Schlüsselkontrollen Spezial: Geldwäsche und Betrug

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der 4. EU-Anti-G
Finanz Colloquium
„„ Integration des IKS in ein systematisches Reporting an Geschäftsleitung und Aufsichts­
organ – Nutzung bestehender Berichtsprozesse
„„ Aktuelle Knackpunkte aus Prüfungen des Geldwäsche- und
Betrugs-IKS (Prüfungs­schwerpunkte und Feststellungen)
Dr. Ralf Kühn
Geschäftsführer, WP
Audit GmbH Karlsruhe
Stuttgart WPG
Susanne Schneider
Foto: Lupo/pixelio.de
Kombinationsbuchung mit Seminar „Brennpunkte der Geldwäschebekämpfung“
am 19.11.2015 im selben Tagungshotel möglich!
20. November 2015 Heidelberg
FCH IT/OrgaCert
FCH GeldwäscheCert
FCH SaniInsOCert
FCH BankPersonalerCert
FCH BankrechtCert
FCH KreditCert
Managerin Consulting FS
PricewaterhouseCoopers AG
FCH ComplianceCert
„„ Prüfer-Tipps zur Durchführung von Wirksamkeits- und Kontrolltests durch Compliance/GWB
& Revision
FCH ImmobilienCert
„„ Sicherstellung aller notwendigen Kontrollhandlungen auf Basis einer prozessbezogenen
Risiko-/Kontrollmatrix – Nutzung von Ermessenspielräumen
FCH WertpapierCert
„„ Anpassung der bestehenden Schlüsselkontrollen – Veränderungen durch 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie (u. a. Berücksichtigung von Inlands-PEPs, Reduzierung der Schwellenwerte,
Begründung für Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten, Auswirkungen des neuen wBRegisters)
FCH RevisionsCert
IKS – wirksam aber schlank!
FCH VertriebCert
Schlüsselkontrollen Spezial:
Geldwäsche und Betrug
FCH ControllingCert
Heidelberg
Implementierung notwendiger aufbau- und ablauforganisatorischer Schlüsselkontrollen
09.00 –11.00 Uhr
11.20 –17.00 Uhr
Susanne Schneider, PWC
Dr. Ralf Kühn
Aktuelle (aufsichtsrechtliche) Anforderungen an Schlüsselkontrollen aus Sicht des
Abschluss-/Sonderprüfers
„„ Prüfungsschwerpunkte und Feststellungen/Er­
kennt­nisse aus aktuellen bzw. bisherigen Sonder- und
Abschlussprüfungen:
„„ IKS-relevante Vorschriften im Überblick – Auswirkung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie auf das IKS
„„ Erfahrungen aus 44er-Sonderprüfungen und
Prüfungen nach IDW PS 210 – insbesondere Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
„„ Dauerbrenner Ausgestaltung der Zentralen
Stelle bzw. der Stelle des GWB und Abgrenzung
zu anderen Funktionen (z.B: MaRisk-Compliance) –
Angemessenheit der Ausstattung!
„„ Bewertung der wirksamen Implementierung eines
Hinweisgebersystems – typische „Schwächen“
„„ Knackpunkt: Gefährdungsanalyse (Vollständigkeit,
Nachvollziehbarkeit, Aktualität, fehlende Auseinandersetzung mit Kunden-und Produktrisiken) – Auswirkung
der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie auf die die GFA
( neue Risikobewertung?- Wegfall gleichwertige Drittstaaten!)
„„ Berücksichtigung von weiteren geplanten Änderungen durch die 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie im
Rahmen aktueller bzw. zukünftiger Prüfungen
„„ Bewertung der §25h KWG-Schlüsselkontrollen im
Wege eines 2-stufiges Vorgehen für Compliance/Geldwäsche/Zentrale Stelle & Revision
„„ 1. Prüfungsschritt: Funktionsfähigkeit der Schlüsselkontrollen (Risikoadjustiert? KWG/MaRisk-/DKkonform? – welche Fehler werden im Hinblick auf
fehlende Funktionsfähigkeit immer wieder gemacht?)
