Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäische Sicherheitsagenda: Kommission ergreift Maßnahmen gegen Terrorismus und illegalen Waffen- und Sprengstoffhandel Brüssel, 2. Dezember 2015 Europäische Sicherheitsagenda: Kommission ergreift Maßnahmen gegen Terrorismus und illegalen Waffen- und Sprengstoffhandel Die Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket zur verschärften Bekämpfung von Terrorismus und illegalem Handel mit Feuerwaffen und Sprengstoffen verabschiedet. Die zwei Hauptelemente des Pakets sind ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die das Instrumentarium der EU zur Vorbeugung von terroristischen Angriffen stärken wird, indem Vorbereitungshandlungen wie Ausbildung und Auslandsreisen für terroristische Zwecke sowie die Beihilfe, die Anstiftung und der Versuch der Begehung einer terroristischen Handlung kriminalisiert werden; und ein Aktionsplan, der darauf abzielt, Kriminelle und Terroristen effizienter am Zugang und an der Nutzung von Waffen und Sprengstoffen zu hindern, und zwar durch verstärkte Kontrollen zur Aufdeckung von unerlaubtem Besitz und illegaler Einfuhr in die EU. Die schrecklichen Terroranschläge vom 13. November in Paris haben einmal mehr verdeutlicht, dass Europa eine entschlossenere gemeinsame Antwort auf den Terrorismus finden und konkrete Maßnahmen zu dessen Bekämpfung sowie zur Unterbindung von illegalem Waffen- und Sprengstoffhandel ergreifen muss. Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Die Kommission ist fest entschlossen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen. Da immer mehr EU-Bürger ins Ausland reisen, um „ausländische Kämpfer“ zu werden, muss der EU-Rahmen zur Verfolgung terroristischer Straftaten überarbeitet werden, damit eine gemeinsame strafrechtliche Antwort gewährleistet ist. Zudem bedarf es beim Vorgehen gegen den Schwarzmarkt für Feuerwaffen und Sprengstoffe einer Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und mit Drittstaaten. Unsere Vorschläge werden es den nationalen Behörden erleichtern, terroristische Netze zu zerschlagen “ Kommissionsmitglied Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration, Inneres und Bürgerschaft, hielt fest: „ Heute lösen wir unser Versprechen ein, mit aller Härte gegen den Terrorismus vorzugehen. Unser Vorschlag zielt nicht nur auf diejenigen ab, die terroristische Gräueltaten verüben, sondern auch auf diejenigen, die den Terrorismus durch Reisen, Finanzierungen oder auf andere Weise unterstützen. So verschärfen wir unsere strafrechtliche Antwort auf die ernsthafte Bedrohung durch ausländische terroristische Kämpfer. Außerdem legen wir einen EU-Aktionsplan vor, mit dem der Zugang von Terroristen zu innerhalb der EU und an der Peripherie illegal gehandelten Feuerwaffen und Sprengstoffen unterbunden werden soll. Europa muss im Kampf gegen den Terrorismus rasch, entschlossen und gemeinsam handeln, damit unsere Sicherheit erhöht wird.“ Die heute vorgelegten Vorschläge sind in der bereits im April 2015 verabschiedeten europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen, deren Umsetzung in Anbetracht der jüngsten Ereignisse deutlich beschleunigt wird. Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung Der Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung schließt Durchsetzungslücken in den EU-Strafrechtsvorschriften. Die vorgeschlagene Richtlinie sieht auch gemeinsame Definitionen terroristischer Handlungen vor, was eine einheitliche Antwort auf das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer ermöglicht, die Abschreckung in der gesamten EU erhöht und gewährleistet, dass Täter effektiv geahndet werden. Mit der neuen Richtlinie werden die geltenden Rechtsvorschriften der EU über die Verfolgung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund überarbeitet. Außerdem sollen mit dieser Richtlinie internationale Verpflichtungen, wie die Resolution 2178(2014) des UN-Sicherheitsrats über ausländische terroristische Kämpfer, das kürzlich verabschiedete Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus und die Empfehlungen der Financial Action Task Force zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, in EU-Recht umgesetzt werden. Die vorgeschlagene Richtlinie sieht vor, dass Folgendes unter Strafe gestellt wird: - Reisen zu terroristischen Zwecken, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, um gegen das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer vorzugehen; - Finanzierung, Organisation und Erleichterung derartiger Reisen, u. a. durch logistische und materielle Unterstützung, wie die Bereitstellung von Feuerwaffen und Sprengstoffen, Unterkünften, Transportmitteln, Dienstleistungen, Vermögen und Waren; - Teilnahme an einer Ausbildung für terroristische Zwecke. Den Strafverfolgungsbehörden soll die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, die potenziell zur Begehung terroristischer Straftaten führen können, zu untersuchen und zu ahnden; - Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten und Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen oder terroristischen Aktivitäten. Zudem sollen die Vorschriften über die Strafverfolgung der Anwerbung und Ausbildung von Personen für terroristische Zwecke und der Verbreitung terroristischer Propaganda, auch im Internet, verschärft werden. Der Vorschlag der Kommission enthält auch neue Vorschriften zur Ergänzung der Richtlinie über Opferrechte aus dem Jahr 2012, damit Opfer von Terrorismus unabhängig von ihrem Wohnort in der EU rasch Zugang zu professioneller Unterstützung bei ihrer körperlichen und psychosozialen Rehabilitation sowie zu Informationen über ihre Rechte erhalten. Aktionsplan zur Bekämpfung von unerlaubtem Waffenhandel und Sprengstoffeinsatz Die Europäische Kommission hat