der r Ausgestaltung Fachseminar zu igung ht sic ck rü llen unter Be Schlüsselkontro nie tli ich er sch eldwä der 4. EU-Anti-G Finanz Colloquium Integration des IKS in ein systematisches Reporting an Geschäftsleitung und Aufsichts organ – Nutzung bestehender Berichtsprozesse Aktuelle Knackpunkte aus Prüfungen des Geldwäsche- und Betrugs-IKS (Prüfungsschwerpunkte und Feststellungen) Dr. Ralf Kühn Geschäftsführer, WP Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart WPG Susanne Schneider Foto: Lupo/pixelio.de Kombinationsbuchung mit Seminar „Brennpunkte der Geldwäschebekämpfung“ am 19.11.2015 im selben Tagungshotel möglich! 20. November 2015 Heidelberg FCH IT/OrgaCert FCH GeldwäscheCert FCH SaniInsOCert FCH BankPersonalerCert FCH BankrechtCert FCH KreditCert Managerin Consulting FS PricewaterhouseCoopers AG FCH ComplianceCert Prüfer-Tipps zur Durchführung von Wirksamkeits- und Kontrolltests durch Compliance/GWB & Revision FCH ImmobilienCert Sicherstellung aller notwendigen Kontrollhandlungen auf Basis einer prozessbezogenen Risiko-/Kontrollmatrix – Nutzung von Ermessenspielräumen FCH WertpapierCert Anpassung der bestehenden Schlüsselkontrollen – Veränderungen durch 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie (u. a. Berücksichtigung von Inlands-PEPs, Reduzierung der Schwellenwerte, Begründung für Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten, Auswirkungen des neuen wBRegisters) FCH RevisionsCert IKS – wirksam aber schlank! FCH VertriebCert Schlüsselkontrollen Spezial: Geldwäsche und Betrug FCH ControllingCert Heidelberg Implementierung notwendiger aufbau- und ablauforganisatorischer Schlüsselkontrollen 09.00 –11.00 Uhr 11.20 –17.00 Uhr Susanne Schneider, PWC Dr. Ralf Kühn Aktuelle (aufsichtsrechtliche) Anforderungen an Schlüsselkontrollen aus Sicht des Abschluss-/Sonderprüfers Prüfungsschwerpunkte und Feststellungen/Er kenntnisse aus aktuellen bzw. bisherigen Sonder- und Abschlussprüfungen: IKS-relevante Vorschriften im Überblick – Auswirkung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie auf das IKS Erfahrungen aus 44er-Sonderprüfungen und Prüfungen nach IDW PS 210 – insbesondere Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten Dauerbrenner Ausgestaltung der Zentralen Stelle bzw. der Stelle des GWB und Abgrenzung zu anderen Funktionen (z.B: MaRisk-Compliance) – Angemessenheit der Ausstattung! Bewertung der wirksamen Implementierung eines Hinweisgebersystems – typische „Schwächen“ Knackpunkt: Gefährdungsanalyse (Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Aktualität, fehlende Auseinandersetzung mit Kunden-und Produktrisiken) – Auswirkung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie auf die die GFA ( neue Risikobewertung?- Wegfall gleichwertige Drittstaaten!) Berücksichtigung von weiteren geplanten Änderungen durch die 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie im Rahmen aktueller bzw. zukünftiger Prüfungen Bewertung der §25h KWG-Schlüsselkontrollen im Wege eines 2-stufiges Vorgehen für Compliance/Geldwäsche/Zentrale Stelle & Revision 1. Prüfungsschritt: Funktionsfähigkeit der Schlüsselkontrollen (Risikoadjustiert? KWG/MaRisk-/DKkonform? – welche Fehler werden im Hinblick auf fehlende Funktionsfähigkeit immer wieder gemacht?) 