„„ 2. Prüfungsschritt: Wirksamkeit der Schlüsselkontrollen (Funktionieren die Kontrollen so, wie sie es
sollten? In welchen Fällen sind tiefergehende Einzelfallprüfungen vorzunehmen? – was sind typische Stolpersteine )
åå Pflicht zur Festlegung eines Verfahrens zur Prüfung
der Kontroll-Wirksamkeit: Hinweise zur Bestimmung von Stichprobengrößen
„„ Brennpunkt Prüfungsumfang, Feststellungen und
Berichterstattung auf Basis des § 21 Abs. 8 PrüfbV-Fragebogens/Anlage 6
„„ Erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Abschlussprüfer & BaFin, aber auch Vorstand, Revision & Geldwäschebeauftragter
„„ Pflicht zur Komplettprüfung: Abschlussprüfer und
Sonderprüfer dürfen nicht risikoorientiert prüfen(!)
„„ Zählweise von Fehlern (IDW-Klassifizierungsverfahren) bzw. Mehrfach-Klassifizierung von Mängeln
„„ Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung 2015 (!)
– was ist zu beachten? Welche „Vorarbeiten“ können
von den Instituten geleistet werden?
(dazwischen Mittagpause ca. 12.45–13.45 Uhr,
Kaffeepause ca. 15.15 Uhr)
Ausgestaltung eines wirksamen IKS
für Geldwäsche- und Betrugsprävention – Anpassungsbedarf auf Grund
von rechtlichen Neuerungen und
Prüfungserkenntnissen
åå Schlüsselkontrollen Aufbauorganisation in Bezug
auf folgende Themenstellungen:
„„ Stellung, Zuständigkeit, Aufgaben, Unabhängigkeit,
Sachkunde und Zuverlässigkeit des GWB/der Zentralen Stelle
„„ Knackpunkt: quantitative Ausstattung (Bemessungskriterien?)
„„ unzulässige Wahrnehmung mehrerer Funktionen
(GWB und DSB?)
„„ Umsetzung einer institutsweiten Compliance-Funktion
„„ Auslagerung der Zentralen Stelle: welche konkreten
IKS-Vorkehrungen können/müssen getroffen werden?
„„ Durchführung der Gefährdungsanalyse für Geldwäsche & Betrug
„„ Nutzung bestehender Risikomatrix-Vorlagen um „passende“ Kontrollhandlungen zu implementieren
„„ Notwendigkeit einer einheitlichen Methodik
„„ Sicherstellung und Kontrolle von Berichtswegen (wer
berichtet wann an wen in welchen Fällen)
„„ Wirksamkeit des anonymen Hinweisgebersystems
„„ Ist Anonymität gewahrt? Sind die Kommunikationswege bekannt und werden diese eingehalten?
„„ Werden Hinweise bearbeitet?
„„ Einbeziehung des GWB in aufbau- und ablauforganisatorische Veränderungsprozesse (z.B: Neu-Produkt-Prozess) – tatsächliche und gelebte Praxis?
„„ Sicherstellung des Geldwäsche- und Betrugs-IKS in den
Fachprozessen Aktiv & Passiv
„„ Aufsichtskonforme Richtlinien/Vorgaben & Dokumentation, u. a.
„„ Aktualität und Zeitnähe der Mitarbeiterinformation
über neue Geldwäsche-Typologien/Betrugs-Methoden
„„ Aktualisierung von Arbeitsanweisungen und
Organisationsrichtlinien: Berücksichtigung der
neuen Schwellenwerte, Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf Inland-PEPs, Begründung für die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten, Wegfall der
gleichwertigen Drittstaaten –
„„ Einbindung Zentrale Stelle ins Notfallkonzept
nach AT 7.3 MaRisk: werden die Kontaktdaten des
GWB/ZS klar benannt?
