Ausschreibung - Vorarlberger Blasmusikverband

Bezirkswettbewerb „Blasmusiktriathlon 2016
anlässlich des Bezirksmusikfestes 2016 in Braz
mit folgenden Kategorien:
Ensemblemusizieren – Musik in Bewegung – Konzertwertung
(als Triathlon oder Einzelkategorie wählbar)
und / oder
Polka-Walzer-Marsch als Vorausscheidung zum ÖBV Bundeswettbewerb 2016 in Ried/OÖ
(eigene Kategorie, Teilnahme auch für Orchester möglich, die nicht zum Bundeswettbewerb
wollen)
1. Sinnhaftigkeit von Wertungsspielen
Die Frage nach Sinn und Zweck von Wertungsspielen wurde und wird immer wieder gestellt.
Was nicht mit der Stoppuhr und dem Maßband gemessen wird, kann immer wieder angezweifelt werden. Dennoch gibt es bestimmte Kriterien bei der musikalischen Werkinterpretation, die
beachtet werden sollten. Das Aufzeigen der Stärken und Schwächen durch eine konstruktive
Kritik der Jury ist der größte Vorteil, den eine Teilnahme an Wettbewerben mit sich bringt. Neugewonnene Anregungen können belebend wirken für eine zukünftige musikalische Arbeit im
Verein.
Bei der Vorbereitung auf einen Wettbewerb ist eine intensivere Auseinandersetzung mit der
geforderten Literatur notwendig, was wiederum zu einem Ausloten der Grenzen des Vereins
führt. Der kommende Blasmusikwettbewerb erfährt einen interessanten Impuls dadurch, dass
alle teilnehmenden Vereine in der jeweiligen Stufe den gleichen Pflichtmarsch interpretieren
werden. Diese Märsche wurden ganz bewusst aus der Literatur jener Märsche gewählt welche
im Jahresablauf einer Blasmusik allgegenwärtig sind
Für die MusikerInnen wird ein Vergleich der unterschiedlichen Interpretationen sicherlich spannend und lehrreich sein. Wettbewerbe sind ein Instrument der musikalischen Weiterentwicklung. Neben all den zahlreichen musikalischen Höhepunkte im Vereinsgeschehen soll dieser
Wettbewerb ein besonderes Highlight im kommenden Vereinsjahr werden.
Der Vorarlberger Blasmusikverband wünscht sich, dass möglichst viele dieses „Entwicklungsinstrument“ annehmen und lädt deshalb alle Vereine unseres Verbandes herzlich dazu ein.
Geschäftsstelle:
Villa Claudia, Bahnhofstraße 6
6800 Feldkirch – Österreich
T/F +43 (0) 5522 72266
[email protected]; www.vbv-blasmusik.at
ZVR VBV 586259100
2. Ort / Termin des Wettbewerbes
Der Blasmusikbezirk Bludenz veranstaltet anlässlich des Bezirksmusikfestes 2016 in Braz einen
Blasmusiktriathlon mit den Kategorien
„Ensemblemusizieren – Musik in Bewegung – Konzertwertung“,
der für alle interessierten Musikvereine des ganzen Landes und der Nachbarländern zugänglich
ist. Der Wettbewerb findet am Freitag, den 17. Juni und Samstag, den 18. Juni 2016 statt.
3. Teilnahme
Jedes Blasorchester in Harmoniebesetzung hat das Recht an diesem Wettbewerb teilzunehmen, sofern es die in dieser Wertungsspielordnung festgelegten Bedingungen erfüllt. Auch Mitgliedsorchester anderer Bundesländer sowie ausländischer Blasmusikverbände sind unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Wertungsspielordnung zur Teilnahme zugelassen und herzlich eingeladen.
4. Wettbewerbe (frei wählbar)
Jedes Orchester hat die Möglichkeit am Blasmusiktriathlon, der die Teilnahme in allen drei Kategorien beinhaltet, oder in einer frei wählbaren Kategorie aus dem Blasmusiktriathlon (Ensemble, Musik in Bewegung und Konzertwettbewerb) anzutreten. Im Rahmen des Bezirkswettbewerbs findet auch eine Vorausscheidung zum ÖBV Bundeswettbewerb 2016 „Polka-WalzerMarsch in Ried/OÖ, zu der ebenfalls alle interessierten Blasorchester eingeladen sind teilzunehmen.