2. Prüfungsschritt: Wirksamkeit der Schlüsselkontrollen (Funktionieren die Kontrollen so, wie sie es sollten? In welchen Fällen sind tiefergehende Einzelfallprüfungen vorzunehmen? – was sind typische Stolpersteine ) åå Pflicht zur Festlegung eines Verfahrens zur Prüfung der Kontroll-Wirksamkeit: Hinweise zur Bestimmung von Stichprobengrößen Brennpunkt Prüfungsumfang, Feststellungen und Berichterstattung auf Basis des § 21 Abs. 8 PrüfbV-Fragebogens/Anlage 6 Erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Abschlussprüfer & BaFin, aber auch Vorstand, Revision & Geldwäschebeauftragter Pflicht zur Komplettprüfung: Abschlussprüfer und Sonderprüfer dürfen nicht risikoorientiert prüfen(!) Zählweise von Fehlern (IDW-Klassifizierungsverfahren) bzw. Mehrfach-Klassifizierung von Mängeln Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung 2015 (!) – was ist zu beachten? Welche „Vorarbeiten“ können von den Instituten geleistet werden? (dazwischen Mittagpause ca. 12.45–13.45 Uhr, Kaffeepause ca. 15.15 Uhr) Ausgestaltung eines wirksamen IKS für Geldwäsche- und Betrugsprävention – Anpassungsbedarf auf Grund von rechtlichen Neuerungen und Prüfungserkenntnissen åå Schlüsselkontrollen Aufbauorganisation in Bezug auf folgende Themenstellungen: Stellung, Zuständigkeit, Aufgaben, Unabhängigkeit, Sachkunde und Zuverlässigkeit des GWB/der Zentralen Stelle Knackpunkt: quantitative Ausstattung (Bemessungskriterien?) unzulässige Wahrnehmung mehrerer Funktionen (GWB und DSB?) Umsetzung einer institutsweiten Compliance-Funktion Auslagerung der Zentralen Stelle: welche konkreten IKS-Vorkehrungen können/müssen getroffen werden? Durchführung der Gefährdungsanalyse für Geldwäsche & Betrug Nutzung bestehender Risikomatrix-Vorlagen um „passende“ Kontrollhandlungen zu implementieren Notwendigkeit einer einheitlichen Methodik Sicherstellung und Kontrolle von Berichtswegen (wer berichtet wann an wen in welchen Fällen) Wirksamkeit des anonymen Hinweisgebersystems Ist Anonymität gewahrt? Sind die Kommunikationswege bekannt und werden diese eingehalten? Werden Hinweise bearbeitet? Einbeziehung des GWB in aufbau- und ablauforganisatorische Veränderungsprozesse (z.B: Neu-Produkt-Prozess) – tatsächliche und gelebte Praxis? Sicherstellung des Geldwäsche- und Betrugs-IKS in den Fachprozessen Aktiv & Passiv Aufsichtskonforme Richtlinien/Vorgaben & Dokumentation, u. a. Aktualität und Zeitnähe der Mitarbeiterinformation über neue Geldwäsche-Typologien/Betrugs-Methoden Aktualisierung von Arbeitsanweisungen und Organisationsrichtlinien: Berücksichtigung der neuen Schwellenwerte, Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf Inland-PEPs, Begründung für die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten, Wegfall der gleichwertigen Drittstaaten – Einbindung Zentrale Stelle ins Notfallkonzept nach AT 7.3 MaRisk: werden die Kontaktdaten des GWB/ZS klar benannt? Anforderungen an die Qualität der Mitarbeiter/Verantwortungsbereiche Geldwäscheanforderungen im Einstellungsprozess – Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen unter Berücksichtigung von Datenschutzvorschriften – Indizien für eine „Ad-Hoc-Zuverlässigkeitsüberprüfung“ Verantwortlichkeiten in den Fachbereichen für (Selbst-)kontrollen Kontrollhandlungen von Compliance, GWB und Revision Regelmäßige Schulungen: Bewertung von angemessenem Umfang, Turnus – Notwendigkeit von Präsenzveranstaltungen – Möglichkeit von web-basierten Schulungen åå Schlüsselkontrollen Ablauforganisation in Bezug auf folgende Themenstellungen: Kundendaten: Erfüllung der entsprechenden Sorgfaltspflichten Neukundenpflichten und Aktualisierung fehlerhafter Kundendaten Wirtschaftlicher Berechtigter (wB): Qualität der Datensätze(!) und Umfang der zu hinterlegenden Daten Knackpunkt: Umfang der angemessenen Maßnahmen zur Feststellung von wBs –Bewertungskriterien für angemessene und ausreichende risikoangemessene