Anzeige - Ordnungswidrigkeit

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Ordnungsamt
Ämterhaus
Rochusallee 2
55411 Bingen am Rhein
Anzeige - Ordnungswidrigkeit
Anzeigenerstatterin/Anzeigenerstatter
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(* Pflichtangaben – ohne diese Angaben kann eine Anzeige nicht bearbeitet werden.)
Ich möchte folgende Ordnungswidrigkeit anzeigen:
Mitführen von Kraftfahrzeugen in öffentlichen Anlagen außerhalb zugelassener Ausnahmen
Benutzung von Fahrrädern in öffentlichen Anlagen außerhalb besonders ausgewiesener Radwege
Nichtbeseitigung von Verunreinigungen durch Hunde (z. B. Hundekot)
Mitführen von Hunden auf Spielplätzen
Nichtanleinen von Hunden auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen
Nichtanleinen von Hunden außerhalb bebauter Ortslagen, wenn sich Personen nähern
Wegwerfen/Liegenlassen von Abfällen oder Hausmüll auf/in öffentlichen Straße oder Anlagen
Entsorgung von Haus-/Gartenabfällen in öffentliche Müllbehälter
Verunreinigung von Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen
Zweckfremde Benutzung, Verunreinigung etc. von Wegen, Rasenflächen usw.
Zelten in öffentlichen Anlagen
Entzündung von Feuer außerhalb der zugelassenen Feuerstellen in öffentlichen Anlagen
Grillen auf ausgewiesenen öffentlichen Grillplätzen ohne Genehmigung
Handel mit Gegenständen aller Art in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung
Durchführung von gewerblichen Maßnahmen, Werbung oder Schauspiel in öffentlichen Anlagen
ohne Genehmigung
Anbringung von Plakaten, Handzetteln, Ständern o. ä. an Bäumen in öffentlichen Anlagen ohne
Genehmigung
Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen Flächen und Gebäuden
(Graffiti-Schmierereien auf/an Privateigentum sind bei der Polizei anzuzeigen oder werden durch
die Stadtverwaltung an die Polizei weitergeleitet)
Sonstiges (bitte unter Sachverhaltsschilderung konkretisieren)
Tatzeit (Datum, Uhrzeit – von wann bis wann):
Tatort (Ortsteil, Straße, Hausnummer):
Name und Vorname bzw. Firmenname des Verursachers:
Zeugen:
Sachverhaltsschilderung:
Hinweise:
•Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner gemachten Angaben mit meiner
Unterschrift.
•Mir ist bewusst, dass ich als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet bin
(§ 57 Strafprozessordnung i.V.m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz) und auf Nachfrage
zur Sache, gegebenenfalls auch vor Gericht, aussagen muss (§ 161 a Strafprozessordnung i.V.m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz).
•Ich weiß, dass mir nach § 105 Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. § 469 Strafprozessordnung die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen auferlegt werden,
wenn ich vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstattet habe.
•Die Ordnungswidrigkeit kann ggf. zusätzlich mit geeignetem Bildmaterial belegt werden.
Ich bestätige die Kenntnis der Hinweise mit meiner Unterschrift.
Ort, Datum
Unterschrift
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden
können.