Kategorie „Ensemblemusizieren“ (ohne Dirigent / nicht chorisch)
Es sind alle Ensembles ab einer Triobesetzung (auch vereinsübergreifend) zugelassen. Es
muss ohne Dirigent musiziert werden. Eine chorische Besetzung der Stimmen ist nicht erlaubt.
Gruppe 1
Mindestens zwei Originalwerke (auch Einzelsätze) aus zwei unterschiedlichen Stilepochen.
Höchstauftrittszeit 10 Minuten
Mindestvorspielzeit 6 Minuten
Gruppe 2
Mindestens drei Originalwerke (auch Einzelsätze) aus drei unterschiedlichen Stilepochen.
Höchstauftrittszeit 12 Minuten
Mindestvorspielzeit 8 Minuten
Sondergruppe (mehr als 50% Musikgymnasiasten / Musikstudenten / Profimusiker)
Mindestens drei Originalwerke (auch Einzelsätze) aus drei unterschiedlichen Stilepochen.
Höchstauftrittszeit 16 Minuten
Mindestvorspielzeit 14 Minuten
Stilepochen:
a)
Musik aus unserer Zeit, vorzugsweise Werke lebender Komponisten, die im Zeitrahmen
der letzten 30 Jahre komponiert worden sind.
b)
Musik aus dem 20. Jahrhundert
c)
Musik bis ca. 1900 (Romantik)
d)
Musik bis ca. 1820 (Vorklassik, Klassik)
e)
Musik bis ca. 1750 (Barock)
f)
Musik bis ca. 1650 (Renaissance, Frühbarock)
Kategorie „Marschmusikwettbewerb“ (Musik in Bewegung)
Der Wettbewerb erfolgt nach den aktuellen Bestimmungen des Österreichischen Blasmusikverbandes. Die Marschmusikbewertungen des ÖBV sehen fünf Bewertungsstufen (Leistungsstufen) vor, über deren Wahl die antretende Kapelle entscheidet. Für die einzelnen Bewertungsstufen A, B, C, D und E sind folgende Bewertungskriterien vorgesehen:





Auftreten des Stabführers,
Ausführung der vom Stabführer gegebenen Kommandos durch
die Mitglieder der Musikkapelle,
die musikalische Leistung,
der optische Gesamteindruck.
Die Bewertung erfolgt in folgenden Einzeldisziplinen:
Stufe A
 Antreten,
 Abmarschieren mit Einschlagen,
 Schwenken im Spiel,
 Defilee,
 Abreißen mit akustischem Aviso,
 Halten auf Stockzeichen bei Defilierstreich,
 Abtreten.
Stufe B
 Antreten,
 Abmarschieren mit Einschlagen,
 Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso,
 Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso,
 Schwenken im Spiel,
 Defilee,
 Abreißen mit akustischem Aviso,
 Halten auf Stockzeichen bei Defilierstreich,
 Abtreten.
Stufe C
 Antreten,
 Abmarschieren mit Einschlagen,
 Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso,
 Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso,
 Schwenken im Spiel,
 Defilee,
 Abfallen,
 Aufmarschieren,
 Abreißen mit akustischem Aviso,
 Halten auf Stockzeichen bei Defilierstreich,
 Abtreten.
Stufe D
 Antreten,
 Abmarschieren mit Einschlagen,
 Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso,
 Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso,
 Schwenken im Spiel,
 Defilee,
 Große Wende,
 Abfallen,
 Aufmarschieren,
 Abreißen mit akustischem Aviso,
 Halten auf Stockzeichen bei Defilierstreich,
 Abtreten.
Stufe E
 Antreten,
 Abmarschieren mit Einschlagen,
 Halten mit klingendem Spiel und akustischem Aviso,
 Abmarschieren im Spiel mit akustischem Aviso,
 Schwenken im Spiel,
 Defilee,
 Große Wende,
 Abfallen,
 Aufmarschieren,
 Schnecke oder andere Show-Elemente,
 Abreißen mit akustischem Aviso,
 Halten auf Stockzeichen bei Defilierstreich
 Abtreten.
Das Gesamtprogramm der Stufe E soll dabei 12 Minuten nicht überschreiten, wobei die Reihenfolge der einzelnen Bewertungsdisziplinen den örtlichen oder zeitlichen Gegebenheiten angepasst
und entsprechend variiert werden kann.