Maßnahmen Neues wB-Register – Verlässlichkeit von Daten? Kontrolltests durch Compliance/Zentrale Stelle ! interne/externe Prüfung Mitwirkungspflichten des Kunden (auch bei Änderungen!) – klare Arbeitsanweisungen, was bei fehlender Mitwirkung zu tun ist! abwesende Vertragspartner: Voraussetzungen für Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern, die bei Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend sind – Zulässigkeit der Fernidentifizierung per Video Organisations- und Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Online-Glücksspielen Mögliche Betrugsmethoden im Zusammenhang mit (neuer) Geschäftsbeziehung Überwachung der laufenden Geschäftsbeziehung: Monitoring Dynamische Überwachung anhand von Kundenprofilen Besondere Überwachung von Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken (auf Basis der GFA) Online-Glücksspiele: Zahlungsströme im Zusammenhang mit Glücksspielen im Internet Politisch exponierte Personen (PEPs): Ausdehnung verstärkter Sorgfaltspflichten auch auf InlandsPEPs und prominente Mitarbeiter internationaler Organisationen – wer ist „betroffen“? – was bedeutet die Ausweitung für das IKS? Geschäftsbeziehungen & Zahlungsverkehr mit Korrespondenzbanken Verdachtsmeldung: Notwendigkeit der Festlegung unter welchen Voraussetzungen eine Verdachtsmeldung abzugeben ist – mögliche Knackpunkte (z. B. steuerliche Selbstanzeige des Kunden – Verschärfung durch 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie Beendigung der Geschäftsbeziehung: Kriterien für die Verhältnismäßigkeit/Ausschlussgründe – Geschäftsinteresse vs. Geldwäscheprävention Erwischt! Ein Weg zur Betrugsprävention im Retailgeschäft 2013, ca.280 Seiten Für jeden Teilnehmer im Preis enthalten! E-Geld-Geschäfte: besondere Sorgfaltspflichten und Befreiungs-Voraussetzungen åå Notwendigkeit der Implementierung systemgestützter Betrugs-Präventionsmaßnahmen sowie Integration wesentlicher Veränderungsprozesse (AT 8.2 MaRisk) in ein wirksames Prozess-IKS Geldwäsche & Betrug Anspruch und Herausforderungen an eine systembasierte Betrugsprävention – wirksam aber schlank! Nutzung bereits vorhandener (bankübergreifender) Datenpools und Datenbanken – mögliche Grenzen der automatisierten Datenverarbeitung Knackpunkte beim Erkenntnistransfer aus der Betrugsmustersuche in die prozessbasierte Betrugsvermeidung und systembasierte Betrugserkennung Einbindung von typischen Betrugsmustern in die ITgestützte Prävention – vorherige Analyse erforderlich! Ableitung wirksamer Vorkehrungen für die Betrugsbekämpfung im standardisierten Privatkundengeschäft Erfahrungsbericht: bekannte Erfolge in der Abwehr sonstiger strafbarer Handlungen durch systembasierte Aufdeckung Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation (u. a. IKS-Kontrollanalyse nach AT 8.2 MaRisk) • § 25d Abs. 9 KWG: Überwachung der Wirksamkeit der Schlüsselkontrollen Organisatorische Rahmenvoraussetzungen gemäß §§ 25a ff. KWG Anforderung der BaFin an ein angemessenes IKS – mögliches Praxis-Modell für eine wirksame Implementierung sowie Einsatz und Dokumentation von systematisierten Schlüsselkontrollen Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung und Beschreibung der Prozesse – Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege • Nutzung von Checklisten mit entsprechenden Fragen/Vorgaben Risiko-Kontroll-Matrix als Basis für die Implementierung einheitlicher Verfahren Compliance, Org/IT, Revision & Risikocontrolling – Effizienzgewinn durch mögliche Reduzierung der zu betrachtenden Prozessebenen mit „Saubere“ Darstellung der Schlüsselkontrollen