Professor Dr. Bernd Heinrich Universität Tübingen WS 2015/2016 Übungen im Strafrecht für Anfänger Tina beabsichtigt, die Kasse der Gärtnerei Fröhlich zu „erleichtern“. Zu diesem Zweck klettert sie über die Gartenmauer der Gärtnerei und gelangt dann durch eine, wie sie weiß, stets offene Hintertür in den Verkaufsraum. Als sie jedoch vor der Registrierkasse steht und sich an ihr zu schaffen macht, stellt sie enttäuscht fest, dass diese nicht, wie meistens, durch einfachen Knopfdruck zu öffnen, sondern abgeschlossen ist und sie zum Aufbrechen das falsche Werkzeug eingepackt hat. Zwar wäre, wie sie erkennt, das Öffnen der Kasse auch mit dem mitgebrachten Werkzeug möglich, dies würde jedoch noch mindestens eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nehmen. Da es aber schon 21.40 Uhr ist und sie einen für 22 Uhr mit ihrem Freund verabredeten gemeinsamen Kinobesuch nicht versäumen will, beschließt Tina, ihr Unternehmen für heute abzubrechen und am nächsten Abend mit besserem Werkzeug wiederzukommen. Auf dem Rückweg wird Tina im Gartengelände der Gärtnerei jedoch vom neuen Wachhund Waldi, einem großen Schäferhund mit kräftigem Gebiss, entdeckt. Dieser rennt zähnefletschend und mit lautem Gebell auf sie zu. Im letzten Augenblick gelingt es Tina, die Gartenmauer hochzuklettern. Waldi erwischt beim Zubeißen nur noch einen Zipfel ihres Hosenbeins. Tina entkommt unverletzt und beschließt nunmehr aus Angst vor dem Schäferhund und angesichts des hohen Entdeckungsrisikos, die Kasse der Gärtnerei auch zukünftig unbehelligt zu lassen. Auf dem Weg ins Kino begegnet Tina in einer einsamen Seitenstraße ihrem Ex-Freund Ludwig, der mit einigen Kumpeln aus der „Szene“ unterwegs ist. Ludwig beabsichtigt schon seit längerem, der Tina, die ihn verlassen hatte, eine „Lektion“ zu erteilen. Mit den Worten „Jetzt hab ich Dich“ tritt er auf sie zu und rammt ihr ein mitgeführtes Fahrtenmesser in den Bauch. Dabei geht er davon aus, dass dieser Stich möglicherweise tödlich sein könnte und nimmt den Tod der Tina billigend in Kauf. Nachdem er das Messer wieder herausgezogen hat, zeigt Tina zu seiner Überraschung jedoch keinerlei Reaktion und entfernt sich wortlos. Ludwig geht nunmehr davon aus, dass der Stich wohl doch nicht tödlich war. Da er aber von vorn herein nur einmal zustechen wollte und es ihm an sich auch nur darauf ankam, der Tina eine Lektion zu erteilen und vor seinen Kumpeln als „ganzer Mann“ dazustehen, unterlässt er es, die Tina zu verfolgen und noch einmal zuzustechen, obwohl ihm dies durchaus noch möglich gewesen wäre. Nachdem er ungefähr 100 Meter weitergelaufen ist, dreht er sich noch einmal um und sieht nun, dass Tina zusammengebrochen ist. Zutreffend geht er jetzt davon aus, dass der Stich doch zum Tod der Tina führen würde, wenn ihr nicht umgehend geholfen wird. Dennoch unternimmt er nichts und entfernt sich. Tina wird kurze Zeit später durch Zufall von einem Passanten entdeckt, der sofort den Notarzt anruft. Durch eine sofortige Notoperation kann Tina gerade noch gerettet werden. Aufgabe: Prüfen Sie in einem Gutachten die Strafbarkeit der Tina und des Ludwig (§§ 243, 244 StGB und § 211 StGB sowie § 221 StGB sind nicht zu erörtern). 1. Die Bearbeitung darf den Umfang von 20 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis, aber einschließlich Fußnoten) mit einem Rand von rechts 6 cm; links 2 cm; oben und unten 1,5 cm, einem Zeilenabstand von 1 ½, und gewöhnlicher Schrift (Times New Roman oder Arial, 12 Pt., normaler Zeichenabstand, keine enge Schriftform; Fußnoten 10 Pt. [bei Fußnoten nur einfacher Zeilenabstand]) nicht überschreiten. Bei Umfangsüberschreitung besteht kein Korrekturanspruch, die Note kann herab gesetzt werden. 2. Abgabetermin: Die Hausarbeit ist in schriftlicher Form abzugeben in der Übung am Mittwoch, den 14. Oktober 2015 um 14.00 Uhr in HS 9. Die Rückgabe und Besprechung findet in der Übung am Mittwoch, den 25. November 2015 um 14.15 Uhr in HS 9 statt. Außerdem muss die Hausarbeit in Dateiform spätestens am 14. Oktober 2015 online hochgeladen werden: http://www.jura.uni.tuebingen.de/einrichtungen/pruefungsamt/onlineabgabe 3. Der schriftlich abzugebenden Ausarbeitung ist eine Erklärung über die selbstständige Erstellung der Hausarbeit (ausgefüllt und unterschrieben) beizufügen. Bitte beachten Sie, dass die Hausarbeit selbst auf der letzten Seite zu unterschreiben ist (§ 3 Abs. 6 Satz 1 StudPrO 2012). 4. Zu den erforderlichen Formalien vgl. auch das Arbeitsblatt „Abfassung von Hausarbeiten“; dies finden Sie unter http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich unter dem Stichwort: Materialien/Strafrecht AT Nr. 42.
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