Service Level Agreement, Gebäudemanagement

Abt. Betrieb
1-01-03G Service Level Agreement
1. Januar 2016
Abt. Betrieb
1-01-03G Service Level Agreement
Inhaltsverzeichnis
1. Service Level Agreement Gebäudemanagement ..........................................................3
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
Reinigung..................................................................................................................................4
Entsorgung ...............................................................................................................................5
Gebäudetechnik .......................................................................................................................5
Interventionszeiten Störungsbehebung und Reparaturen........................................................5
Kleine Erneuerungen < 20'000 CHF ........................................................................................6
Hauswartung.............................................................................................................................6
Info + Service Center ISC .........................................................................................................7
Grünflächenmanagement .........................................................................................................7
Schreinerei................................................................................................................................8
Events und Veranstaltungen ....................................................................................................8
Preisliste Zusatzdienstleistungen .............................................................................................8
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1. Januar 2016
Abt. Betrieb
1-01-03G Service Level Agreement
1.
Service Level Agreement Gebäudemanagement
Grundsatz
Dienstleistungen für den ordentlichen Lehr- und Forschungsbetrieb sowie der Infrastrukturbereiche sind im Grundauftrag «Gebäudemanagement» enthalten und werden nicht verrechnet.
Zweck dieses Dokumentes
-
Definition derjenigen Dienstleistungen, welche im Grundauftrag «Gebäudemanagement» enthalten sind und derjenigen, welche verrechnet werden.
Kommunikation mit den Kunden.
Grundlage für die Ausschreibung von Dienstleistungen.
Gültigkeit
-
-
Die Service Levels sind für alle Gebäudebereiche verbindlich. Sie können durch die GL
IB Betrieb, in Absprache mit den Kunden, in Einzelfällen den jeweiligen Verhältnissen
angepasst werden. Abweichungen müssen schriftlich in den Gebäudemanagementkonzepten festgehalten werden.
Ab 1. Januar 2016.
Ersetzen die Service Levels vom Februar 2015.
Angeschlossene Organisationen
Für die der ETH angeschlossenen Organisationen wie zum Beispiel ASVZ, SV (Schweiz) AG
usw. werden separate Leistungsvereinbarungen, in Absprache mit dem DFC Verantwortlichen für externe Organisationen, abgeschlossen.
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1.1
Reinigung
Büro
Laborräume
Sitzungszimmer
Öffentliche Aufenthaltsräume/-Flächen
Zugeteilte Aufenthaltsräume
Werkstätten
Foyer/Eingangshalle
Schulungsräume, Hörsäle
Toiletten stark frequentiert
Toiletten schwach frequentiert
Service Level Reinigung
Visuelle Kontrolle der Arbeitsplätze, Bodenbeläge und Türen. Bei Bedarf
punktuell reinigen.
1
1
1
1
1
-
1
1
-
-
Reinigung je nach Belag, vollflächig
Nasswischen/vollflächig Staubsaugen
1
1
1
5
1
1
1
1
10
2-5
1-3
J
1-3
J
1-3
J
1-3
J
1-3
J
1-3
J
1-3
J
1-3
J
1-3
J
1-3
J
Papier- und Abfallkörbe leeren und
Transparentsäcke ersetzen
2
2
2
5
2
1
5
5
10
2-5
Seifenspender, Handtuchrollen, Papierhandtücher, WC Papier, Desinfektionsmittel
-
-
-
-
-
-
-
-
10
2-5
Mobiliar bis 1.80 m
M
M
M
M
M
-
-
M
-
-
Simse, freie Ablageflächen, Ausstellungsgeräte abwischen
M
M
M
M
M
H
H
M
10
-
Zugängliche Radiatoren, Fussleisten,
Feuerlöscher entstauben
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
Legende
1
= 1 x pro Woche
2
= 2 x pro Woche
4
= 4 x pro Woche
5
= 5 x pro Woche
10
= 5 x pro Woche / 2 x täglich
M
= 1 x pro Monat
H
= 2 x pro Jahr
J
= 1 x pro Jahr
1-3 J = alle 1 bis 3 Jahre
Reinigung
Fenster
Kontrolle, Entleeren, Auffüllen
Entstauben
Zusätzliche Dienstleistungen oder Erhöhung der Reinigungsintervalle sind Zusatzdienstleistungen und werden den Kunden verrechnet.