in den Organisationshandbüchern Abstimmung der Prüffelder der jeweiligen Kontrollhandlungen unter Nutzung ausgetauschter Prüfungs- und Kontrollberichte Festlegung von Umfang und Tiefe der Wirksamkeits-(Kontroll-) Tests auf Basis der zuvor definierten Risiken und (abgestimmten) Prüffelder Referenten Susanne Schneider PricewaterhouseCoopers AG, WP Erfahrene Managerin aus dem Bereich Financial Services Dr. Ralf Kühn Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart WPG, Geschäftsführer umfangreiche Erfahrung in Abschlussprüfungen, Prüfungen nach § 44 KWG, IR-Prüfungen und als IKS-Consultant Fachbuch „Erwischt! Ein Weg zur Betrugsprävention im Retailgeschäft“ enthalten! Brennpunkte der Geldwäschebekämpfung 19. November 2015 in Heidelberg (15 11 58) 760,00 € * Fachbuch „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Risikoorientierte Geldwäsche- & Betrugsprävention“ enthalten! MaComp Aktuell – Brennpunkte 2015 – Ausblick 2016 18. November 2015 in Heidelberg (15 11 55) 760,00 € * Fachbuch „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Neue MaComp“ enthalten! Brennpunkte der Beratungsdokumentation 17. November 2015 in Heidelberg (15 11 52) 760,00 € * Fachbuch „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Dokumentationspflichten in der Anlageberatung“ enthalten! Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 € * je Seminardokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Erwischt! Ein Weg zur Betrugsprävention im Retailgeschäft 2013, ca.280 Seiten, 79,– €** Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Risiko orientierte Geldwäsche- & Betrugsprävention 2014, ca. 202 Seiten, 79,– €** Compliance 2014, ca. 575 Seiten, 99,– €** MiFID II und MIFIR 2015, ca. 400 Seiten, 119,– €** Name: Vorname: Position: Abteilung: Unternehmen: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Rechnung an: Name/Vorname: Abteilung: E-Mail: Bemerkungen: Erkenntnisse aus (Sonder-)Prüfungen belegen, dass nur richtig gesetzte, dokumentierte und überwachte Schlüsselkontrollen in den Prozessen zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen ein funktionierendes IKS gewährleisten. Die Verantwortlichen aus Geldwäsche, Betrugsprävention, Orga, Revision und Compliance benötigen diese Schlüsselkontrollen zwingend für ihre jeweiligen Tätigkeiten (AT 8.2 MaRisk!). Die erfahrenen Prüfer geben daher wertvolle Tipps zur Implementierung und inhaltlichen Ausgestaltung der Schlüsselkontrollen und zeigen auf, wie der Prüfungsaufwand dennoch risikoangemessen verringert werden kann. 20. November 2015 von 09.00 bis 17.00 Uhr Leonardo Hotel Heidelberg Pleikartsförster Straße 101, 69124 Heidelberg Tel. 06221 788-0, Fax: 06221 788- 499 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, zweijähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen oder (z. B. bei Ausverkauf) eines gleichwertigen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,– Rabatt. Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,– €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Senden Sie uns Ihre Bestellung per Mail an: [email protected] oder schriftlich an: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Fax: +49 6221 99898-99 Weitere Informationen erhalten Sie unter: +49 6221 99898-0 oder unter www.FC-Heidelberg.de Termin/Ort Schlüsselkontrollen Spezial: Geldwäsche und Betrug 20. November 2015 in Heidelberg (15 11 60) 760,00 € * Teilnahmebedingungen Anmelden/Bestellen Ich melde mich an zum Seminar: Zum Thema Schlüsselkontrollen Geldwäsche und Betrug – aktuell!
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