Das Schiedsrichterwesen in der HSG Fockbek/Nübbel Zur sprachlichen Vereinfachung wird für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter immer die männliche Form genannt. Es gilt jedoch alles Geschriebene für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gleichermaßen. Um einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes nahezu sicher zu stellen, sollte angestrebt werden je zum Spielbetrieb gemeldeter Mannschaft der Spielklasse entsprechend einen Schiedsrichter, bzw. bei höher klassig spielenden Mannschaften, ein Schiedsrichtergespann im Schiedsrichterkader zu haben. Dies wird auch so vom KHV gefordert. Hierzu sollten alle am Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften dem Schiedsrichterwart vor der Saison einen Schiedsrichter, bzw. wo nötig, ein Schiedsrichtergespann namentlich nennen. Diese/r sollte/n ab der B-Jugend aufwärts aus der eigenen Mannschaft kommen. Bei Mannschaften der E, D, und C Jugend soll versucht werden Schiedsrichter aus dem Betreuerteam oder evtl. aus dem Elternbereich zu melden. Mannschaften denen es nicht gelingt Schiedsrichter zu finden, versucht der Schiedsrichterwart Schiedsrichter aus dem Überhang anderer Mannschaften zuzuordnen. Der Schiedsrichterwart sowie auch die Trainer und Betreuer der Mannschaften sollten stets bestrebt sein, Spieler die als Schiedsrichter geeignet zu sein scheinen, zu ermutigen den Schiedsrichterschein zu machen. Die HSG Fockbek/Nübbel hat zu Saisonbeginn für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft ab der E – Jugend aufwärts entsprechend Schiedsrichter an den KHV zu melden. Gelingt es nicht eine ausreichende Anzahl an Schiedsrichtern zu melden, werden Strafen vom KHV ausgesprochen. Eine Unterbesetzung muss unbedingt vermieden werden, da es im schlimmsten Falle dazu führen kann, dass Mannschaften vom Spielbetrieb abgemeldet werden müssen. Tritt dieser Fall ein, entscheidet der Vorstand welche Mannschaft/en abgemeldet werden. Schiedsrichterkleidung und Zubehör: Alle Schiedsrichter der HSG Fockbek/Nübbel erhalten zunächst ein Schiedsrichtertrikot, eine Schiedsrichterhose und eine Schiedsrichtermappe mit gelber/roter Karte, Pfeife, etc.! Pfeift ein Schiedsrichter auch vom Verband angesetzte Spiele kann er zwei weitere Trikots und eine weitere Hose beim Schiedsrichterwart anfordern. Schiedsrichterkarten verwaltet ebenfalls der Schiedsrichterwart und gibt diese bei Bedarf heraus. Lehrgänge und Fortbildung: Die Kosten für den Anfängerlehrgang, weiterführende Lehrgänge und die einmal jährlich zu besuchende Fortbildung zahlt die HSG Fockbek/Nübbel. Die Fahrten zu den Lehrgängen/Fortbildungen haben die Schiedsrichter(-anwärter) selbst zu organisieren. Die Fahrtkosten haben die Schiedsrichter (-anwärter) selbst zu tragen. Patenschaft: Um junge Schiedsrichter zu unterstützen sollte bei den ersten ca.3 - 5 Spielen ein erfahrener Schiedsrichter als Pate in der Halle sein. Dieser soll dem jungen Schiedsrichter vor dem Spiel, in der Halbzeitpause und nach dem Spiel ratsam zur Seite stehen. Es sollte angestrebt werden einem Jungschiedsrichter für diese ersten Spiele einen festen Paten zuzuteilen. Gespannförderung: Da vom KHV vermehrt feste Gespanne gefordert werden, sollten junge Schiedsrichter öfter im Gespann angesetzt werden. Nach erarbeiteter Reife sollten die Gespanne dann im zweiten Jahr möglichst auch für C – Jugendspiele eingesetzt werden die vom KHV vergeben werden. Anzahl der zu leitenden Spiele: Jeder Schiedsrichter hat pro Saison vier Pflichtspiele zu leiten. Spiele die bei Turnieren gepfiffen werden, zählen nicht dazu. Vergütung o o o o o o o o o Heimspiele eigene Jugend Schiedsrichter bis 20 Jahre: 12 €, im Gespann je 7,50 € Schiedsrichter ab 21 Jahre: 8 €, im Gespann je 6 € KOL A-Pokal Spiele eigene Jugend in Fockbek/Nübbel: 15€, im Gespann je 7,50 € Freundschaftsspiel: 6€ (im Gespann je3€) Mini - Turniere: 1,50 € je Spiel Maxi – Turniere: 3 € je Spiel Aalversuper Cup: keine Auszahlung an Schiedsrichter der HSG Fockbek/Nübbel Turniere außerhalb (z.B. Rathenow/Bützow-Pokal): 4 € je Spiel + Fahrgeld (30ct/km) Fahrgeld für externe Schiedsrichter die Spiele in Fockbek oder Nübbel leiten: 30ct/km Patenschaft bei Spielen die von „Anfängerschiedsrichtern“ geleitet werden: 5 € je Spiel Schiedsrichter die eine komplette Saison ab Landesliga aufwärts pfeifen, erhalten eine Jahresprämie von 150€ Das Fahrgeld wird nur dann ausgezahlt wenn der angesetzte Schiedsrichter das Spiel / die Spiele auch tatsächlich leitet, bzw. ihm das Spiel / die Spiele schuldlos entzogen wurde/n. Gibt er das Spiel / die Spiele freiwillig ab oder wird/werden ihm das Spiel / die Spiele aufgrund seines Verschuldens abgenommen (z.B.: Trunkenheit, Unpünktlichkeit, Unsportliches Verhalten o.ä.) wird KEIN Fahrgeld ausgezahlt.
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