„„ Anforderungen an die Qualität der Mitarbeiter/Verantwortungsbereiche
„„ Geldwäscheanforderungen im Einstellungsprozess
– Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen unter
Berücksichtigung von Datenschutzvorschriften – Indizien für eine „Ad-Hoc-Zuverlässigkeitsüberprüfung“
„„ Verantwortlichkeiten in den Fachbereichen für
(Selbst-)kontrollen
Kontrollhandlungen von Compliance, GWB und Revision
„„ Regelmäßige Schulungen: Bewertung von angemessenem Umfang, Turnus – Notwendigkeit von Präsenzveranstaltungen – Möglichkeit von web-basierten
Schulungen
åå Schlüsselkontrollen Ablauforganisation in Bezug
auf folgende Themenstellungen:
„„ Kundendaten: Erfüllung der entsprechenden Sorgfaltspflichten
„„ Neukundenpflichten und Aktualisierung fehlerhafter Kundendaten
„„ Wirtschaftlicher Berechtigter (wB): Qualität der
Datensätze(!) und Umfang der zu hinterlegenden Daten
„„ Knackpunkt: Umfang der angemessenen Maßnahmen zur Feststellung von wBs –Bewertungskriterien
für angemessene und ausreichende risikoangemessene Maßnahmen
„„ Neues wB-Register – Verlässlichkeit von Daten?
„„ Kontrolltests durch Compliance/Zentrale Stelle !
interne/externe Prüfung
„„ Mitwirkungspflichten des Kunden (auch bei Änderungen!) – klare Arbeitsanweisungen, was bei fehlender Mitwirkung zu tun ist!
„„ abwesende Vertragspartner: Voraussetzungen für
Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern, die bei Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend sind – Zulässigkeit der Fernidentifizierung per Video
„„ Organisations- und Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Online-Glücksspielen
„„ Mögliche Betrugsmethoden im Zusammenhang mit
(neuer) Geschäftsbeziehung
„„ Überwachung der laufenden Geschäftsbeziehung:
Monitoring
„„ Dynamische Überwachung anhand von Kundenprofilen
„„ Besondere Überwachung von Geschäftsbeziehungen
mit erhöhten Risiken (auf Basis der GFA)
„„ Online-Glücksspiele: Zahlungsströme im Zusammenhang mit Glücksspielen im Internet
„„ Politisch exponierte Personen (PEPs): Ausdehnung
verstärkter Sorgfaltspflichten auch auf InlandsPEPs und prominente Mitarbeiter internationaler
Organisationen – wer ist „betroffen“? – was bedeutet
die Ausweitung für das IKS?
„„ Geschäftsbeziehungen & Zahlungsverkehr mit Korrespondenzbanken
„„ Verdachtsmeldung: Notwendigkeit der Festlegung
unter welchen Voraussetzungen eine Verdachtsmeldung
abzugeben ist – mögliche Knackpunkte (z. B. steuerliche Selbstanzeige des Kunden – Verschärfung durch
4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie
„„ Beendigung der Geschäftsbeziehung: Kriterien für
die Verhältnismäßigkeit/Ausschlussgründe – Geschäftsinteresse vs. Geldwäscheprävention
Erwischt! Ein Weg zur
Betrugsprävention im
Retailgeschäft
2013, ca.280 Seiten
Für jeden Teilnehmer im Preis enthalten!
„„ E-Geld-Geschäfte: besondere Sorgfaltspflichten und
Befreiungs-Voraussetzungen
åå Notwendigkeit der Implementierung systemgestützter Betrugs-Präventionsmaßnahmen sowie Integration wesentlicher Veränderungsprozesse (AT
8.2 MaRisk) in ein wirksames Prozess-IKS Geldwäsche & Betrug
„„ Anspruch und Herausforderungen an eine systembasierte Betrugsprävention – wirksam aber schlank!
„„ Nutzung bereits vorhandener (bankübergreifender)
Datenpools und Datenbanken – mögliche Grenzen
der automatisierten Datenverarbeitung
„„ Knackpunkte beim Erkenntnistransfer aus der
Betrugsmustersuche in die prozessbasierte Betrugsvermeidung und systembasierte Betrugserkennung
„„ Einbindung von typischen Betrugsmustern in die ITgestützte Prävention – vorherige Analyse erforderlich!