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1.2
Entsorgung
Folgende Abfallstoffe werden in allen Gebäudebereichen getrennt gesammelt, recycelt oder
entsprechend fachgerecht entsorgt:
Papier/Karton
FL Röhren
Holzabfälle
Betriebskehricht
Elektroschrott
Grüngut und Kompost (teilweise)
Glas
Batterien
Nespresso Kapseln (teilweise)
Metalle
PET
Alu (teilweise)
1.3
Gebäudetechnik
Die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der technischen Anlagen, die zur Gebäudegrundinfrastruktur gehören, sind Grundleistungen.
Die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der Institutsanlagen (dezentrale Anlagen in
den Forschungsbereichen) und technischen Anlagen, welche stark mit den speziellen Forschungseinrichtungen in den Labors verbunden sind, sind Sache der Institute/Departemente.
Die Schnittstellen der Dienstleistungsprozesse im Bereich Gebäudetechnik zu anderen Organisationseinheiten/Gebäudenutzern sind in der Weisung „1-02-07W Zentrales Schnittstellenpapier“ abgebildet.
Innerhalb der Weisung ,,1-02-07W Zentrales Schnittstellenpapier‘‘ sind alle technischen Anlagen gemäss Kennzeichnungssystem der ETH Zürich erfasst. Für die unterschiedlichen
Anlagetypen sind jeweils übergeordnet die Verantwortlichkeiten sowie die Zuständigkeiten
für den Regelfall beschrieben.
Schnittstellenvereinbarungen bei Spezial- und Ausnahmefällen sind auf Basis der Weisung
,,1-02-07W Zentrales Schnittstellenpapier‘‘ innerhalb einer Zusatzvereinbarung für Spezialanlagen individuell zu vereinbaren. Bei der Erstellung einer solchen Zusatzvereinbarung für
Spezialanlagen gilt die Vorlage ,,1-02-20V: Zusatzvereinbarung für Spezialanlagen‘‘ als Orientierungsvorlage im Hinblick auf Inhalt, Gliederung und Form.
1.4
Interventionszeiten Störungsbehebung und Reparaturen
Störungen und Reparaturen werden gemäss vier verschiedenen Interventionsstufen/Alarmkategorien behoben.
-
Interventionsstufe 1 gilt bei der Gefährdung von Brand, Einbruch, Personen und Tieren.
Interventionsstufe 2 gilt bei Gefährdung von Gebäude, Anlagen und Einrichtungen.
Interventionsstufe 3 gilt bei technischen Störungen, welche nicht unmittelbar Gebäude,
Anlagen und Einrichtungen gefährden.
Interventionsstufe 4 gilt für Wartungsmeldungen, keine direkte Intervention notwendig.
Meldungen ab Interventionsstufe 3 sollten über das Meldeportal Immobilien-Services
erfolgen  http://www.immobilien-services.ethz.ch.
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Interventionsstufe 1
Alarmkategorie 1
Interventionszeit
15 Minuten
Brand, Einbruch, Personen und Tieren
Interventionsstufe 2
Alarmkategorie 2
Interventionszeit
15 Minuten
Gebäude, Anlagen und
Einrichtungen
Interventionsstufe 3
Alarmkategorie 3
Erledigungszeit innert 5 Arbeitstagen
Technische Störungen
Meldung über das Meldeportal
Interventionsstufe 4
Alarmkategorie 4
Erledigungszeit nach
Vereinbarung
Wartungsmeldungen
1.5
Kleine Erneuerungen < 20'000 CHF
-
-
Kleine Erneuerungen, im Sinne von notwendigen Reparaturen, sind im Grundauftrag
enthalten und werden nicht verrechnet.
Kleine Erneuerungen, die keine Reparaturen sind, sind grundsätzlich Zusatzdienstleistungen und werden dem Kunden verrechnet.
Der Gebäudebereich hat die Kompetenz, im Rahmen seines Budgets, Teilkosten zu
übernehmen.
Der Gebäudebereich erstellt eine detaillierte schriftliche Offerte.
1.6
Hauswartung
-
Allgemeine Hausmeisterdienstleistungen wie Rundgänge, Auskünfte usw.