heute auch einen Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Sprengstoffen in der EU verabschiedet. Er stellt auf die effizientere Aufdeckung und Beschlagnahme von Feuerwaffen, Sprengstoffen und Ausgangsstoffen für Sprengstoffe für kriminelle und terroristische Zwecke und die Erleichterung der einschlägigen Ermittlungen ab. Der Aktionsplan ergänzt die am 18. November 2015 beschlossenen Maßnahmen zur Verschärfung der Kontrollen des rechtmäßigen Erwerbs und Besitzes von Feuerwaffen und zur Umsetzung gemeinsamer Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen. Mit dem Aktionsplan soll die operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit Drittstaaten zur effizienteren Bekämpfung des Schwarzmarkts für Waffen und Sprengstoffe verbessert werden. Im Kern zielt er darauf ab: - den Zugang zu illegalen Feuerwaffen und Sprengstoffen einzuschränken: Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, vernetzte nationale Anlaufstellen einzurichten, um Fachwissen aufzubauen und die Analyse und strategische Berichterstattung über den unerlaubten Waffenhandel zu verbessern, insbesondere durch die gemeinsame Nutzung ballistischer und kriminalpolizeilicher Erkenntnisse. Zudem soll Europol im Hinblick auf den Online-Handel und die Umlenkung des legalen Handels über seine kürzlich eingerichtete Meldestelle für Internetinhalte eine größere Rolle zukommen. Der Aktionsplan fordert die Mitgliedstaaten außerdem zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe auf. - die operative Zusammenarbeit zu verstärken: Die Mitgliedstaaten werden angehalten, CyberKontrollteams für Feuerwaffen, Sprengstoffe und Ausgangsstoffe für Sprengstoffe einzurichten bzw. bestehende Teams auszubauen. Die Kontrollen an den Außengrenzen und die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden sollten mittels risikobasierter Warenkontrollen gestärkt werden, sei es im Handelsverkehr (z. B. in Containern), im Personenverkehr (z. B. in PKW) oder im Gepäck von Reisenden. Außerdem wird eine Vorrangige Kontrollmaßnahme der Zollbehörden im Hinblick auf den unerlaubten Waffenhandel an den EU-Außengrenzen vorgeschlagen. - die Sammlung und den Austausch operativer Informationen zu verbessern: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die bestehenden Instrumente zur Erleichterung des Informationsaustauschs in vollem Umfang zu nutzen und Informationen über gesuchte Feuerwaffen systematisch in das Schengener Informationssystem und, sofern verfügbar, in das iARMS-System von Interpol einzutragen. Der Austausch ballistischer Informationen sollte über eine eigene Plattform gefördert werden. - die Zusammenarbeit mit Drittländern auszubauen: Um den illegalen Einfuhren von Feuerwaffen und dem Zugang zu Sprengstoffen in der Europäische Union zu begegnen, schlägt der Aktionsplan eine intensivere Zusammenarbeit mit Drittländern vor, indem der illegale Handel mit Feuerwaffen und der Einsatz von Sprengstoffen systematisch in den sicherheitspolitischen Dialog mit wichtigen Partnerländern und Organisationen einbezogen wird. Zusätzlich zur engeren Zusammenarbeit mit wichtigenWestbalkanländern schlägt die Europäische Kommission vor, die Zusammenarbeit mit den Ländern im Mittleren Osten und Nordafrika sowie mit der Türkei und der Ukraine auszubauen. Besonders angemahnt wird die Aufnahme eines Dialogs mit den Ländern der Sahelzone, der Arabischen Liga und mit internationalen Organisationen. In bestimmten Fällen könnte eine finanzielle Unterstützung durch die EU für die Beschlagnahme und Deaktivierung von Feuerwaffen in Betracht kommen. Hintergrund Zuständig für die innere Sicherheit sind und bleiben an erster Stelle die Mitgliedstaaten. Der grenzübergreifende Charakter mancher Herausforderungen stellt jedoch die Fähigkeit einzelner Länder, diese im Alleingang zu bewältigen, auf die Probe. Daher sieht es die Kommission als eine Aufgabe der EU an, Vertrauensbildung, Zusammenarbeit, Informationsaustausch und ein gemeinsames Vorgehen zu unterstützen. Kommissionspräsident Juncker hatte die Sicherheitsagenda in seinen politischen Leitlinien als eine der Prioritäten der Kommission bezeichnet; und sie ist im Arbeitsprogramm der Kommission für dieses Jahr vorgesehen. Die Europäische Kommission hat am 28. April 2015 eine Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015-2020 veröffentlicht, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen zu unterstützen und die gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Computerkriminalität zu intensivieren. In der Agenda werden konkrete Instrumente und Maßnahmen aufgeführt, die in den gemeinsamen Bemühungen um mehr Sicherheit und eine wirksamere Bekämpfung dieser drei dringlichsten Bedrohungen zum Tragen kommen können. Seither wurden bei der Umsetzung der einzelnen Punkte der Agenda beträchtliche Fortschritte erzielt. In der Agenda und im Arbeitsprogramm für 2016 kündigte die Kommission an, die bestehenden Rechtsvorschriften 2016 zu überarbeiten, um den Austausch von Informationen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, die Kennzeichnung zu vereinheitlichen und gemeinsame Standards zur Neutralisierung von Feuerwaffen zu erarbeiten. Wegen der jüngsten Ereignisse hat die Kommission diese Arbeiten deutlich beschleunigt. Weitere Informationen Factsheet: Umsetzung der europäischen Sicherheitsagenda – neue Maßnahmen gegen Terrorismus, illegalen Waffenhandel und Sprengstoffeinsatz Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung Aktionsplan der EU gegen illegalen Handel und unerlaubte Nutzung von Feuerwaffen und Sprengstoff Europäische Sicherheitsagenda IP/15/6218 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (55555) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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