streng an
Gesetz halten!
Quellenangaben sind keine Berechtigung
zum Zitieren ganzer Texte
es kommt immer auf den Zusammenhang
und den Umfang des Zitates an
Qualifikation (berufliche)
im Impressum genau
angeben!
social media
bei Teilnahme zu gewerblichen
Zwecken immer auf
korrektes Impressum achten
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2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
Verbraucherschutz
Testberichte
bspw. aus Fachzeitschriften
nur mit Zustimmung des
Verlages zur
Produktwerbung nutzen
Urheber
sind nicht nur „Künstler“ sondern
auch:
Programmierer
Datenbankersteller
…
im sog. „Fernabsatz“:
zwingende Regeln der § 312 b ff.
BGB und Art 246 EG BGB
beachten
Abweichungen bei den gesetzlich in
einem Muster vorgegebenen
Angaben zum…
Widerrufsrecht
sind nicht gestattet und werden
von den Konkurrenten genutzt, um
einen lästigen Konkurrenten
loszuwerden
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2. ABC der rechtskonformen Webauftritte
X-treme…
A wie Abmahnung
… ist ein boomender Markt
Massenabmahnung ? => www.abmahnwelle.de
Rechtliche Grenzen (Jugendschutz,
Eingriffe in körperliche
Integrität,
Diskrimierungsaspekte)
beachten
Zitate
nur bei inhaltlicher
Auseinandersetzung mit
dem zitierten Werk (etwa: in
wissenschaftlicher
Abhandlung)
Alle behaupteten Punkte überprüfen und
Situation (Verhaltensoptionen) analysieren
Angemessenheit der Frist, der Lizenzgebühr
und des Honorars
Gegenabmahnung? => Risikoabschätzung
Erklärung (ggf. modifiziert, d.h. in den
wesentlichen Punkten (Lizenzgebührhöhe,
Streitwert, RVG-Gebührensatz, u.U.
Mehrwertsteuer herabgesetzt) abgeben oder
Stellungnahme, weshalb gegnerischer Anspruch
unberechtigt/falsch dargestellt ist
Auf keinen Fall aber : NICHTS TUN!!!
…denn: dann wird’s erst richtig teuer
(Anwaltsgebühren und Gerichtskosten)!
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Markus Schließ Rechtsanwalt
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Vielen Dank für Ihr
Interesse!
Kontakt zum Referent:
Markus Schließ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Lehrbeauftragter (DHBW) für Arbeitsrecht
Lehrbeauftragter (FH) für IT-Recht
www.schliess.de
[email protected]
direkter Kontakt: 0 171 - 720 12 31
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