Kategorie „Konzertwettbewerb“
Pflichtmarsch und Selbstwahlstück
Den Schwerpunkt der letzten Jahre, die Pflege unserer Musiktradition „Marschmusik“ zu fördern,
wollen wir weiterführen. Der Pflichtmarsch wurde ganz bewusst in Form eines Österreichischen
Traditionsmarsches gewählt welcher seit Generationen im Jahresablauf der heimischen Blasmusikvereine gespielt wird.
Die im Anschluss aufgelisteten Pflichtmärsche wurden für die jeweilige Wertungsstufe des Blasmusiktriathlons festgelegt. Für die Vorausscheidung zum Bundeswettbewerb „Polka-WalserMarsch“ sind eigene Pflichtstücke vorgesehen!
Stufe A
„Schloss Leuchtenburg“ von Sepp Thaler Verlag: Helbling
Stufe B
„Erzherzog Albrecht Marsch“ von Karl Komzak Verlag: Kliment
Stufe C
„Schönfeld Marsch“ von Carl Michael Ziehrer Verlag: Kliment
Stufe D
„Aller Ehren ist Österreich voll“ (92er Regimentsmarsch) von Johann Novotny Verlag: Kliment
Stufe E
„Radezky Marsch“ von Johann Strauß Vater Verlag: Kliment
Alle Werke sind über den heimischen Musikverlag ABEL erhältlich!
Das Selbstwahlstück muss die folgenden Kriterien erfüllen und von der Literaturkommission des
VBV genehmigt werden!
Kriterien, die das Selbstwahlstück erfüllen muss:
Als Selbstwahlstück soll bewusst ein Stück gewählt werden, welches im normalen Jahresprogramm (Platzkonzerte, Jahreskonzert usw.) der Kapellen ohne zusätzliche Aushilfen gespielt
werden kann. Dies kann beispielsweise ein konzertant gehaltenes Stück (Ouvertüre) oder eine
moderne Bearbeitung zum Thema Filmmusik sein. Das Selbstwahlstück sollte einen kleinen und
großen Klang beinhalten. Wir bitten um Verständnis, dass Literatur, welche dem Rahmen eines
Wertungsspieles nicht entspricht, abgelehnt wird.
Einstufung
Das Orchester spielt in jener Kategorie, der das Pflichtstück angehört. Das Selbstwahlstück muss
daher auch derselben oder einer höheren Kategorie angehören. Es gelten die Kategorien des
ÖBVs (A, B, C, D und E). Das Selbstwahlstück muss von der Literaturkommission des VBVs eingestuft bzw. genehmigt werden. Der Grund liegt darin, dass die Richtwerte zu den Verlags- und
Verbandseinstufungen der einzelnen Staaten und Länder sehr unterschiedlich sind. Gleichzeitig
wird überprüft, ob das Werk die nötigen Kriterien erfüllt. Frühere Einstufungen oder andere Verlags- oder Verbandseinstufungen können zwar Richtwert sein, haben aber keine Gültigkeit! Die
einzustufenden Selbstwahlstücke müssen zeitgerecht beim Landeskapellmeister-Stv. Thomas
Haas, Oeschweg 3, D 88138 Sigmarszell eingereicht werden (Partitur und / oder Aufnahme).
5. Blasmusiktriathlon
Musikkapellen, die bei allen drei Wettbewerben mitmachen, nehmen an der Spezialwertung zum
Sieger des 2. Vorarlberger Blasmusiktriathlons teil.
Die Teilnahme am Triathlon soll für alle Musikvereine möglich sein. Unsere Aufgabe ist es, die
Fairness wie im sportlichen Triathlon sicherzustellen. Dafür setzen wir ein Bonus-MalusPunktesystem ein. Die Stufe C (+/- 0) ist die Basis. Für die Wahl einer höheren Stufe erhält der
Teilnehmer Bonuspunkte, für die Wahl einer unteren Stufe werden Maluspunkte abgezogen.
Jeder Musikverein kann entsprechend seinen Stärken die Wahl selbst treffen. So kann zum Beispiel ein Verein mit viel Marschmusikerfahrung eine hohe Stufe mit Bonuspunkten im Marschmusikwettbewerb wählen. Im Konzertwettbewerb entscheidet er sich für die entsprechende Malusstufe und gleicht damit die Startpunkte aus.
