FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT JÄNNER 2016 01 www.taxlex.at 1 – 36 Ertragsteuern Die neue Entstrickungsbesteuerung Mitarbeiterrabatte Umsatzsteuer Rechtsprechung zu Betrug und Missbrauch Betriebsprüfung in der Praxis Fiskal-Lkw-Überlassung an Dienstnehmer e: Beilag -Werte V - und S Steuer 2016 INHALT FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT JÄNNER 2016 01 FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT 12. JG. Heft 01, Jänner 2016 www.taxlex.at 1 – 36 Ertragsteuern Die neue Entstrickungsbesteuerung Mitarbeiterrabatte Zitiervorschlag: taxlex 2016, Seite taxlex 2016/Nummer HERAUSGEBER: Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Umsatzsteuer SCHRIFTLEITUNG: Univ.-Prof. Dr. Markus ACHATZ, StB Univ.-Prof. Dr. Sabine KIRCHMAYR, StB HR Mag. Roland MACHO Dr. Stefan STEIGER, StB HR Gerhard STEINER MMag. Michael PETRITZ, LL. M., TEP, StB Dr. Peter UNGER REDAKTIONSTEAM: Univ.-Prof. Dr. Tina EHRKE-RABEL Univ.-Prof. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN, LL. M., StB Rechtsprechung zu Betrug und Missbrauch Betriebsprüfung in der Praxis Fiskal-Lkw-Überlassung an Dienstnehmer : Beilage Werte und SVSteuer- 2016 EDITORIAL Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen und -zuschreibungen Sabine Kirchmayr / Markus Achatz Impressum 1 U3 ERTRAGSTEUERN Die neue Entstrickungsbesteuerung im AbgÄG 2015 Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2015 kommt es zu grundlegenden Änderungen im Bereich der sogenannten „Wegzugsbesteuerung“ im betrieblichen wie im außerbetrieblichen Bereich. Dabei wird großteils das Nichtfestsetzungskonzept durch ein Ratenzahlungskonzept abgelöst, das die Versteuerung der stillen Reserven über einen Zeitraum von zwei oder sieben Jahren verteilt vorsieht. In diesem Beitrag sollen die Neuregelungen sowohl in § 6 Z 6 EStG, § 27 Abs 6 EStG als auch im Umgründungssteuergesetz dargestellt werden, die mit 1. 1. 2016 in Kraft treten. Alexandra Wild 4 Konzernbegriff und steuerliche Zurechnung (Teil 2) Gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG idF 2. AbgÄG 2014 sind Aufwendungen für Lizenz- und Zinszahlungen an konzernzugehörige, niedrigbesteuerte in- und ausländische Körperschaften seit 1. 3. 2014 nicht mehr abzugsfähig. Ziel der Einführung dieser Bestimmung ist – anders als in § 9 Abs 7 KStG und § 11 Abs 1 Z 4 KStG, die die konzerninterne Generierung von Aufwendungen und Abschreibung verhindern sollen – die Vermeidung der konzerninternen Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Dabei stellen sich grundsätzliche Fragen der Konzernzugehörigkeit in Verbindung mit der steuerlichen Zurechnung. Teil I des vorliegenden Beitrags (taxlex 2015, 337) widmete sich Bedeutungs- und Auslegungsfragen des Konzernbegriffs im Körperschaftsteuerrecht, Teil II behandelt die daraus resultierenden Divergenzen zwischen dem Konzernbegriff und steuerlichen Zurechnungsvorschriften. Philipp Stanek 10 Mitarbeiterrabatte Seit 1. 1. 2016 werden Mitarbeiterrabatte vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. In diesem Zusammenhang sollen die Vorfrage, ob überhaupt ein geldwerter Vorteil durch den jeweiligen Mitarbeiterrabatt entsteht, sowie die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten untersucht werden. Tobias Hayden 16 UMSATZSTEUER Anwendung der umsatzsteuerlichen Betrugs- und Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Rs Italmoda) Im Folgenden werden zunächst die Grundsätze zur Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung dargestellt und im Anschluss das Urteil in der Rs Italmoda zur Anwendung dieser Grundsätze analysiert. Schließlich werden noch die Auswirkungen des Urteils auf das österreichische Recht untersucht. Draga Turić 20 LOHNSTEUER & SOZIALVERSICHERUNG Steuerreform 2015/2016 und LStR-Wartungserlass 2015 (LStR 2002) Bereits in seinem ersten Artikel zur Steuerreform 2015/2016 hat sich der Autor ausführlich mit den steuerund sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen beschäftigt. Am 11. 12. 2015 wurde der Wartungserlass 2015 zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 vom BMF veröffentlicht (BMF 11. 12. 2015, BMF-010222/088VI/7/2015). Nachstehend finden Sie die wichtigsten Aussagen zur Steuerreform 2015/2016 aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass. Stefan Steiger 2 taxlex 2016 26 INHALT STEUER-RADAR 30 Steuer-Radar Dieser Beitrag enthält unter anderem aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs. Christian Huber / Peter Pichler ABGABENVERFAHREN 32 Steuerrechtliche Haftung des Vermögensverwalters? Vermögensverwalter gemäß § 80 Abs 2 BAO haften für die abgabenrechtlichen Pflichten der vertretenen Personen insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. In der Literatur wurde unter dem Begriff „Vermögensverwalter“ bisher überwiegend nur die Vermögensverwaltung nach Gesetz, Anordnung einer Behörde oder letztwilliger Verfügung diskutiert. Fraglich ist daher, ob der rechtsgeschäftlich beauftragte Vermögensverwalter ebenso vom persönlichen Anwendungsbereich erfasst wird. Daniel Varro BETRIEBSPRÜFUNG IN DER PRAXIS 34 Tauschähnlicher Umsatz: die Überlassung von Fiskal-Lkw an Dienstnehmer Wenn einem Arbeitnehmer Geld in Form von Gehalt und Prämien oder sogenannte „geldwerte Vorteile“ zufließen, so sind diese Einnahmen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt. Klassische Beispiele sind eine unentgeltliche Dienstwohnung, unentgeltliches bzw verbilligtes Essen oder auch die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung. Dass die Überprüfung der Sachbezüge im Zusammenhang mit der Überlassung von Firmenautos auch und gerade in umsatzsteuerlicher Hinsicht von Bedeutung ist, zeigt der Praxisfall deutlich auf – zumal der Fuhrpark des Unternehmens mehrere hundert Kraftfahrzeuge umfasst. Patrick Neubauer STEUERKARUSSELL 36 Save the date BEILAGEN 1 – 16 1 – 20 Jahresregister 2015 Steuerwerte, Sozialversicherungswerte 2016 Grat is © Simone Becchetti – istockphoto.com ecolex AKTUELL – der neue Newsletter schnell und gratis • Aktuelles Inhaltsverzeichnis zur ecolex vor Erscheinen der Printausgabe • Direktlinks zur Fundstelle in der RDB (kostenpfl ichtig) • Jetzt anmelden unter www.manz.at/zs-newsletter taxlex 2016 3
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