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FACHZEITSCHRIFT FÜR
STEUERRECHT
JÄNNER 2016
01
www.taxlex.at
1 – 36
Ertragsteuern
Die neue Entstrickungsbesteuerung
Mitarbeiterrabatte
Umsatzsteuer
Rechtsprechung zu Betrug und Missbrauch
Betriebsprüfung in der Praxis
Fiskal-Lkw-Überlassung an Dienstnehmer
e:
Beilag -Werte
V
- und S
Steuer 2016
INHALT
FACHZEITSCHRIFT FÜR
STEUERRECHT
JÄNNER 2016
01
FACHZEITSCHRIFT FÜR
STEUERRECHT
12. JG. Heft 01, Jänner 2016
www.taxlex.at
1 – 36
Ertragsteuern
Die neue Entstrickungsbesteuerung
Mitarbeiterrabatte
Zitiervorschlag:
taxlex 2016, Seite
taxlex 2016/Nummer
HERAUSGEBER:
Manz’sche Verlags- und
Universitätsbuchhandlung GmbH
Umsatzsteuer
SCHRIFTLEITUNG:
Univ.-Prof. Dr. Markus
ACHATZ, StB
Univ.-Prof. Dr. Sabine
KIRCHMAYR, StB
HR Mag. Roland MACHO
Dr. Stefan STEIGER, StB
HR Gerhard STEINER
MMag. Michael PETRITZ,
LL. M., TEP, StB
Dr. Peter UNGER
REDAKTIONSTEAM:
Univ.-Prof. Dr. Tina
EHRKE-RABEL
Univ.-Prof. Dr. Sabine
KANDUTH-KRISTEN,
LL. M., StB
Rechtsprechung zu Betrug und Missbrauch
Betriebsprüfung in der Praxis
Fiskal-Lkw-Überlassung an Dienstnehmer
:
Beilage Werte
und SVSteuer- 2016
EDITORIAL
Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen und -zuschreibungen
Sabine Kirchmayr / Markus Achatz
Impressum
1
U3
ERTRAGSTEUERN
Die neue Entstrickungsbesteuerung im AbgÄG 2015
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2015 kommt es zu grundlegenden Änderungen im Bereich der sogenannten „Wegzugsbesteuerung“ im betrieblichen wie im außerbetrieblichen Bereich. Dabei wird großteils das
Nichtfestsetzungskonzept durch ein Ratenzahlungskonzept abgelöst, das die Versteuerung der stillen Reserven
über einen Zeitraum von zwei oder sieben Jahren verteilt vorsieht. In diesem Beitrag sollen die Neuregelungen
sowohl in § 6 Z 6 EStG, § 27 Abs 6 EStG als auch im Umgründungssteuergesetz dargestellt werden, die mit
1. 1. 2016 in Kraft treten.
Alexandra Wild
4
Konzernbegriff und steuerliche Zurechnung (Teil 2)
Gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG idF 2. AbgÄG 2014 sind Aufwendungen für Lizenz- und Zinszahlungen an konzernzugehörige, niedrigbesteuerte in- und ausländische Körperschaften seit 1. 3. 2014 nicht mehr abzugsfähig. Ziel der Einführung dieser Bestimmung ist – anders als in § 9 Abs 7 KStG und § 11 Abs 1 Z 4 KStG, die
die konzerninterne Generierung von Aufwendungen und Abschreibung verhindern sollen – die Vermeidung
der konzerninternen Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Dabei stellen sich grundsätzliche Fragen der
Konzernzugehörigkeit in Verbindung mit der steuerlichen Zurechnung.
Teil I des vorliegenden Beitrags (taxlex 2015, 337) widmete sich Bedeutungs- und Auslegungsfragen des Konzernbegriffs im Körperschaftsteuerrecht, Teil II behandelt die daraus resultierenden Divergenzen zwischen
dem Konzernbegriff und steuerlichen Zurechnungsvorschriften.
Philipp Stanek
10
Mitarbeiterrabatte
Seit 1. 1. 2016 werden Mitarbeiterrabatte vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. In diesem Zusammenhang
sollen die Vorfrage, ob überhaupt ein geldwerter Vorteil durch den jeweiligen Mitarbeiterrabatt entsteht, sowie die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten untersucht werden.
Tobias Hayden
16
UMSATZSTEUER
Anwendung der umsatzsteuerlichen Betrugs- und Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Rs Italmoda)
Im Folgenden werden zunächst die Grundsätze zur Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung dargestellt und im
Anschluss das Urteil in der Rs Italmoda zur Anwendung dieser Grundsätze analysiert. Schließlich werden noch
die Auswirkungen des Urteils auf das österreichische Recht untersucht.
Draga Turić
20
LOHNSTEUER & SOZIALVERSICHERUNG
Steuerreform 2015/2016 und LStR-Wartungserlass 2015 (LStR 2002)
Bereits in seinem ersten Artikel zur Steuerreform 2015/2016 hat sich der Autor ausführlich mit den steuerund sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen beschäftigt. Am 11. 12. 2015 wurde der Wartungserlass
2015 zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 vom BMF veröffentlicht (BMF 11. 12. 2015, BMF-010222/088VI/7/2015). Nachstehend finden Sie die wichtigsten Aussagen zur Steuerreform 2015/2016 aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass.
Stefan Steiger
2
taxlex 2016
26
INHALT
STEUER-RADAR
30
Steuer-Radar
Dieser Beitrag enthält unter anderem aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs.
Christian Huber / Peter Pichler
ABGABENVERFAHREN
32
Steuerrechtliche Haftung des Vermögensverwalters?
Vermögensverwalter gemäß § 80 Abs 2 BAO haften für die abgabenrechtlichen Pflichten der vertretenen Personen insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der auferlegten Pflichten nicht eingebracht
werden können. In der Literatur wurde unter dem Begriff „Vermögensverwalter“ bisher überwiegend nur
die Vermögensverwaltung nach Gesetz, Anordnung einer Behörde oder letztwilliger Verfügung diskutiert.
Fraglich ist daher, ob der rechtsgeschäftlich beauftragte Vermögensverwalter ebenso vom persönlichen Anwendungsbereich erfasst wird.
Daniel Varro
BETRIEBSPRÜFUNG IN DER PRAXIS
34
Tauschähnlicher Umsatz: die Überlassung von Fiskal-Lkw an Dienstnehmer
Wenn einem Arbeitnehmer Geld in Form von Gehalt und Prämien oder sogenannte „geldwerte Vorteile“ zufließen, so sind diese Einnahmen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt. Klassische Beispiele
sind eine unentgeltliche Dienstwohnung, unentgeltliches bzw verbilligtes Essen oder auch die Überlassung
eines Dienstwagens zur privaten Nutzung. Dass die Überprüfung der Sachbezüge im Zusammenhang mit
der Überlassung von Firmenautos auch und gerade in umsatzsteuerlicher Hinsicht von Bedeutung ist, zeigt
der Praxisfall deutlich auf – zumal der Fuhrpark des Unternehmens mehrere hundert Kraftfahrzeuge umfasst.
Patrick Neubauer
STEUERKARUSSELL
36
Save the date
BEILAGEN
1 – 16
1 – 20
Jahresregister 2015
Steuerwerte, Sozialversicherungswerte 2016
Grat is
© Simone Becchetti – istockphoto.com
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taxlex 2016
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