Stufe A
-10
Stufe B
-5
Stufe C
0
Stufe D
+5
Stufe E
+10
Die Bewertung erfolgt in jeder Kategorie mit jeweils 100 Punkten zu den üblichen zehn Kriterien.
Nach Wahl der jeweiligen Stufe werden dann die Bonus- oder Maluspunkte dazugezählt bzw. abgezogen.
6. Anmeldefrist
Die definitive Anmeldung zum Wettbewerb muss online bis spätestens
Montag, 18. Jänner 2016 unter https://obj.winds4you.at erfolgen.
Die Partituren des Pflicht- und Selbstwahlstückes sind in dreifacher Ausfertigung, d.h. nicht als
digitaler E-Mailanhang, direkt an den Musikverein Braz, z. H. Herrn Manfred Vonbank
Im Feld 8, 6751 Braz zu senden.
7. Jury
Die Wettbewerbsjuroren werden von der Landesmusikkommission des Vorarlberger Blasmusikverbandes bestellt.
8. Bewertung
Es wird nach einem Punktesystem bewertet. Die Basis der Bewertung bilden die üblichen 10 Kriterien. Die Endpunktezahl (maximal 100 Punkte) resultiert als Durchschnittswert der vorliegenden
Bewertungsergebnisse jedes einzelnen Jurors. Dezimalstellen werden weder auf- noch abgerundet. Es werden keine Prädikate vergeben. Das Ergebnis der Jury ist unanfechtbar!
9. Preise und Urkunden
Jedes teilnehmende Orchester erhält eine Urkunde und einen Punktebericht.
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Abschließend soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die Musik im Mittelpunkt dieses
Wettbewerbes stehen soll.
10. Sonderpreis
Es werden Sonderpreise für das beste Register jeder Stufe vergeben, ebenfalls wird für jene Kapelle mit der besten Darbietung des Pflichtstückes (Marsch) ein Sonderpreis (Marschkönig) vergeben.
Polka-Marsch-Walzer Bundeswettbewerb 2016
Termin/Ort:
Ansprechperson:
Sonntag, 9. Oktober 2016 in Ried im Innkreis (OÖ)
Thomas Haas, 0049 170 5266188, [email protected]
Vorausscheidung zum ÖBV Bundeswettbewerb Polka–Walzer–Marsch in Ried (OÖ)
Termin/Ort 1:
21./22. Mai 2016 in Schwarzenberg
Termin/Ort 2:
17./18. Juni 2016 in Braz
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Für den Bundeswettbewerb PoWaMa 2016 gibt es nur eine Leistungsgruppe.
Das Pflichtstück – „Unter dem Doppeladler“, Marsch von Josef Franz Wagner
ist von jedem teilnehmenden Blasorchester vorzutragen.
Als Selbstwahlstücke muss jedes Orchester eine böhmische oder mährische Polka, sowie
einen Walzer (Wiener Walzer oder böhmischen Walzer) spielen. Beide Selbstwahlstücke sind
frei wählbar (also an keine Literaturliste gebunden) und müssen vom jeweiligen Landesverband genehmigt werden.
Typisch böhmisch-mährische Besetzungen sowie Solowerke und Werke mit Gesang sind nicht
gestattet.
Die Bewertung erfolgt nach den CISM-Kriterien
Die Auswahl der teilnehmenden Blasorchester erfolgt durch die Landesverbände der österreichischen Bundesländer. Das Fürstentum Liechtenstein und Südtirol können jeweils ein Orchester
nominieren.
Wer Interesse hat, unser Land beim Polka-Walzer-Marsch Bundeswettbewerb zu vertreten, muss
sich über die Landes-Vorrauscheidungen in Schwarzenberg oder Braz qualifizieren. Die höchste
Punktezahl der Jury entscheidet über die Nominierung. Es sind die Kriterien des ÖBVWettbewerbs mit gleichem Programm zu erfüllen.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an den Bezirkswertungsspielen und stehen für offene
Fragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Thomas Ludescher, Landeskapellmeister des VBV
Mag. Helmut Schuler und Paul Dünser, Bezirksleitung des VBV
Manfred Vonbank, Kapellmeister MV Braz
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