Das Gewinnspiel „Botschafter 50 Jahre ITB Berlin, Reise nach Stockholm” wird veranstaltet von der Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, 14055 Berlin. Das Gewinnspiel wird in der Zeit vom 13.07.2015 bis zum 17.07.2015 bei Radio TEDDY und auf www.radioteddy.de beworben. Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Messe Berlin GmbH. Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Botschafter 50 Jahre ITB Berlin, Reise nach Stockholm“ 1. Allgemeines und Gewinn • 2016 feiert die ITB Berlin ihr 50 jähriges Jubiläum • Diese 50 erfolgreichen Jahre wären ohne Aussteller, Fachbesucher und Gäste, die all die Jahre nach Berlin gekommen sind, nicht möglich gewesen. • Deshalb nutzt die ITB Berlin das Jubiläum, um ihrerseits in die Welt hinaus zu gehen, um sich vor Ort persönlich zu bedanken – unter dem Motto „From Berlin With Love!“ • Der Gewinn besteht aus einer Reise nach Stockholm für drei Personen, wobei der Teilnehmer als "Botschafter" der ITB auftritt. 2. • • • • • • Ablauf der Begegnungen Der Botschafter reist zur Destination und trifft den Repräsentanten vor Ort Botschafter und Repräsentant werden zum Ereignis interviewt Der Botschafter überreicht den limitierten ITB Buddy Bären als Gastgeschenk Der Repräsentant überreicht sein regionales Lieblings-Kochrezept Gemeinsames Lunch oder Abendessen (optional) Ein Fotograf dokumentiert die Begegnung 3. • • • • • Präsentation der Begegnungen und Geschichten auf diversen Websites, z.B. ITB, airberlin und andere Partner etc. in Sozialen Netzwerken, z.B. Facebook, Twitter etc. über die Presse in einem Video in einem Kochbuch mit Portraits der beteiligten Personen sowie den persönlichen Kochrezepten der Repräsentanten auf der ITB Berlin 2016 • 4. Als Botschafter erhalten Sie • Alle Flüge und Transfers • Ggf. Übernachtung(en) im Hotel mit Frühstück (abhängig von der jeweiligen Destination). Die Auswahl obliegt der Messe Berlin. • Eine Begleitperson bzw. einen Ansprechpartner vor Ort • Eine hohe Aufmerksamkeit in der Presse und diversen Medien • Die Möglichkeit, die Reise auf eigene Kosten zu verlängern • Zeitaufwand:1 – 3 Tage (abhängig von Destination) • Ein Honorar oder weitere Spesen werden nicht bezahlt. 5. Teilnahmemöglichkeit für Radio TEDDY-Hörer: Allgemein gilt folgendes: Für die Reise nach Stockholm können sich Kinder ab 6 Jahre bewerben. Die Bewerbung erfolgt durch eine Aktion auf www.radioteddy.de, bei der die Kinder Fragen zum Gastland Schweden beantworten. Wer alle Fragen richtig beantwortet, kommt in den Lostopf und kann als Gewinner von der Messe Berlin ausgewählt werden. Denn Gewinn kann nur in Anspruch nehmen, wer als Botschafter auftritt und alle in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Mitwirkungshandlungen erbringt sowie Zustimmungen erteilt. Gewinnt ein Minderjähriger Teilnehmer, so ist Voraussetzung außerdem, dass der oder die Sorgeberechtigten das Einverständnis hiermit erklären. Der Veranstalter ist berechtigt, eine schriftliche Einverständniserklärung zu verlangen. Minderjährige müssen außerdem von mindestens einem Erwachsenen auf der Reise begleitet werden, der von dem oder den Sorgeberechtigten mit der Aufsicht betraut wurden. Die Reise nach Stockholm kann von insgesamt 3 Personen angetreten werden. Entweder 2 Erwachsene und 1 Kind oder ein Erwachsener und 2 Kinder. Weitere Personen können auf eigene Kosten teilnehmen. Benötigt werden Reisedokumente, die zum Abflugdatum mindestens noch 6 Monate gültig sind. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit dem vorgegebenen Reisetermin (28.8.-29.8.2015) einverstanden. Die Auswahl der Teilnehmer für das Projekt „50 Jahre ITB Berlin“ steht allein im Ermessen der Messe Berlin GmbH/ITB Berlin. Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Projektes und deren Vorbereitung sind streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Messe Berlin GmbH/ITB Berlin behält sich das Recht vor, jederzeit nach ihrem Ermessen einen Teilnehmer vom Projektes auszuschließen und/oder den Ablauf des Projektes (auch kurzfristig) zu ändern. 6. Veranstalter ist die Messe Berlin GmbH. 7. Vereinbarung über Nutzungsrechte Der Teilnehmer (im Folgenden AN) überträgt der Messe Berlin GmbH (im folgenden AG) alle übertragbaren, urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der zur Verfügung gestellten Ergebnissen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der ITB Berlin einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Er überträgt dem AG insbesondere das exklusive Nutzungsrecht an Filmen, Fotografien, Texten. AN wird die dem AG übergebenen Ergebnisse seiner Tätigkeit für die ITB Berlin nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere AG verwenden. Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise unbeschränkt. Davon umfasst ist insbesondere auch die Verwendung der Fotografien auf den Websites des AG oder eines Dritten. Sie schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte ein. Der AN steht dafür ein, dass sämtliche Fotografien nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind. Er stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Die vorstehende Rechtsübertragung und Gewährleistung ist mit den von der Messe Berlin gewährten Leistungen abgegolten. 8. Haftung Die Messe Berlin haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Messe Berlin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden. Die Messe Berlin haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. Die Messe Berlin haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist – soweit nicht ein Fall von Abs. 1 vorliegt- die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften, einer Haftung für das fehlen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 10.07.2015
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