Das Gewinnspiel „Botschafter 50 Jahre ITB Berlin, Reise nach

Das Gewinnspiel „Botschafter 50 Jahre ITB Berlin, Reise nach Stockholm” wird veranstaltet
von der Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, 14055 Berlin.
Das Gewinnspiel wird in der Zeit vom 13.07.2015 bis zum 17.07.2015 bei Radio TEDDY und
auf www.radioteddy.de beworben.
Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Allgemeinen
Teilnahmebedingungen der Messe Berlin GmbH.
Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Botschafter 50 Jahre ITB
Berlin, Reise nach Stockholm“
1. Allgemeines und Gewinn
• 2016 feiert die ITB Berlin ihr 50 jähriges Jubiläum
• Diese 50 erfolgreichen Jahre wären ohne Aussteller, Fachbesucher und Gäste, die
all die Jahre nach Berlin gekommen sind, nicht möglich gewesen.
• Deshalb nutzt die ITB Berlin das Jubiläum, um ihrerseits in die Welt hinaus zu gehen,
um sich vor Ort persönlich zu bedanken – unter dem Motto „From Berlin With Love!“
• Der Gewinn besteht aus einer Reise nach Stockholm für drei Personen, wobei der
Teilnehmer als "Botschafter" der ITB auftritt.
2.
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Ablauf der Begegnungen
Der Botschafter reist zur Destination und trifft den Repräsentanten vor Ort
Botschafter und Repräsentant werden zum Ereignis interviewt
Der Botschafter überreicht den limitierten ITB Buddy Bären als Gastgeschenk
Der Repräsentant überreicht sein regionales Lieblings-Kochrezept
Gemeinsames Lunch oder Abendessen (optional)
Ein Fotograf dokumentiert die Begegnung
3.
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Präsentation der Begegnungen und Geschichten
auf diversen Websites, z.B. ITB, airberlin und andere Partner etc.
in Sozialen Netzwerken, z.B. Facebook, Twitter etc.
über die Presse
in einem Video
in einem Kochbuch mit Portraits der beteiligten Personen sowie den persönlichen
Kochrezepten der Repräsentanten
auf der ITB Berlin 2016
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4. Als Botschafter erhalten Sie
• Alle Flüge und Transfers
• Ggf. Übernachtung(en) im Hotel mit Frühstück (abhängig von der jeweiligen
Destination). Die Auswahl obliegt der Messe Berlin.
• Eine Begleitperson bzw. einen Ansprechpartner vor Ort
• Eine hohe Aufmerksamkeit in der Presse und diversen Medien
• Die Möglichkeit, die Reise auf eigene Kosten zu verlängern
• Zeitaufwand:1 – 3 Tage (abhängig von Destination)
• Ein Honorar oder weitere Spesen werden nicht bezahlt.
5. Teilnahmemöglichkeit für Radio TEDDY-Hörer:
Allgemein gilt folgendes:
 Für die Reise nach Stockholm können sich Kinder ab 6 Jahre bewerben. Die
Bewerbung erfolgt durch eine Aktion auf www.radioteddy.de, bei der die Kinder
Fragen zum Gastland Schweden beantworten. Wer alle Fragen richtig beantwortet,
kommt in den Lostopf und kann als Gewinner von der Messe Berlin ausgewählt
werden.
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Denn Gewinn kann nur in Anspruch nehmen, wer als Botschafter auftritt und alle in
diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Mitwirkungshandlungen erbringt sowie
Zustimmungen erteilt. Gewinnt ein Minderjähriger Teilnehmer, so ist Voraussetzung
außerdem, dass der oder die Sorgeberechtigten das Einverständnis hiermit erklären.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine schriftliche Einverständniserklärung zu
verlangen. Minderjährige müssen außerdem von mindestens einem Erwachsenen
auf der Reise begleitet werden, der von dem oder den Sorgeberechtigten mit der
Aufsicht betraut wurden.
Die Reise nach Stockholm kann von insgesamt 3 Personen angetreten werden.
Entweder 2 Erwachsene und 1 Kind oder ein Erwachsener und 2 Kinder. Weitere
Personen können auf eigene Kosten teilnehmen.
Benötigt werden Reisedokumente, die zum Abflugdatum mindestens noch 6 Monate
gültig sind.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit dem
vorgegebenen Reisetermin (28.8.-29.8.2015) einverstanden.
Die Auswahl der Teilnehmer für das Projekt „50 Jahre ITB Berlin“ steht allein im
Ermessen der Messe Berlin GmbH/ITB Berlin.
Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Projektes und deren Vorbereitung
sind streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Messe Berlin GmbH/ITB Berlin behält sich das Recht vor, jederzeit nach ihrem
Ermessen einen Teilnehmer vom Projektes auszuschließen und/oder den Ablauf des
Projektes (auch kurzfristig) zu ändern.
6. Veranstalter ist die Messe Berlin GmbH.
7. Vereinbarung über Nutzungsrechte
Der Teilnehmer (im Folgenden AN) überträgt der Messe Berlin GmbH (im folgenden AG)
alle übertragbaren, urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verwertung der zur Verfügung gestellten Ergebnissen seiner
Tätigkeit im Zusammenhang mit der ITB Berlin einschließlich aller denkbaren
Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Er überträgt dem AG
insbesondere das exklusive Nutzungsrecht an Filmen, Fotografien, Texten.
AN wird die dem AG übergebenen Ergebnisse seiner Tätigkeit für die ITB Berlin nicht in
gleicher oder abgeänderter Form für andere AG verwenden.
Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen
Weise unbeschränkt. Davon umfasst ist insbesondere auch die Verwendung der
Fotografien auf den Websites des AG oder eines Dritten. Sie schließt das Recht zur
Änderung und Weiterübertragung an Dritte ein.
Der AN steht dafür ein, dass sämtliche Fotografien nicht mit Urheberrechten,
Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind. Er stellt den AG
von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
Die vorstehende Rechtsübertragung und Gewährleistung ist mit den von der Messe
Berlin gewährten Leistungen abgegolten.
8. Haftung
Die Messe Berlin haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten der Messe Berlin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten verursacht wurden.
Die Messe Berlin haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise
gerechnet werden muss.
Die Messe Berlin haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei
Verletzung von Kardinalpflichten ist – soweit nicht ein Fall von Abs. 1 vorliegt- die
Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei
Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.
Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für
zugesicherte Eigenschaften, einer Haftung für das fehlen nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
10.07.2015