„„ Ableitung wirksamer Vorkehrungen für die Betrugsbekämpfung im standardisierten Privatkundengeschäft
„„ Erfahrungsbericht: bekannte Erfolge in der Abwehr
sonstiger strafbarer Handlungen durch systembasierte
Aufdeckung
„„ Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation (u. a. IKS-Kontrollanalyse nach AT 8.2
MaRisk) • § 25d Abs. 9 KWG: Überwachung der Wirksamkeit der Schlüsselkontrollen
„„ Organisatorische Rahmenvoraussetzungen gemäß
§§ 25a ff. KWG
„„ Anforderung der BaFin an ein angemessenes IKS
– mögliches Praxis-Modell für eine wirksame Implementierung sowie Einsatz und Dokumentation von
systematisierten Schlüsselkontrollen
„„ Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung und
Beschreibung der Prozesse – Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege • Nutzung von Checklisten mit
entsprechenden Fragen/Vorgaben
„„ Risiko-Kontroll-Matrix als Basis für die Implementierung einheitlicher Verfahren Compliance, Org/IT,
Revision & Risikocontrolling – Effizienzgewinn
durch mögliche Reduzierung der zu betrachtenden
Prozessebenen mit
„„ „Saubere“ Darstellung der Schlüsselkontrollen in
den Organisationshandbüchern
„„ Abstimmung der Prüffelder der jeweiligen Kontrollhandlungen unter Nutzung ausgetauschter Prüfungs- und Kontrollberichte
„„ Festlegung von Umfang und Tiefe der Wirksamkeits-(Kontroll-) Tests auf Basis der zuvor definierten
Risiken und (abgestimmten) Prüffelder
Referenten
Susanne Schneider
PricewaterhouseCoopers AG, WP
Erfahrene Managerin aus dem Bereich Financial Services
Dr. Ralf Kühn
Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart WPG, Geschäftsführer
umfangreiche Erfahrung in Abschlussprüfungen, Prüfungen nach § 44 KWG, IR-Prüfungen und als IKS-Consultant
Fachbuch „Erwischt! Ein Weg zur Betrugsprävention
im Retailgeschäft“ enthalten!
Brennpunkte der Geldwäschebekämpfung
19. November 2015 in Heidelberg (15 11 58) 760,00 € *
Fachbuch „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden
Risikoorientierte Geldwäsche- & Betrugsprävention“ enthalten!
MaComp Aktuell – Brennpunkte 2015
– Ausblick 2016
18. November 2015 in Heidelberg (15 11 55) 760,00 € *
Fachbuch „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden
Neue MaComp“ enthalten!
Brennpunkte der Beratungsdokumentation
17. November 2015 in Heidelberg (15 11 52) 760,00 € *
Fachbuch „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden
Dokumentationspflichten in der Anlageberatung“ enthalten!
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und
bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den
oben angekreuzten Seminaren (150,00 € * je
Seminardokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb
Deutschlands) das Fachbuch
Erwischt! Ein Weg zur Betrugsprävention im
Retailgeschäft
2013, ca.280 Seiten, 79,– €**
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Risiko­
orientierte Geldwäsche- & Betrugsprävention
2014, ca. 202 Seiten, 79,– €**
Compliance
2014, ca. 575 Seiten, 99,– €**
MiFID II und MIFIR
2015, ca. 400 Seiten, 119,– €**
Name:
Vorname:
Position:
Abteilung:
Unternehmen:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Rechnung an:
Name/Vorname:
Abteilung:
E-Mail:
Bemerkungen:
Erkenntnisse aus (Sonder-)Prüfungen belegen, dass nur
richtig gesetzte, dokumentierte und überwachte Schlüsselkontrollen in den Prozessen zur Verhinderung von
Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen ein
funktionierendes IKS gewährleisten. Die Verantwortlichen
aus Geldwäsche, Betrugsprävention, Orga, Revision und
Compliance benötigen diese Schlüsselkontrollen zwingend für ihre jeweiligen Tätigkeiten (AT 8.2 MaRisk!). Die
erfahrenen Prüfer geben daher wertvolle Tipps zur Implementierung und inhaltlichen Ausgestaltung der Schlüsselkontrollen und zeigen auf, wie der Prüfungsaufwand dennoch risikoangemessen verringert werden kann.
20. November 2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr
Leonardo Hotel Heidelberg
Pleikartsförster Straße 101, 69124 Heidelberg
Tel. 06221 788-0, Fax: 06221 788- 499
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar.
Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel
vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, zweijähriger kostenfreier Bezug unseres
Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen oder (z. B. bei Ausverkauf) eines gleichwertigen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere
Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes
weitere Seminar € 50,– Rabatt.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor
dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis
zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein
Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung
müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich.
Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen
vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus
bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei
Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.
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Geldwäsche und Betrug
20. November 2015 in Heidelberg (15 11 60) 760,00 € *
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