Öffnen und Schliessen der Gebäude
Entsorgung
Unterhalt und Betreuung der öffentlichen Kopierer
Schneeräumung (keine Schwarzräumung)
Raumbeschriftungen
Kleinreparaturen an Gebäudeeinrichtungen
First Level Support Multimedia Services
Qualitätssicherung Reinigung
Kleinaufträge im allgemeinen Bereich < 1 Stunde
Spez. Aufwendungen > 1 Stunde werden nach vorheriger Absprache verrechnet;
Beträge < 300 CHF werden nicht verrechnet.
-
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1.7
Info + Service Center ISC
-
Richtöffnungszeiten sind von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. Die Öffnungszeiten können in den verschiedenen Gebäudebereichen abweichen und sind auf der Homepage
veröffentlicht.
Die ISC sind von 80% der Kunden innert 5 Minuten erreichbar.
Meldungen an das ISC können jederzeit über das Meldeportal Immobilien-Services
erfolgen  http://www.immobilien-services.ethz.ch.
-
Standort ISC
Zentrum
ET - ETZ E 60.1
HG - HG D 61.1
ML - LEE F314
RZ - RZ E 15
UN - CAB F 41.1
Hönggerberg
HC - HCI E 3.1
HI - HIL D 25.3
HP - HPV F 54/55
Dienstleistungen ISC
Allgemeine Auskünfte und Informationen
Programmierung ETH Karte
Ausgabe Parkkarten
Meldestelle bei Störungen und Defekten
Schlüssel- und Zylinderverwaltung
Fundbüro
Raumbeschriftungen
Erste Hilfe Betriebssanität
Entgegennahme von Aufträgen für
Dienstleistungen des IB Betrieb
1.8
Grünflächenmanagement
-
Unterhalt und Pflege von Aussengrünanlagen
Grüngutabfuhr
Zusatzdienstleistung:
- Beratung Innenbegrünung
- Gartenführungen
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1.9
Schreinerei
-
Gebäudeunterhalt mit Schwerpunkt Fenster- und Türreparaturen
Montage von Inneneinrichtungsgegenständen
Möbelreparaturen
Hilfeleistung bei internen Ausstellungen
Zusatzdienstleistungen:
- Spezialanfertigungen für IB Betrieb, IB Bauten und Institute für Forschungszwecke
(das verwendete Material wird dem Auftraggeber verrechnet).
Für alle weiteren Dienstleistungen werden das Material und der Zeitaufwand verrechnet.
1.10 Events und Veranstaltungen
Der Stab Veranstaltungen & Standortentwicklung der ETH Zürich (VS) fungiert als zentrale
Koordinationsstelle rund um die Themen Events, Veranstaltungen, Bewilligungen.
Grundsätzlich gilt die Veranstaltungspolicy der ETH, das Reglement für die Benützung von
Räumen an der ETH und die Gebührenordnung zum Raumbenützungsreglement für Anlässe
und Veranstaltungen.
-
Der Ablauf von Events und Veranstaltungen ist im QM-Dokument «Events und Veranstaltungen» festgehalten.
Veranstaltungen der Schulleitung werden einzeln geprüft und von der GL IB Betrieb in
das Grundangebot aufgenommen (ETH Tag, Polyball).
Veranstaltungen und Ausstellungen des ordentlichen Lehr- und Forschungsbetriebes,
wie z.B. die jährliche Architekturausstellung im HIL und HG, werden nicht verrechnet.
Kommerzielle Veranstaltungen werden verrechnet.
Die Kostenübernahme für Veranstaltungen können von der GL IB Betrieb genehmigt
und aus dem «Eventfonds» des IB Betrieb bezahlt werden.
Aufwendungen < 1 Stunde werden nicht verrechnet.
Aufwendungen > 1 Stunde werden nach vorheriger Absprache verrechnet.
Beträge < 300 CHF werden nicht verrechnet.
Der Gebäudebereich erstellt vor der Durchführung der Veranstaltung eine detaillierte
schriftliche Offerte.
Kleinanlässe können über das Meldeportal Immobilien-Services angemeldet werden
http://www.immobilien-services.ethz.ch.
1.11 Preisliste Zusatzdienstleistungen
Gültig ist die Preisliste Zusatzdienstleistungen 2016 vom 1. Januar 2016.
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1. Januar 2016