schnupperlehre - Arbeiterkammer

SCHNUPPERLEHRE
Berufspraktische Tage/Wochen
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0662-8
DEIN RATGEBER ZUR
SCHNUPPERLEHRE
Ob und in welchem Bereich
man eine Ausbildung beginnt,
ist keine leichte Entscheidung.
Deshalb bieten viele Schulen
berufspraktische Tage oder
Wochen an – die so genannte
„Schnupperlehre“. Man kann einfach mal in einen
Betrieb hineinschauen – den Arbeitsalltag, Pflichten
und Aufgaben unverbindlich kennenlernen. Eine
Entscheidung über deinen tatsächlichen Werdegang
triffst du erst später. Selbstverständlich gibt es aber –
ganz wie in der richtigen Lehre – auch hier Regeln, die
eingehalten werden müssen.
Das Wichtigste haben wir in dieser Broschüre für dich
zusammengefasst. Ruf uns einfach an, wenn du weitere
Fragen hast.
Dein
Siegfried Pichler
AK-Präsident
Die vorliegende Broschüre wurde nach bestem Wissen verfasst.
Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
sämtlicher Informationen übernommen werden. Die allgemeinen
Informationen ersetzen im konkreten Einzelfall keine intensive rechtliche
und persönliche Beratung.
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter
und Angestellte für Salzburg · Redaktion: Dominik Senghaas · Layout:
Gabriele Gallei, alle Markus-Sittikus-Straße10, 5020 Salzburg · www.
ak-salzburg.at · Druck: Geschützte Werkstätten – Integrative Betriebe
Salzburg GmbH · Titelfoto: Fotolia · Stand: Kern AK Stmk, Umschlag AK
Salzburg aktualisiert 04/2015
SCHNUPPERLEHRE
Berufspraktische Tage/Wochen
Was sind „berufspraktische
Tage und Wochen“?
In vielen Schulen werden „berufspraktische Tage oder
Wochen“ durchgeführt. Meist wird dazu „Schnupperlehre“ gesagt.
Hier hast du als SchülerIn die Chance, im Rahmen
dieser Schulveranstaltung einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen.
Du hast die Möglichkeit, Betriebe genauer unter die
Lupe zu nehmen, Arbeitsvorgänge kennenzulernen
und eventuell auch kleine Handgriffe unter Anleitung
auszuprobieren. Nur so kannst du für dich selbst feststellen, ob du diesen Beruf einmal ausüben möchtest.
Wozu nützt eine Schnupperlehre?
Du musst bald die schwierige Entscheidung treffen,
wie dein weiterer Ausbildungsweg aussieht. Dabei
kann dir die Schnupperlehre helfen.
Die Schnupperlehre soll dich auf die Arbeitswelt
vorbereiten. Du lernst in Betrieben Berufe kennen und
erfährst, welche Anforderungen dazu notwendig sind.
Du kannst erkennen, ob dir ein bestimmter Beruf Spaß
macht.
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Wann darfst du
eine Schnupperlehre machen?
Eine Schnupperlehre wird grundsätzlich von der
­Schule organisiert und findet im Unterricht statt.
Darüber hinaus können SchülerInnen der 8. Klasse
der Volksschule, der 4. Klasse der Hauptschule, der
4. Klasse der Neuen Mittelschule, der 8. und der 9.
Klasse der Sonderschule, der Polytechnischen Schule
sowie der 4. Klasse der AHS auf ihr Ersuchen die Erlaubnis bekommen, an bis zu fünf Tagen pro Schuljahr
dem Unterricht für eine individuelle Berufsorientierung
fernzubleiben.
Wo kannst du
eine Schnupperlehre machen?
Deine BerufsorientierungslehrerInnen suchen mit deinen Eltern und dir Betriebe aus, in denen du „schnuppern“ kannst. Die BerufsorientierungslehrerInnen
organisieren dir auch die Schnupperlehre.
Wie lange dauert eine Schnupperlehre?
Im Lehrplan der Schule ist festgelegt, wie lange die
Schnupperlehre dauert, ob einzelne Tage oder eine
ganze Woche dafür vorgesehen sind.
Was kostet eine Schnupperlehre?
Normalerweise kostet eine Schnupperlehre nichts.
Kostenbeiträge dürfen nur für Fahrt, Verpflegung
(Nächtigung), Eintritte, Kurse, Vorträge, Arbeitsmaterialien, Ausleihen von Gegenständen o. Ä. eingehoben
werden. Diese Kosten entstehen deinen Eltern.
