Erforderliche Unterlagen

Departement des Innern
Amt für Gesundheit und Soziales
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2161
6431 Schwyz
Telefon 041 819 16 65
Telefax 041 819 20 49
Berufsausübungsbewilligungen
Ihr Gesuch muss folgende Dokumente enthalten:
a)
Falls Sie noch keine Berufsausübungsbewilligung eines andern Kantons besitzen:
schriftliches Gesuch mit:
- detaillierte Angaben über die geplante Praxis- bzw. Berufstätigkeit
- Adressangaben einschliesslich E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- falls vorhanden, Angabe des akademischen Titels (mit Nachweis)
Lebenslauf mit den Angaben über die bisherigen beruflichen Tätigkeiten
Nachweis der berufsspezifischen Bewilligungsvoraussetzungen
Nichtuniversitäre Berufe sowie Psychotherapeuten: Originaldiplom oder beglaubigte Abschriften
(Beglaubigung kann durch Kontaktperson im AGS erfolgen);
universitäre Berufe: Diplomkopien
Ausländische Diplome: Nachweis einer staatlich anerkannten Stelle, dass sie den Schweizerischen Diplomen gleichwertig sind (Anerkennungen und ausländische Diplome einreichen)
aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister (www.ch.ch/de/strafregisterauszug)
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer andern gleichwertigen
Sicherheit, die das Berufsrisiko abdeckt
Handlungsfähigkeitszeugnis (wird durch Wohnsitzgemeinde bzw. KESB ausgestellt; Kanton Schwyz
www.sz.ch/kes -> Unterlagen)
ärztliches Zeugnis, das die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Berufsausübung bestätigt (s. Merkblatt)
Falls für Berufsausübung eine praktische Tätigkeit verlangt: gleichwertige Tätigkeit im Ausland
kann im Umfang von max. 1 Jahr angerechnet werden.
b)
falls Sie bereits eine Berufsausübungsbewilligung eines andern Kantons besitzen:
schriftliches Gesuch mit:
- detaillierte Angaben über die geplante Praxis- bzw. Berufstätigkeit
- Adressangaben einschliesslich E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- falls vorhanden, Angabe des akademischen Titels (mit Nachweis)
Lebenslauf mit den Angaben über die bisherigen beruflichen Tätigkeiten
Nachweis der berufsspezifischen Bewilligungsvoraussetzungen (Kopien)
Ausländische Diplome: Nachweis einer staatlich anerkannten Stelle, dass sie den Schweizerischen Diplomen gleichwertig sind (Anerkennungen und ausländische Diplome einreichen)
aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister (www.ch.ch/de/strafregisterauszug)
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer andern gleichwertigen
Sicherheit, die das Berufsrisiko abdeckt
Berufsausübungsbewilligungen (Beschlüsse) oder Betriebsbewilligungen anderer Kantone / Länder
Original-Unbedenklichkeitserklärung der entsprechenden Kantone betreffend Tätigkeit der letzten zehn
Jahre bzw. Letter of good standing (ausgestellt durch die entsprechende ausländische Aufsichtsbehörde)
Das Amt für Gesundheit und Soziales behält sich vor, ergänzende Unterlagen wie Arbeitszeugnisse und Weiterbildungsnachweise anzufordern.
11.02.03 / BAB erforderliche Unterlagen.docx
01.09.2015 uv/mm
c)
Falls Sie ein Gesuch als Ärztin oder als Arzt bzw. als Zahnärztin oder als Zahnarzt einreichen:
Bitte teilen Sie uns mit, ob aufgrund Ihrer geplanten Tätigkeit die Führung einer Patientenapotheke vorgesehen
ist (Selbstdispensation).
Bewilligung zur Führung einer Patientenapotheke erwünscht
(Patientenapotheken werden periodisch durch die Kantonsapothekerin auf Kosten der Bewilligungsinhaberin bzw. des Bewilligungsinhabers inspiziert.)
Weitere Informationen:
www.sz.ch/gesundheitsberufe
Kontaktpersonen im Amt für Gesundheit und Soziales:
Maria Mettler, 041 819 16 67, [email protected]
Urs Vögtli, 041 819 16 81, [email protected]
Adresse für die Einreichung Ihres Gesuches:
Amt für Gesundheit und Soziales, z.H. Frau M. Mettler, Kollegiumstrasse 28, Postfach 2161,
6431 Schwyz
Bitte nur vollständige Gesuche einreichen.
BAB erforderliche Unterlagen.docx
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