Wer aufhört, in seine persönliche Entwicklung zu investieren, um Geld zu sparen, der hält auch die Uhren an, um Zeit zu sparen. Informationsblatt zur Abrechnung von Heilpraktikerleistungen Verehrte Patientinnen und Patienten, ich freue mich über Ihr Vertrauen und Ihr Interesse an einem Gesundheitscoaching in meiner Praxis. Als zugelassene Heilpraktikerin spreche ich ein wichtiges Anliegen gleich zu Beginn an: Die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen mit privaten Krankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder auch der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Mit diesem Infoblatt regle ich die Situation für alle Beteiligten bereits im Voraus offen und fair. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss an jede Behandlung eine Honorarrechnung mit den Gebührenziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebH). Auch Diagnosen und Therapiemaßnahmen (z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeit/Schwermetallbelastung/Ausleitungstherapie) werden selbstverständlich aufgeführt. Es ist jedoch auch bekannt, dass Krankenkassen die Kosten für Heilpraktikerleistungen häufig nicht erstatten. Ich weise jedoch darauf hin, dass es sich bei der Gebührenordnung für Heilpraktiker nicht um eine verbindliche Rechtsvorschrift, sondern lediglich um ein „Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung“ handelt. Die deutschen Heilpraktikerverbände haben sich diese Gebührenordnung aus Vereinheitlichungsgründen selbst erstellt. Private Krankenversicherungen sind nicht daran gebunden und richten sich häufig auch nicht danach. Letztlich bleibt es jedem Heilpraktiker freigestellt, woran er sich bei der Leistungsabrechnung orientiert. Er muss es lediglich vor der Behandlung mit seinem Patienten konkret vereinbaren. Dies erfolgt in meiner Praxis grundsätzlich, da mir Transparenz und Offenheit in allen Bereichen zwischen mir als Heilpraktikerin und Ihnen als Patient/in sehr am Herzen liegen. Einer meiner höchsten Werte ist Lebenszeit, von der wir alle nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung haben. Daher wende ich im Coaching seit vielen Jahren ein Abrechnungsprinzip an, das dem Prinzip der höchsten Fairness für alle Beteiligten am nächsten kommt: Die Abrechnung nach Zeitaufwand – diesem Weg bleibe ich auch treu. Mir liegt es sehr am Herzen, für Sie die therapeutischen Maßnahmen ergreifen zu können, die für Sie den größten Sinn und Nutzen haben und nicht diejenigen, die als definierte Ziffern in Gebührenordnungen aufgelistet sind – ganz davon abgesehen, dass darin oft Behandlungszeiten angesetzt sind, in denen sich lediglich ein „Abfertigen“, jedoch nicht ein faires und intensives Behandeln des Patienten umsetzen lässt. Diese Situation kennen viele von Ihnen aus Bereichen des gesetzlichen Gesundheitswesens. Diesen Weg kann und möchte ich aus ethischen Gründen nicht (mit-)gehen. Meine langjährigen und treuen Patientinnen und Patienten wissen, dass ich häufig deutlich mehr Zeit investiere, als vorher vereinbart wurde, ohne das Honorar (seit 2007 grundsätzlich € 120,- pro Stunde) anzupassen. Ich denke, dass dies der einzig faire und wirklich nachhaltig der Gesundheit dienende Weg ist und freue mich, wenn Sie diese Ansicht mit mir teilen. Ich bedanke mich für Ihre Lebenszeit beim Lesen und für Ihr Vertrauen in der Therapie. Ich weiß beides sehr zu schätzen - von Herzen Ihre Sylvia Till Praxis für SANAKINETIK Sylvia Till Heilpraktikerin • Etzwiesenstr. 5 • 72108 Rottenburg • Fon +49 (0) 7457 9469618 • [email protected]
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