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TIPP
ng kannst
Um finanzielle Unterstützur Direktion
du bzw. deine Eltern in de s Schulamt bzw.
deiner Schule anfragen. Da ihilfen gewähren.
der Landesschulrat kann Be
Wer ist während der Schnupperlehre
für dich verantwortlich?
Du wirst ständig von einem/r AusbilderIn oder einem/r
erfahrenen FacharbeiterIn betreut. Dies ist gerade in
Produktionsunternehmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen besonders wichtig. Du musst dich an die Anweisungen des Ausbilders/der Ausbilderin halten, denn
in einem Unternehmen lauern sehr viele Gefahren, die
du noch nicht erkennen kannst. Es ist nur zu deinem
eigenen Schutz.
Ist die Schnupperlehre
ein Arbeitsverhältnis?
Die Schnupperlehre ist weder ein Arbeits- noch ein
Ausbildungsverhältnis, sondern Teil deines Schulunterrichts. Du hast keine Verpflichtung zu arbeiten. Nur
wenn du selbst willst und deine Aufsichtsperson es
erlaubt, kannst du unter Anleitung Handgriffe ausprobieren.
Auf keinen Fall musst du Reinigungsarbeiten oder
Ähnliches im Betrieb machen. Du kannst auch zu keiner Arbeitsleistung gezwungen werden.
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Hast du fixe Arbeitszeiten?
Die tägliche Anwesenheitspflicht wird von deinem/r
BerufskundelehrerIn festgelegt. Deine Anwesenheit im
Betrieb ist nur am Tag erlaubt. Die Nachtruhe beginnt
um 20 Uhr und endet um 6 Uhr morgens. In Betrieben
wie z. B. einer Bäckerei, die Nachtarbeit verrichten,
kannst du deine Schnupperlehre daher nur am Tag
absolvieren.
Musst du Arbeiten verrichten,
die dir aufgetragen werden?
Das Gesetz verbietet fixe Arbeitsaufgaben. In deinem
Interesse solltest du die Chance aber nutzen und
einige Handgriffe unter Anleitung versuchen. Viele
Arbeiten sehen oft viel einfacher aus, vor allem bei
der Bearbeitung der verschiedensten Materialien. So
bekommst du auch ein Gefühl für deinen eventuell zukünftigen Job. Du kannst damit auch deine Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Wichtig ist, dass du
diese Handgriffe immer unter Aufsicht durchführst,
damit Unfälle vermieden werden.
Welche Pflichten hast du?
Du musst dich – vor allem was Gefahren im Betrieb
angeht – an die Anweisungen deiner LehrerInnen und
der MitarbeiterInnen des Betriebes halten. Solltest du
den Ablauf der Schulveranstaltung stören oder die
Sicherheit der TeilnehmerInnen gefährden, kann dich
dein/e LehrerIn ausschließen und nach Hause schicken.
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Du musst ein Protokoll über deine Schnupperlehre
führen, das in der Schule gemeinsam mit den BerufsorientierungslehrerInnen ausgewertet wird.
Wird deine Arbeit entlohnt?
Da die Schnupperlehre als Schulveranstaltung gilt und
nicht als Arbeitsverhältnis, hast du keinen Anspruch
auf Entlohnung.
Was passiert,
wenn du in dieser Zeit krank wirst?
Wirst du während dieser Zeit krank, solltest du im
Betrieb und in der Schule Bescheid geben.
Bist du als Schnupperlehrling
auch versichert?
In der Zeit, in der du dich in einer Schnupperlehre
befindest, muss dich der Betrieb nicht versichern, weil
du als SchülerIn eine gesetzliche Schülerunfallversicherung hast.
Wie kannst du
eine Schnupperlehre auflösen?
Deine Schnupperlehre kannst du jederzeit auflösen.
Setz dich mit deinem/r BerufsorientierungslehrerIn in
Verbindung und besprich mit ihm/ihr deine Situation.
Eine Lösung lässt sich immer finden. Bei Schwierigkeiten stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
8
Darf man in den Ferien schnuppern?
SchülerInnen im oder nach dem 8. Schuljahr dürfen maximal 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr
außerhalb der Unterrichtszeiten schnuppern, wenn
die Erziehungsberechtigten einverstanden sind und
eine Bestätigung über die Aufklärung über relevante
Rechtsvorschriften (z. B. ArbeitnehmerInnenschutz)
vorliegt.
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Checkliste
m
Ich weiß, was eine Schnupperlehre ist.
m
Ich weiß, in welchem Betrieb ich die
Schnupperlehre ablege.
m
Ich kenne den Unterschied zwischen
einer Schnupperlehre und einem
Arbeitsverhältnis.
m
Ich kenne meine Pflichten als
Schnupperlehrling.
m
Ich weiß, wer mir bei Problemen
helfen kann.
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