Schiedsrichter-Regelblatt der HSG Fockbek

Das Schiedsrichterwesen in der HSG Fockbek/Nübbel
Zur sprachlichen Vereinfachung wird für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter immer die männliche Form genannt. Es
gilt jedoch alles Geschriebene für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gleichermaßen.
Um einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes nahezu sicher zu stellen, sollte angestrebt
werden je zum Spielbetrieb gemeldeter Mannschaft der Spielklasse entsprechend einen
Schiedsrichter, bzw. bei höher klassig spielenden Mannschaften, ein Schiedsrichtergespann im
Schiedsrichterkader zu haben. Dies wird auch so vom KHV gefordert.
Hierzu sollten alle am Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften dem Schiedsrichterwart vor der
Saison einen Schiedsrichter, bzw. wo nötig, ein Schiedsrichtergespann namentlich nennen.
Diese/r sollte/n ab der B-Jugend aufwärts aus der eigenen Mannschaft kommen. Bei
Mannschaften der E, D, und C Jugend soll versucht werden Schiedsrichter aus dem Betreuerteam
oder evtl. aus dem Elternbereich zu melden. Mannschaften denen es nicht gelingt Schiedsrichter
zu finden, versucht der Schiedsrichterwart Schiedsrichter aus dem Überhang anderer
Mannschaften zuzuordnen. Der Schiedsrichterwart sowie auch die Trainer und Betreuer der
Mannschaften sollten stets bestrebt sein, Spieler die als Schiedsrichter geeignet zu sein scheinen,
zu ermutigen den Schiedsrichterschein zu machen.
Die HSG Fockbek/Nübbel hat zu Saisonbeginn für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft
ab der E – Jugend aufwärts entsprechend Schiedsrichter an den KHV zu melden. Gelingt es nicht
eine ausreichende Anzahl an Schiedsrichtern zu melden, werden Strafen vom KHV
ausgesprochen. Eine Unterbesetzung muss unbedingt vermieden werden, da es im schlimmsten
Falle dazu führen kann, dass Mannschaften vom Spielbetrieb abgemeldet werden müssen. Tritt
dieser Fall ein, entscheidet der Vorstand welche Mannschaft/en abgemeldet werden.
Schiedsrichterkleidung und Zubehör:
Alle Schiedsrichter der HSG Fockbek/Nübbel erhalten zunächst ein Schiedsrichtertrikot, eine
Schiedsrichterhose und eine Schiedsrichtermappe mit gelber/roter Karte, Pfeife, etc.! Pfeift ein
Schiedsrichter auch vom Verband angesetzte Spiele kann er zwei weitere Trikots und eine
weitere Hose beim Schiedsrichterwart anfordern. Schiedsrichterkarten verwaltet ebenfalls der
Schiedsrichterwart und gibt diese bei Bedarf heraus.
Lehrgänge und Fortbildung:
Die Kosten für den Anfängerlehrgang, weiterführende Lehrgänge und die einmal jährlich zu
besuchende Fortbildung zahlt die HSG Fockbek/Nübbel. Die Fahrten zu den
Lehrgängen/Fortbildungen haben die Schiedsrichter(-anwärter) selbst zu organisieren. Die
Fahrtkosten haben die Schiedsrichter (-anwärter) selbst zu tragen.
Patenschaft:
Um junge Schiedsrichter zu unterstützen sollte bei den ersten ca.3 - 5 Spielen ein erfahrener
Schiedsrichter als Pate in der Halle sein. Dieser soll dem jungen Schiedsrichter vor dem Spiel, in
der Halbzeitpause und nach dem Spiel ratsam zur Seite stehen. Es sollte angestrebt werden
einem Jungschiedsrichter für diese ersten Spiele einen festen Paten zuzuteilen.
Gespannförderung:
Da vom KHV vermehrt feste Gespanne gefordert werden, sollten junge Schiedsrichter öfter im
Gespann angesetzt werden. Nach erarbeiteter Reife sollten die Gespanne dann im zweiten Jahr
möglichst auch für C – Jugendspiele eingesetzt werden die vom KHV vergeben werden.
Anzahl der zu leitenden Spiele:
Jeder Schiedsrichter hat pro Saison vier Pflichtspiele zu leiten. Spiele die bei Turnieren gepfiffen
werden, zählen nicht dazu.
Vergütung
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Heimspiele eigene Jugend
Schiedsrichter bis 20 Jahre: 12 €, im Gespann je 7,50 €
Schiedsrichter ab 21 Jahre: 8 €, im Gespann je 6 €
KOL A-Pokal Spiele eigene Jugend in Fockbek/Nübbel: 15€, im Gespann je
7,50 €
Freundschaftsspiel: 6€ (im Gespann je3€)
Mini - Turniere: 1,50 € je Spiel
Maxi – Turniere: 3 € je Spiel
Aalversuper Cup: keine Auszahlung an Schiedsrichter der HSG Fockbek/Nübbel
Turniere außerhalb (z.B. Rathenow/Bützow-Pokal): 4 € je Spiel + Fahrgeld (30ct/km)
Fahrgeld für externe Schiedsrichter die Spiele in Fockbek oder Nübbel leiten:
30ct/km
Patenschaft bei Spielen die von „Anfängerschiedsrichtern“ geleitet werden: 5 € je
Spiel
Schiedsrichter die eine komplette Saison ab Landesliga aufwärts pfeifen, erhalten
eine Jahresprämie von 150€
Das Fahrgeld wird nur dann ausgezahlt wenn der angesetzte Schiedsrichter das Spiel / die Spiele auch
tatsächlich leitet, bzw. ihm das Spiel / die Spiele schuldlos entzogen wurde/n. Gibt er das Spiel / die
Spiele freiwillig ab oder wird/werden ihm das Spiel / die Spiele aufgrund seines Verschuldens
abgenommen (z.B.: Trunkenheit, Unpünktlichkeit, Unsportliches Verhalten o.ä.) wird KEIN Fahrgeld
ausgezahlt.