Gemeinderatsbeschluss Sanierung Ortsdurchfahrt Hermatswil 31.03

Protokoll Gemeinderat vom 31. März 2015
S5.03
Strassen / Einzelne Strassen und Wege, Unter- und Überführungen
Hermatswilerstrasse, Totalsanierung 4. Etappe (Hermatswil Dorf)
Festsetzung Auflageprojekt sowie Kreditbewilligung und Arbeitsvergabe
1. Ausgangslage
Aufgrund des schlechten baulichen Strassenzustands der Ortsdurchfahrt Hermatswil plant das
Geschäftsfeld Verkehr gemeinsam mit den Gemeindewerken in den Jahren 2015/2016 den gesamten Strassenabschnitt zu sanieren. Die Baubehörde hat an ihrer Sitzung vom
1. Dezember 2014 die Berichterstattung zu den Einwendungen gemäss § 13 des kantonalen
Strassengesetzes (StrG) zur Kenntnis genommen und die Unterlagen des Auflageprojekts des
Ingenieurbüros Emch+Berger Gisler AG genehmigt. Anschliessend wurde das Bauprojekt vom
9. Januar bis zum 10. Februar 2015, im Sinne der §§ 16 und 17 StrG, öffentlich aufgelegt. Zudem wurde das Auflageprojekt anlässlich der 2. Orientierungsversammlung vom
13. Januar 2015 der Bevölkerung vorgestellt. Parallel dazu wurden die Kantonspolizei Zürich,
die Gemeindepolizei, das kantonale Amt für Raumentwicklung, der Zürcher Verkehrsverbund
(ZVV) und die PostAuto Schweiz AG zur Stellungnahme eingeladen.
2. Planauflage gemäss § 16 Strassengesetz
Innerhalb der Auflagefrist konnten sich die angeschriebenen Amtsstellen und Fachorganisationen sowie interessierte Personen über das geplante Bauvorhaben orientieren und Einsprachen
erheben. Folgende Stellungnahmen wurden termingerecht eingereicht:
- Die Kantonspolizei Zürich hat dem Projekt mit geringfügigen Vorbehalten zugestimmt.
- Der ZVV hat darauf hingewiesen, dass die Änderung der Führung der Buslinie 833 im Sommer beschlossen werden soll und in Hermatswil, infolge des Zweirichtungsbetriebs, eine zusätzliche Haltestelle in Richtung Pfäffikon benötigen wird (vorbehältlich allfälliger Rekurse).
Zudem stellt der ZVV fest, dass die weit entfernte Anordnung der Haltekanten, aufgrund des
fehlenden Sichtbezugs, aus Kundensicht keine Ideallösung ist.
- Das Amt für Raumentwicklung hat keine grundsätzlichen Einwände eingebracht. Allfällige
Wartehäuschen wären aber im Rahmen des Ortbildschutzes zu prüfen.
3. Einspracheverfahren gemäss § 17 Strassengesetz
Die Dorfgenossenschaft Hermatswil-Ravensbüel hat eine Einsprache eingereicht. Diese verlangt die Erstellung einer Halteinsel bei der ehemaligen Milchsammelstelle, welche für beide
Fahrrichtungen benutzbar ist. Weil in der Zwischenzeit ein entsprechendes Projekt erarbeitet
werden konnte, wurde diese Einsprache mit Schreiben vom 16. Februar 2015 wieder zurückgezogen.
4. Revidiertes Auflageprojekt
Im vorliegenden Auflageprojekt sind die Vorstellungen einer grossen Mehrheit der Dorfbevölkerung weitgehend umgesetzt. Unter Beibehaltung des heutigen Temporegimes wird auch die
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bestehende Gestaltung des Strassenraums weitgehend übernommen. Dem Erhalt des schützenswerten Ortsbildes wird Rechnung getragen.
Es war geplant, mit zwei neuen Eingangstoren am südlichen und nördlichen Dorfeingang die
Durchfahrtgeschwindigkeit zu reduzieren, damit Sicherheit und Wohnqualität erhöht werden
können. Weil die Landerwerbsverhandlungen mit dem südseitigen Grundeigentümer bisher erfolglos verlaufen sind, muss auf die Realisierung des Eingangstors auf der Hermatswilerstrasse
verzichtet werden. Für den Landerwerb des neuen Eingangstors auf der Schalchenstrasse liegen die Zustimmungen der betroffenen Grundeigentümer vor. Ob auf der Hermatswilerstrasse
bauliche Massnahmen in Form von Schikanen erstellt werden sollen, wird zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden.
Die Bushaltestelle wird neu als Insel, vor der ehemaligen Milchsammelstelle angeordnet und
behindertengerecht ausgebaut. Der neue Mini-Bushof ermöglicht das Anfahren für Busse aus
beiden Richtungen und stellt sowohl aus betrieblicher wie aus wirtschaftlicher Sicht eine optimale Lösung dar. Die entsprechenden Landerwerbsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich aber eine einvernehmliche Lösung ab.
Weil die Kapazität des eingedolten Sagenbachs im Bereich der Strassenquerung zu gering ist
und sowohl die Einlauf- und Auslaufbauwerke anzupassen sind, müssen diese Sanierungsarbeiten im Rahmen der Totalsanierung gleichzeitig ausgeführt werden. Das entsprechende Projekt wird, im Auftrag des Geschäftsfeldes Bau, Planung und Umwelt, durch das Ingenieurbüro
Hunziker Betatech erarbeitet.
Weitere detaillierte Angaben zum Projekt können dem Projektdossier des Ingenieurbüros
Emch+Berger AG entnommen werden.
