BMFSFJ meldet bereits 95 Herkunftsnachweise Gesetz zur

Pressemitteilung
Bonn, 29. April 2015
BMFSFJ meldet bereits 95 Herkunftsnachweise
Gesetz zur Regelung der Vertraulichen Geburt seit einem Jahr in Kraft
Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz zur Regelung der Vertraulichen Geburt seit einem Jahr in Kraft.
Bundesweit hat es seitdem 95 Geburten mit hinterlegten Herkunftsnachweisen gegeben.
Der donum vitae Bundesverband mit seinen Beratungsstellen an über 210 Orten deutschlandweit hat
sich von Anfang an stark für die Schulung und Fortbildung seiner Beraterinnen und Berater engagiert. In
jeder Beratungsstelle findet sich so heute mindestens eine BeraterIn, die an einer der vom
Bundesverband, vom Landesverband NRW oder einer der bundesweiten Pilotveranstaltungen zur
vertraulichen Geburt durchgeführten Fortbildungen teilgenommen hat.
Insgesamt 8 vertrauliche Geburten wurden im vergangenen Jahr von donum vitae begleitet. Hierdurch
kam es zu 91 Gesprächen vor Ort in den Beratungsstellen. In demselben Zeitraum kam es hier außerdem
zu drei anonymen Geburten, das heißt, es wurde kein Herkunftsnachweis hinterlegt.
Es hat sich gezeigt, dass eine Frau, die eine Vertrauliche Geburt in Erwägung zieht, beraterisch gut
begleitet werden muss und dies für unsere BeraterInnen einen hohen zeitlichen Einsatz bedeutet:
So kam es in einem Fall in einer zweimonatigen Begleitung zu vier persönlichen Beratungsgesprächen,
13 telefonischen Beratungen und 14 Informationskontakten.
Um eine gute Begleitung der Frauen zu gewährleisten, haben unsere BeraterInnen intensiv und
umfangreich Netzwerkarbeit geleistet. Es kommt hierbei zu Kooperationen mit Gynäkologen,
Familienhebammen, Ämtern, Adoptionsvermittlungsstellen, Jugendamt, Hebammen, Koordinatoren der
„Frühen Hilfen“, Hausärzten, dem Standesamt, Klinikverwaltungen, Familiengerichten und
Krankenhäusern.
„Es ist wichtig, dass Schwangerschaftsberatungsstellen mit ausreichend Zeit und finanziellen Mitteln
ausgerüstet werden, damit sie diese qualifizierte, zeitaufwändige, manchmal lebensentscheidende
Beratung anbieten können“, fordert Rita Waschbüsch, donum vitae Bundesvorsitzende.
Welche Zielgruppe von Frauen mit diesem Angebot tatsächlich erreicht wird und ob dadurch anonyme
Geburten reduziert werden können, soll die Evaluation im Jahr 2017 zeigen. Diese wird wie vom
Gesetzgeber festgeschrieben seit Beginn der neuen gesetzlichen Regelung durchgeführt.
donum vitae Bundesverband e. V.
Vorsitzende: Rita Waschbüsch
Geschäftsführerin: Andrea Redding
donum vitae
zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.
Thomas-Mann-Straße 4
53111 Bonn
0228 3867343
[email protected]
donumvitae.org
Kontakt für die Medien:
Ariane Heller
[email protected]
0228 386 73 43
Info: donum vitae bietet Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung an über 210 Orten in
Deutschland an. Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen, auf Wunsch anonym und an den christlichen
Werten orientiert. Wir beraten innerhalb des gesetzlichen Beratungssystems. Im
Schwangerschaftskonflikt und bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft bietet donum vitae psychosoziale Beratung und vermittelt konkrete Hilfe. Auf der
Grundlage eines christlichen Menschenbildes berät der Verein ergebnisoffen und steht in der
Anwaltschaft für Mutter, Vater und das ungeborene Kind. Deutschlandweit leistet donum vitae darüber
hinaus allgemeine Schwangerenberatung, sexualpädagogische Präventionsarbeit, Online-Beratung
www.donumvitae-onlineberatung.de und psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik.
Seit der Gründung im Jahr 1999 konnte donum vitae bundesweit über 1 Million Menschen erreichen.
Diese Leistung erbringt donum vitae heute mit rund 350 qualifizierten Beraterinnen und Beratern in
ganz Deutschland, die von über 1000 ehrenamtlich Engagierten in unseren 12 Landesverbänden
unterstützt werden. www.donumvitae.org