5. Kosten
5.1 Budget
Im Budget bzw. im Finanzplan der Investitionsrechnung, Konto Nr. 2.4010.5010.01, ist für das
Jahr 2015 ein Betrag von Fr. 685'000.00 und für das Jahr 2016 ein Betrag von Fr. 655'000.00
eingestellt worden.
5.2 Kosten
Aufgrund der bereinigten und ergänzten Kostenzusammenstellung des Büros Emch+Berger AG
vom 17. März 2015 ergeben sich die Kosten für die Oberbausanierung der Hermatswiler-, der
Schalchen- und der Ravensbüelerstrasse, inkl. der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung,
wie folgt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Erwerb Grund und Rechte
Bauarbeiten Strassensanierung inkl. Rundung
Nebenarbeiten
Öffentliche Beleuchtung inkl. Rundung und Nebenarbeiten
Technische Arbeiten und Diverses
Mehrwertsteuer gerundet
Total Baukosten, Strassenerneuerung inkl. MWST
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
15‘000.00
885‘000.00
44‘000.00
19‘000.00
148‘000.00
89‘000.00
Fr. 1‘200‘000.00
Die Genauigkeit der Kostenschätzung beträgt +/- 10%.
Aufgrund des kostengünstigen Unternehmerangebots liegen die Ausgaben rund Fr. 200‘000.00
resp. ca. 16 % unter den budgetierten Beträgen.
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6. Submission und Vergabe der Bauarbeiten
6.1 Submission
Aufgrund der zu erwartenden Bausumme wurde die Submission der Tiefbau- und Belagsarbeiten gemäss Submissionsverordnung im offenen Verfahren ausgeschrieben. Es wurden 6 Angebote gemäss Amtsvorschlag, mit Preisen von Fr. 1‘393‘231.75 bis Fr. 1‘928‘689.45 (netto inkl.
MWST), termingerecht eingereicht. Das Ingenieurbüro Emch+Berger AG hat die Angebote geprüft und die Ergebnisse im detaillierten Bericht vom 13. März 2015 mit dem entsprechenden
Vergabeantrag zusammengefasst.
6.2 Kostenverteilung nach Objekten
Die Ausschreibungsunterlagen wurden mit einer Objektgliederung erstellt, so dass die Aufteilung der einzelnen Objekte klar zugeordnet werden kann.
6.3 Vergabeantrag
Aufgrund des Submissionsresultates und der besten Erfüllung der Zuschlagskriterien ergibt sich
der folgende Vergabeantrag:
Unternehmung:
Egli Strassenbau AG
Breitistrasse 25
8623 Wetzikon
Vergabesumme, netto inkl. MWST
Fr. 1‘399‘921.90
Der Anteil für das Geschäftsfeld Verkehr umfasst die Kosten für die Oberbausanierung auf den
drei Strassenabschnitten Hermatswiler-, Schalchen- und Ravensbüelerstrasse im Gesamtbetrag von Fr. 805‘270.50 netto, exkl. MWST. Die weiteren am Projekt beteiligten Bauherrschaften
werden eingeladen, ihre Kostenanteile ebenfalls der Egli Strassenbau AG, Wetzikon zu vergeben.
7. Weiteres Vorgehen
Es ist geplant, mit den Bauarbeiten im Mai 2015 zu starten. Bei einem späten Wintereinbruch
sollten die Hauptarbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Andernfalls erfolgt die Fertigstellung erst im Frühjahr 2016. Aus Qualitätsgründen werden alle Deckbeläge im
Herbst 2016 eingebaut.
DER GEMEINDERAT BESCHLIESST:
1.
Das revidierte Bauprojekt der Ortsdurchfahrt Hermatswil, des Ingenieurbüros
Emch+Berger AG, 8330 Pfäffikon, wird genehmigt und gemäss § 17 StrG festgesetzt.
2.
Vom Rückzug der gemachten Einsprache wird gemäss den Erwägungen Kenntnis genommen.
3.
Für die Oberbausanierung und die Erneuerung der Strassenbeleuchtung wird ein Kredit
im Betrag von Fr. 1‘200‘000.00 netto, inkl. MWST bewilligt.
4.
Der Kreditbetrag gilt als gebundene Ausgabe im Sinne von § 121 des Gemeindegesetzes
und wird der Investitionsrechnung, Konto Nr. 4010.5010.01, belastet.
5.
Die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates wird gemäss Art. 25 Ziffer 2 GO nicht beansprucht.
6.
Die Tiefbau- und Belagsarbeiten werden der Egli Strassenbau AG, 8623 Wetzikon, zum
Preis von Fr. 805‘270.50 (netto, exkl. MWST) gemäss schriftlichem Angebot vergeben.
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7.
Die Werkkommission und das Geschäftsfeld Bau, Planung und Umwelt werden ersucht,
dem Vergabeentscheid der Baubehörde zu folgen.
8.
Mit dem Vollzug des Beschlusses wird das Geschäftsfeld Verkehr beauftragt.
9.
Mitteilung durch Protokollauszug an:
- Ingenieurbüro Emch+Berger AG, Seestrasse 10, 8330 Pfäffikon
- Bauvorstand
- Leiter Finanzen
- Leiter Bau, Planung und Umwelt
- Werkvorstand
- Gemeindewerke Pfäffikon
- Rechnungsprüfungskommission, Hans-Paul Gemperli, Präsident,
Am Landsberg 39, 8330 Pfäffikon, z.K.
Gemeinderat Pfäffikon ZH
Bruno Erni
Gemeindepräsident
Hanspeter Thoma
Gemeindeschreiber
Versanddatum:
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